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Antrags-, Fristen- oder Widerspruchslösung? Sorgerechtsreform lässt auf sich warten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Januar 2011

In der Silvesterausgabe des ‚Hamburger Abendblatts’ hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgestellt, die ledigen Vätern nach dem Urteil des EGMR zu mehr Rechten verhelfen sollen.

“Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten – es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein.“

Dann müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht. Leutheusser-Schnarrenberger hob den Wert der geplanten Fristenlösung hervor. “Von der Mutter kann in einer für die ganze Familie so entscheidenden Frage erwartet werden, dass sie sich innerhalb von acht Wochen eine Meinung bildet“, sagte sie. “Lässt die Mutter die Frist verstreichen, halte ich es für gerechtfertigt, dass dann automatisch die gemeinsame elterliche Sorge entsteht.“

In dieser Frage gebe es allerdings “noch keine vollkommene Übereinstimmung mit der Union – obwohl wir dem Koalitionspartner bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht haben“. Die Justizministerin bezeichnete ihren Vorschlag als Kompromiss, der den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trage.

‚Fristenlösung’

Mit dieser Bezeichnung verschleiert die Justizministerin, Weiterlesen »

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