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Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 10. Januar 2011

Das alte Zitat von Wilhelm Busch bekommt eine weitere Bedeutung. In die Auseinandersetzung um die Neuregelung des Sorgerechts für nichteheliche Väter kommt Bewegung, aber leider nicht zugunsten der Väter.

“Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese Position der Union sehen die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin , Dorothee Bär durch das soeben vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gutachten bestätigt.

Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht verschließt die Augen davor, dass viele nicht miteinander verheiratete Eltern ihre Elternverantwortung gar nicht gemeinsam wahrnehmen wollen oder können. Außerdem kann nicht immer automatisch von einer tragfähigen Beziehung zwischen den Eltern ausgegangen werden kann. Aber nur diese gewährleistet, dass die Ausübung der gemeinsamen Sorge ohne Konflikte verläuft und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird.

Diese Einschätzung verkennt zweierlei: Es geht um die Beziehung zum Kind. Die Eltern, also Vater und Mutter, haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Und aus dieser gemeinsamen Verpflichtung kann auch eine tragfähige Beziehung entstehen. Die Welt zitiert bereits im August aus dem Gutachten, ;… dass bei getrennt lebenden Paaren mit gemeinsamem Sorgerecht die Eltern deutlich häufiger Kontakt untereinander haben (89,1 %) als getrennte Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht (68,9 %).’

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt folgende Lösung vor: Sollten sich die nicht miteinander verheirateten Eltern nicht auf eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts verständigen können, bleibt es zunächst bei der Alleinsorge der Mutter. Dem Vater wird allerdings die Möglichkeit eingeräumt, eine Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen, bei der den Eltern die Sorge gemeinsam übertragen wird, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Quelle

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