der VÄTER Blog

lebe deinen Traum!

Antrags-, Fristen- oder Widerspruchslösung? Sorgerechtsreform lässt auf sich warten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Samstag 1. Januar 2011

In der Silvesterausgabe des ‚Hamburger Abendblatts’ hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgestellt, die ledigen Vätern nach dem Urteil des EGMR zu mehr Rechten verhelfen sollen.

“Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten – es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein.“

Dann müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht. Leutheusser-Schnarrenberger hob den Wert der geplanten Fristenlösung hervor. “Von der Mutter kann in einer für die ganze Familie so entscheidenden Frage erwartet werden, dass sie sich innerhalb von acht Wochen eine Meinung bildet“, sagte sie. “Lässt die Mutter die Frist verstreichen, halte ich es für gerechtfertigt, dass dann automatisch die gemeinsame elterliche Sorge entsteht.“

In dieser Frage gebe es allerdings “noch keine vollkommene Übereinstimmung mit der Union – obwohl wir dem Koalitionspartner bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht haben“. Die Justizministerin bezeichnete ihren Vorschlag als Kompromiss, der den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trage.

‚Fristenlösung’

Mit dieser Bezeichnung verschleiert die Justizministerin, dass sie auf die Linie der konservativen Familienpolitiker der Union eingeschwenkt ist, die in einer Linie mit Emma und dem Verband alleinerziehender Mütter stehen und den Vätern Rechte lediglich auf Antrag einräumen möchten. Knackpunkt ist jetzt nur noch die Frage, ob die Zeit der Mutterschutzfrist mitzählt, oder aus den acht im Beratungsverfahren dann nicht doch 12 oder sechzehn Wochen werden.

Leutheusser-Schnarrenberger hoffe, dass ein gemeinsamer Entwurf von Union und FDP zur Sorgerechtsreform in der ersten Jahreshälfte im Bundestag beraten werden könne. Damit ist auch klar, dass es keine schnelle Lösung geben wird. Ein fatales Signal an alle Väter und eine andauernde Missachtung der elementaren Rechte eines jeden Kindes auf Pflege und Erziehung durch beide Elternteile und dem im Grundgesetz § 6 formulierten Grundsatz, dass für uneheliche Kinder die gleichen Bedingungen gelten müssen wie für eheliche.

Quelle

Share and Enjoy:
  • Print
  • Digg
  • StumbleUpon
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Yahoo! Buzz
  • Twitter
  • Google Bookmarks

Ein Kommentar zu “Antrags-, Fristen- oder Widerspruchslösung? Sorgerechtsreform lässt auf sich warten”

  1. Thilo Mühlberger sagt:

    Hier gibt es das “Mütter-Widerspruchsformular gegen die Gemeinsame Sorge”,
    das ist ein vorbereitetes Formular, um die Abwicklung der Gemeinsame Sorge möglichst reibunglos zu gestalten.

    http://www.pas-rhein-main.de/informationen/downloads/Muetter-Widerspruchsformular-gegen-Gemeinsame-Sorge.pdf

    Ebenso ein Väter-Antragsformular:

    http://www.pas-rhein-main.de/informationen/downloads/Vaeter-Antragsformular-auf-Gemeinsame-Sorge.pdf

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>