der VÄTER Blog

lebe deinen Traum!

Kinder haben Anspruch auf den Vater

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Februar 2011

Die österreichische Justizministerin Claudia Bandion – Ortner erläutert im Gespräch mit derStandard ihre Vorstellungen zur Sorgerechtsreform und grenzt sich dabei von der Frauenministerin ab.

Standard: Sie verhandeln gerade die gemeinsame Obsorge. Der Koalitionspartner ist strikt gegen einen Automatismus. Wie wollen Sie die SPÖ an Bord holen?

Bandion-Ortner: Man muss unterscheiden zwischen den Regelungen für eheliche Kinder und für uneheliche Kinder. Bei den unehelichen Kindern kann man natürlich nie von einer Automatik ausgehen. Eine große Änderung wird jedenfalls sein, dass unverheiratete Paare bei der Geburt einfach am Standesamt die gemeinsame Obsorge vereinbaren können.

Standard: Und wenn die Mutter Nein sagt?

Bandion-Ortner: Dann soll der Vater die Möglichkeit haben, beim Pflegschaftsgericht den Antrag zu stellen. Das Pflegschaftsgericht kann auch gegen den Willen der Mutter auf eine gemeinsame Obsorge entscheiden.

Standard: Gilt das auch Jahre später, wenn sich das Paar trennt?

Bandion-Ortner: Natürlich, man kann jederzeit diesen Antrag stellen. Auch wenn der Vater erst einige Jahre später draufkommt, dass er für das Kind Verantwortung übernehmen will. Bei manchen Vätern dauert es einfach etwas länger. Ministerin Heinisch-Hosek will, dass sich der Vater zuerst beweisen muss. Das geht aber nicht, wenn sich das Paar schon während der Schwangerschaft trennt oder nie zusammen war.

Standard: Aber ist es sinnvoll, dass ein Vater, der sich nie gekümmert hat, ein Obsorgerecht erhält?

Bandion-Ortner: Es geht nicht um die Ansprüche von Vätern oder Müttern. Das Kind hat Anspruch auf den Vater, auch in diesem Fall. Der Anspruch kann doch nicht davon abhängen, ob der Mann vorher irgendwelche Tätigkeiten im Haushalt verrichtet hat. Weiterlesen »

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Kinder brauchen ihre Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. Februar 2011

Martina Salomon findet in ihrem Kommentar zur Auseinandersetzung um das Sorgerecht nach einer Trennung in Österreich klare Worte:

‚… Im Dickicht wechselseitiger Vorwürfe, psychischer Wunden und Rachebedürfnisse streitender Eheleute ist es schwer, einen klaren Blick aufs Wesentliche zu bewahren. Wie geht’s den Kindern dabei? Leider werden sie viel zu oft von einem Elternteil, meist den Müttern, in Geiselhaft genommen – zum Beispiel, um finanzielle Ansprüche durchzusetzen.

Umgekehrt entdecken manche Väter erst nach der Trennung ihre Kinder, um die sie sich bis dahin kaum gekümmert haben. Was Mütter wiederum nicht ganz zu Unrecht an der Elternkompetenz des Ex-Partners zweifeln lässt.

Trotzdem ist es ungemein wichtig, Kindern den Kontakt zu ihren Vätern zu erhalten – speziell den Burschen. Sie brauchen männliche Vorbilder, die es in Kindergärten und Volksschulen leider kaum gibt. Männer mit gefestigter Vater-Beziehung sind weniger gefährdet, zweifelhaften “starken Männern” hinterherzulaufen, und sie sind auch selbst beziehungsfähiger. …’

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Runder Tisch zum Sorgerecht in der Schweiz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Februar 2011

Die Zeichen in Sachen Sorgerecht stehen in der Schweiz nach wochenlanger Zuspitzung wieder auf Entspannung. In einem Schreiben teilt der Vorstand von männer.ch mit:

‚Nachdem Bundesrätin Simonetta Sommaruga unserer Mahnwache am Montag spontan einen Besuch abstattete, konnten wir sie gestern Mittwoch zum zweiten Mal treffen. In Abstimmung mit unserem Partner GeCoBi, der Vereinigung für gemeinsame Elternschaft, haben wir auf der Basis dieser Gespräche nun folgenden Beschluss zum weiteren Vorgehen getroffen:

  • männer.ch und GeCoBi nehmen am Runden Tisch von Bundesrätin Sommaruga im April 2011 teil.
  • Die tägliche Mahnwache wird per sofort unterbrochen.

Um den Druck aufrecht zu erhalten, erklären wir den 14. jeden Monats zum Tag der Männer-Mahnwache, die jeweils von 17 bis 20 Uhr auf dem Bundesplatz stattfinden wird.

Neben der gemeinsamen elterlichen Sorge sollen dabei weitere männerpolitische Forderun­gen stärker in den Vordergrund rücken: Zuoberst auf unserer gemeinsamen Forderungsliste steht die Verankerung einer Elternzeit für Väter von mindestens 20 Tagen und die Schaffung einer Kompetenzstelle für Buben-, Männer- und Väterfragen in der Bundesverwaltung.

Wir möchten euch alle aufrufen, die kommenden 14. jedes Monats einzutragen und zum ers­ten Mal am 14. März 2011 um 17 Uhr mit Fackeln ausgerüstet auf den Bundesplatz nach Bern zu kommen!’

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Der Streit ums Kind

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Februar 2011

Sind Väter Trennungsopfer, die von ihrem Nachwuchs ferngehalten werden und sind Mütter beim Kampf ums Kind bevorzugt? Der Sorgerechtsstreit breitet sich in Österreich jetzt auch auf die große Koalition aus. Die ÖVP will Eltern automatisch die gleichberechtigte Obsorge übertragen – die SPÖ ist dagegen. Der Kampf ums Kind- Wer bekommt das Sorgerecht?

Über dies und mehr wird Sylvia Saringer mit folgenden Gästen diskutieren:

  • Claudia Bandion-Ortner, Justizministerin, ÖVP
  • Gabriele Heinisch-Hosek, Frauenministerin, SPÖ
  • Christa Pölzlbauer, Vorsitzende Frauenring
  • Martin Stiglmayr, Obmann “Väter ohne Rechte”

Der Kampf um sein Kind hat einen Vater aus Wien vor Gericht gebracht. Nach einer Scheidung wird dem 48-jährigen Kurt Essmann das Recht entzogen, seine Töchter regelmäßig zu sehen. Die Folge: eines seiner Kinder soll ihn nicht einmal mehr erkennen, das Zweite soll bereits einen Selbstmordversuch hinter sich haben. In seiner Verzweiflung versucht der Vater auf die Richterin einzuwirken. Mit Mitteln, die ihm einen Prozess einbringen ..

Die ATV Sendung ‚Am Punkt’ zum Thema Obsorge wird am Mittwoch, den 16. Februar, um 22.25 Uhr ausgestrahlt und kann auch als Live Stream im Internet verfolgt werden.

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… es war eine böse Überraschung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Februar 2011

maenner.ch… für männer.ch, die sich als Brückenbauer im Geschlechterdialog sehen, als Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Januar verkündete, die gesetzliche Verankerung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall stoppen zu wollen, um die Vorlage gemeinsam mit unterhaltsrechtlichen Fragen neu aufzurollen.

Für männer.ch ist das Vorgehen inakzeptabel, weil nach sechs Jahren Vorbereitung endlich ein fertiger Vorschlag auf dem Tisch des Bundesrats lag. Inhaltlich wird bei aller Offenheit für geschlechtergerechte Lösungen festgestellt: Den Männern das Existenzminimum wegzunehmen, geht einfach nicht.

Der Vorstand von männer.ch hat sich intensiv mit der Frage nach der geeigneten Strategie auseinander ge­setzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass er jetzt seine Solidarität mit den betroffenen Vätern auch öffentlich zeigen muss. Deshalb wird er am heutigen Montag gemeinsam mit dem Partnerverband GeCoBi in einer Pressekonferenz über eine stille, aber sichtbare Protestaktion informieren:

Männer.ch und GeCoBi werden ab sofort täglich von 17 bis 20 Uhr eine Mahnwache auf dem Bundesplatz durchführen. Zudem wird ein offener Brief an Bundesrätin Sommaruga, in dem es unter anderem heißt, ‚Wir Männer lassen uns nicht weiter überhören, als Ernährer instrumentalisieren, mit netten Worten abspeisen. Insofern müssen Sie mit unserem ganzen Kampfesgeist rechnen. Wir hoffen aber, dass Sie auch die Chance sehen, die darin liegt: Wir vertreten eine Männergeneration, die mit der väterlichen Verantwortung ernst macht und ihren Teil der Familien- und Hausarbeit leisten will.’, publiziert.

GeCoBi führt darüber hinaus mit weiteren Organisationen die Aktion ‚Schicken en Stei’ durch, bei der der Bundesrätin ein Pflasterstein als Zeichen des Widerstandes gegen die Verschleppung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Steine, die sie den Vätern in den Weg legt, zugeschickt wird.

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Ein Misstrauensvotum für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Februar 2011

In der Schweiz fordern Männer von Justizministerin Simonetta Sommaruga das gemeinsame Sorgerecht. Im Gespräch mit der Basler Zeitung sagt Mediator und Rechtsanwalt Christof Brassel, warum das Sorgerecht für Väter so wichtig ist.

‚… Ist das gemeinsame Sorgerecht den Männern, die zu Ihnen in die Mediation kommen, wichtig?
Die Mehrheit aller Männer, mit denen ich im Rahmen einer Mediation zu tun habe, verhält sich in Kinderfragen aktiv und kooperativ. Dass sie nach der Scheidung nicht automatisch sorgeberechtigt sind, ist für sie ein Misstrauensvotum.

Es gibt auch Väter, die sind nicht sorgeberechtigt und merken es gar nicht, weil sich de facto gar nichts ändert.
Man streitet sich tatsächlich um etwas, bei dem viele nicht genau wissen, was es ist. Denn das Sorgerecht betrifft vor allem die entscheidenden Fragen im Leben eines Kindes wie Ausbildung, medizinische Eingriffe, Religion. Es kommt nicht so häufig vor, dass sich Eltern darüber streiten. Die wichtigen Alltagsentscheidungen liegen ohnehin in der Kompetenz der Obhutsinhaberin. Und bei medizinisch dringenden Fällen muss die Person, welche die Obhut hat, sofort handeln.

Das Sorgerecht hat also weitgehend symbolischen Wert. Ist dieser so wichtig?
Ich denke schon. Wer sich engagiert, muss auch eine Wertschätzung erhalten. Das würde eine deutliche Entspannung bewirken. …’

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Carsten Schneider will Rechte unverheirateter Väter stärken

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Februar 2011

Die ‚Frontlinien’ bei der Neuregelung des  Sorgerechts unverheirateter Paare verlaufen quer durch die Parteien. Die Familienpolitiker sind eher dafür, die Rechte der unverheirateten Väter zu stärken, die Rechtspolitiker wollen dagegen weitgehend den Status quo festschreiben

Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Thüringen, will in den nächsten Wochen so viele Fraktionsmitglieder wie möglich davon überzeugen, dass bei unverheirateten Paaren beiden automatisch das Sorgerecht zufallen soll – es sei denn, einer der beiden widerspricht dem innerhalb einer Frist von zwei Wochen.

Vor allem für den Osten Deutschlands sei eine solche Regelung notwendig. Denn hier sind 58 % aller Eltern unverheiratet. In den nächsten zwei bis vier Monaten muss das Thema geregelt sein. Schneider weiß in dieser Frage auch die FDP auf der Seite derjenigen, die die Widerspruchslösung bevorzugen. Deshalb ist er auch optimistisch, dass sich diese Position durchsetzen kann.

Aber auch innerhalb der eigenen Partei muss Schneider noch Überzeugungsarbeit leisten. Die Anhänger der Antragslösung werben weiter für ihre Position. Danach muss die Mutter zustimmen, wenn das Sorgerecht auf den Vater übertragen werden soll. Schneider glaubt, dass eine solche Regelung, die in etwa den jetzigen Status quo festschreibt, den gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre nicht entspricht.

Nur 62 % der Paare haben – so die Statistik – bisher eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben. Die meisten anderen – so vermutet Schneider – denken, dass das Sorgerecht automatisch an beide Elternteile übertragen wird.

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Theorie und Praxis des Kindeswohls

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Februar 2011

‚Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Dieser Satz stand im Kern einer Politik, die in den neunziger Jahren begann, die Väter ins Recht zu setzen – auf Druck der Gerichte, gegen schwindenden feministischen Widerstand.’

Das eine der seltenen Stellen in dem Beitrag ‚Das Schweigen der Mütter’ von Ulrike Winkelmann, in dem Kinder als eigenständige Subjekte in der Frage des Sorgerechts eine Rolle spielen. Abgesehen davon, dass es nicht irgendein Satz ist, sondern ein im Grundgesetz formuliertes Grundrecht, geht es bei der Neuregelung des Sorgerechts nichtehelicher Väter um mehr als das ‚Recht der Kinder auf den männlichen Kümmerer, das Recht der Väter auf die Freude am Kind’.

Es geht auch darum, welche Rollenmuster und welche familiäre Aufgabenteilung in dieser Gesellschaft verändert, und welche zementiert werden sollen. Das wird auch in dem Beitrag von Winkelmann deutlich, und die Wirklichkeit beschreibt sie ungeschminkt ehrlich. Es geht nicht um das Wohl des Kindes, sondern um das Faustpfand in der Hand der Mutter, das sie gegen den Vater braucht, um ihn in Schach zu halten und Ansprüche abzuwehren. Denn ansonsten könne er sie ja erpressen, ein Schelm, der sich das auch anders herum vorstellen kann.

‚Ein gemeinsames Sorgerecht, das nur mit Widerwillen der Mutter erwirkt wurde, könnte sich für sie nicht nur als Bremsklotz, sondern als Machthebel eines Vaters herausstellen, der Frau den Rest ihrer Autonomie zu nehmen.

Denn sie wird erpressbar: Weiterlesen »

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Schweizer Bundesrätin missachtet beim Sorgerecht für Väter das Parlament

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Februar 2011

Auch in der Schweiz ist das Sorgerecht für Väter ein strittiges Thema. Erst recht, seit dem Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Januar einen Vorschlag, der über 5 Jahre von den verantwortlichen  parlamentarischen Gremien erarbeitet und beschlossen worden ist, mit der Begründung, sie wolle die Frage der elterlichen Sorge zusammen mit den finanziellen Scheidungsfolgen anpacken, wieder auf ‚Feld 1 setzte’.

Markus Theunert, Präsident des Dachverbands Schweizer Männer- und Väterorganisationen Männer.ch, Gründer der Schweizer Männerzeitung und Mitglied im gleichstellungspolitischen Beratungsgremium des Bundesrates, der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, kritisiert dieses Vorgehen in einem Beitrag für den Schweizer  MamaBlog scharf und weist auf die negativen Konsequenzen, nicht nur für Väter, hin.

‚… Natürlich gibt es gute Gründe, die Frage der elterlichen Sorge zusammen mit den finanziellen Scheidungsfolgen anzupacken, wie die neue Bundesrätin es will. Nur ist ihr Entscheid nicht im luftleeren Raum gefallen:

Erstens hat sie vom Parlament – ihrer vorgesetzten Stelle – einen anderen Auftrag erhalten. Das Parlament wollte ausdrücklich nicht mehr und nicht weniger als die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall zu verankern. Allen ist klar, dass die Fronten bei einem emotional derart aufgeladenen Thema so heiß entflammen werden, dass jede Verknüpfung verschiedener Themen das Risiko des Totalabsturzes massiv vergrößert.

Zweitens setzt sich Sommaruga dem Vorwurf aus, wegen der anstehenden Wahlen 2011 eine Verzögerungstaktik zu verfolgen und den innerparteilichen Frieden mit den SP-Frauen höher zu gewichten als das Schicksal der betroffenen Väter. Dass das neue Paket innert eines Jahres geschnürt werden könne, wie Sommaruga versichert, halte ich für völlig unrealistisch.

Drittens missachtet Sommaruga die Brisanz der Thematik, ja, leistet einer weiteren Radikalisierung der betroffenen Männer Vorschub. Noch ist die Aufregung um die kruden Parolen der IG Antifeminismus um SVP-Politiker René Kuhn in frischer Erinnerung. Wer die Diskussion verfolgt hat, weiß, dass sich Männer.ch als Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen deutlich von dieser Art Sündenbockpolitik distanziert hat. Bei aller Kritik aber gilt es festzuhalten: Die Wut und Ohnmacht dieser Männer ist real, extrem real. Scheinheilig mutet deshalb die Empörung über die antifeministischen Tiraden an, wenn frau mit solchen Politmanövern gleichzeitig Öl in das Feuer des Geschlechterkampfs gießt.

Das ist Gift für den weiteren Prozess. Es wäre ja eigentlich nicht so schwer: Weiterlesen »

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EGMR stärkt auch Sorgerecht lediger Väter in Österreich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Februar 2011

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 3. Februar mit einem Urteil die Rechte lediger Väter in Österreich gestärkt. Ledige Väter in Österreich waren bis jetzt von der Zustimmung der Mutter abhängig, wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind haben wollten.

Ein 35-jähriger Vater eines heute zehnjährigen Jungen hat dagegen geklagt, dass man das gemeinsame Sorgerecht bei unehelich geborenen Kindern nur mit Zustimmung der Mutter erhalten kann. Bei ehelich geborenen Kindern haben Vater und Mutter automatisch ein gemeinsames Sorgerecht, das bleibt auch im Falle einer Scheidung.

In den meisten europäischen Ländern ist ein gemeinsames Sorgerecht die Regel. Nur in Österreich, Schweiz und Lichtenstein gilt es nicht automatisch, die Kindesmutter muss dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen.

Der Fall ‚Sporer gegen Österreich’ zeigt, dass auch in Österreich ledige Väter gegenüber den Müttern und auch gegenüber verheirateten Vätern benachteiligt werden. So sahen auch die Richter in Straßburg darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und der Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Im Urteil des EGMR heißt es: “Die österreichische Regierung hat keine hinreichenden Gründe angegeben, warum die Situation des ledigen Vaters weniger gerichtliche Prüfungsmmöglichkeiten zulassen sollte als diejenige verheirateter Väter”.

In Deutschland gibt es einen vergleichbaren Fall wie jetzt in Österreich. Nach einem ähnlichen Urteil des EGMR hat das Bundesverfassungsgericht reagiert und entschieden, dass die Bevorzugung der Mutter gegenüber dem Vater gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht verstoße. Somit können in Deutschland ledige Väter das Sorgerecht für ihr Kind beantragen und auch ohne Einverständnis der Mutter bekommen – als Maßstab hat bei dieser Entscheidung das Wohl des Kindes zu gelten.

Quelle

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