der VÄTER Blog

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Auch Väter wollen Kind aufwachsen sehen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Februar 2014

Braucht die Schweiz einen gesetzlich verankerten, bezahlten Vaterschaftsurlaub? Laut einer Studie von parship.ch wünschen sich das drei Viertel der Schweizer Bevölkerung. Blick.ch hat auf der Straße nachgefragt.

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Papa don’t leave

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Juli 2013

… eine tolle grafische Übersicht zu den weltweiten Möglichkeiten von Vätern, Elternzeit zu nehmen:

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Prinz William nimmt Vaterschaftsurlaub

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Juli 2013

Er ist der künftige Thronfolger. Aber bei der Elternzeit geht es Prinz William wie allen anderen: Sobald sein Baby auf der Welt ist, bekommt der Helikopter-Pilot bei der Luftwaffe zwei Wochen Urlaub.

Genau wie die britische Gesellschaft hat auch die Königsfamilie ihre Ansichten in Sachen Geburt und Elternschaft in den vergangenen Jahrzehnten den Gepflogenheiten angepasst. Williams Vater, Prinz Charles, war bei der Geburt seiner beiden Söhne William und Harry dabei, und die Babys kamen, statt im Palast, in der Klinik zur Welt. Beides war bereits ein Bruch mit der Tradition der Royals. Nun aber wird William der erste aus der engsten Königsfamilie sein, für den der 2003 eingeführte Vaterschaftsurlaub gilt.

Einige Experten loben William als exemplarisch in einem Land, in dem es für junge Vater lange nicht üblich war, sich freizunehmen. Andere verweisen darauf, dass zwei Wochen nicht reichten und dass die sozialen und wirtschaftlichen Zwänge Väter immer noch davon abhielten, sich um ihre neugeborenen Babys zu kümmern.

„Es gibt den Aspekt, dass Arbeitgeber – und auch die Männer selbst – sie als die Ernährer sehen und diese Rolle beibehalten, auch wenn Kinder kommen“, sagt Jeremy Davies von der Expertengruppe „Fatherhood Institute“. „Es kann schwierig sein, sich davon abzusetzen.“

Nach britischem Recht stehen William zwei Wochen freie Zeit zu, die pauschal bezahlt werden – mit knapp 137 Pfund pro Woche (rund 160 Euro). Der Prinz ist aber privilegiert, denn die Streitkräfte zahlen als sein Arbeitgeber das volle Gehalt für zwei Wochen.

Nach Statistiken der Regierung nehmen zwei Drittel der jungen Väter in Großbritannien den Vaterschaftsurlaub in Anspruch – allerdings weniger als die Hälfte die gesamten zwei Wochen. Einige können den Urlaub nicht nehmen, weil sie selbstständig sind oder seit mehr als sechs Monaten ohne bezahlte Beschäftigung. Aber es gibt auch Väter, die es sich schlicht nicht leisten können.

Der Großteil der britischen Elternzeit steht den Müttern zu. Sie können sich bis zu ein Jahr von der Arbeit freistellen lassen. Allerdings werden auch sie nur 39 Wochen lang bezahlt und keineswegs mit dem vollen Gehalt. Vor kurzem wurde eingeführt, dass die Väter einen Teil dieser Elternzeit von den Müttern übernehmen und bis zu sechs Monate freinehmen können, wenn ihre Partnerin früher wieder arbeiten geht. Aber genutzt wird das bisher kaum. …

Jeremy Davies vom „Fatherhood Institute“ findet denn auch, dass William mit seiner Elternzeit ebenfalls ein Vorbild sei – im Rahmen seiner Möglichkeiten. „Wirklich fantastisch wäre es, wenn Prinz William sich für einige Zeit freinähme, um sich im ersten Jahr hauptsächlich um das Kind zu kümmern“, sagt er. „Das ist es, was eine wirklich enge Beziehung zum Kind schafft.“

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Väter und Mütter von Zwillingen können jeweils 14 Monate Elterngeld beziehen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Juni 2013

Väter in ElternzeitBerufstätige Eltern können bei Zwillingen doppeltes Elterngeld erhalten. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab an diesem Donnerstag einer Familie aus Bayern Recht.

Im vorliegenden Fall wollten beide Elternteile nach der Geburt ihrer Kinder 2007 zu Hause bleiben: Der Vater hatte zwölf Monate Elterngeld für seinen Sohn Robin und weitere zwei Monate für seine Tochter Enya beantragt, die Mutter zwölf Monate für Enya und zwei weitere für Robin.

Das Amt hatte das Elterngeld aber zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt – sprich: Insgesamt wurde nur für 14 Monate bezahlt. Dem widersprach nun das Gericht: Es gebe einen grundsätzlichen Anspruch für jedes Kind bis zum 14. Lebensmonat, urteilte das BSG. Das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind begründet, betonte der Vorsitzende Richter.

Zudem stehen dem Beamtenpaar wie bisher jeweils 300 Euro monatlich als Elterngeld-Erhöhung für Mehrlingsgeburten zu. Das Landessozialgericht Bayern hatte dies den Eltern zunächst nicht zugestanden. Die höchsten deutschen Sozialrichter betonten in ihrem Urteil jedoch, dass dieser Anspruch “den auf Einkommensersatz ausgerichtete Elterngeldanspruch” nicht verdränge.

Ein Elternteil kann bei der Geburt eines Kindes zwölf Monate Elterngeld beantragen, dazu kann der Partner weitere zwei Monate nehmen. In dieser zeit zahlt der Staat 67 Prozent des Einkommens, maximal 1800 Euro pro Monat. Ob Eltern von Zwillingen einen oder zwei Ansprüche auf Elterngeld haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2011 in Deutschland rund 11.500 Mehrlingsgeburten, davon waren 98 Prozent Zwillingsgeburten. Allerdings gibt es das doppelte Elterngeld nur, wenn beide Elternteile voll berufstätig sind. Aktenzeichen: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R

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Mehr Anerkennung für Väter in Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juni 2013

Im Gespräch mit dem Spiegel „Ich bin sensibler geworden“, fordert Gesundheitsminister Daniel Bahr, der in Kürze selbst Vater wird, mehr Anerkennung für Männer in Elternzeit.

„Spiegel: Herr Bahr, Sie werden in diesen Tagen Vater. Nach der Geburt wollen Sie drei Wochen für das Kind freinehmen. Warum so kurz?

Bahr: Im Sommer nehme ich drei Wochen keine Termine wahr. Länger geht leider nicht, da ich als Minister und Abgeordneter keine Elternzeit nehmen kann, und dann kommt auch noch die Bundestagswahl.

Spiegel: Heißt das: Erst kommt der Wahlkampf, dann die Familie?

Bahr: Ich kann unser Kind nicht fragen, aber ich bin mir sicher, dass es sich wünscht, dass der Papa Gesundheitsminister bleibt. Das Ministeramt gilt eben rund um die Uhr, das kann man nicht in Teilzeit machen.

Spiegel: Das liegt doch in Ihrem Ermessen. Ihre Kabinettskollegin Kristina Schröder hat sich nach der Geburt ihrer Tochter 14 Wochen Auszeit genommen. …“

Und in Norwegen hat der Familienminister 5 Monate Elternzeit in Anspruch genommen. Bei der fälligen Novellierung des Elternzeitgesetzes sollte also neben der Erhöhung der Partnermonate und der Einführung der Teilelternzeit auch diese Frage geregelt, und wenn es sein muss auch entsprechende Änderungen im Ministergesetz vorgenommen werden.

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Cham‘s Väter sind bundesweit an der Spitze

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. Juni 2013

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, stieg die Väterbeteiligung beim Elterngeld im Jahr 2011 auf 37.093 Väter. Verglichen mit dem Jahr 2010 war dies ein Anstieg um 7,3 Prozent bei einem gleichzeitigen Geburtenrückgang von 1,5 Prozent 105 251 (2010) auf 103 668 (2011). Im Jahr 2010 lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld noch bei 34 581. Mit 35,8 Prozent wies Bayern damit im Jahr 2011 die höchste Väterbeteiligung bundesweit auf – der Bundesdurchschnitt lag bei 27,3 Prozent.

83,3 Prozent oder 30.150 Väter bezogen Elterngeld für eine Dauer von 2 Monaten. Die durchschnittliche Dauer von Elterngeldbezug der Väter lag 2011 bei 2,9 Monaten.

Betrachtet man die kreisfreien Städte und Landkreise Bayerns näher, so stellt man fest, dass in den kreisfreien Städten Bamberg (39,6 Prozent) und Erlangen (39,1 Prozent) sowie in den Landkreisen Cham (46,2 Prozent) und Main-Spessart (45,2 Prozent) der prozentuale Anteil der Väterbeteiligung am höchsten war. In den kreisfreien Städten Straubing (20,8 Prozent) und Coburg (22,6 Prozent) sowie in den Landkreisen Kulmbach (28,9 Prozent) und Wunsiedel (29,3 Prozent) lag der Anteil am niedrigsten.

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Vaterschaftsurlaub wird auch in der Schweiz selbstverständlich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Juni 2013

Zahlreiche Unternehmen geben ihren Mitarbeitern nach einer Geburt ein bis zwei Wochen frei. Der Bundesrat erwägt nun sogar eine gesetzliche Regelung. Für seine eigenen Mitarbeiter hat der Bundesrat bereits gesorgt: Ab dem 1. Juli erhalten sie bei der Geburt eines Kindes zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Das hat die Landesregierung Anfang Mai entschieden.

Die Bundesverwaltung folgt damit einem Trend, der in den letzten Jahren einen Grossteil der Schweizer Arbeitgeber erfasst hat. Wie eine Umfrage des «Tages-Anzeigers» bei rund 50 Unternehmen zeigt, haben viele einen Vaterschaftsurlaub von ein bis zwei Wochen eingeführt. Gar 15 Tage oder mehr offerieren Mobility, die Alternative Bank, Clariant, die Stadt Bern und Raiffeisen – bei vollem Lohn.

Die Unternehmen unterstützen damit ihre Mitarbeiter und deren Partnerinnen in einer Zeit, die für Eltern besonders streng ist. Vor allem wenn nebst dem Neugeborenen auch ältere Kinder zu betreuen sind, ist eine hohe Präsenz gefordert. Lange war dies in erster Linie das Problem der Frau. Manch ein Mann war dagegen vielleicht nicht unglücklich, wenn er nach der Geburt rasch an seinen Arbeitsplatz zurückkehren musste. Heute hingegen sorgen viele Paare partnerschaftlich für ihre Kinder. Väter helfen beim Windelnwechseln und Schöppeln und möchten von Anfang an eine Beziehung zum Kind aufbauen.

Entsprechend gross ist das Bedürfnis nach einem Vaterschaftsurlaub. In einer repräsentativen Umfrage der Westschweizer Zeitschrift «L’Hebdo» haben sich bereits vor sechs Jahren 79 Prozent der Befragten für einen bezahlten Urlaub für Väter nach einer Geburt ausgesprochen.

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Das Elterngeld entfaltet Wirkung, nicht nur auf Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Juni 2013

In Zeiten sich verändernder Familien- und Arbeitsbiographien zeigt das Elterngeld Wirkung. Das ergibt eine aktuelle Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung zu den Wirkungen des vor fast sieben Jahren verabschiedeten Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetzes (BEEG). Demnach sind die meisten vom Gesetzgeber intendierten Ziele des Elterngeldes bisher erfüllt worden. Die Studie zeigt, welche der Ziele ganz oder nur in Ansätzen erfüllt und wo die Erwartungen sogar übertroffen wurden.

Das Elterngeld zeigt unterschiedlich starke Wirkungen auf die fünf verschiedenen Zieldimensionen:

  • Besonders deutlich ist die Erhöhung der Väterbeteiligung an Elternzeit, die von deutlich unter fünf Prozent auf inzwischen knapp 28 Prozent angestiegen ist. Dies dient den übergeordneten Zielen der Gleichstellung und des Schonraums für Familien in der Phase mit Babys.
  • Deutlich zeigt sich auch die Wirkung des Elterngelds auf das Einkommen: Der durchschnittliche Einbruch des Haushaltseinkommens nach der Geburt von Kindern hat sich verringert. Die Einkommenseffekte kommen vor allem bereits berufstätigen und hoch qualifizierten Eltern zugute. Der Verteilungseffekt des Elterngelds gleicht folglich nicht gruppenspezifische Einkommensunterschiede aus (Sozialhilfelogik), sondern er glättet das Einkommen von Familien im Lebensverlauf.
  • Auf die Fürsorgezeit mit Kindern hat das Elterngeld unterschiedliche Effekte: Bei Familien mit Babys wird Eltern mehr Zeit ermöglicht, da die ohnehin geringe Zahl arbeitender Mütter mit Babys sich weiter reduziert hat und Väter sich stärker an der Fürsorgearbeit beteiligen. Bei Müttern mit Kleinkindern hat sich dagegen die Zeit für Kinder leicht reduziert, während sich die Arbeitszeit etwas erhöht hat.
  • Das Elterngeld verstärkt auch die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kleinkindern. Der starke Trend der steigenden Müttererwerbstätigkeit beruht jedoch überwiegend auf dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur und der Arbeitsmarktnachfrage.
  • Die Geburtenrate ist durch das Elterngeld nicht gestiegen, allerdings lässt sich auch keine Wirkungslosigkeit belegen. Bei Akademikerinnen – einer besonderen Zielgruppe des Elterngelds – ist in den letzten Jahren der Geburtenrückgang gestoppt. Da Wirkungen auf die Fertilität sich überwiegend langfristig vollziehen, bleibt die Entwicklung der nächsten Jahre abzuwarten. Dazu impliziert das Elterngeld durch seine lohnabhängige Konzeption die Botschaft, dass Fürsorgearbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig sind – eine elementare Anerkennung für Fürsorgeleistende, die im deutschen Sozialstaat ihresgleichen sucht.

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Väterbeteiligung beim Elterngeld mit 27,3 % auf neuem Höchststand

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Mai 2013

Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, hat einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Väter von 181 000 der insgesamt rund 663 000 im Jahr 2011 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 27,3 %. Damit ist die Väterbeteiligung gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich um 2 Prozentpunkte angestiegen. Mütter bezogen in durchschnittlich 95 % der Fälle Elterngeld.

Die höchste Väterbeteiligung gab es wie schon in den letzten Jahren in Bayern (35,8 %) und Sachsen (35,6 %). Sie war dort somit mehr als doppelt so hoch wie im Saarland, das mit 17,5 % nach wie vor das Schlusslicht bildet.

Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wies die thüringische Stadt Jena mit 47,2 % die höchste Väterbeteiligung auf, gefolgt vom bayerischen Landkreis Cham (46,2 %). In mehr als jedem dritten Kreis (in 143 von insgesamt 402 Landkreisen und kreisfreien Städten) lag die Väterbeteiligung mittlerweile über 30 %. Die geringsten Werte gab es in den nordrhein-westfälischen Städten Hagen und Gelsenkirchen mit jeweils rund 10 %.

Veränderungen bei der Dauer der Inanspruchnahme gab es hingegen kaum. Nach wie vor bezogen etwas mehr als drei von vier Vätern (77 %) Elterngeld für maximal zwei Monate. Nur knapp 7 % der Väter nimmt die Leistung für zwölf Monate in Anspruch. Mütter bezogen weiter in neun von zehn Fällen das Elterngeld für zwölf Monate.

Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1 204 Euro und war damit nach wie vor mehr als ein Drittel (39 %) höher als der vergleichbare Anspruch von Müttern (868 Euro).

Dabei gibt es jeweils deutliche regionale Unterschiede. So betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in den meisten süddeutschen und westdeutschen Kreisen über 1 200 Euro. Die Kreise, in denen der Anspruch niedriger als 1 000 Euro war, liegen hingegen fast ausnahmslos in den ostdeutschen Bundesländern. Bei den Müttern zeigt sich ein ähnliches Bild: Auch hier lag der Elterngeldanspruch insbesondere in den west- und süddeutschen Kreisen deutlich über dem in den ostdeutschen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2011 geborene Kinder sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar. Dort stehen auch die Ergebnisse zu allen 402 Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

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Manche Väter haben bis zu vier Wochen Vaterschaftsurlaub – andere nur zwei Tage

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Mai 2013

Während in der Schweiz in klassischen Industriebetrieben oft noch das gesetzlich Minimum von einem Tag Vaterschaftsurlaub gilt, gewähren Unternehmen heute schon zwischen zwei und vier Wochen. Nun will der Bundesrat das Thema aufnehmen.

Die Zeiten, da die Väter bei der Geburt ihres Kindes gerade Mal einen Tag bezahlten Urlaub bekommen haben, scheinen definitiv zu Ende zu gehen. Eine breit angelegte Umfrage des ‘Tages-Anzeigers’ unter 50 Arbeitgebern hat ergeben, dass davon nur noch drei (Georg Fischer, Ruag und Schindler) mit dem gesetzlichen Minimum von einem Tag operieren. Am oberen Ende der Skala bewegen sich Alternative Bank und Mobility mit je 20 Freitagen. Drei Wochen Vaterschaftsurlaub erhalten die Mitarbeiter bei Clariant, Raiffeisen oder der Stadt Bern. Mit zwei Wochen folgen BASF, die Bundesverwaltung, Ikea, McDonald’s, Migros, SRG, Stadt Zürich, Swiss Re, Swisscom und UBS in besagter Umfrage auf den weiteren Rängen.

Firmen, die die Wende hin zum freiwilligen Vaterschaftsurlaub noch nicht mitgemacht haben, geraten zunehmend unter Druck. So etwa die Post, die ihren werdenden Vätern nur zwei Tage gönnt. Genauso wie Denner. Nicht sonderlich gut schneidet in der Umfrage auch die Berner Kantonsverwaltung mit ihren zwei Tagen ab.

Vermutlich nach den Sommerfeiern diskutiert der Bundesrat darüber, ob er nach dem Mutterschaftsurlaub von heute vier bis sechs Monaten auch einen Vaterschaftsurlaub vorschreiben soll. Bei einem Vaterschaftsurlaub von drei Wochen rechnet man in der Landesregierung mit Mehrkosten von rund 200 Millionen Franken jährlich. Das Bundesamt für Sozialversicherungen erarbeitet derzeit einen Bericht, der verschiedene Modelle von Elternurlaub und deren Finanzierung aufzeigen soll.

Bei der Leserumfrage der Aargauer Zeitung sprachen sich 79 % der Befragten für eine Erhöhung der Vaterschaftstage und 21 % dagegen aus.

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