der VÄTER Blog

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Archiv für die 'Trennungsväter' Kategorie

Wann lädt Gauck die Väter ein?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Juni 2014

Am Montag, den 9. Juni fand im Weißen Haus in Washington das 1. Gipfeltreffen zum Thema ‚Arbeitende Väter“ statt an dem hochrangige Regierungsvertreter, Unternehmensverantwortliche, Experten und Juristen gemeinsam die Herausforderungen diskutierten, mit den arbeitende Väter konfrontiert sind und an Lösungen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich arbeiteten.

Scott Behson hat in seinem Blog ‚Fathers, Work and Family‘ einen Photo Essay veröffentlicht und wird dort auch über die Ergebnisse berichten.

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Es gibt einen großen Anreiz, weniger zu arbeiten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Juni 2014

Der frühere CVP-Nationalrat Reto Wehrli gilt als «Vater» des neuen Sorgerechts. Er hätte sich aber ein ganz anderes Resultat gewünscht, auch beim neuen Kindesunterhalt, den das Parlament jetzt diskutiert. Im Interview mit Claudia Blumer kommentiert er den Beschluss des Schweizer Parlaments, der nichtverheiratete Väter zum Unterhalt an die Expartnerin verpflichtet.

„… Sind die Väter durch das neue Sorgerecht nicht bessergestellt?
Nominell sind sie vielleicht ein wenig bessergestellt. Aber es ist kein grundsätzlicher Wandel des Systems, wie er mit der elterlichen Verantwortung stattgefunden hätte. Zudem müssen die Gerichte viele Fragen noch klären. Da hat der Gesetzgeber seine Aufgaben nicht gemacht.

Sie wollen, dass Väter und Mütter je hälftig für die Kinder sorgen. Hält dieses Modell den wirtschaftlichen Realitäten stand? Frauen verdienen weniger und sind weniger erwerbstätig als Männer.
Das hat damit an sich nichts zu tun. Man kann nicht alle Postulate miteinander verknüpfen. Wir haben ein Gesetz, das gleiche Löhne für gleiche Arbeit verlangt. Wenn Arbeitgeber dagegen verstoßen, soll man das einklagen. Wegen der tieferen Erwerbstätigkeit der Mütter: Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz, wenn Bundesrat und Parlament mit dem neuen Gesetz die heutige familienrechtliche Situation zementieren. Es gibt keinerlei Anreiz für die Kinder betreuende Person, erwerbstätig zu werden. Im Gegenteil: Es gibt auch weiterhin einen großen Anreiz, weniger zu arbeiten, um im Fall einer Trennung Alimente zu beziehen.

Wäre Ihr Modell unter Umständen nicht ein Rückschritt in eine Zeit, in der geschiedene Frauen nicht unterhaltsberechtigt waren?
Ich gehe von mündigen Beteiligten aus, die freiwillig beschließen, wer wie viel arbeiten und Kinder betreuen soll. Auch im Hinblick auf eine Trennung. …“

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Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 in Bonn

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Juni 2014

Vor dem Hintergrund des alarmierenden Anstiegs von psychosozialen Problemen und Entwicklungsstörungen bei Kindern getrennt lebender Eltern trafen sich am 21.-23. Februar 2014 in Bonn, Deutschland, 26 führende Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft, um eine neue internationale Organisation zu gründen, die sich der Forschung und Praxis der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als gangbarer und förderlicher Lösung für Kinder widmet.

Die neue Vereinigung führt den Namen Internationaler Rat für die Paritätische Doppelresidenz (International Council on Shared Parenting – ICSP). Paritätische Doppelresidenz bedeutet gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern. Der Zweck der Vereinigung besteht zum einen in der Verbreitung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte („Kindeswohl“) von Kindern getrennt lebender Eltern und zum anderen in der Formulierung von Empfehlungen zur Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Als Präsident der neuen Vereinigung wurde einstimmig Prof. Dr. Edward Kruk, University of British Columbia (Kanada), gewählt. Prof. Dr. Kruk erklärte: „Der ICSP ist die einzige internationale wissenschaftlich ausgerichtete Vereinigung, die sich auf das boomende Modell der Paritätischen Doppelresidenz konzentriert. Wir tragen umfassende aktuelle Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Paritätischen Doppelresidenz auf Kinder und Eltern zusammen und streben im Hinblick auf das Wohl der Kinder die Einbeziehung dieser wissenschaftlichen Daten in das Familienrecht, die Familienpolitik und die berufliche Praxis an.“

Die stellvertretende Präsidentin Dr. Chantal Clot-Grangeat, Chambéry (Frankreich), sagte: “Unser Ziel ist es, Lösungen zur Minderung der Probleme von Kindern durch das Auseinanderbrechen ihrer Familie zu finden, die in verringertem Selbstwertgefühl, Depressionen und möglicher Eltern-Kind-Entfremdung sowie in schulischem Versagen, Drogenmissbrauch und Kriminalität bestehen.“

Als erste größere Veranstaltung wird der ICSP die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 vom 9.-11. Juli 2014 im Wissenschaftszentrum Bonn durchführen. Diese interdisziplinäre Konferenz zum Thema „Die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis überwinden“ wird Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedensten Ländern der Welt zusammenbringen.

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Mehr Vater sein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Mai 2014

Verantwortung für das Kind übernehmen – viele Väter sehen sich benachteiligt, wenn es darum geht, das Umgangsrecht festzulegen. So hat Christian Bader nach der Trennung zwar das gemeinsame Sorgerecht für den siebenjährigen Sohn, der bei der Mutter lebt, aber er will mehr als nur ein „Besuchs-Vater” sein: „Ich möchte nicht ausgegrenzt werden. Ich sehe es als meine ganz wichtige Aufgabe als Vater, konkret präsent zu sein im Leben meines Sohnes.”

Auch Sven Kuhne versucht, soviel Zeit wie möglich mit seinem fünfjährigen Sohn zu verbringen. Ein Modell, das gut funktionieren könnte, sei das so genannte Wechselmodell, meint Familienrechtsexpertin Hildegund Sünderhauf. Das Kind lebt dabei abwechselnd bei Vater und Mutter, denn es braucht den engen Kontakt zu beiden Elternteilen.

Ein Beitrag in ML mona lisa, Frauen, Männer & mehr, ZDF, am Samstag, den 17. Mai, um 18:00 Uhr.

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Halbe, halbe? Unterhalt beim Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Mai 2014

Wer seine Kinder nach einer Trennung weniger als zur Hälfte betreut, muss den gesamten Unterhalt zahlen. Oft ist das der Vater. Auf diesen Missstand weist Heide Ostreich in der taz hin.

Warum ist das so? Weil das Familienrecht so langsam ist. Im BGB ist für den Fall einer Trennung der Eltern festgehalten, dass eine(r) die Kinder betreut und eine(r) bezahlt. Das ist in Paragraf 1606 geregelt, der die Unterhaltsverpflichtung zum Thema hat. In Satz 3,2 heißt es dort: „Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.“ Eine beiderseitige Betreuung im Wechsel ist schlicht nicht vorgesehen.

Rechtlich kann der Elternteil, der das Kind „in Obhut“ hat, dessen Anspruch auf Unterhalt beim anderen Elternteil geltend machen. In Obhut hat man das Kind, wenn es mehr als 50 Prozent der Zeit bei diesem Elternteil verbringt. Im Fall von Claudia und Ralf sind die Kinder also in ihrer Obhut. Und er zahlt.

Dem deutschen Familiengerichtstag, dem Forum der FamilienrichterInnen, ist diese Konstellation bekannt. Mehrere Arbeitsgruppen haben sich schon mit der Frage beschäftigt, wie hier mehr Gerechtigkeit einziehen kann. Heinrich Schürmann ist Familienrichter und an der Diskussion beteiligt. Er kritisiert insbesondere die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in dieser Frage. Der BGH hat gerade erst in diesem März geurteilt, dass ein Vater, der fast zum gleichen Teil wie die Mutter für sein Kind sorgt, kaum entlastet werden muss.

Die Männerlobby, das „Bundesforum Männer“ kritisiert die bisherige Regelung scharf: „Das ist unserer Ansicht nach eine klare Benachteiligung der Väter“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Hans-Georg Nelles, der taz. Den Vätern werde „die Möglichkeit genommen, eigene Arbeitszeiten zu reduzieren und den Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu erhöhen.

Damit werden alte Rollenzuschreibungen zementiert, Väter bleiben Ernährer und Mütter erleiden als Alleinerziehende Nachteile auf dem Arbeitsmarkt.“ Auch das Bundesforum regt an, den BGB-Paragrafen 1606 neu zu fassen: „Wir bedauern es, dass die Politik, die in den vergangenen 50 Jahren das BGB an vielen Stellen entrümpelt hat, trotz der seit Jahrzehnten verfolgten Gleichstellungspolitik an dieser veralteten Regelung festhält.“

Warum tut sie das? Warum ändert sich nichts? Schürmann vermutet: „Das ist ein hochemotionaler Bereich. Die Politik traut sich da nicht heran. Sie hat Angst vor einem Aufstand der Mütter.“

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Die Rechte der Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Mai 2014

Martin Spiewak beschreibt in der ZEIT, was sich im Trennungsfall zugunsten von Vätern verändert hat: „Rechtlich sind Väter den Müttern inzwischen (fast) völlig gleichgestellt. Nach 95 Prozent der Scheidungen bestimmen Mutter und Vater zusammen, ob das Kind getauft wird oder nicht, welche Schule es besucht und wo es wohnt. Dieses gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile gilt seit vergangenem Jahr auch für unverheiratete Paare. Nur noch in begründeten Ausnahmefällen (etwa bei “Kindeswohlgefährdung”) kann eine Mutter bis kurz nach der Geburt des Kindes Einspruch gegen den Wunsch des Vaters erheben, die Geschicke von Sohn oder Tochter mitzubestimmen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, ziehen zwar noch immer meist die Väter den Kürzeren – in zwei Drittel der Konfliktfälle erhalten dann die Mütter das Sorgerecht. Doch auch Justitia erkennt, dass sich das Selbstverständnis vieler Väter wandelt. Da gleichzeitig immer mehr Frauen Vollzeit arbeiten, verliert das Argument, sie könnten sich als Mutter besser um den Nachwuchs kümmern, vor Gericht an Gewicht.

Die Rollenangleichung nährt auf der Seite der Väter neue Ansprüche. Auch nach dem Bruch mit der Frau wollen sie Pflaster kleben, beim Abendbrot Heldengeschichten aus Fußballverein oder Ballettunterricht hören oder Gute-Nacht-Geschichten vorlesen. Dafür sind gerade jüngere Männer heute bereit, auf Einkommen oder Karriere zu verzichten. “Ich treffe fast jede Woche auf in Trennung lebende Väter, die ihre Arbeitszeit reduziert haben, um sich intensiver um ihre Kinder zu kümmern”, sagt Marcus Borgolte.

Jeden Donnerstag hat der Rechtsanwalt Sprechstunde im Papaladen, einer Berliner Einrichtung für Väter. Dort klärt er Männer mit Kindern über ihre Rechte und Pflichten nach Scheidung oder Trennung auf. Häufig vertritt Borgolte diese Väter auch vor Gericht. Als Opfervertreter sieht er sich nicht. Denn: “Väter haben vor Gericht oder beim Jugendamt nach meiner Erfahrung nicht prinzipiell schlechtere Karten als Mütter.”

In jüngster Zeit häuften sich an ihrer Kammer Fälle, in denen Väter Recht bekämen, sagt Isabell Götz, Richterin am Münchner Oberlandesgericht und Sprecherin des Deutschen Familiengerichtstags. Auch sei es nicht mehr ungewöhnlich, dass Kinder ihre Mütter auf Unterhalt verklagen – was nur geht, wenn der Lebensmittelpunkt beim Vater ist. Noch ist diese Konstellation die Ausnahme. Doch selbst wenn das Kind den Wohnsitz bei der Mutter hat, sorgen immer mehr Gerichte dafür, dass sich der Kontakt zum Vater nicht auf wenige Besuche beschränkt, sondern wechselnde Zeitkontingente eingeplant werden. Urlaubs- und Feiertage werden gleichberechtigt verteilt.“

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Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. März 2014

Die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis überwinden: Die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 wird am 9.-11. Juli 2014 Teilnehmer aus verschiedenen Kontinenten im Wissenschaftszentrum Bonn zusammenbringen, um zu erörtern, wie dem alarmierenden Anstieg von psychosozialen Problemen und Entwicklungsstörungen bei Kindern getrennt lebender Eltern begegnet werden kann.

Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Präsidenten des jüngst ins Leben gerufenen Internationalen Rates für die Paritätische Doppelresidenz (International Council on Shared Parenting – ICSP), Prof. Edward Kruk, MSW, PhD, University of British Columbia, Kanada, und der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates der Konferenz, Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, Evangelische Hochschule Nürnberg (EVHN), geleitet.

Fachleute auf dem Gebiet der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) – sowohl aus der Wissenschaft als auch aus den familialen Professionen – sind eingeladen, ihre Forschungsergebnisse und praktischen Erfahrungen auf der interdisziplinären Konferenz unter dem Titel „Die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis überwinden“ zu präsentieren. Die Konferenzsprache ist Englisch, eine Simultanübersetzung wird in englischer, französischer und deutscher Sprache angeboten werden.

Der Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP) wurde am 22. Februar 2014 in Bonn von führenden Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft aus 11 Ländern als gemeinnützige Organisation gegründet, die sich der Forschung und Praxis der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als gangbarer und förderlicher Betreuungslösung für Kinder getrennt lebender Eltern widmet.

Der Zweck der Vereinigung besteht zum einen in der Verbreitung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte („Kindeswohl“) von Kindern getrennt lebender Eltern und zum anderen in der Formulierung von Empfehlungen zur Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

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Frag nicht wohin

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Februar 2014

In ‘Frag nicht wohin’ singt Roger Cicero über die Trennung von seinem eigenen Kind. Ein Song, der nicht nur Väter berührt.

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Kinder lassen sich nicht scheiden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. April 2013

Der von der Deutschen Liga für das Kind herausgegebene Film „Kinder lassen sich nicht scheiden. Hilfen für Kinder bei Trennung der Eltern“ ist neu erschienen.

Jährlich sind in Deutschland mehr als 150.000 Kinder von der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen. Für jedes Kind ist diese Erfahrung mit besonderen Belastungen verbunden. Gerade dann, wenn die betroffenen Kinder im Zusammenhang mit dem Paarkonflikt ihre Mutter und ihren Vater in verstärktem Maße brauchen, fällt es den Eltern häufig nicht leicht, überlegt zum Wohl ihres Kindes zu handeln.

An zahlreichen Beispielen in zehn einzeln ansteuerbare Kapitel zeigt der Film, wie im Verlauf einer Elterntrennung das Wohl der betroffenen Kinder bestmöglich gewahrt werden kann

– Was sagen wir unseren Kindern?
– Die Kinder „im Blick“ behalten
– Wo Väter sich verstanden fühlen
– Mediation: Wir wollen uns einigen
– Was Kindertherapeuten sehen können
– Was muss für die Kinder geregelt werden?
– Residenzmodell-Wechselmodell – Sollen Kinder mitentscheiden?
– Erfahrungen von Eltern
– Das Verfahren vor dem Familiengericht
– Was ich noch sagen wollte

Zielgruppe des Films sind in erster Linie Eltern. Weitere Zielgruppen sind Auszubildende und Studierende sowie Fachkräfte in Jugendämtern, Beratungsstellen, Vereinen und Verbänden, die im Bereich Trennung und Scheidung tätig sind. Der Film ist zum Preis von 15,- Euro zzgl. Versandkosten erhältlich.

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Männergesundheit in Österreich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. März 2013

„Männer haben gesund zu sein, müssen funktionieren.” Doch was ist, wenn die Gesundheit verrücktspielt? Wenn sich konkrete und diffuse Beschwerden zu ernsthaften Krankheiten entwickeln? Auch Männer leiden unter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Suchtkrankheiten, Krebs, psychischen Erkrankungen. Unbestritten ist, dass typisch männliche Lebens- und Verhaltensweisen zur Entstehung dieser Krankheiten beitragen.

Auch in Österreich gibt es jetzt ein Gesundheitsportal für Männer in dem es grundlegende Informationen zu Männerkrankheiten gibt. So finden sich im Kapitel Psyche/ Depressionen u.a. folgende Erklärungen:

‚Wenn Männer an Depressionen leiden, zeigen sie gänzlich andere Symptome und Bewältigungsstrategien als Frauen. Das starke Geschlecht stürzt sich in Arbeit, lässt sich mit Alkohol volllaufen, reagiert aggressiv und reizbar und neigt zu erhöhtem Risikoverhalten. …

Vielfach sind depressive Männer im Beruf oder finanziell unter Druck geraten. Sie empfinden den Renteneintritt, die Scheidung, die Entlassung oder die Nichtberücksichtigung bei einer Beförderung als persönliche Kränkung. Dabei fehlt ihnen die Fähigkeit, mit ihren negativen Gefühlen adäquat umzugehen. In diesen Lebenssituationen gerät die männliche Identität gefährlich ins Wanken, und Depressionen treten gehäuft auf.

Wie internationale Studien belegen, steigt mit einer Trennung das Depressions- und Suizidrisiko bei Männern um ein Vielfaches an. Ein weiterer Risikofaktor für Männer ist das Alter, das zwangsläufig zum Sinken des Testosteronspiegels führt. Damit einhergehen Ermüdung, Erektionsschwäche und Verlust des sexuellen Interesses, was nicht zum vorherrschenden männlichen Rollenbild passt. Häufig stellen sich dann Depressionen ein. …‘

Die Informationen sind ein erster Schritt, was es jetzt braucht sind weitergehende Forschungen zur Männergesundheit und vor allem passende Beratungsangebote.

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