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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

‚Der entsorgte Vater’ darf das Bild seiner Tochter nicht zeigen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Februar 2010

Der Kinofilm ‚Der entsorgte Vater’ muss in Teilen geändert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied heute, dass Regisseur Douglas Wolfsperger in seinem Film ein für zwei Sekunden gezeigtes Foto seiner damals dreijährigen Tochter nicht zeigen darf.

Das Gericht gab damit der Mutter des Mädchens recht, die gegen die Veröffentlichung des Bildes rechtliche Schritte eingeleitet hatte. Das OLG argumentierte, das Recht des Kindes am eigenen Bild wiege schwerer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Das Foto des Kindes müsse in dem Film unkenntlich gemacht werden.

In dem Streifen geht es um unverheiratete Väter, denen das Sorgerecht für ihre Kinder verwehrt ist; Wolfsperger schildert in dem Film seine eigene Lebenssituation und zeigt ein Bild seiner Tochter. In dem Dokumentarfilm werden die Geschichten von insgesamt fünf Vätern vorgestellt, denen der Umgang mit ihren Kindern aus den unterschiedlichsten Gründen verwehrt bleibt.

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Das Kindeswohl im Spannungsfeld der Interessen von Müttern und Vätern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Februar 2010

Die Fachtagung und Bundesdelegiertenversammlung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beschäftigte sich im Jahr 2008 mit dem Thema Kindeswohl. Einige Fachbeiträge lassen den ernsthaften Zweifel aufkommen, ob der Verband die Interessen der Väter wirklich vertritt.

So führt Frau Flügge, Professorin an der Fachhochschule in Frankfurt am Main in ihrem Vortrag, ‘Das Kindeswohl im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen von Mutter und Vater’ unter anderem aus:

‚Eigentlich ist es eine der großen Errungenschaften der christlichen Kultur und insbesondere der Aufklärung, dass Frauen und Männer nicht zur Eheschließung gezwungen werden dürfen. Dieses Recht auf Verweigerung der Ehe besteht zwar noch und wird in Kampagnen gegen „Zwangsverheiratungen” auch stark betont, praktisch aber wird es durch den Zwang zur gemeinsam gelebten Elternschaft, der immer stärker das Recht durchdringt, für viele Frauen, die Kinder erziehen, in Frage gestellt.

In den letzten Jahren gibt es immer mehr Männer, die darauf bestehen, ein Menschenrecht auf gelebte Vaterschaft zu haben.

Wenn nun das Kindeswohl wesentlich über den Kontakt zu beiden genetischen Eltern definiert wird, kann man Mütter, die ein Kind außerhalb einer Beziehung zur Welt bringen, mit Verweis auf das Kindeswohl nötigen. zum Vater des Kindes eine langjährige Beziehung aufzubauen, weil dieser das will. ab wann er es will und solange er das will.

Ob das Kind von einer Beziehung profitieren kann, die von der Hauptbezugsperson des Kindes abgelehnt wird, wird nicht diskutiert.’

Das es dieses Menschenrecht tatsächlich gibt, hat der EGMR am 3. Dezember klargestellt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Rechte der Väter umzusetzen. Die Wirklichkeit eilt in dieser Frage seit langem der Rechtssprechung voraus. Der VAMV möchte diese aber wohl weiter als Trutzburg für alleinerziehende Mütter ausbauen und die Väter außen vorlassen.

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Bundesverfassungsgericht verlangt eine umfassende Hartz IV Änderung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Februar 2010

Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss umfassend korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden – sie bekamen weitgehend Recht. Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Erstmals äußerten sie sich auch grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und urteilten:

  • Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig.
  • Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft.
  • Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten.
  • Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.

Die Bundesregierung muss die neuen Regelungen bis zum Jahresende umsetzen.

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Väter haften für volljährige Söhne und Töchter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Dezember 2009

Das selbst in Juristenkreisen als abwegig bezeichnete Urteil zur »Störerhaftung« beim Familien-PC verlangt von Eltern auch nach der Volljährigkeit des Kindes Überwachungs- und Erziehungsmaßnahmen.

Papa haftet immer. Das jetzt erst im vollen Wortlaut veröffentlichte Urteil von Ende Mai zur Haftung bei der Familiennutzung eines Internetzugangs dürfte beträchtliches Kopfschütteln verursachen.

Das Landgericht Düsseldorf hat nach mehreren Einsprüchen nochmals dem Vater einer erwachsenen Frau, die Online-Urheberrechtsverletzungen beging, eine Pflicht zu »Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen« verordnet. Väter, die ihre PCs also nicht vor Kindern wegsperren können, müssen für das Filesharing auch erwachsener Familienmitglieder geradestehen. Dies meint zumindest die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.

Der Beschuldigte erklärte zwar, man könne doch nicht erwarten, eine rechtlich mündige Tochter permanent zu überwachen. Doch das Gericht machte klar, dass schon die Bereitstellung des Rechners eine Mitstörerhaftung begründe.

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Schluss mit Mutti

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Dezember 2009

Claudia Voigt sieht in dem Urteil zum Sorgerecht der ledigen Väter auch ein Urteil im Sinne der Frauen. In Ihrem Kommentar bei Spiegel Online schreibt sie:

‚… Es schafft Gleichberechtigung. Denn es bricht endlich mit dem merkwürdigen Ideal der deutschen Gesellschaft von einer Mutter, die für das Kindeswohl wichtiger sein soll als jeder andere. … Welche Folgen hat es für Väter, Mütter und Kinder in Deutschland, wenn die Bundesregierung das Sorgerecht reformieren wird?

Mehr Gleichberechtigung wird möglich

Es gibt ledigen, getrennt lebenden Vätern mehr Möglichkeiten, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Und immerhin hat fast jedes dritte Kind, das heute in Deutschland geboren wird, Eltern, die nicht verheiratet sind.

Ledige Väter werden in Zukunft also mit den Müttern ihrer Kinder auf eine Stufe gestellt. Das bedeutet weniger Diskriminierung den Vätern gegenüber, keine Allmacht mehr für die Mütter. Sie müssen und können die Verantwortung für das Kind teilen. Davon profitieren vor allem die Kinder. Und das ist gut so.

Der Gerichtshof trifft mit der Entscheidung auch eine ideologische Aussage: Väter sind wichtig für ein Kind. Die merkwürdige Idealvorstellung dieser Gesellschaft von einer Mutter, die für das Wohl des Kindes wichtiger sein soll als jeder andere, verblasst. Mehr Gleichberechtigung wird möglich. …’

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Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Dezember 2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.

Die Straßburger Richter gaben damit einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Mann machte das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt. Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurück gewiesen.

Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. In einer Stellungnahme vor dem Straßburger Gerichtshof im vergangenen Jahr machte die Bundesregierung geltend, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

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Partnermonate beim Elterngeld sind nicht verfassungswidrig

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. November 2009

Es ist nicht verfassungswidrig, dass zusammenlebende Eltern nur dann für 14 Monate Elterngeld erhalten können, wenn jeder der beiden Elternteile mindestens zwei Monate lang Elterngeld bezieht. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (12.10.2009 ‑ L 13 EG 27/09) im Fall einer verheirateten Mutter aus Münster entschieden.

Sie hatte ihre Benachteiligung gegenüber Alleiner­ziehenden gerügt, weil sie ohne Partnermonate ihres Ehemanns nur 12 Monate Elterngeld, Alleinerziehende dagegen 14 Monate Elterngeld beziehen könne. Die Essener Richter folgten der Argumentation der Klägerin nicht: Das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot habe den Gesetzgeber vielmehr sogar verpflichtet, allein Erziehende nicht schlechter zu behandeln als zusammen lebende Eltern und ihnen deshalb genauso lange Elterngeld zu gewähren wie den Eltern.

Die von der Klägerin gerügte verfassungswidrige Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber so genannten „Patchworkfamilien“ vermochte das Gericht ebenso wenig zu erkennen. Der Gesetzgeber brauche nicht alle denkbaren vielfältigen Fallkonstellationen zu regeln, die der Sammelbegriff „Patchworkfamilie“ bezeichne. Er habe sich vielmehr auf die erkennbar häufigsten und typischen Konstellationen beschränken dürfen. Die Klägerin hatte beanstandet, in Patchworkfamilien könnten Mütter 14 Monate Elterngeld beziehen, obwohl sie mit einem neuen Partner zusammen lebten.

Auch den von der Klägerin behaupteten Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) durch die Partnermonate verneinten die Essener Richter. Der nur durch die Partnermonate mögliche Bezug von Elterngeld für zwei zusätzliche Monate zwinge zusammenlebende Eltern nicht zu einer bestimmten Ausgestaltung des Familienlebens. Die Regelung mache Familien lediglich ein Angebot, das sie annehmen oder ausschlagen könnten. Ein verfassungswidriger Eingriff in die allein von den Eltern zu bestimmende Gestaltung des Familienlebens liege darin nicht.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

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Volle Abfindung während der Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Oktober 2009

Mütter und Väter haben Anspruch auf die volle Abfindung, wenn ihr Arbeitgeber während ihrer Elternzeit pleite geht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor. Im Streitfall sprach der EuGH einer belgischen Arbeitnehmerin die volle Entlassungsentschädigung zu.

Die Frau hatte früher voll gearbeitet, hatte dann aber während ihres “Elternurlaubs” auf eine halbe Stelle reduziert. Ihr Arbeitgeber hatte daher ihre “Entlassungsentschädigung” von zehn Monatsgehältern auch nur mit dem geringeren Einkommen berechnet.

Das aber ist mit europäischem Recht und dessen Ziel einer Gleichstellung von Mann und Frau nicht vereinbar, wie der EuGH urteilte. Danach blieben bereits erworbene Ansprüche während des Elternurlaubs uneingeschränkt bestehen. Nach deutschem Recht besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz. Ende September hatte allerdings das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dieser im Fall einer Firmenpleite nicht greift.

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Chancen für Trennungskinder und Väter nutzen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. September 2009

Heute tritt das neue Verfahrensgesetz für familienrechtliche Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft. Das neue Gesetz, das Regelungen aus dem 19. Jahrhundert ablöst, betrifft unter anderem Verfahren um elterliche Sorge und Umgang mit Kindern bei Trennung und Scheidung. Die Verfahren sollen beschleunigt und die Rechte der Kinder gestärkt werden. So soll eine Anhörung aller Beteiligten binnen eines Monats seit Antragstellung geschehen.

Der Richter hat im Regelfall eine neutrale Person zu ernennen, die die gerichtlichen Interessen des Kindes an Stelle des betreuenden Elternteils vertritt. Um die praktische Durchführung von gerichtlichen Umgangsregelungen zu gewährleisten, kann zudem ein Umgangspfleger ernannt werden. Flankiert werden diese Vorschriften durch Änderungen bei den Zuständigkeits- und Vollstreckungsregelungen. Beispielsweise ändert sich nicht mehr in allen Fällen der Gerichtsort bei einseitigem Wegzug eines Elternteils mit dem Kind ohne Einverständnis des anderen Elternteils. Durch die Verhängung sogenannter Ordnungsmittel kann das Gericht schließlich Fälle von hartnäckiger Umgangsverweigerung leichter als bisher sanktionieren.

Die schon in der Bezeichnung des Gesetzes formulierte ‚Freiwilligkeit’ bedeutet, dass die Anwendung der meisten Vorschriften im freien Ermessen der Gerichte liegt. Weder der umgangsberechtigte Elternteil noch das Kind hat einen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen.

Die Praxis der nächsten Monate wird zeigen, wie die Gerichte ihren Ermessensspielraum nutzen, um dem Recht von Kindern auf Umgang mit beiden Elternteilen und deren Angehörigen Geltung zu verschaffen. Bislang verliert ein hoher Prozentsatz von Kindern nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil und seinen Familienangehörigen, zumeist ist es der Vater.

Die in der aktuellen Ausgabe von EMMA geäußerte ‚Befürchtung’, dass es in Folge des Gesetzes zu einem neuen ‚Geschlechterkrieg’ kommt, halte ich für einen Rückfall in das Denken von gestern. Die ‚Waffen’ in diesem Krieg sind (waren) die Kinder. Dies soll ja gerade durch die neuen Regelungen verhindert werden. Die behauptete Dichotomie ‚Entsorgte Väter – besorgte Mütter’ ist nur eine Seite der Medaille.

Auch die Väter sind besorgt bzw. machen sich Sorgen um ihre Kinder. Da weiß Chantal nicht, was Väter wollen!

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Väter fordern gleiche Rechte und bekommen vor Gericht Recht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. August 2009

‚Nur Frankreichs Müttern werden bislang für jedes Kind zwei Rentenjahre gutgeschrieben. Oberster Gerichtshof hat diese Praxis nun untersagt, auch Väter haben Anspruch auf diesen Bonus. Nun sucht der Staat nach einer finanzierbaren Lösung.

Nicht nur beim Kinderkriegen, auch wenn’s um staatliche Hilfen für die Mütter geht, ist Frankreich Europameister. Das Rundum-Sorglos-Paket fängt bei Ganztagsbetreuung und Steuergeschenken an und hört bei satten Gutschriften für die Rente auf. Nun gehen Frankreichs Väter auf die Barrikaden. Im Geschlechterkampf mit vertauschten Rollen pochen sie nun auf volle Gleichberechtigung. Sie wollen ebenfalls in den Genuss einer Väter-Rentenprämie bekommen.

Gérard Reverend ist Präsident der Vereinigung „les papas – les mamans” und lautstarker Befürworter einer Rentenreform zugunsten seiner Geschlechtsgenossen. „Wir müssen raus aus der Falle der Diskriminierung”, sagte er der Zeitung „Le Parisien”. Derzeit gibt es den Renten-Bonus nur für Mütter: zwei Jahre für jedes Kind. Hat eine Frau beispielsweise drei Kinder bekommen, darf sie sechs Jahre vor Erreichen der Altersgrenze den Ruhestand antreten. Eine Praxis, gegen die mehrere Väter mit Erfolg geklagt haben. Der „Cour de Cassation”, der Oberste Gerichtshof, gab ihnen Recht. Die Folge: Ab heute muss Arbeits- und Sozialminister Xavier Darcos mit den Sozialpartnern nach einer praktikable Lösung suchen. …’

Gleiche Rechte zu fordern und zu erhalten setzt auch die Bereitschaft, Aufgaben und Pflichten im gleichen Umfang wahrzunehmen. Damit dies gelebt werden kann, muss, nicht nur in Frankreich, noch einiges verändert werden. Die passenden Gesetze können ein erster Schritt dazu sein.

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