der VÄTER Blog

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Archiv für Januar 22nd, 2011

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Januar 2011

Endbericht SorgerechtDer vorgezogene Endbericht des Deutschen Jugend Instituts (DJI) zum gemeinsamen Sorgerecht für das Justizministerium ist jetzt auch öffentlich verfügbar. Er umfasst 446 Seiten, ein kurzer Blick auf die ‚Integration der verschiedenen Befunde’ lässt aber, jenseits der juristischen Bewertung einzelner Aspekte, nur eine Konsequenz zu. Wer die Bedeutung der Väter für die Entwicklung der Kinder auch im praktischen Handeln wiederfinden und eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Aufgabenteilung in der Familie befördern möchte, darf Väter beim Sorgerecht nicht ausgrenzen:

‚Zur (Be-)Deutung der gemeinsamen elterlichen Sorge In der übergreifenden Analyse der Befunde aus den Experteninterviews und den Interviews mit Eltern findet sich ein breites Spektrum der Funktionszuschreibungen des gemeinsamen Sorgerechts. Soll dieses einerseits der Zuweisung von Entscheidungsverantwortung dienen, hat es auch seitens der Experten und Expertinnen die Rolle eines Garanten für eine Beteiligung von Vätern.

Dies lässt sich auch für die Sichtweise der Eltern auf privater Ebene feststellen: Das Sorgerecht ist hier eng mit der Sorge im Alltag verknüpft, mit der gemeinsamen Gründung einer Familie und der Bindung des Partners.

Diese vielfältigen Anforderungen an das Sorgerecht können als Auswirkung der Veränderungen familialer Strukturen, der gestiegenen Gleichberechtigungsanforderungen und der Zunahme an Optionen der Lebensgestaltung im weitesten Sinne gewertet werden.

Dem steht auf der anderen Seite das Kindeswohl als Maßstab für die Ausübung der elterlichen Sorge gegenüber. In diesem Spannungsfeld elterlicher, kindlicher und gesellschaftlicher Anforderungen entsteht mithin auch eine Überlastung des Sorgerechts in seiner juristischen Form. Dies gilt insbesondere im Vergleich der Rechtsprechungsanalyse mit den Befunden der Interviews mit Eltern und Fachkräften.

Die in der Rechtsprechung diskutierten Konfliktfelder beziehen sich, wie in der gesetzlichen Konstruktion bei Getrenntleben angelegt, in erster Linie auf die Entscheidungsverantwortung für spezifische Belange. Dieses enge Verständnis von elterlicher Sorge hat in der Regel nichts mit alltäglicher Fürsorge und Verantwortung zu tun, die bei den Eltern ganz im Vordergrund stehen. … (S.351)

Bei zusammenlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht findet sich eine egalitärere Aufgabenverteilung und teilweise das Konzept einer gemeinsamen Verantwortung für das Kind. … (S.352)

Bei unverheirateten Eltern, die sich während der ersten Lebensjahre ihres Kindes getrennt haben, Weiterlesen »

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Mütter entführen Kinder häufiger als Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Januar 2011

Mütter entführen ihre eigenen Kinder häufiger ins Ausland als Väter, nämlich in fast drei von vier Fällen (71 %). Das ist der Statistik der Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern zu entnehmen.

Die Zentralstelle hatte im vergangenen Jahr 102 neue Anträge zu bearbeiten. 70 betrafen Rückführungen von Kindern und 32 weitere das Besuchsrecht. Betroffen waren insgesamt 147 Kinder, die im Durchschnitt sieben Jahre alt waren.

In 71 % der Fälle entführten Mütter die Kinder. Bei der Verweigerung des Besuchsrechts liegt der Anteil der Mütter bei 84 %. Wie in den Vorjahren wurden mehr Rückführungsanträge ans Ausland (59) als Anträge an die Schweiz (42) registriert. Die Differenz ist aber kleiner geworden.

Gesuche übermittelte die Zentralbehörde namentlich an Frankreich (9), Brasilien (6), Deutschland (5) und die USA (4). Anträge an die Schweiz kamen hauptsächlich aus Deutschland (9), Frankreich (8), Italien (6) und den USA (4). 18 Kinder konnten im vergangenen Jahr in die Schweiz zurückgebracht werden.

Grundlage für die Rückführung von Kindern sind das Haager Kindesentführungs-Übereinkommen und das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen. Laut BJ ist die Schweiz mit 78 Staaten vertraglich verbunden.

Laut BJ gelingt die Rückführung von Kindern aus dem Ausland nicht immer. Das Verfahren hänge stark vom Rechtssystem und Gerichtswesen des betroffenen Landes und auch von dessen Willen zur Kooperation ab, schrieb das Bundesamt. Die Verfahren seien oft lang und aufwendig.

Die Schweizerische Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen setze sich deshalb bei der Haager Konferenz für internationales Privatrecht seit einigen Jahren für zusätzliche, verbindliche Regelungen ein, hielt das BJ dazu fest.

Quelle

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