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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

Väter haften für Krankenversicherung ihrer Kinder

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Januar 2011

Gesetzlich versichert ist billiger. Das dachte ein Vater, der seinen Sohn bei der Ex-Frau gesundheitlich versichert sehen wollte. Pech für den Geschiedenen: Er muss auch weiterhin für die Privatversicherung seines Kindes aufkommen.

Der Sohn lebt nach der Scheidung bei der Mutter, also muss sie ihn auch krankenversichern. Doch damit kam ein Vater vor Gericht nicht durch. Er muss auch nach der Scheidung die private Krankenversicherung seines Sohnes bezahlen. Die Begründung des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az. 11 UF 620/09): Die Familie war schon vor der Trennung privat versichert.

Der Vater hatte vor Gericht darauf bestanden, dass die mittlerweile gesetzlich versicherte Ehefrau das Kind im Rahmen ihrer Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Die Richter waren jedoch der Ansicht, dass der Mann seine Ex-Frau nicht zwingen dürfe, das Kind gesetzlich mitzuversichern. Vielmehr müsse der Versicherungsstatus gewährleistet werden, der vor der Scheidung bestand. Das Gericht verurteilte den Mann deshalb dazu, die Beiträge  für die private Krankenversicherung in Höhe von 180 Euro monatlich zu bezahlen.

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Sachsens Justizministerium tritt für automatisches Sorgerecht lediger Väter ein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Januar 2011

Justizstaatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt widerspricht der Meinung der bayrischen Justizministerin Dr. Merk, nach der ledige Väter ihr Sorgerecht vor Gericht erstreiten sollen, wenn sich die Mutter mit einer gemeinsamen Sorge nicht einverstanden erklärt.

Dr. Wilfried Bernhardt: „Eine solche Lösung ist nicht nur bürokratisch. Sie führt auch dazu, dass Väter und Mütter weiter ungleich behandelt werden. Das ist nicht länger hinnehmbar.“

Derzeit kann ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater das Sorgerecht für sein Kind nur dann erhalten, wenn er entweder die Mutter heiratet oder diese gemeinsam mit dem Vater eine sogenannte Sorgeerklärung abgibt. Weigert sich die Mutter, hat der Vater bis heute keine Möglichkeit, die gemeinsame Sorge zu erzwingen.

„Artikel 6 unseres Grundgesetzes verlangt für nicht eheliche Kinder dieselben Bedingungen wie für eheliche. Ich bin für eine klare Lösung, die nicht miteinander verheiratete Eltern gleichstellt: Sie sollen automatisch gemeinsam sorgeberechtigt sein, wenn die Vaterschaft anerkannt ist und der Vater erklärt hat, die elterliche Sorge mit übernehmen zu wollen.

Wenn die gemeinsame Sorge im Einzelfall nicht dem Kindeswohl entspreche, kann die Mutter widersprechen.“ Das Familiengericht müsse dann ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden.

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Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Januar 2011

Das alte Zitat von Wilhelm Busch bekommt eine weitere Bedeutung. In die Auseinandersetzung um die Neuregelung des Sorgerechts für nichteheliche Väter kommt Bewegung, aber leider nicht zugunsten der Väter.

“Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese Position der Union sehen die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin , Dorothee Bär durch das soeben vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gutachten bestätigt.

Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht verschließt die Augen davor, dass viele nicht miteinander verheiratete Eltern ihre Elternverantwortung gar nicht gemeinsam wahrnehmen wollen oder können. Außerdem kann nicht immer automatisch von einer tragfähigen Beziehung zwischen den Eltern ausgegangen werden kann. Aber nur diese gewährleistet, dass die Ausübung der gemeinsamen Sorge ohne Konflikte verläuft und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird.

Diese Einschätzung verkennt zweierlei: Es geht um die Beziehung zum Kind. Die Eltern, also Vater und Mutter, haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Und aus dieser gemeinsamen Verpflichtung kann auch eine tragfähige Beziehung entstehen. Die Welt zitiert bereits im August aus dem Gutachten, ;… dass bei getrennt lebenden Paaren mit gemeinsamem Sorgerecht die Eltern deutlich häufiger Kontakt untereinander haben (89,1 %) als getrennte Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht (68,9 %).’ Weiterlesen »

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Gemeinsames Sorgerecht aus der Perspektive des Kindes betrachtet

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Januar 2011

Kittihawk hat das Urteil zum Sorgerecht für nichteheliche Väter mal konsequent aus der Perspektive des Kindes betrachtet:

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Antrags-, Fristen- oder Widerspruchslösung? Sorgerechtsreform lässt auf sich warten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Januar 2011

In der Silvesterausgabe des ‚Hamburger Abendblatts’ hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgestellt, die ledigen Vätern nach dem Urteil des EGMR zu mehr Rechten verhelfen sollen.

“Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten – es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein.“

Dann müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht. Leutheusser-Schnarrenberger hob den Wert der geplanten Fristenlösung hervor. “Von der Mutter kann in einer für die ganze Familie so entscheidenden Frage erwartet werden, dass sie sich innerhalb von acht Wochen eine Meinung bildet“, sagte sie. “Lässt die Mutter die Frist verstreichen, halte ich es für gerechtfertigt, dass dann automatisch die gemeinsame elterliche Sorge entsteht.“

In dieser Frage gebe es allerdings “noch keine vollkommene Übereinstimmung mit der Union – obwohl wir dem Koalitionspartner bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht haben“. Die Justizministerin bezeichnete ihren Vorschlag als Kompromiss, der den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trage.

‚Fristenlösung’

Mit dieser Bezeichnung verschleiert die Justizministerin, Weiterlesen »

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Die Rolle der Väter in der Familie stärken

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Dezember 2010

Über ein interessantes Projekt berichtet die Kanzlei Scott David Stewart aus Arizona in Ihrem Blog. Es geht darum, Männer in ihrer Rolle als Väter zu stärken, in ihrem eigenen Interesse, aber vor allem zum Wohle ihrer Kinder. Ein spannender Ansatz, insbesondere vor dem Hintergrund der hierzulande geführten Debatte um das Kindeswohl im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts.

“I encourage guys to go out there and get involved, to make better lives for themselves,” says one Arizona father whose involvement in a Pima County program has reportedly changed his life and made him take paternity seriously. And if the goals of the Engaging Fathers program are being met, then not only has the father improved his own life, but that improvement will serve the best interest of his child as well.

Engaging Fathers is a family law program that reportedly works through the collaboration of different entities like: Pima County Superior Court, Arizona Child Protective Services, Arizona Division of Child Support Enforcement and more.

The program addresses fathers who need help creating and sustaining lives that can support their children, both financially and emotionally. Child support payments are obviously important for children to get the things they need for everyday life, but the personal and emotional aspects that a father can add to a child’s life are equally important.

An Arizona Child Protective Services (CPS) representative confirms that point: “Children do better in school and are less likely to be involved in the criminal justice system or use drugs if their father is active in their life.”

Called Engaging Fathers, the family program seeks to help and inspire fathers and not track down and badger them to support their children. In many cases, according to the Arizona Daily Star, fathers never know that they have children out there. Otherwise, many fathers are simply not in a position to offer any healthy support to their family. The program doesn’t target wallets but the deficiencies among the fathers that keep them from contributing to their children’s lives. Weiterlesen »

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Rechte der Väter in Deutschland erneut gestärkt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Dezember 2010

Während die Welt schreibt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ledigen Vätern, die um ihre Kinder kämpfen, ein Weihnachtsgeschenk gemacht hat, spricht Herbert Prantl in der Süddeutschen in seinem Kommentar ‚Das Recht der Spermien’ von einem Sprengsatz für Zehntausende Familien, in denen Kinder aus früheren nichtehelichen Beziehungen aufwachsen.

Reinhard Müller bleibt in seinem Beitrag für FAZ ‚ Das Recht auf Umgang mit dem Kuckuckskind’ diplomatischer und hangelt sich an dem entlang, was eigentlich selbstverständlich, aber in dieser Frage immer besonders bemüht wird, dem ‚Kindeswohl’ entlang. Dies ist aber nicht einmal für immer zu definieren, denn „Das Familienrecht muss sich immer wieder an veränderte gesellschaftliche Realitäten anpassen“, zitiert er die zuständige Jusitizministerin.

Die Straßburger Juristen haben am 21. Dezember entschieden, dass ein Vater auch dann Anspruch auf Umgang mit seinen Kindern hat, wenn er zu ihnen bislang noch keinen Kontakt hatte.

Im vorliegenden Fall hatte ein 43-jähriger Nigerianer auf das Recht geklagt, seine fünf Jahre alten Zwillingstöchter sehen zu dürfen. Die Mutter der Kinder ist mit einem anderen Mann verheiratet, dieser wird damit automatisch zum legalen Vater. Kontakt zum leiblichen Vater lehnte das Paar ab. Dagegen hatte Anayo geklagt, das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied jedoch, das Umgangsrecht gelte nur für den legalen Vater, nicht den biologischen.

Die Straßburger Richter gaben ihm nun hingegen einstimmig Recht. Anayo habe durch den Versuch einer Kontaktaufnahme gezeigt, dass er ein “aufrichtiges Interesse” an den Kindern habe. Im Urteil des Oberlandegerichts sahen die Karlsruher Richter eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festschreibt.

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Union beharrt auf der Antragslösung für nichteheliche Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Dezember 2010

Die Financial Times Deutschland (ftd) meldet heute ‚Sachsen will ledige Väter stärken’ und fährt fort: ‚Ein Antrag aus Sachsen könnte Bewegung in die festgefahrene Debatte um das Sorgerecht lediger Eltern bringen. Die dortigen Regierungsfraktionen von Union und FDP fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren einzusetzen.

“Wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt, soll er künftig automatisch gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt für das Kind sein”, schreiben der sächsische CDU-Fraktionschef Steffen Flath und sein FDP-Pendant Holger Zastrow in ihrem Antrag “Kindeswohl stärken – unverheirateten Müttern und Vätern gemeinsames Sorgerecht einräumen”. Eine solche Lösung sei “einfach, unbürokratisch und geeignet, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu genügen”, heißt es in der Begründung. Der Antrag ist gemeinsam mit der SPD im sächsischen Landtag beschlossen worden.

Der Vorstoß aus Sachsen, der unverheiratete Paare beim Sorgerecht mit Ehepaaren gleich stellen würde, zeugt vom Ärger über den seit Monaten herrschenden Stillstand auf Bundesebene. Die Gespräche verlaufen zäh, die Annäherung sei schwierig, heißt es aus Fraktionskreisen. “Es ist unehrlich, wenn wir die Neuregelung jetzt verschleppen. Wir sind im Wort, dass wir das machen”, sagte der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae. …

Dass die Stellung von Vätern deutlich aufgewertet werden muss, folgt bereits aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich dem in einer Entscheidung Ende Juli 2010 angeschlossen. … Das Justizministerium hatte in der mündlichen Verhandlung nämlich erklärt, eine Neuregelung sei bereits im Gange.

Nur ist davon derzeit wenig zu merken. Die Union beharrt auf der sogenannten Antragslösung. Danach erhielte die unverheiratete Mutter bei der Geburt das alleinige Sorgerecht für das Kind. Der Vater kann nur auf Antrag vor Gericht das Sorgerecht erstreiten. So läuft es seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts derzeit auch in der Praxis.

Die FDP verfolgt einen anderen Ansatz. Danach sollen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Weiterlesen »

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Der entsorgte Vater auf arte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. November 2010

Nahezu alle Kinder empfinden die Trennung ihrer Eltern als belastend und bedrohlich. Ohnmächtig müssen sie zusehen, wie sich Vater und Mutter mit Wut, Hass, Demütigungen und Rache bekriegen und verfolgen. Viele Kinder verlieren dabei einen Elternteil – meist den Vater.

In den Schicksalen der vier Trennungsväter, von denen Douglas Wolfsperger in seinem Dokumentarfilm «Der entsorgte Vater» erzählt kommt die ganze emotionale Bandbreite und die belasteten Konsequenzen dieser gescheiterten Beziehungen zum Vorschein.

Filmemacher Douglas Wolfsperger hat vier Väter mit der Kamera begleitet, denen der Umgang mit den eigenen Kindern verwehrt ist, weil die ehemaligen Lebensgefährtinnen den Umgang von Vater und Kind über Wochen, Monate oder gar Jahre hinweg boykottieren. Dabei geht es nicht so sehr um das Wohl und den Schutz des Kindes, sondern um die Auseinandersetzungen mit dem getrennt lebenden Partner, der so entsorgt werden soll. Die Mütter benutzen die Kinder als Waffe im Geschlechterkrieg und das Rechtssystem steht vermeintlich auf ihrer Seite.

Die missliche Lage, Vater zu sein und doch nicht fürs eigene Kind sorgen zu dürfen, durchlebt Regisseur und Produzent Douglas Wolfsperger seit mehr als vier Jahren. Der Kontakt zu seiner Tochter wird ihm per Gerichtsentscheid verwehrt. Er wurde sogar dazu aufgefordert, sich von seiner Tochter zu verabschieden. Auf seiner vorerst letzten Reise zur Tochter trifft er weitere Väter, die gegen Exfrauen, Ämter und Vorurteile kämpfen.

Wütend, enttäuscht, traurig, manchmal naiv erzählen sie von ihren Erlebnissen. Trotz unterschiedlicher Persönlichkeiten und Lebenswege teilen sie ein Schicksal: Sie können ihre eigenen Kinder nicht sehen. Der Film, der bereits für viel Diskussion und Polemik sorgte, erstellt so ganz nebenbei ein Stimmungsbild von deutschen Befindlichkeiten und vom Zustand unserer Gesellschaft.

Sendetermin Mittwoch, 10. November 2010, um 21.50 UHR

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Liga für das Kind fordert mehr Verantwortungsübernahme durch Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Oktober 2010

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli können ledige Väter ab sofort mehr Rechte bei der Erlangung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind beantragen. Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt diese Entscheidung, weil sie die Verantwortung der Väter stärken und dem Kindeswohl dienlich sein kann.

Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Tagung „Väter in neuer Verantwortung“ am 15. und 16. Oktober in München fordert die Liga die betroffenen Väter zugleich dazu auf, vor allem in tatsächlicher Hinsicht für ihr Kind mehr Verantwortung zu übernehmen.

„Die Möglichkeit, notfalls auch gegen den Willen der Mutter am Sorgerecht teilzuhaben, wenn dies dem Kindeswohl dient, ist wichtig für nicht verheiratete Väter. Aus Sicht der betroffenen Kinder reicht dies allein aber nicht aus“, sagt Prof. Franz Resch, Kinder- und Jugendpsychiater und Präsident der Deutschen Liga für das Kind. „Vor allem kommt es darauf an, dass Väter im Alltag von Anfang an mehr Verantwortung als bisher für ihre Kinder übernehmen. Dies gilt ganz unabhängig davon, ob sie mit der Mutter des Kindes verheiratet sind oder nicht.“ …

Lieber Herr Professor Resch, genau diese tatsächliche Verantwortung wird vielen nicht verheirateten Vätern ja vorenthalten indem ihnen das Sorge- und vielfach auch das Umgangsrecht verweigert wird. Die allermeisten Vätern sehen sich in der Verantwortung und wollen sie auch wahrnehmen. Genau da besteht juristischer Handlungsbedarf. Weiterlesen »

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