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Archiv für die 'Trennungsväter' Kategorie

Väter kämpfen um mehr Fairness

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. September 2009

In einem Interview mit dem PresseAnzeiger erläutert Jörg Mathieu, Herausgeber der Zeitschrift Papa-ya, welche Bedeutung die Zeitschrift in der Diskussion um Trennung und gemeinsames Sorgerecht hat:

PresseAnzeiger: Gerade erscheint die 2. Ausgabe ihres Magazins “Papa-ya”, in dem es vor allem um Familienrecht geht. Warum ist dieses Thema so wichtig? Gibt es dafür genug Leser?

Jörg Mathieu: Dieses Thema ist deshalb so wichtig, weil das, was in Deutschland als Familienrecht praktiziert wird, in weiten Bereichen mit Gerechtigkeit und Fairness rein gar nichts mehr zu tun hat. Leidtragende sind in erster Linie die Kinder. Sie werden häufig zum Spielball von Machtinteressen und sie werden instrumentalisiert im Trennungs- und Scheidungskrieg. Familienrichter, die im Übrigen keinerlei fachspezifische Ausbildung haben, fällen Urteile, welche Kapitulationserklärungen gleichen.

Solange sich an diesem Missstand und an der aktuellen Scheidungsrate in Deutschland nichts ändert, machen wir uns um mangelnde Leser keine Sorgen. Dies bestätigen auch die Verkaufszahlen der ersten Ausgabe. Die Zeit für ein solches Magazin, das den Menschen in dieser schwierigen Situation mit viel Kompetenz wichtige Fragen beantwortet, war einfach reif.

PresseAnzeiger: Der Titel ist bewusst männlich konnotiert. Wie sind sie darauf gekommen?

Jörg Mathieu: In einem Staat, in welchem es statistisch wahrscheinlicher ist, dass ein Kind in ein Heim kommt, als dass ein Vater für sein eigenes Kind sorgen darf, kommt dem Titel, welcher sich phonetisch Papa Ja! spricht, eine ganz eigene Aussage zu. Die Gesellschaft sieht den Vater in einem Rechtsstreit noch immer als den “bösen” an, der es wohl verdient hat verlassen zu werden. Dass dem nicht so ist und viele Väter für ein intaktes miteinander kämpfen ist noch nicht so selbstverständlich wie es sein sollte. Doch wollen wir richtig stellen, dass PAPA-YA kein reines Vätermagazin ist und auch nie sein wird. Die alten „Väterprobleme“ sind auch die neuen „Mütterprobleme“.

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Väter a. D.

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. September 2009

Am 17. August eröffnete der Gleichmass e.V. in den Räumlichkeiten des Geraer Fachdienstes für Kinder- und Jugendhilfe in Gera die Wanderausstellung „Väter a. D.“. Die Ausstellung wird bis zum 11.09.2009 dort zu sehen sein.

Jährlich wird in Deutschland seriösen Schätzungen zufolge zwischen 170.000 – 230.000 Kindern der Kontakt zum meist Vater verwehrt. Die Folge sind Entfremdung und Identitätsverlust, unter denen die Betroffenen oftmals ein Leben lang leiden. Die Ausstellung, die mit Porträts Wünsche und Aussagen betroffener Eltern thematisiert sowie aktuelle Zahlen zur Situation kindlichen wie elterlichen Kontaktverlustes aufzeigt, hat zum Anspruch, die Sichtweisen der Besucher zu erweitern und familienpolitische Entscheidungsträger auf die Wichtigkeit beider Eltern für das Kind zu verweisen.

Zur Eröffnung der Ausstellung ist ein Fernsehbeitrag produziert worden, der jetzt auf Youtube zugänglich ist.

Zu sehen sein wird die Ausstellung u. a. auch in Aachen, Berlin, Fulda, Hamburg,  Erfurt, Jena, Karlsruhe, Leipzig, der Westpfalz sowie Basel in der Schweiz.

Ermöglicht wurde die Ausstellung mit Unterstützung der Thüringer Justizministerin Frau Marion Walsmann, des Thüringer MdL Michael Panse sowie des Fotografen Jens Wagner.

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Leben und lieben Sie scheidungskompatibel …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. September 2009

maennerzeitung_3-2009_klein… und teilen Sie die ökonomische Verantwortung für Ihre Familie mit Ihrer Frau. Das ist einer der Ratschläge die Mann in der aktuellen Ausgabe der Schweizer Männerzeitung lesen kann. Unter der Überschrift ‚sie ist weg’ geht es um Trennung, Vaterschaft, Gesetz und Gefühle sowie die Scheidungsfalle, in die viele Väter geraten.

In der Schweiz wird jede zweite Ehe geschieden und normalerweise wird Mann zur Kasse gebeten: ‚Sie bezahlen Unterhalt für Ihre Kinder und es ist weitgehend vom Goodwill Ihrer Ex Frau abhängig, ob und wie oft Sie Ihre Kinder sehen. …

Darum: Leben Sie scheidungskompatibel. Daraus folgt, dass Sie ab heute so viel Kontakt mit Ihren Kindern pflegen sollten, wie Ihnen lieb ist. Der Scheidungsrichter schenkt Ihnen keine Minute mit den Kindern,  die Sie nicht vorher schon gelebt haben. Bauen Sie vom ersten Tag eine eigene Beziehung zu den Kindern auf. Reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum, am besten auf 60% oder noch tiefer. Teilen Sie die ökonomische Verantwortung mit Ihrer Frau.

Und zwar richtig: Sie soll rein in die Arbeitswelt! Haben Sie Angst davor, dass Sie dann Ihr Einfamilienhaus und die Ferien nicht mehr bezahlen können? Dann halten Sie sich vor Augen, was Sie sich nach der Scheidung noch leisten können: Es ist garantiert weniger.’

Diesen klaren Worten von Ivo Knill im Intro folgen einfühlsame Beiträge, die das Dilemma, in das Männer immer wieder geraten beschreiben, analysieren und neue Wege aufzeigen.

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Heiraten: ein Trick der Männer?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. April 2009

Laut einer Studie der Uni Lausanne denken die Männer schneller an Heirat, wenn ihre Freundin schwanger wird. Die Frauen zieht es kaum in den Hafen der Ehe.

(c) photocase John Krempl

(c) photocase John Krempl

Über die Hälfte der befragten Männer wollten ihre schwangere Freundin unbedingt heiraten. ‘Frauen erwähnten eine mögliche Ehe hingegen nur, wenn sie von ihrem Partner dazu gedrängt wurden’, bestätigt die Lausanner Sozialwissenschaftlerin Valérie-Anne Ryser einen Bericht von Le Matin.

Grund für den Heiratswunsch der werdenden Väter ist nicht etwa ein plötzlicher Anflug von Sentimentalität: «Der Mehrheit geht es darum, auch rechtlich einen Anspruch auf ihr Kind zu haben», so Ryser. Bei unverheirateten Paaren gehe das Sorgerecht automatisch an die Mutter. Es gebe aber noch einen weiteren Grund: «Es ist so für den Vater einfacher, seinen Namen an das Kind weiterzugeben», so Ryser.

Paartherapeut Klaus Heer sieht im überraschenden Studienergebnis ein Zeichen der fortschreitenden Emanzipation: ‘Frauen sind inzwischen so selbstsicher, dass sie sich im Notfall auch eine Alleinelternschaft vorstellen können.’ Die Männer hingegen verstünden die Ehe als eine Art Garant für ihren Status als Vater.

«Der Wunsch der Väter in spe nach sofortiger Heirat spiegelt die geschwächte Position der Männer wider», sagt Pius Hoffmann, Präsident der Interessengemeinschaft Väter Schweiz. ‘Ist das Paar verheiratet, kommt eine Trennung vor den Richter. Dies erhöht die Chance, dass der Vater zumindest einen Teil des Sorgerechts erhält.’

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‚Väterkompass’ informiert Väter über Rechte nach einer Trennung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Februar 2009

‚Erstmals ist bundesweit ein Ratgeber für geschiedene Väter auf den Markt gekommen, der Väter während oder nach einer Trennung über ihre Rechte im Umgang mit ihren Kindern aufkläre’, sagte der Herausgeber und Vorsitzende des Leipziger Vereins ‘Väteraufbruch für Kinder’, Martin Eschenburg.

Es habe bislang zwar zahlreiche Studien zu Einzelaspekten gegeben, aber keinen allgemein verständlichen Ratgeber, der die ganze Bandbreite der durch eine Trennung auftauchenden Probleme abdeckt. Behandelt würden beispielsweise das Besuchsrecht, Sorgerecht oder der Unterhalt.

Die Broschüre zeige auch Missstände auf, die nach Einschätzung des Vereins immer noch durch die rechtliche Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern bestehen. Vor allem bei nicht verheirateten Paaren hätten es die Väter sehr schwer, nach einer Trennung gegen den Willen der Mutter ihre Kinder weiterhin zu sehen.

Eine vom Verein organisierte Umfrage habe beispielsweise gezeigt, dass Jugendämter den Müttern oftmals sogar davon abrieten, das Sorgerecht für das Kind gemeinsam mit dem Vater auszuüben. Und ohne dieses verbriefte Sorgerecht habe es der Vater nach einer Trennung sehr schwer, sagte Eschenburg.

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Gleiche (Sorge-) Rechte für Väter und Mütter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Januar 2009

‘Gestern war ein Freudentag für alle Väter in der Schweiz, insbesondere aber für die getrennt oder geschiedenen Väter. Mit der Publikation des Gesetzesvorschlages für das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall hat der Bundesrat eine längst überfällige Gesetzeslücke angegangen.’ sagt Oliver Hunziker, Präsident von GeCoBi, der Schweizer Vereinigung für gemeinsame Elternschaft.

Heute wird das Sorgerecht bei Unverheirateten zunächst automatisch und ausschließlich der Mutter zugesprochen. Nur wenn sie sich einverstanden erklärt, darf der Lebenspartner mitreden. Bei Scheidungen herrschte bis anhin ebenfalls eine Art Monopol für Frauen. In jüngster Vergangenheit zeigt die Statistik indes eine Tendenz hin zum gemeinsamen Sorgerecht: Anfang des Jahrzehnts einigten sich 1200 Paare im Scheidungsprozess, die Verantwortung für die Kinder zusammen zu tragen, vor zwei Jahren war dies fast 5000 Mal der Fall. Gegenüber 8850 Scheidungen mit alleinigem Sorgerecht der Mutter und 745 gescheiterten Ehen, in denen dieses Recht dem Vater übertragen wurde.

Eine weitere Änderung sieht der Bundesrat im Strafgesetz vor. Nach seinem Vorschlag riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer einen Elternteil daran hindert, das Besuchsrecht auszuüben. Wie Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz ausführt, vereitelten Mütter teilweise die Ausübung des väterlichen Besuchsrechts. Diese Frauen riskierten keinerlei Sanktionen, während ein Vater, der das Kind nicht zurückbringe, strafrechtlich belangt werden könne. Mit der geplanten Gesetzesänderung solle auch in diesem Punkt Gleichberechtigung herrschen.

Und was ist mit den Vätern, die ihre Sorgepflicht nicht wahrnehmen, den Sprössling nicht besuchen? Laut Felix Schöbi kann gegen solche Nachlässigkeit schon nach geltendem Recht vorgegangen werden, mit dem Entzug des Sorgerechts sowie der Verpflichtung zu höheren Alimentenzahlungen. «Weitergehende Sanktionen hingegen wären nach unserem Rechtsverständnis übertrieben», findet er.

Gleiche Rechte bedeutet auch gleiche Pflichten, das ist einerseits selbstverständlich, andererseits liegt es jetzt an den Vätern, dies jetzt auch zu leben.

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Neue Unterhaltssätze für Trennungskinder

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Januar 2009

Unterhaltspflichtige Väter (und Mütter) müssen für Trennungskinder im Alter bis elf Jahren künftig etwas weniger zahlen, für ältere Sprösslinge aber deutlich tiefer in die Tasche greifen. Das geht aus der heute veröffentlichten neuen „Düsseldorfer Tabelle“ zum Unterhaltsrecht hervor. Alle betroffenen Kinder hätten jedoch dank der jüngsten Kindergelderhöhung unter dem Strich mehr Geld zur Verfügung, betonte der Koordinator der Tabelle, Jürgen Soyka.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ ist bundesweit die Richtschnur für die Berechnung der Unterhaltssätze von Trennungskindern. Sie wird vom Düsseldorfer Oberlandesgericht in Abstimmung mit den anderen deutschen Oberlandesgerichten erarbeitet.

Für Kinder im Alter bis fünf Jahren sinken danach Unterhaltszahlungen je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen um zwei bis drei Euro, für sechs- bis elfjährige Kinder sogar um fünf Euro im Monat. Die Absenkung ist darauf zurückzuführen, dass die Kindergelderhöhung um zehn Euro zur Hälfte auf die Zahlungsverpflichtung angerechnet wird.

Für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren steigen dagegen die Unterhaltszahlungen um 7 bis 15 Euro und für junge Erwachsene über 18 Jahre sogar um 14 bis 29 Euro. Die deutlichen Steigerungen bei den älteren Kindern seien darauf zurückzuführen, dass bei der im vergangenen Jahr geltenden Übergangsregelung höhere Altersgruppen tendenziell eher benachteiligt worden seien.

Väter mit einem Einkommen bis 1.500 Euro müssen demnach künftig – nach Abzug des Kindergeldanteils – für ein Einzelkind im Alter bis fünf Jahre 199 Euro zahlen. Für sechs- bis elfjährige Kinder sind 240 Euro, für 12- bis 17-jährige 295 Euro und für über 18-Jährige 268 Euro fällig. Väter mit einem Netto-Einkommen knapp unter 5.100 Euro zahlen in der ersten Altersgruppe 368 Euro, in den folgenden 434, 522 und 528 Euro.

Keine Veränderungen gab es beim Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen. Er sei im vergangenen Jahr ohnehin recht großzügig berechnet worden, meinte Soyka.

Die nächste Überarbeitung der „Düsseldorfer Tabelle“ wird vermutlich im Januar 2011 in Kraft treten.

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