Das gemeinsame Sorgerecht erleichtern
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 8. Oktober 2010
… möchten die Grünen und schlagen dazu ein niedrigschwelliges Antragsverfahren vor. In der Begründung des dazu in den Bundestag eingebrachten Antrags heißt es unter anderem:
Die gemeinsame Sorgetragung entspricht in der Regel dem Kindeswohl. Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt und ebenso Konflikte so früh wie möglich klärt. Der Gesetzgeber habe durch ein zeitgemäßes Familienrecht die Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten
In dem wenige Tage zuvor in der Fraktion diskutierten Eckpunktepapier wird auch festgestellt:
‚Darüber hinaus wandeln sich auch das Bild und Selbstverständnis von Vätern, die sich weit häufiger als früher zu einer aktiven Vaterrolle bekennen. So steigt etwa die Zahl von Vätern, die die beiden Partnermonate der Elternzeit nutzen und Elterngeld beanspruchen.
Auch Väter haben ein genuines Elternrecht. Ihr Engagement und ihre wachsende Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich auch unmittelbar und gleichberechtigt an der Erziehungsarbeit zu beteiligen, wollen wir unterstützen – auch für die Zeit nach einer Trennung oder Scheidung vom anderen Elternteil. Die elterliche Verantwortung drückt sich neben der elterlichen Sorge auch durch die Unterhaltszahlungen und durch den gelebten Umgang aus.’
Warum muss also ein Antrag für etwas gestellt werden, was sowohl genuines Recht als auch zeitgemäß ist und in der Regel auch dem Kindeswohl entspricht. Da verheddern sich die Grünen bereits an der Schwelle, die sie selbst als niedrigschwellig bezeichnen und zementieren zudem traditionelle Rollenvorstellungen.
Denn das Väter und Mütter heute Erwerbs- und Familienarbeit, also auch Unterhalt, Fürsorge und ‚Umgang’ partnerschaftlich aufteilen möchten, hat Katja Dörner heute in ihrer Rede vor dem Bundestag zu Recht betont.
Wo bleibt also der Mut, die eigenen Überzeugungen konsequent zu Ende zu denken und in einen Antrag bzw. ein Gesetz zu gießen.
Donnerstag 28. Oktober 2010 um 18:43
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Rainer Hornberger