Feststellung der Vaterschaft wird erleichtert
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 10. Oktober 2007
An ihrer Vaterschaft zweifelnden Männern soll das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Die Regierung kommt damit einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach, das im Februar dieses Jahres beschlossen hatte, dass heimlich vorgenommene Tests auf Klärung der Vaterschaft vor Gericht unverwertbar seien, weil sie das Recht des Kindes auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung verletzten. Es hatte Berlin jedoch gleichzeitig aufgefordert, bis Ende März 2008 ein Verfahren zu schaffen, das klärt, ob das Kind vom Vater abstammt oder nicht.
Eine derartige Untersuchung auf Abstammung soll unabhängig vom Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft erfolgen. Wenn sich allerdings einer der Betroffenen gegen diesen Weg sperrt, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage.
Mittwoch 5. Dezember 2007 um 09:44
Vaterschaftstest – Mehr Rechte für Männer…
Jaja, was wäre, wenn wir heute nicht so etwas wie einen Vaterschaftstest hätten. Heutzutage kommt es doch sehr oft vor, dass Frauen gar nicht wissen, wer der Vater Ihres Kindes ist. Ich bin schwanger, ist der Vater? Es könnte der, der, aber auch der…
Donnerstag 15. Juli 2010 um 12:10
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Donnerstag 15. Juli 2010 um 12:10
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