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Archiv für die 'Vater werden' Kategorie

EGMR stärkt auch Sorgerecht lediger Väter in Österreich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Februar 2011

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 3. Februar mit einem Urteil die Rechte lediger Väter in Österreich gestärkt. Ledige Väter in Österreich waren bis jetzt von der Zustimmung der Mutter abhängig, wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind haben wollten.

Ein 35-jähriger Vater eines heute zehnjährigen Jungen hat dagegen geklagt, dass man das gemeinsame Sorgerecht bei unehelich geborenen Kindern nur mit Zustimmung der Mutter erhalten kann. Bei ehelich geborenen Kindern haben Vater und Mutter automatisch ein gemeinsames Sorgerecht, das bleibt auch im Falle einer Scheidung.

In den meisten europäischen Ländern ist ein gemeinsames Sorgerecht die Regel. Nur in Österreich, Schweiz und Lichtenstein gilt es nicht automatisch, die Kindesmutter muss dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen.

Der Fall ‚Sporer gegen Österreich’ zeigt, dass auch in Österreich ledige Väter gegenüber den Müttern und auch gegenüber verheirateten Vätern benachteiligt werden. So sahen auch die Richter in Straßburg darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und der Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Im Urteil des EGMR heißt es: “Die österreichische Regierung hat keine hinreichenden Gründe angegeben, warum die Situation des ledigen Vaters weniger gerichtliche Prüfungsmmöglichkeiten zulassen sollte als diejenige verheirateter Väter”.

In Deutschland gibt es einen vergleichbaren Fall wie jetzt in Österreich. Nach einem ähnlichen Urteil des EGMR hat das Bundesverfassungsgericht reagiert und entschieden, dass die Bevorzugung der Mutter gegenüber dem Vater gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht verstoße. Somit können in Deutschland ledige Väter das Sorgerecht für ihr Kind beantragen und auch ohne Einverständnis der Mutter bekommen – als Maßstab hat bei dieser Entscheidung das Wohl des Kindes zu gelten.

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Im Zweifel für den Vater

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Januar 2011

‚In jedem Fall soll es zum Wohle des Kindes sein. So argumentieren FDP und Union, die jeweils eigene Konzepte zum gemeinsamen Sorgerecht vorgelegt haben. Jetzt grätschen die Grünen dazwischen mit einem Vorschlag, der als Kompromiss zwischen FDP- und CDU-Linie zu sehen ist.

Das ist gut so. Denn die Papiere der beiden Regierungsparteien bedienen entweder stärker die Väter oder die traditionelle Familie. Dabei ist es wichtig, dass ein sachliches Gesetz dieses hochemotionale Thema endlich befriedet.’

Soweit kann ich der Argumentation von Simone Schmollack, taz-Redakteurin für Frauen- und Geschlechterpolitik, in ihrem Kommentar ‚Im Zweifel für das Kind’ noch zustimmen. Was dann folgt ist aber eine Achterbahnfahrt.

‚Trotzdem ist es fraglich, ob ein Gesetz das schaffen kann. Denn es wird kaum die Probleme getrennter und heillos zerstrittener Eltern lösen. Manche kämpfen miteinander, bis die Kinder fast erwachsen sind. Ist es in solchen Fällen nicht besser, wieder zum alleinigen Sorgerecht zurückzukehren?’

Aber das ist leider in keinem Entwurf vorgesehen. Das gemeinsame Sorgerecht spiegelt den Zeitgeist wider und wird als die Nonplusultra-Lösung angesehen. Das ist grundsätzlich auch nicht falsch. Aber wer ein gemeinsames Recht will, der muss auch uneingeschränkt gemeinsam sorgen: emotional, sozial, ökonomisch. Der muss Zeit und Geld aufbringen, kurz: die volle Verantwortung tragen.’

Zurückkehren? Zu einer Rechtslage die verfassungs- und menschenrechtswidrig ist? Das Recht des Kindes auf Vater und Mutter spiegelt nicht nur den Zeitgeist sondern die Grundrechte wider. Wenn die Sorge um das Geld gerecht geteilt wird, dann haben die Väter auch die Zeit für ihre Kinder, die sie gerne aufbringen möchten. Der Schuss geht ins eigene Knie Frau Schmollack. Und in den (Ausnahme-) Fällen, in denen das gemeinsame Sorgerecht wirklich nicht zu händeln ist, dafür ist in allen Entwürfen das Widerspruchsrecht und die Entscheidung eines Gerichts vorgesehen.

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Mütter und Väter müssen aktiv werden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Januar 2011

Am kommenden Freitag wird im Bundestag über die elterliche Sorge von nichtehelichen Vätern debattiert. Während sich FDP und Union noch uneins sind über die Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts, legen die Grünen als erste Fraktion einen eigenen Entwurf im Bundestag vor. Danach reichen ein Antrag des Vaters beim Jugendamt und das Schweigen der Mutter für das gemeinsame Sorgerecht aus.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die ursprüngliche Regelung bereits im Dezember 2009 als Diskriminierung verurteilt und die Mitte 2010 vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Neuregelung schleppt sich seitdem dahin.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte zunächst vorgeschlagen, dass unverheiratete so wie verheiratete Väter automatisch bei Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Dem Koalitionspartner ging das zu weit. Ein Automatismus beim gemeinsamen Sorgerecht würde die “Institution Ehe” weiter aushöhlen, wetterte CSU-Politikerin Dorothee Bär. Leutheusser-Schnarrenberger formulierte daraufhin einen Kompromissvorschlag, nach dem der Vater das Sorgerecht auf Antrag beim Jugendamt automatisch erhält, wenn die Mutter nicht binnen acht Wochen widerspricht. Seitdem wird hinter den Kulissen weiterverhandelt.

Der Bundestagsfraktion der Grünen geht das nicht schnell genug. In ihrem Antrag spricht auch sie sich für die Widerspruchslösung aus. Allerdings wird im Antrag präzisiert: Innerhalb des Mutterschutzes kann die Mutter die Acht-Wochen-Frist formlos verlängern, auch das Jugendamt soll ein Vetorecht haben. Außerdem können auch Mutter und Kind das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

“Sowohl Mutter als auch Vater müssen aktiv werden”, sagt die familienpolitische Sprecherin Katja Dörner. Dies entspräche den vielfältigen Lebens- und Konfliktsituationen unverheirateter Eltern und stärke die Rechte der Väter wie auch der Kinder.

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Generation Vaterlos darf nicht weiter wachsen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Januar 2011

Der stellvertretende Direktor am Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Universitätsklinikums Düsseldorf, Matthias Franz, hat Bundesfamilienministerin Schröder vorgeworfen, sich zu wenig für Alleinerziehende einzusetzen.

Das verdeutlichte er bei einem Vortrag, den er am 14. Januar in Augsburg zum Thema “Generation Vaterlos” hielt. Dabei warf er die Frage auf, “wo das nationale Aufgebot zur Stärkung der Jungen und der Alleinerziehenden in Deutschland bleibt, das die Ministerin versprochen hat”.

Zudem prognostiziert der Wissenschaftler eine dramatische gesellschaftspolitische Entwicklung für Deutschland. “Wenn wir die Alleinerziehenden weiterhin alleine lassen, werden wir den Preis dafür zahlen”, betonte Franz. So lebe aktuell ein Fünftel aller Kinder nur mit einem Elternteil zusammen – in 90 % der Fälle mit der Mutter.

Das Dilemma: Laut Franz sind die fehlenden Väter- und männliche Identifikationsfiguren sowie die Einsamkeit und Armut der alleinerziehenden Mütter entscheidende Faktoren, die zu Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern führen. Im Gegenzug sei es nach wie vor für Väter – vor allem für unverheiratete – schwer, sich beim Sorgerecht durchzusetzen.

“Es ist fatal, auf diese Weise an einem gesellschaftspolitischen Problem vorbeizuschauen und uns als Reaktion auf die kindlichen Verzweiflungsrufe nichts anderes einfällt, als Ritalin zu verschreiben”, beklagte der Psychologe. Bei Kindern von Alleinerziehenden werde mehr als doppelt so häufig das Aufmerksamkeits-Hyperaktivitäts-Defizit-Syndrom (ADHS) diagnostiziert.

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Becoming a Father – Vater werden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Januar 2011

Die DVD ‘Becoming a Father’ versetzt den Zuschauer in ein ‘Fathers’ Forum’ und bietet einen tiefen Einblick in die Gefühle von Männern, die gerade Väter geworden sind. In der geschützten Atmosphäre der Väter Foren tauschen Sie sich über ihre Anstrengungen, Sorgen und Erfolge in der Vaterschaft aus.

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Sachsens Justizministerium tritt für automatisches Sorgerecht lediger Väter ein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Januar 2011

Justizstaatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt widerspricht der Meinung der bayrischen Justizministerin Dr. Merk, nach der ledige Väter ihr Sorgerecht vor Gericht erstreiten sollen, wenn sich die Mutter mit einer gemeinsamen Sorge nicht einverstanden erklärt.

Dr. Wilfried Bernhardt: „Eine solche Lösung ist nicht nur bürokratisch. Sie führt auch dazu, dass Väter und Mütter weiter ungleich behandelt werden. Das ist nicht länger hinnehmbar.“

Derzeit kann ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater das Sorgerecht für sein Kind nur dann erhalten, wenn er entweder die Mutter heiratet oder diese gemeinsam mit dem Vater eine sogenannte Sorgeerklärung abgibt. Weigert sich die Mutter, hat der Vater bis heute keine Möglichkeit, die gemeinsame Sorge zu erzwingen.

„Artikel 6 unseres Grundgesetzes verlangt für nicht eheliche Kinder dieselben Bedingungen wie für eheliche. Ich bin für eine klare Lösung, die nicht miteinander verheiratete Eltern gleichstellt: Sie sollen automatisch gemeinsam sorgeberechtigt sein, wenn die Vaterschaft anerkannt ist und der Vater erklärt hat, die elterliche Sorge mit übernehmen zu wollen.

Wenn die gemeinsame Sorge im Einzelfall nicht dem Kindeswohl entspreche, kann die Mutter widersprechen.“ Das Familiengericht müsse dann ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden.

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Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Januar 2011

Das alte Zitat von Wilhelm Busch bekommt eine weitere Bedeutung. In die Auseinandersetzung um die Neuregelung des Sorgerechts für nichteheliche Väter kommt Bewegung, aber leider nicht zugunsten der Väter.

“Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese Position der Union sehen die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin , Dorothee Bär durch das soeben vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gutachten bestätigt.

Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht verschließt die Augen davor, dass viele nicht miteinander verheiratete Eltern ihre Elternverantwortung gar nicht gemeinsam wahrnehmen wollen oder können. Außerdem kann nicht immer automatisch von einer tragfähigen Beziehung zwischen den Eltern ausgegangen werden kann. Aber nur diese gewährleistet, dass die Ausübung der gemeinsamen Sorge ohne Konflikte verläuft und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird.

Diese Einschätzung verkennt zweierlei: Es geht um die Beziehung zum Kind. Die Eltern, also Vater und Mutter, haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Und aus dieser gemeinsamen Verpflichtung kann auch eine tragfähige Beziehung entstehen. Die Welt zitiert bereits im August aus dem Gutachten, ;… dass bei getrennt lebenden Paaren mit gemeinsamem Sorgerecht die Eltern deutlich häufiger Kontakt untereinander haben (89,1 %) als getrennte Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht (68,9 %).’ Weiterlesen »

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Antrags-, Fristen- oder Widerspruchslösung? Sorgerechtsreform lässt auf sich warten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Januar 2011

In der Silvesterausgabe des ‚Hamburger Abendblatts’ hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgestellt, die ledigen Vätern nach dem Urteil des EGMR zu mehr Rechten verhelfen sollen.

“Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten – es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein.“

Dann müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht. Leutheusser-Schnarrenberger hob den Wert der geplanten Fristenlösung hervor. “Von der Mutter kann in einer für die ganze Familie so entscheidenden Frage erwartet werden, dass sie sich innerhalb von acht Wochen eine Meinung bildet“, sagte sie. “Lässt die Mutter die Frist verstreichen, halte ich es für gerechtfertigt, dass dann automatisch die gemeinsame elterliche Sorge entsteht.“

In dieser Frage gebe es allerdings “noch keine vollkommene Ãœbereinstimmung mit der Union – obwohl wir dem Koalitionspartner bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht haben“. Die Justizministerin bezeichnete ihren Vorschlag als Kompromiss, der den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trage.

‚Fristenlösung’

Mit dieser Bezeichnung verschleiert die Justizministerin, Weiterlesen »

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Rechte der Väter in Deutschland erneut gestärkt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Dezember 2010

Während die Welt schreibt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ledigen Vätern, die um ihre Kinder kämpfen, ein Weihnachtsgeschenk gemacht hat, spricht Herbert Prantl in der Süddeutschen in seinem Kommentar ‚Das Recht der Spermien’ von einem Sprengsatz für Zehntausende Familien, in denen Kinder aus früheren nichtehelichen Beziehungen aufwachsen.

Reinhard Müller bleibt in seinem Beitrag für FAZ ‚ Das Recht auf Umgang mit dem Kuckuckskind’ diplomatischer und hangelt sich an dem entlang, was eigentlich selbstverständlich, aber in dieser Frage immer besonders bemüht wird, dem ‚Kindeswohl’ entlang. Dies ist aber nicht einmal für immer zu definieren, denn „Das Familienrecht muss sich immer wieder an veränderte gesellschaftliche Realitäten anpassen“, zitiert er die zuständige Jusitizministerin.

Die Straßburger Juristen haben am 21. Dezember entschieden, dass ein Vater auch dann Anspruch auf Umgang mit seinen Kindern hat, wenn er zu ihnen bislang noch keinen Kontakt hatte.

Im vorliegenden Fall hatte ein 43-jähriger Nigerianer auf das Recht geklagt, seine fünf Jahre alten Zwillingstöchter sehen zu dürfen. Die Mutter der Kinder ist mit einem anderen Mann verheiratet, dieser wird damit automatisch zum legalen Vater. Kontakt zum leiblichen Vater lehnte das Paar ab. Dagegen hatte Anayo geklagt, das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied jedoch, das Umgangsrecht gelte nur für den legalen Vater, nicht den biologischen.

Die Straßburger Richter gaben ihm nun hingegen einstimmig Recht. Anayo habe durch den Versuch einer Kontaktaufnahme gezeigt, dass er ein “aufrichtiges Interesse” an den Kindern habe. Im Urteil des Oberlandegerichts sahen die Karlsruher Richter eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festschreibt.

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Ausbildung zum GfG Väterbegleiter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Dezember 2010

Die Gesellschaft für Geburtsvorbereitung, Familienbildung und Frauengesundheit (GfG) hat ein Weiterbildungsangebot für Männer entwickelt, die werdende oder junge Väter mit einem speziell auf sie zugeschnittenen Kursangebot begleiten möchten und dafür ihre Kursleitungskompetenzen erweitern möchten.

Die Pilotausbildung findet in Frankfurt am Main statt und umfasst drei Ausbildungswochenenden. Voraussetzung für Teilnahme an der Weiterbildung ist eine pädagogischen, psychologischen oder medizinischen Ausbildung und praktischen Erfahrungen in der Arbeit mit Familien und / oder in der Erwachsenenbildungsarbeit mit Gruppen, sowie eigene Erfahrung als Vater. Die Weiterbildung qualifiziert dazu, Kurse und Workshops für werdende und junge Väter durchzuführen.

An der Pilotgruppe können maximal 12 Väter teilnehmen.

Die Weiterbildung behandelt unter anderem folgende Inhalte:

  • Gruppenleitungskompetenz
  • Väterbilder / veränderte Rollenbilder von Männern und Frauen
  • Beratungsgrundlagen in der Arbeit mit Vätern (Elterngeld)
  • medizinisches und psychosoziales Grundwissen zur Geburt
  • Kindesentwicklung / Bedeutung des Vaters
  • Aushandlungsprozesse und Kommunikation bei Paaren
  • Marketing, Akquise und Öffentlichkeitsarbeit in der Arbeit mit Vätern

Für die Weiterbildung sind folgende Termine vorgesehen:

  • Informationsabend 09. Februar 2011, 19 Uhr
  • 1. Wochenende: 19. – 20. März 2011 (jeweils 10 – 18 Uhr)
  • 2. Wochenende: 09.- 10. April 2011
  • 3. Wochenende: 14. – 15. Mai 2011
  • Praxisreflexionstag: Ende 2011

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