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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

Deutschland ist (k)ein kinderfreundliches Land

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Juli 2012

Der für Wohnungseigentumssachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat heute über die Revision von zwei beklagten Wohnungseigentümern entschieden, deren Mieterin in der Wohnung eine Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder betreibt. Auf die Klage einer Wohnungseigentümerin waren sie vom Landgericht verurteilt worden, die Nutzung der Wohnung als Kindertagespflegestelle zu unterlassen. …

In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder die „Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung” im Sinne der Teilungserklärung darstellt … Zwar gehört zum Wohnen auch die Möglichkeit, in der Familie neben den eigenen Kindern fremde Kinder zu betreuen, etwa bei regelmäßigen Besuchen von Freunden der Kinder oder im Wege der Nachbarschaftshilfe. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch die Nutzung der Wohnung zur (werk-) täglichen Erbringung von Betreuungsdienstleistungen gegenüber Dritten in Form einer Pflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder, bei der der Erwerbscharakter im Vordergrund steht. Eine solche teilgewerbliche Nutzung der Wohnung wird vom Wohnzweck nicht mehr getragen. …

Den Beklagten, die sich bisher zu keinem Zeitpunkt um die Erteilung einer Zustimmung zum Betrieb einer – nach Anzahl der zu betreuenden Kinder und zeitlichem Umfang konkret beschriebenen – Kindertagespflegestelle in ihrer Wohnung bemüht haben, bleibt es aber unbenommen, bei der Verwalterin oder der Wohnungseigentümergemeinschaft einen entsprechenden Antrag zu stellen. …

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Väter können bald Obsorge beantragen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. Juli 2012

Auch unverheiratete Väter können laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Österreich bald Obsorge beantragen.

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Aggressive Entwertung Andersdenkender – die Debatte um das gemeinsame Sorgerecht in Österreich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Juli 2012

In einem Kommentar in derStandard.at nimmt Josef Aigner, Universitätsprofessor an der  Fakultät für Bildungswissenschaften an der Universität Innsbruck, zur Debatte um das gemeinsame Sorgerecht in Österreich Stellung und appelliert im Interesse der Kinder für mehr Gemeinsamkeit.

‚Die Frauensprecherin der sozialistischen Jugend, Laura Schoch, und andere Frauenpolitikerinnen schreiben Kommentare, die vor Einseitigkeit, vor Vorurteilen und daher vor Unwahrheiten nur so strotzen. Zudem richten sie sich ob der aggressiven Entwertung von Andersdenkenden und von Väteranliegen eigentlich selbst. …

  • Es ist nicht wahr, dass „frustrierte Männer” feministische Politik kritisieren (und wehe, ein Mann würde so etwas von einer ” Frauenrechtlerin” behaupten!).
  • Es ist nicht wahr, dass nur oder hauptsächlich Frauen/Mütter nach Trennungen „Sicherheit und Stabilität für ein Kind bieten” können, das können auch Männer/Väter, und manche Mütter können es eben nicht.
  • Es ist nicht wahr, dass „Gewalt in der Familie fast immer Männergewalt” bedeutet – Kindern gegenüber sind mütterliche und väterliche Gewalt leider relativ ausgeglichen!
  • Es ist nicht wahr, dass Mütter „die Bedürfnisse der Kinder oft besser kennen”, zumindest nicht per se und in jedem Fall (welch seltsames Frauen-/Mutterbild?).
  • Es ist nicht wahr, dass „Väterrechtler”, wenn es “um Väterkarenz und den Papamonat”, “um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit”, “um den Ausbau von Kinderbetreuung” geht, nicht vorhanden sind.
  • Es ist nicht wahr, dass „Väterrechtler” immer rechte Väter sind, aber Herr Strache freut sich sicher, wenn junge Sozialdemokratinnen diese Männer ins rechte Eck und in seine Hände treiben.
  • Es ist nicht wahr, dass Männer „einen Machtverlust (befürchten), wenn Frauen jene Rechte bekommen, die ihnen auch zustehen”, aber sie dürfen – wie Scheidungsväter – wohl um ihre eigenen Rechte besorgt sein und dafür eintreten.

So viel Unwahrheit, so viel Einseitigkeit, so viel Ideologie, so viel Gegeneinander. Warum nicht mehr Miteinander engagierter Frauen und Männer? Gerade, wenn’ s um die Kinder geht?‘

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Wenn Papa hinter Gittern sitzt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. Juli 2012

Zehntausende Männer sind in Deutschlands Gefängnissen, darunter viele Väter. Damit der Kontakt zu der Familie nicht abreißt, gibt es in der Bamberger Justizvollzugsanstalt eine Vater-Kind-Gruppe. Ins Leben gerufen hat sie der katholische Gefängnisseelsorger Michael Kutsch-Meyer.

“Ich erlebe in Gesprächen mit den Häftlingen, wie sehr die Väter ihre Familien vermissen”, sagt Pastoralreferent Michael Kutsch-Meyer. Er hat selbst zwei Kinder und weiß, wie wertvoll die Familienbande sind. Den Strafgefangenen signalisieren sie: “Es lohnt sich, für die Kinder etwas zu ändern.”

Nur die Gitter an den Fenstern mit den farbenfrohen Vorhängen erinnern daran, dass der Besucherraum im Knast liegt. In einer Ecke türmen sich Spielzeug und Plüschtiere, auf den Tischchen stehen Material und Werkzeug für Basteleien bereit. Sechs Väter kommen jeweils in den Genuss des monatlichen Besuchs ihrer Kinder: 90 Minuten unbeschwertes Miteinander und ungeteilte Aufmerksamkeit. Lukas sitzt auf dem Schoß seines Papas und baut mit ihm ein Playmobil-Auto zusammen: “Wo kommt der Auspuff hin?” fragt Martin W. und führt die kleine Hand seines Sohnes an die richtige Stelle.

Zwischendurch naschen beide Schokolade. “Meine Frau will mich nicht sehen”, bedauert Martin W. leise. Umso froher sei er, dass sie den Kleinen zu ihm lasse. “Ich bin Papa mit Leib und Seele.” Die schlimmste Strafe seien nicht die neun Monate Haft wegen Betrugs, sondern “dass ich auf mein Kind verzichten muss”. Weiterlesen »

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Als das Ende der Zahl-Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Juli 2012

… bezeichnet die Frankfurter Allgemeine die gestern beschlossenen Regelungen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter und räumt mit liebgewonnenen Positionen auf:

‘Die Privilegierung der mütterlichen Position ist von falschen Prämissen ausgegangen. Öfter als bis dahin angenommen gehe es in der Frage väterlicher Mitsorge um mütterliche Machtspielchen statt ums Kindeswohl, legte 2010 der höchstrichterliche Beschluss nahe: „Die hierzu durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten, die aufgrund ständiger Befassung mit der Sorgeübertragung von Eltern nichtehelicher Kinder über Erfahrungen zur Motivation von Müttern verfügen, die einer gemeinsamen Sorge nicht zustimmen, aber auch die bisher vorliegenden Ergebnisse der Befragungen von Müttern lassen erkennen, dass neben Kindeswohlerwägungen häufig auch persönliche Wünsche der Mütter zu deren Ablehnung einer gemeinsamen Sorge mit dem Vater des Kindes führen.

So wurde oftmals als Begründung angegeben, man wolle die Alleinsorge behalten, um allein über die Angelegenheiten des Kindes entscheiden zu können, wolle sich also nicht mit dem Vater darauf verständigen müssen oder nichts mit dem Vater zu tun haben.“

Mit dieser Tautologie mache es sich die Mutter aber zu einfach, meinten die Verfassungsrichter. Die Anstrengung einer elterlichen Abstimmungsarbeit kann kein Argument sein, um generell das Kindeswohl auszuhebeln, welches im sorgerechtlichen Zweifelsfall auf Antrag des Vaters erst gerichtlich festgestellt werden muss. …

Grundlage der am 4. Juli beschlossenen Reform des Sorgerechts ist mithin auch eine 2006 durchgeführte Umfrage des Bundesjustizministeriums zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, an der sich 440 Jugendämter und 109 Rechtsanwälte beteiligten. Diese Umfrage wird im Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 wie folgt zitiert: Die Teilnehmer seien befragt worden, welche Motive von den Müttern für die Ablehnung der väterlichen Mitsorge angegeben würden. Am häufigsten – mit bis zu achtzig Prozent – nannten die Befragten die Motive „Die Mutter möchte die Alleinsorge behalten, um allein entscheiden zu können“ und „Die Mutter möchte nichts mehr mit dem Vater zu tun haben und lehnt daher jeden Kontakt auch in Angelegenheiten des Kindes ab“.

Dass persönliche Verletztheiten oder Bequemlichkeiten nicht den Ausschlag geben dürfen, wenn es um eine dem Kindeswohl dienende elterliche Sorge geht – genau dies war vom Bundesverfassungsgericht mit sofortiger Wirkung angeordnet worden und gilt als Übergangsregelung also schon seit 2010 …‘

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Nicht verheiratete Väter bekommen weniger Rechte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Juli 2012

… als verheiratete. Zweieinhalb Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und knapp zwei Jahre nachdem auch das Bundesverfassungsreicht die geltenden Regelungen außer Kraft gesetzt hat, hat das Bundeskabinett jetzt eine neue Regelung zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter vorgelegt. Diese können nun, auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht erhalten. Voraussetzung ist, dass sie die Vaterschaft anerkennen, das Sorgerecht beantragen und dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Das ist gemessen an der vorherigen Rechtelosigkeit und der Macht der Mutter, den Vater aus dem Leben des Kindes auszuschließen ein klarer Fortschritt. Angesichts der Lebenswirklichkeit, in den neuen Bundesländern werden über 60 Prozent aller Kinder außerhalb einer Ehe geboren und in den alten immerhin auch knapp 30 Prozent, eine Benachteiligung der Kinder und ihrer Väter.

Väter, und das gilt unabhängig vom Ehestand, sind für die Entwicklung von Kindern unabdingbar. Je fürsorglicher sie diese Aufgabe wahrnehmen können, desto positiver ist dies für die Entwicklung der Kinder. Vor diesem Hintergrund muss es eine Regelung geben, die dem nichtverheirateten Vater das Sorgerecht nach der Anerkennung der Vaterschaft automatisch zuerkennt.

Eine solche Regelung des Sorgerechts würde zugleich den Kindesinteressen gerecht, sie würde den in der Verfassung normierten Elternrechten auch des nichtehelichen Vaters entsprechen und für die unterschiedlichen Lebensformen die Potenziale für eine gemeinsame und rechtlich verbindliche Sorge stärken.

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Die körperliche Unversehrtheit der Jungen muss gewährleistet sein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Juli 2012

Wo hört Religionsfreiheit auf und wo beginnt Körperverletzung? In der letzten Woche haben die Richter des Kölner Landgerichts in ihrem Urteil die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Und seither reißt die Diskussion nicht ab: Ohne Beschneidung sei kein jüdisches Leben mehr möglich- so der Zentralrat der Juden; der Zentralrat der Muslime in Deutschland will für das Recht auf Beschneidung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

„Armutszeugnis“ nannte der Berliner evangelische Bischof Dröge das Urteil. Und auch immer mehr Bundespolitiker schalteten sich am Wochenende in die Diskussion ein. Außenminister Guido Westerwelle erklärte gestern, in Deutschland seien die freie Religionsausübung und die religiösen Traditionen geschützt …

Ein Kommentar von Friedrich Küppersbusch für radio eins vom rbb zum Nachhören.

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Mütter und Väter sollen Sorgerecht gemeinsam wahrnehmen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Juni 2012

In Großbritannien gibt es im Rahmen der derzeitig laufenden Neuformulierung der Familienpolitik eine 95 prozentige Übereinstimmung darüber, dass das Sorgerecht im Falle einer Scheidung oder einer Trennung gleichmäßig auf Väter und Mütter aufgeteilt werden sollte. Dies hat eine Umfrage von YouGov ergeben.

  • 84% sind der Überzeugung, dass beide Elternteile gleiche Rechte bei der Sorge für ihre Kinder haben sollten
  • Lediglich 9% meinen, dass die Mutter mehr Rechte bei der Sorge ihrer Kinder haben sollte und
  • nur 2% denken, der Vater sollte mehr Rechte haben.

Die Rechte des Kindes, den Kontakt zu beiden Eltern nach einer Trennung oder Scheidung aufrecht zu halten, sind mit den Regierungsvorschlägen zur Ergänzung des Children Act 1989 gestärkt worden. Alle Änderungen unterstützen die Familiengerichte in England und Wales bei der Ansicht, dass dem Kindeswohl am besten gedient ist wenn es in regelmäßigen Kontakt mit beiden Eltern verbleibt

Die neue Politik zielt auf die Quelle des Konflikts, der immer dann erwächst, wenn die Kinder, die in die Obhut der Mutter gegeben werden, daran gehindert werden, ihre Väter zu sehen. Es gibt in der britischen Öffentlichkeit eine überwältigende Unterstützung dafür, dass beide, Mutter und Vater die Verantwortung für die Erziehung der Kinder teilen müssen, mehr als 80 % sind der Überzeugung, dass Väter im Leben der Kinder unabdingbar sind

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Katholischer Familienverband fordert ‚Doppelresidenzen‘ für Kinder

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Juni 2012

Die Verantwortung beider Elternteile für ein Kind auch nach einer Scheidung hat der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) am Montag betont. „Das Wohl des Kindes schließt das Recht des Kindes auf beide Elternteile ein”, appellierte Präsident Alfred Trendl. So müsse auch bei der geplanten Gesetzesnovelle zum Thema Obsorge und Besuchsrecht “dem Kindeswohl zentrales Augenmerk geschenkt” und eine „Doppelresidenz rechtlich ermöglicht” werden.

„Doppelresidenz” bedeute, dass Kinder nach einer Scheidung im annähernd gleichen zeitlichen Ausmaß bei den Vätern und Müttern wohnen, so Trendl. Dies sei nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich: Es muss bei einer Scheidung der Wohnsitz für den Nachwuchs festgelegt werden.

Eine Änderung dieser Regel wäre eine „Win-Win-Situation für beide Elternteile”, weil auch der zweite intensiver in die Kinderziehung eingebunden und der erste stärker entlastet wäre, so Trendl. Außerdem sinke das Risiko einer Entfremdung des Kindes vom getrennt lebenden Elternteil.

Statistik Austria” hat am Montag die Scheidungszahlen für das Jahr 2011 veröffentlicht. Große Unterschiede zum Vergleichsjahr 2010 gab es nicht. Demnach wurden 2011 genau 17.295 Ehen rechtskräftig geschieden, das sind um 147 (0,8 %) weniger als 2010. Die sogenannte „Gesamtscheidungsrate” – laut „Statistik Austria” die „Wahrscheinlichkeit, mit der jetzt geschlossene Ehen bei unverändertem Scheidungsverhalten durch eine Scheidung enden werden” – blieb 2011 mit 43,02 % auf dem Niveau von 2010.

Insgesamt 19.451 Kinder – davon 13.347 minderjährig – waren von den Scheidungen ihrer Eltern betroffen. Am häufigsten betroffen waren Sprösslinge im Volksschulalter (3.368) und 14- bis 18-Jährige (3.369). Die durchschnittliche Kinderzahl pro geschiedene Ehe lag damit bei 1,12. Die mittlere Dauer der 2011 geschiedenen Ehen war mit 10,7 Jahren um zwei Monate länger als 2010. Innerhalb des ersten Ehejahres wurden 1,6 % geschieden.

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Vater gewinnt Prozess um Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Juni 2012

Gut ein Viertel der Elterngeld-Empfänger in Deutschland sind Väter. Im Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen nutzen lediglich 15 % der Väter die Möglichkeit, das neue Familienleben zu erleben. Es lässt sich darüber spekulieren, was die Ursachen sind: finanzielle Erwägungen spielen sicherlich eine große Rolle – und in vielen Fällen auch zu recht.

Dass ein Arbeiter oder Angestellter allerdings unersetzbar ist und sein Chef auf ihn keinesfalls ein paar Wochen verzichten kann, ist kein Grund. Auf keinen Fall darf es ein Argument für Arbeitgeber sein, die Beschäftigten damit mehr oder minder indirekt unter Druck zu setzen.

Wie gut, dass das Arbeitsgericht nun jenem Vater aus Lüdenscheid Recht gegeben hat, der sich gegen die Kündigung gewehrt hatte. Es zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte zu kämpfen. Vor allem aber zeigt es auch, dass solche Arbeitgeber unklug sind: Nicht nur, weil sie eben dann von Richtern die Rote Karte bekommen, sondern auch, weil sie damit dokumentieren, wie unflexibel sie sind.

Und wie kurzsichtig: Denn nur Betriebe, die ihren Mitarbeitern selbstverständlich ihre Rechte gewähren und die zeigen, dass sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich ernst meinen, werden langfristig jene qualifizierten Mitarbeiter finden und behalten, die sie brauchen.

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