der VÄTER Blog

lebe deinen Traum!

Väteraufbruch Euregio-Aachen bei CENTER.tv

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Januar 2010

Alexa Kreuzer und Roger Lebien vom Väteraufbruch für Kinder Euregio-Aachen e.V. am Montag im Gespräch mit Melanie Bergner in der Regiozeit des Stadtfernsehens Aachen – CENTER.TV

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Das ‚Besuchsrecht’ aus Sicht der Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Januar 2010

… die Podiumsdiskussion des Männerbüros Salzburg, findet am Freitag, dem 29.Januar, in Bischofshofen statt. Es diskutieren Familienrichter Alexander Mänhardt, Jugendamtssozialarbeiter Manfred Schwenoha und die Männerbüro Berater Wolfgang Weickl und Richard Köppl.

Das Thema ist: ‚Welche Möglichkeiten haben Männer, um nach einer Trennung oder Scheidung ihre Kinder zu sehen?’ vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Vätern nur selten die alleinige Obsorge für ihre Kinder zugesprochen wird. Was bleibt ist ein ‚Besuchsrecht’, das getrennt lebenden Vätern von den Müttern aber häufig verweigert wird, selbst wenn dies gerichtlich geregelt wurde.

Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter in Österreich und Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen; daher muss es meistens gerichtlich eingeklagt werden. Dazu kommt, dass Väter seit Juli 2009 für jeden Antrag zur Besuchsrechtsregelung bezahlen müssen.

Zur Diskussion stehen auch Überlegungen für „Väterbeauftragte“ in den Bundesländern und „Kinderbeistand“. Letzterer soll Minderjährigen im Falle von eskalierenden Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten eine Stimme geben und sie in die Lage versetzen, ihre Wünsche in- und außerhalb des Gerichtsverfahrens zu äußern.

Nähere Auskünfte zur Veranstaltung und Informationen zum Thema gibt es beim Männerbüro Salzburg.

Quelle

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Gleichberechtigung für Scheidungsväter in Graz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Januar 2010

Der Grazer Gemeinderat sorgt mit einer Beschlussfassung vom 21. Januar Aufmerksamkeit. Es geht um die sogenannte „Pflegefreistellung“. Bisherige Regel ist: Nur diejenige Person kann eine Pflegefreistellung beim Arbeitgeber beantragen, bei der das Kind lebt. Scheidungsväter gingen fast immer leer aus, denn bei mehr als 90 % der Trennungsväter lebt das Kind nicht im Haushalt.

An dieser Stelle setzte der Antrag der FPÖ Graz an. Wenn das erkrankte Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, soll der Scheidungsvater trotzdem die Berechtigung haben, eine Pflegefreistellung bis maximal zwei Wochen zu bekommen.

„Der Gemeinderat möge mit einer Petition an das Land Steiermark herantreten, dass die Regelungen zur Pflegefreistellung für Vertragsbedienstete und BeamtInnen auch auf nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen ausgeweitet werden.“ Dieser Antrag wird angenommen.

Die Grazer Grünen legten noch einen drauf: „Der Gemeinderat solle beschließen, der Bürgermeister möge die Bundesregierung ersuchen, eine sinngemäße Regelung zur Pflegefreistellung für alle ArbeitnehmerInnen gesetzlich zu verankern.“ Auch dieser Zusatzantrag wird einstimmig akzeptiert.“

Noch ist nichts verändert. Es liegt eine von Volksvertretern unterschriebene Petition vor mit der sich nun die Steirische Landesregierung beschäftigen muss.

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Zwei Meldungen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Januar 2010

Die beiden Meldungen sind am Mittwoch und Donnerstag in der Rheinischen Post erschienen. Beide betreffen Väter. Die erste die Trennungsväter, die zweite alle. Ich frage mich ob denn eigentlich niemand etwas merkt. In den Beiträgen wird auf jeden Fall kein Zusammenhang hergestellt.

Mittwoch

Donnerstag

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Vertragt Euch doch!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Dezember 2009

… titelt der Focus seine aktuelle Ausgabe zum Thema Scheidungskinder und gibt damit den sehnlichsten Wunsch der Kinder wieder, für die eine Trennung der Eltern das größte anzunehmende Unheil werden kann.

Wie sehr sie leiden, haben Vater und Mutter in der Hand. Karin Jäckel hat schon vor Jahren ‚20 Bitten an geschiedene oder getrennt lebende Eltern’ aus der Perspektive von Kindern formuliert, die es diesen erleichtern mit der Trennung der Eltern zu leben

  1. ‚Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich habe jetzt zwar einen Elternteil, mir dem ich vielleicht öfter zusammen bin und der die meiste Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche den anderen genauso.
  2. Fragt mich nicht, wen von euch beiden ich lieber mag. Ich habe euch beide gleich lieb. Macht den anderen also nicht schlecht vor mir. Denn das tut mir weh.
  3. Helft mir, zu dem Elternteil, bei dem ich nicht ständig bin, Kontakt zu halten.
    Wählt für mich seine Telefonnummer oder schreibt die Adresse auf einen Briefumschlag. Helft mir, zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein schönes Geschenk für den anderen zu basteln oder zu kaufen. Macht von den neuen Fotos von mir immer einen Abzug für den anderen mit.
  4. Redet miteinander wie erwachsene Menschen. Aber redet. Und benutzt mich nicht als Boten zwischen euch – besonders nicht für Botschaften, die den anderen traurig oder wütend machen. …’

In dem Heft gibt es Beiträge zu folgenden Themen:

  • Schicksal Scheidung: Loyalitätskonflikte und Schuldgefühle – wie Kinder leiden, was Eltern tun können
  • Protokoll: Josephine, Tochter des Schauspieler-Paares Kroetz/Relin über das Zerbrechen ihrer Familie
  • Kodex: Verhaltensregeln für getrennte Eltern
  • Interview: Der Schweizer Kinderforscher Remo Largo über die Ängste von Kindern
  • Vater-Rechte: Was bringt das Sorgerechts-Urteil aus Straßburg?

Für 0,80 € können Sie die komplette Titelstory im pdf Format hier herunterladen.

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Schluss mit Mutti

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Dezember 2009

Claudia Voigt sieht in dem Urteil zum Sorgerecht der ledigen Väter auch ein Urteil im Sinne der Frauen. In Ihrem Kommentar bei Spiegel Online schreibt sie:

‚… Es schafft Gleichberechtigung. Denn es bricht endlich mit dem merkwürdigen Ideal der deutschen Gesellschaft von einer Mutter, die für das Kindeswohl wichtiger sein soll als jeder andere. … Welche Folgen hat es für Väter, Mütter und Kinder in Deutschland, wenn die Bundesregierung das Sorgerecht reformieren wird?

Mehr Gleichberechtigung wird möglich

Es gibt ledigen, getrennt lebenden Vätern mehr Möglichkeiten, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Und immerhin hat fast jedes dritte Kind, das heute in Deutschland geboren wird, Eltern, die nicht verheiratet sind.

Ledige Väter werden in Zukunft also mit den Müttern ihrer Kinder auf eine Stufe gestellt. Das bedeutet weniger Diskriminierung den Vätern gegenüber, keine Allmacht mehr für die Mütter. Sie müssen und können die Verantwortung für das Kind teilen. Davon profitieren vor allem die Kinder. Und das ist gut so.

Der Gerichtshof trifft mit der Entscheidung auch eine ideologische Aussage: Väter sind wichtig für ein Kind. Die merkwürdige Idealvorstellung dieser Gesellschaft von einer Mutter, die für das Wohl des Kindes wichtiger sein soll als jeder andere, verblasst. Mehr Gleichberechtigung wird möglich. …’

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Es gibt ‚entsorgte Väter’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. August 2009

Von vielen bezweifelt, nun richterlich bestätigt: Aus Sicht der Stuttgarter Justiz gibt es Korrekturbedarf bei den Gesetzen zur elterlichen Sorge für Kinder aus nicht-ehelichen Beziehungen.

Bei ehelichen Beziehungen sei der ‚entsorgte Vater’ Geschichte, sagt der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Stefan Motzer, am Mittwoch in Anspielung auf einen gleichnamigen Dokumentarfilm. Das gelte aber nicht für nicht-eheliche Kinder. Da habe er Verständnis, dass Väter sich entsorgt fühlen.

Denn nach dem Gesetz kann ein Vater nur das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn dies die Mutter genehmigt. Dies sei eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu Vätern ehelicher Kinder.

Ob der ‘entsorgte Vater’ bei Trennungen nach ehelichen Beziehungen tatsächlich ‘Historie ist, wird die momentan laufende Evaluierung des Gesetzes zur gemeinsamen Sorge aus dem Jahre 1998 erweisen.

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Manchmal sind Kinder bei den Vätern besser aufgehoben

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Juli 2009

Der Streit um die Kinder ist eine Angelegenheit die alltäglich auf dem Tisch der Familienrichterin Henriette Meier-Ewert beim Amtsgericht in Brandenburg liegt. In einem Interview mit der Märkischen Allgemeinen betont sie, dass das Wohl des Kindes in jedem Fall im Vordergrund steht.

‚… Wie erleben Sie Eltern, die sich ums Sorgerecht streiten?

Meier-Ewert: Es sind zunehmend Väter, die das Gericht anrufen. Immer mehr Männer kämpfen um das Sorgerecht. Das hat stark zugenommen. Es gibt sehr engagierte Väter. Manchmal sind die Kinder bei den Vätern auch besser aufgehoben, weil die Lebenssituationen stabiler sind. Ich hatte etwa den Fall, dass eine Mutter vier Kinder von drei Vätern hat und nun mit einem neuen Mann ein neues Leben beginnen wollte. Die fragte mich, ob sie ihr Kind nicht gleich hierlassen könne. Es gab auch die Situation, in der sich die Eltern bei mir gegenseitig vorwarfen, wer mehr Cannabis geraucht habe. Und das bei einem anderthalbjährigen Kind. Der Normalfall ist, dass Eltern so in ihrem Paarkonflikt stecken, dass sie das Recht des Kindes am jeweils anderen Elternteil nicht sehen.

Wenn es um die Gefährdung eines Kleinkindes geht, wie schnell können Sie reagieren?

Meier-Ewert: Schnell, nicht übereilt, aber zügig. Das Gericht kann innerhalb von einer halben Stunde entscheiden, wenn das Jugendamt ein Kind in akuter Gefahr sieht und die Eltern sich weigern, es herzugeben.

Beispielsweise?

Meier-Ewert: Eine schwer psychisch kranke junge Frau, die selbst unter Betreuung stand, hat ein Kind zur Welt gebracht. Noch im Krankenhaus hat das Jugendamt das Kind sofort in Obhut genommen. Die Mutter wollte das Kind alleine aufziehen. So blieb das Kind in einer Bereitschaftspflegefamilie. Ich habe ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das war eindeutig. Das Kind ist jetzt in eine Pflegefamilie gekommen. Ich hatte aber jetzt gerade auch eine Familie mit fünf Kindern, die das Jugendamt seit Jahren begleitet. Da stand Entzug des Sorgerechts im Raum. Durch Beratungen und Hilfen hat sich dort die Situation wieder stabilisiert. Jetzt ist da alles wieder gut.

Sie beraten auch?

Meier-Ewert: Wir Familienrichter sind nicht dazu da, Eltern ihre Kinder wegzunehmen. Wir bieten den Eltern Hilfe an. Der komplette Sorgerechtsentzug ist die letzte Maßnahme. Davor gibt es noch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten. …’

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Ein doppeltes Dilemma

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Juli 2009

Wenn Paare sich trennen, stehen sie danach oft vor wirtschaftlichen Problemen. Besonders den dann Alleinerziehenden droht der soziale Abstieg. Aber auch die Unterhaltspflichtigen müssen in der Regel kürzer treten. Darüber hinaus haben bei der aktuellen Gesetzeslage beide Betroffenen wenige Anreize, ihre Einkommenssituation aus eigener Kraft zu verbessern. Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW) hat einmal genau nachgerechnet. …

Bei der Berechnung des Unterhalts gilt ein Selbstbehalt des Zahlungspflichtigen von 1.000 Euro. Wer zum Beispiel 1.500 Euro netto verdient, während sein Ex-Partner kein Einkommen bezieht, müsste laut der Berechnungsformel 643 Euro Unterhalt leisten – aufgrund des Selbstbehalts sind es tatsächlich nur 500 Euro.

Diese Regelung ist vor allem dann problematisch, wenn der Ex-Partner selbst nicht arbeitet: Steigt das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen – zum Beispiel weil er mehr arbeitet oder sich beruflich verbessert –, fließt unter Umständen das gesamte zusätzliche Einkommen in den Unterhalt. Für den Zahlenden selbst bleibt vom Zusatzverdienst nichts übrig.

Für den Unterhaltspflichtigen ist es beispielsweise vollkommen unerheblich, ob er 1.500 oder 2.700 Euro brutto im Monat bezieht, sein Nettoeinkommen liegt in beiden Fällen bei 1.000 Euro. …

Das Problem verschärft sich noch, wenn zusätzlich Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Die mangelnden Anreize versucht die Rechtsprechung durch Zwang zu kompensieren: Das Konzept der „gesteigerten Erwerbsobliegenheit“ zwingt Unterhaltspflichtige gegenüber Kindern, im Bedarfsfall jede Arbeit anzunehmen – auch ergänzend zu einem bereits bestehenden Job, auch Hilfstätigkeiten, auch abseits des eigenen Wohnorts.

Dass sich der Betroffene wirklich um eine solche Zusatzstelle bemüht, muss er belegen. Ist das Gericht damit nicht zufrieden, kann es ein fiktives Einkommen als Berechnungsbasis festsetzen. Diese Anforderungen gehen weit über das hinaus, was Arbeitslosen bei der Arbeitssuche abverlangt wird.

Aber auch Unterhaltsberechtigten wird ein Besserverdienst nicht unbedingt schmackhaft gemacht. Denn der Unterhalt wird gekürzt, wenn ihr eigenes Einkommen steigt. Ein Unterhaltsempfänger, der selbst für 1.500 Euro brutto im Monat arbeitet und dessen Ex-Partner 3.000 Euro netto verdient, verfügt insgesamt über 1.741 Euro, nämlich 1.063 Euro Nettoeinkommen zuzüglich 678 Euro Unterhalt. Verdient er 1.000 Euro mehr, bringt ihm das unterm Strich nur ganze 220 Euro extra: Zwar klettert das Netto um 513 Euro, doch der Unterhaltsanspruch sinkt um 293 Euro.

Die Regelungen bewirken, dass mitunter selbst bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro nur 20 Cent von jedem zusätzlich verdienten Euro übrig bleiben.

Das Unterhaltsrecht führt mithin auf beiden Seiten dazu, dass die Beteiligten wenig oder sogar gar keine Anreize haben, ihr eigenes Erwerbseinkommen zu erhöhen.Die Konsequenz für das IW: Erforderlich ist eine Reform, mit der – ähnlich wie beim Arbeitslosengeld II – ein höheres Bruttoeinkommen auch zu bedeutend mehr verfügbarem Einkommen führt.

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Mütter streben meist alleinige Obsorge an …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Juni 2009

… und Väter kämpfen um ihr Sorgerecht. Dabei werden die Kinder oft zum Mittel der Macht. Der gerade in den Kinos angelaufene Film ‚Der entsorgte Vater’ von Douglas Wolfsperger zeigt dies eindrucksvoll auf.

Das Thema gewinnt, nicht nur in Deutschland zunehmend an Bedeutung: So wird in Österreich inzwischen jede zweite Ehe geschieden – davon betroffen sind rund 22.000 Kinder jährlich. Die Zahl der Trennungskinder aus Lebensgemeinschaften beläuft sich laut Statistik Austria auf etwa 6000. Unabhängig davon, ob vormals verheiratet oder nicht, kämpfen auch dort immer mehr Väter um das Sorgerecht für ihr Kind.

“Sie wehren sich zunehmend dagegen, aus der Erziehung, der Lebensplanung und Vermögensverwaltung des Kindes einfach weggeschnitten zu werden”, erklärt die Wiener Scheidungsanwältin Manuela Prohaska der “Wiener Zeitung”. Im Gegensatz zu Deutschland, wo nach einer Scheidung seit mehr als drei Jahren beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht erteilt wird, kann in Österreich ein Elternteil sein Veto einlegen.

Mütter streben laut Prohaska häufig die alleinige Obsorge an, “um sich nicht Diskussionen mit dem Ex-Partner – etwa über die Schullaufbahn des Kindes – stellen zu müssen”. Gerade dieses Mitspracherecht wollen sich viele Männer nicht mehr nehmen lassen. Darauf basiert laut Prohaska der Kampf vieler Väter um die Obsorge – ein langwieriges Verfahren, während dessen das Kind zumeist bei der Mutter bleibt.

“In dieser kritischen Phase wird die Vater–Kind-Beziehung bereits auf eine harte Probe gestellt”, erläutert die Psychologin Angelika Göttling von der Kinderklinik Glanzing, die häufig von Richtern als Gutachterin in Obsorgestreitereien herangezogen wird.

Während die Mühlen der Bürokratie mahlen, wird der abwesende Elternteil dem Kind nämlich immer fremder, und das elterliche Entfremdungssyndrom oder ‚Parental Alienation Syndrome’ kann eintreten: Unter dem Einfluss des betreuenden Elternteils und aus Angst, auch diesen zu verlieren, beginnt das Kind, die Liebe des abwesenden zu verleugnen.

Ist diese psychische Beeinflussung tatsächlich nachweisbar, kann das laut Göttling sogar den Ausschlag dafür geben, dass der Vater das alleinige Sorgerecht erhält. “Einem Elternteil, der die Bindung zum anderen nicht fördert, mangelt es offensichtlich an Betreuungskompetenz”, erklärt die Psychologin.

In Deutschland wird das vor 10 Jahren verabschiedete Gesetz zur gemeinsamen Sorge jetzt endlich evaluiert und die oben beschriebenen Motive und Mechanismen dabei hoffentlich berücksichtigt.

Quelle

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