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Behörden sollen Recht zur Anfechtung einer Vaterschaft bekommen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 13. Dezember 2007

Behörden sollen das Recht bekommen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren. Dies hat der Rechtsausschuss des Bundestags beschlossen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung fand die Zustimmung der Regierungsfraktionen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Vorlage. Am 13.12.2007 soll der Gesetzentwurf vom Plenum des Bundestages verabschiedet werden.

Die Regierung hatte ausgeführt, der Verdacht, dass eine Vaterschaft nur vorgetäuscht sei, liege dann nahe, wenn weder eine familiäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische Vaterschaft der Fall sei.

Oft bräuchten die Männer, die eine solche Vaterschaft übernehmen, keine Unterhaltspflicht zu fürchten, weil sie selbst zu wenig Geld hätten. Die Länder sollten bestimmen, welche öffentliche Stelle die Möglichkeit bekomme, die Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Ferner solle das Jugendamt beteiligt werden.

Quelle

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