der VÄTER Blog

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Archiv für die 'Trennungsväter' Kategorie

Schwedische Studie belegt Vorteile der Doppelresidenz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Mai 2015

… hier sind Ergebnisse der Studie, die das Bundesfamilienministerium demnächst in Auftrag geben wird schon einmal vorab zur Kenntnis zu nehmen:

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Väterhaus in Bozen Vorbild für ‚Casa Papa‘ in München

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Dezember 2014

Das Zentrum für Getrennte und Geschiedene (ASDI) in Bozen hat es vorgemacht, nun zieht das VäterNetzwerk in München nach. In der bayrischen Landeshauptstadt wurden Wohnungen für getrennte und oder geschiedene Väter eingerichtet.

Seit Jahren hat man sich in München das ASDI als Vorbild genommen, da ASDI das Projekt für Wohnungen für getrennte und oder geschiedene Väter schon seit Jahren erfolgreich durchführt. Vor drei Jahren wurde das VäterNetzwerk München gegründet, in dem unterschiedliche Organisationen zusammensitzen, die sich mit Väterarbeit beschäftigen.

In einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit wurde erreicht, dass die Stadt München das Projekt unterstützt. Zu Ehren des ASDI wurde das Projekt „Casa Papà“ genannt. Anlässlich der offiziellen Eröffnung des Münchner Väterhauses werden im März ASDI-Direktor Elio Cirimbelli und ASDI-Psychotherapeutin Sonja Prinoth das Eröffnungsreferat halten

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Halb bei Mama – halb bei Papa

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Dezember 2014

Nach ihrer Trennung war beiden eines klar: Sie wollen sich gleichermaßen um ihre Kinder kümmern. Karin Siefert und Christian Gärtner leben seit zwei Jahren das „paritätische Wechselmodell“.

HIER-UND-HEUTE_Halb-bei-Mama-halb-bei-Papa

19.12.2014 | 13:59 Min. | UT | Verfügbar bis 19.12.2015 | Quelle: WDR

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Düsseldorfer Tabelle erhöht den Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Dezember 2014

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

Zum 1. Januar 2015 gelten beim Unterhalt neue Vorgaben: Der Selbstbehalt, also der Lebensunterhalt, der einem Unterhaltspflichtigen selbst zusteht, wird erhöht. Auch beim Elternunterhalt ändern sich die Unterhaltssätze. Die Sätze für den Kindesunterhalt bleiben dagegen unverändert

Für Erwerbstätige wird der Selbstbehalt von 1000 auf 1080 Euro pro Monat angehoben. Nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige dürfen für den eigenen Lebensunterhalt ab dem kommenden Jahr 880 Euro statt bisher 800 Euro behalten. Beim Elternunterhalt wird der Selbstbehalt ebenfalls angehoben, hier dürfen unterhaltspflichtige Kinder dann 1.800 Euro statt bisher 1.600 Euro behalten.

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Elternschaft (auch) nach einer Trennung gelingend gestalten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Dezember 2014

„An diesem Thema sind wir schon dran“ Mit diesen Worten begrüßte uns Paul Lehrieder im Sommer im Familienausschuss des Deutschen Bundestages. Gleichzeitig nahm er das vor ihm liegende Buch von Hildegund Sünderhauf „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ in die Hand und legte es mit den Worten „Wir werden dazu einen Forschungsauftrag ausschreiben“ wieder auf den Tisch. Es gebe keine Untersuchungen, wie sich das Wechselmodell auf das Kindeswohl auswirke und bevor man etwas entscheide, müsse das klar sein.

Dass Kinder auch nach einer Trennung eine Beziehung zu beiden Eltern aufrechthalten möchten und von den Ressourcen beider, Väter und Mütter profitieren können, kann als grundlegend angesehen werden. Hildegund Sünderhauf hat in ihrem Buch 48 Studien ausgewertet. Was noch weitergehender Untersuchungen bedarf ist die Frage, unter welchen Umständen eine Erziehung im Wechselmodell gelingen kann und wie Väter und Mütter nach einer Trennung bei Herausforderung, die Verantwortung für ihr Kind gemeinsam wahrzunehmen, unterstützt werden können.

Diese Fragestellungen greift Danielle Gebur in ihrem Buch „Erziehung im Wechselmodell, Trennungskinder und gelungene Erziehungspartnerschaft“ auf. Gebur, die selbst mit „ihren“ Kindern im Wechselmodell lebt, hat dazu in einer empirischen Untersuchung 10 Interviews mit Eltern, die Erfahrungen mit diesem Modell haben, geführt und diese Gespräche vor dem Hintergrund einer theoretischen Darstellung von Scheidungsfolgen und dem Wechselmodell analysiert.

Eine Scheidung bzw. Trennung der Eltern ist aus der Perspektive des Kindes sicherlich ein einschneidendes Erlebnis, zu einem traumatischen kann es durch die Begleiterscheinungen werden, die mit dem Ende der Partnerschaft einhergehen. Die Qualität der Beziehung der beiden Elternteile ist der Gradmesser dafür, wie ein Kind die Trennung der Eltern verarbeiten kann.

Diese, an dem Wohl des Kindes orientierte Beziehung ist eine Grundlage für ein gelingendes Wechselmodell, also die abwechselnde Betreuung  durch Vater und Mutter im annähernd gleichen zeitlichen Umfang. Dieses Modell birgt Chancen für Eltern und Kinder. Die Kinder behalten den Kontakt zu beiden Elternteilen und können deren Ressourcen für ihre Entwicklung nutzen. Die Eltern und insbesondere die Mütter gewinnen freie Tage, die sie für sich und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit nutzen können. Diese Autonomie führe zu mehr Zufriedenheit, die sich letztlich auch wieder positiv auf das Kind auswirke.

Kritisch wird dieses Modell bei „hochstrittigen Elternteilen“ betrachtet. Gebur zitiert an dieser Stelle aus der wenig vorhandenen Literatur und kommt zu dem Schluss, dass die Beantwortung dieser Frage nicht einfach ist und mit „Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen“ wird. Von daher ist ihre aus den Interviews gezogene Schlussfolgerung, bei diesen Eltern von einem Wechselmodell abzuraten, etwas voreilig. Die Konflikte sind in jedem Fall auszutragen. Vor dem Hintergrund der Haltung, dass dies in keinem Fall zu Lasten der Kinder geschehen darf, und mit Hilfe einer begleitenden Beratung, die nicht auf Eskalation setzt, ist mehr möglich als momentan vorstellbar.

Als Ergebnis der Auswertung ihrer Interviews formuliert sie die Faktoren, die zu einem Gelingen des Wechselmodell beitragen: die grundlegende Akzeptanz des Modells, Geringe Ausprägung negativer Gefühle gegenüber dem Expartner/ der Expartnerin, der zeitliche Abstand zur Trennung sowie die Fähigkeit zur Selbstkontrolle.

Zumindest die gesellschaftliche Akzeptanz des Modells kann durch gesetzliche Regelungen, eine entsprechende Rechtsprechung sowie öffentliche Kampagnen gefördert werden. Des Weiteren gilt es denjenigen, die beruflich mit Eltern in Trennungssituationen an den verschiedensten Stellen, von der Kita bis zur Beratungsstelle, zu tun haben, Informationen und Handreichungen darüber zur Verfügung zu stellen, welche Potenziale in dem Wechselmodell stecken.

Dazu und zu der Lücke in der Forschung zum Wechselmodell im deutschsprachigen Raum trägt dieser Band einiges bei. Er ist insbesondere denen zu empfehlen, die sich bislang noch nicht so intensiv mit dem Thema befasst haben.

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Problemkind ‚Kindeswohl‘

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. November 2014

Die Eberhard Karls Universität in Tübingen untersucht mit dem Projekt KIMISS in welchem Ausmaß das Getrenntleben oder die Trennung von Eltern und Kindern zu einer Sorgerechtsproblematik, oder zu Problemen wie Eltern-Kind-Entfremdung oder Sorgerechtsmissbrauch führt. Ein langfristiges Ziel des Projekts ist, gesellschaftliche und praktizierbare Definitionen für Begriffe wie Sorgerechtsmissbrauch, Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung zu entwickeln. In dem ‚Rating 2014′ ging es um das ‚Kindeswohl‘.

Der Begriff Kindeswohl gilt einerseits als nicht definiert und schwebt juristisch als unbestimmter Rechtsbegriff im Raum, während sich andererseits jede familiengerichtliche Entscheidung diesem Begriff unterordnen soll. Bei der weithin akzeptierten Meinung, dass Kindeswohl nicht definierbar sei, wird jedoch übersehen, dass der Begriff einem Konzept der Lebensqualität entstammt: Kindeswohl ist eine Kindheits-bezogene Lebensqualität, und diese kann bestimmt und vermessen werden, wie auch andere Lebensqualitäts-Maße.

Zwischen einer familiengerichtlichen Entscheidung und dem zugrundeliegenden Sachverhalt muss eine Verhältnismäßigkeit bestehen, oder quantitativ ausgedrückt: eine Art Proportionalität. Zum Beispiel sollte einem Verbesserungsbedarf auf der Ebene der Elternkooperation durch Unterstützungsangebote begegnet werden und nicht durch Abänderungen des Sorgerechts, während ernstzunehmende Gefährdungen von Kindern den staatlichen Schutzauftrag herausfordern. Zwischen solchen Extremen liegt ein Kontinuum eines Kindeswohl-artigen Maßes, welches mit Methoden der Lebensqualitäts-Forschung beschrieben werden kann.

Im KiMiss Rating-Verfahren wurde diese Verhältnismäßigkeit mit Methoden der Skalenbildung untersucht und quantifiziert. Das Verfahren verwendet die sorgerechtliche Entscheidung als Surrogat-Parameter für Kindeswohl, weil fachkundige Personen in diesem Bereich mehr Erfahrungswerte dafür haben, welcher Sachverhalt welche Entscheidung erfordert, als sie Erfahrungswerte für einen Parameter haben, der über Jahre hinweg vergeblich oder kontrovers zu definieren versucht wurde.

Das Rating-Verfahren ergibt einen Score, der sich – in Anlehnung an Verlust von Lebensqualität – als relativer Verlust von Kindeswohl interpretieren lässt. Dies ermöglicht, verschiedene Formen von familiärer Gewalt in Relation zueinander zu stellen, mit dem Ziel, Entscheidungsträgern an Familiengerichten und in Jugendbehörden, doch auch Eltern und Familien, ein Instrument an die Hand zu geben, das bei den schwierigen und schwerwiegenden Entscheidungen zum Kindeswohl hilft, methodisch korrekt, nachvollziehbar und zuverlässig argumentieren zu können.

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Väter zahlen drauf – beim Kindesunterhalt leben überholte Rollenbilder fort

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. August 2014

Der Mann zahlt, die Frau kümmert sich um die Kinder! Auch wenn dieses Rollenbild in der Praxis überwunden scheint, beim Kindesunterhalt lebt es fort. Egal, ob der Vater sich nach einer Trennung zu 30 oder 40 Prozent um seine Kinder kümmert, er zahlt immer 100 Prozent Unterhalt. Jetzt fordern Familienrichter das Unterhaltsrecht flexibler zu gestalten und den Kindesunterhalt gerechter zwischen Väter und Müttern aufzuteilen.

Männer zahlen drauf - beim Kindesunterhalt leben überholte Rollenbilder fort

Der Mann arbeitet und zahlt, die Frau kümmert sich um Kinder und Haushalt. Das war bei uns das Rollenbild der 50er Jahre, das wir längst überwunden glaubten. Eigentlich. Doch im deutschen Unterhaltsrecht lebt dieses Klischee munter weiter! Bei einer Trennung blecht meist der Mann, egal ob er sich um die Kinder kümmert oder nicht. Doch das geht an der heutigen Lebenswirklichkeit in der Regel vorbei. Lisa Wandt und Markus Pohl trafen Väter, die das nicht mehr hinnehmen wollen.

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Geteilte Elternschaft nach dem Scheitern der Partnerschaft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juli 2014

Auch nach dem Scheitern einer Beziehung bleiben Eltern in der gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder. Ein Modell, diese im Alltag zu praktizieren ist die ‚paritätische Doppelresidenz‘ bzw. das ‚Wechselmodell‘, bei dem die Kinder im 7 bzw. 14 tägigen Rhythmus abwechselnd vom Vater bzw. der Mutter betreut werden. Während die gemeinsame Sorge nach einer Scheidung inzwischen die rechtliche Regel ist, wird das Wechselmodell in Deutschland in weniger als 5 % der Trennungsfamilien praktiziert. Warum das so ist und ob eine paritätische Doppelresidenz überhaupt dem Kindeswohl mehr dient als die bisherige Praxis, möchte die Bundesregierung nun bis 2018 in einer breit angelegten Studie erforschen lassen.

Die Notwendigkeit einer derartigen Erhebung wurde von den über 100 Teilnehmenden an der ‚International Conference on Shared Parenting 2014‘ die vom 9. Bis zum 11. Juli im Wissenschaftszentrum Bonn stattfand, kompetent in Frage gestellt. Dort diskutierten mehr als 100 Wissenschaftler, Forscherinnen und Praktiker aus den verschiedenen mit dem Thema befassten Berufsfeldern sich unter anderem mit den Ergebnissen von fast 50 Studien zum Wechselmodell bzw. präsentierten eigene Studien und Erfahrungen.

Für Prof Neyrand aus Toulouse hängt die Zunahme des Wechselmodells seit den 70er Jahren in Frankreich unmittelbar mit der Diskussion um die Bedeutung der Väter für die Entwicklung der Kinder und den damit verbundenen neuen Rollenzuschreibungen zusammen. In dem Maße, wie die Bedeutung der Väter gewachsen ist, haben Mütter an Bedeutung verloren. Vor allem vor dem Hintergrund der Zunahme von Trennungen und Scheidungen ist die Beteiligung von Vätern ein guter Weg. Mit dieser Entwicklung sind auch neue Anforderungen an soziale Institutionen, das gesellschaftliche Umfeld verbunden, die Familien, Mütter und Väter  dabei unterstützen können, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen diese Entwicklung ebenfalls abbilden.

Dieser in der Praxis vollzogene Wandel bedeute eine Revolution und die in den vergangenen Jahren erfolgte Forschung hat die positiven Effekte vielfach bestätigt. Das Wechselmodell ist dabei mehr als ein Symbol, Kinder haben in ihm die Möglichkeit, nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht zu halten. Und um die Kinder geht es doch in erster Linie. Seine Schlussfolgerung: Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Dialog über die Vorzüge dieses Modells

Frau Prof. Sünderhauf aus Nürnberg, Verfasserin des deutschen Standardwerks ‚Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung‘, wies in ihrem Beitrag deutlich auf den Trend zum Wechselmodell in allen westlichen Industrienationen hin. Das von der Rechtsprechung bevorzugte Residenzmodell spiegelt in ihren Augen das traditionelle Familienbild des ausgehenden 19. Jahrhunderts wider und befördert eine destruktive Trennungskultur.

Schwerpunkt ihres Vortrags war die Zusammenfassung der Ergebnisse von 49 Studien zur Praxis und Auswirkungen des Wechselmodells seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Nur zwei dieser Studien kommen in der Konstellation von ‚hochstrittigen Eltern‘ zu negativen Ergebnissen. Zum Punkt ‚Zufriedenheit der Kinder‘ stellte sie folgende Ergebnisse dar:

  • Kinder im Wechselmodell sind ‚sehr zufrieden‘ mit ihrer familiären Situation (Eltern-Kontakt/ Eltern-Unterstützung) – deutlich zufriedener als Kinder die überwiegend bei einem Elternteil leben (Residenzmodell RM)
  • Kinder im Wechselmodell zeigen eine höhere allgemeine Lebenszufriedenheit als Kinder im RM
  • Kinder im WM zeigen eine höhere Zufriedenheit mit ihrer schulischen ituation als Kinder im RM und sind signifikant seltener Mobbing Opfer

Prof Kruk von der University of British Columbia, Canada stellte in seinem Beitrag die Bedürfnisse der Kinder vor die Rechte der Eltern und wie den Institutionen eine klare Aufgabe zu: „Die Bedürfnisse der Kinder sind ‚heilig‘ und sie kommen vor den Rechten. Zu jedem Bedürfnis gibt es eine entsprechende Verpflichtung. Es ist die Verantwortung der sozialen Institutionen, Eltern zu unterstützen, damit sie ihre Verantwortung gegenüber Kindern wahrnehmen können.“ Dazu reiche ein rechtlicher Ansatz nicht aus, die Verantwortung stehe vor dem Recht.

Der Verlust eines Elternteils bedeutet eine Entwurzelung und die Entfremdung eines Elternteils durch das andere sei nichts anderes als Missbrauch. Kinder im Wechselmodell verbringen insgesamt mehr Zeit mit beiden Eltern und profitieren von den Ressourcen von Vater und Mutter. Um Konflikte zu vermeiden empfahl er, das Wechselmodell als Regel einzuführen, „Kinder wollen beide Eltern“. Weiterlesen »

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Alles gut organisieren und klare Rahmenbedingungen schaffen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Juli 2014

(c) Wolf Leonhardt

Ulla Keienburg hat den Vollzeitvater Wolf Ehrhardt interviewt. Ehrhardt (46) ist seit 20 Jahren selbstständig. Der gelernte Koch und Schauspieler ist als Investmentfachmann für Innovationen und Prototypen tätig. Als getrenntlebender Vollzeitvater einer inzwischen 7-jährigen Tochter ein rücksichtvoller, liebender, bissiger, einsichtiger, fordernder und ständig verhandelnder Organisierer.

Was bedeutet denn für Sie der Terminus „Vollzeitvater“?

Meinen Sie etwa die „Vollzeitvaterschaft“, die nach der „Vollzeitschwangerschaft“ kommt? Ich bin in jedem Moment Vater und nicht nur in Teilzeit- also auch in den Momenten, wo ich meine Tochter nicht in meiner unmittelbaren Nähe habe. Ich habe Eleonore immer irgendwie bei mir, und mir fehlt etwas, wenn ich sie nicht sehe, nichts von ihr höre. Wenn ich nichts von ihrem Alltag wüsste, fühlte ich mich unvollständig.

Womit füllen Sie den Begriff „Vollzeitvater“?

Eleonore beeinflusst mein Denken, Handeln. Auch meine großen und kleinen Entscheidungen, die ich tagtäglich treffen muss. Denn Zukunft ist ja bekanntlich das, was wir heute tun. Ich versuche deshalb immer die väterliche Adresse zu sein, wenn sie sich bewusst oder auch unbewusst mitteilen möchte. Über welchen Kommunikationskanal auch immer: das kann das Telefon, eine Zeichnung, eine Bastelei oder auch eine Bockigkeit sein. Dabei ist es nicht von Bedeutung, dass wir immer einer Meinung sind, sondern nur, dass wir uns gegenseitig vertrauen und unsere gegenseitigen Bedürfnisse respektieren. Kurz gesagt: Ich möchte für meine Tochter da sein und an ihrem Erwachsen werden teilhaben- in guten und in schlechten Zeiten!

Welche Bedingungen müssen Ihres Erachtens in dem Leben von Vater, Mutter und Kind erfüllt sein, damit Sie überhaupt ein Vollzeitvater sein können?

Beiden Eltern, besonders bei getrenntlebenden Elternteilen, muss das Verständnis in den “wechselseitigen Verzicht” vorhanden sein. Eltern oder Elternteile, die nicht in der Lage sind, gemeinsam oder auch abwechselnd auf etwas zu verzichten, damit das Kind einen Vorteil daraus erlangen kann, sollten sich ernsthaft fragen, ob sich die eigenen Lebensansprüche mit dem ursprünglichen Kinderwunsch eigentlich arrangieren lassen.

Das heißt ja nicht, still zu leiden und bleich bei Kerzenlicht auf alles zu verzichten, um das Kind 24 Stunden lang mit überdimensionierter Fürsorge einzuengen. Es heißt nur, dass das Kind immer einen Ansprechpartner hat, an den es sich bei Bedarf wenden kann. Das kann auch eine andere vertraute und vom Kind akzeptierte Person sein, wie ein Horterzieher, die Großeltern oder auch die Mutter eines anderen Kindes. Ein enger und regelmäßiger Austausch zwischen allen – den beiden Elternteilen, mit befreundeten Eltern von Spielkameraden oder Lehrern und Erziehern und natürlich zwischen Eltern und Kind zu Bedürfnissen, Notwendigkeiten oder Unannehmlichkeiten – hält alles in Balance. …

Das komplette Interview ist auf ihrem Blog und im Magazin LOB nachzulesen.

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Bundesregierung will Kindeswohl nach Trennung der Eltern erforschen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juni 2014

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will ein „umfangreiches Forschungsprojekt“ zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl in Auftrag geben. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Absicht, dass bei diesem Vorhaben die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden soll.

Der Bundesvorsitzende Linsler gibt allerdings zu bedenken: „Es ist entscheidend, an wen dieser Forschungsauftrag geben wird. Bei nicht wenigen Studien steht ja bekanntlich das Ergebnis schon bei Vergabe fest. Die Zahlen basierend auf tendenziösen Fragen sind quasi eine Verbrämung der Ideologie. So ein Forschungsvorhaben dauert mehrere Jahre. In der Zeit passiert nichts.“ Linsler hofft dennoch, dass „das Forschungsvorhaben der Diskussion um erweiterten Umgang sowie gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung im Rahmen eines Wechselmodells neue Impulse gibt und Blockadehaltungen abbaut“.

ISUV gibt außerdem zu bedenken, dass es in europäischen Nachbarländern, in den USA sowie in Australien schon genügend Forschungen gibt. Die Forschungen dieser Länder seien auf Deutschland übertragbar, weil die sozialen Strukturen ähnlich sind.

Das sieht die Bundesregierung offensichtlich nicht so. So äußert der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion Marcus Weinberg: „Es ist bemerkenswert, dass bislang für Deutschland keine belastbaren wissenschaftlichen Befunde zum Kindeswohl nach Trennung der Eltern und bei Unterbringung in Pflegefamilien, … vorliegen, die die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt stellen.“ Die Union möchte „Forschungsdefizite beseitigen“.

Hintergrund für die Studie ist die Zahl von jährlich ca. 170.000 Kindern und Jugendlichen, die von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Tausende von Kindern und Jugendlichen erleben die Trennung ihrer nicht verheirateten Eltern. Etwa 30.000 dieser Kinder und Jugendlichen sind über Jahre einem starken Konflikt zwischen Mutter und Vater ausgesetzt

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