Väter haften für volljährige Söhne und Töchter
Erstellt von nelles am Samstag 19. Dezember 2009
Das selbst in Juristenkreisen als abwegig bezeichnete Urteil zur »Störerhaftung« beim Familien-PC verlangt von Eltern auch nach der Volljährigkeit des Kindes Überwachungs- und Erziehungsmaßnahmen.
Papa haftet immer. Das jetzt erst im vollen Wortlaut veröffentlichte Urteil von Ende Mai zur Haftung bei der Familiennutzung eines Internetzugangs dürfte beträchtliches Kopfschütteln verursachen.
Das Landgericht Düsseldorf hat nach mehreren Einsprüchen nochmals dem Vater einer erwachsenen Frau, die Online-Urheberrechtsverletzungen beging, eine Pflicht zu »Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen« verordnet. Väter, die ihre PCs also nicht vor Kindern wegsperren können, müssen für das Filesharing auch erwachsener Familienmitglieder geradestehen. Dies meint zumindest die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.
Der Beschuldigte erklärte zwar, man könne doch nicht erwarten, eine rechtlich mündige Tochter permanent zu überwachen. Doch das Gericht machte klar, dass schon die Bereitstellung des Rechners eine Mitstörerhaftung begründe.
Samstag 26. Dezember 2009 um 15:19
Von wegen erwachsen: Gericht verlangt “Erziehungsmaßnahmen” bei erwachsener Tochter…
Böses Mädchen! Nein, nicht meine Kleine, die ist ja auch erst 16. Aber die erwachsene Tochter eines Vaters, der sich vor dem Landgericht Düsseldorf zu verantworten hatte und verurteilt wurde. Eine strafbare Handlung kann ihm zwar nicht nachgewi…