der VÄTER Blog

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Archiv für die 'Elterngeld' Kategorie

Immer mehr Väter nehmen Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Februar 2009

Die gute Nachricht zum Wochenbeginn: Immer mehr Väter in Deutschland nehmen Elternzeit. “Heute pocht fast jeder fünfte Vater auf seine eigenen Monate mit dem Baby. Tendenz: weiter steigend”, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) der Zeitschrift “Super Illu“. Vor der Einführung des Elterngeldes Anfang 2007 hätten dagegen nur “gerade mal 3,5 Prozent der jungen Väter” Elternzeit beantragt.

Die CDU-Politikerin betonte zugleich, dass die Nutzung des Elterngeldes der weiteren beruflichen Laufbahn von Männern nicht im Wege stehe. Die meisten, die Elterngeld in Anspruch nähmen, seien vielmehr “gut ausgebildete Nachwuchskräfte, denen eine Karriere im Betrieb zugetraut wird und die Verantwortung übernehmen”.

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Der Väterreport …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. Februar 2009

… wurde heute zwar noch nicht vorgelegt, aber jenseits aller Eigenwerbung von der Leyens für ihre Familienpolitik enthält der in Berlin veröffentlichte Familienreport interessante Aussagen zu den Wirkungen der ‚Väterzeiten’:

nichtbeantragung_elterngeldViele Väter nutzen die Möglichkeit der Teilzeittätigkeit bei gleichzeitigem Elterngeldbezug. Wenn auch der Vater Elterngeld in Anspruch nimmt, reduziert sich die Elterngelddauer für die Mutter um durchschnittlich 1,5 Monate, gleichzeitig erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Mutter innerhalb von 1,5 Jahren nach der Geburt des Kindes (wieder-) aufnimmt, um 12 %. Die Partnerkomponente zeigt Wirkung für die von Müttern und Vätern gewünschte partnerschaftliche Aufteilung von Beruf und Familie.

Doch offensichtlich ist das Potenzial der aktiven Väter noch lange nicht erreicht. Als Grund für die Nichtbeantragung von Elterngeld durch den Vater wurde am häufigsten genannt, dass die Reduktion der Arbeitszeit nicht möglich war (68 %). Davon nannten 35 % berufliche/ betriebliche und 48 % finanzielle Gründe. Dass sich besser die Mutter allein um das Kind kümmern soll, wird heute nur noch von 20 % aller Eltern bejaht.

Eine Weiterentwicklung der Partnerkomponente im Elterngeld ist in der nächsten Legislaturperiode geplant. Die Vorschläge umfassen im Kern eine zusätzliche Flexibilisierung, etwa durch ein Anhängen weiterer Zeiten speziell für ein Elternteil oder ein Modell gemeinsamer Teilzeit bei gleichzeitigem Teilelterngeldbezug.

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Neue Elterngeldregelungen in Kraft getreten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Januar 2009

Die meisten Eltern sind mit dem Elterngeld zufrieden. Dies belegt der Elterngeldbericht, der von der Bundesregierung im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Um Eltern in Zukunft eine noch flexiblere Planung ihrer Elternzeit zu ermöglichen, ist am vergangenen Samstag das angepasste Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten.

Die Gesetzesänderungen sehen unter anderem vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine “Großelternzeit” beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gilt zudem eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Mütter erfüllen diese Bedingung in der Regel schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Mit der Änderung wird eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils zum Kind unterstützt.

Vätern wird insbesondere gegenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen. Weiterhin werden viele junge Männer, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder geleistet haben, bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

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Viel Geld für wenig Babyboom …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Dezember 2008

… reklamiert Ulrike Heike Müller in der Financial Times Deutschland (FTD). Das Elterngeld habe seine Wirksamkeit noch nicht bewiesen. Mit Geld alleine kann Mann und Frau eben doch nicht ALLES kaufen.

Die Geburtenrate, also die Zahl der Kinder, die eine Frau im Schnitt zur Welt bringt, stieg im ersten Jahr nach der Einführung des Elterngelds gerade mal um 0,04 auf 1,37. Ein Blick in andere europäische Länder zeigt: Für eine höhere Geburtenzahl ist eine gute Kinderbetreuung entscheidend.

Die Bundesregierung plante mit dem neuen Gesetz, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Sie will sowohl für Mütter als auch für Väter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Gleichzeitig soll die Geburtenrate steigen. Seit Mitte der 70er-Jahre liegt sie unter dem Niveau, das zumindest eine konstante Bevölkerungszahl sichern würde.

Aber dennoch hat das Gesetz etwas bewirkt. In den ersten drei Monaten nach der Reform, von Januar bis März 2007, entfielen sieben Prozent der Elternzeitanträge auf Väter, zum Jahresbeginn 2008 schnellte ihr Anteil auf fast ein Fünftel hoch. Damit kommt das traditionelle Familienbild – der Mann ist für den Broterwerb verantwortlich, die Frau für Kinder und Küche – allmählich ins Wanken. Doch ein Gesetz allein kann jahrhundertelang zementierte Familienstrukturen nicht nachhaltig ändern.

Auch das Steuerrecht legt Männern und Frauen, die Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen wollen, Steine in den Weg. Denn nach dem Ehegattensplitting werden Verheiratete gemeinsam veranlagt. Das begünstigt Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen; vor allem wenn die ‘Zuverdienerin’ wenig Einkommen hat. Zudem haben Paare ohne Trauschein nichts davon. Dabei hat inzwischen fast jedes dritte Kind Eltern ohne staatlichen Segen.

Zudem sei wirtschaftliche Stabilität die Voraussetzung für ein beständig hohes Geburtenniveau. Da kann die schwere Rezession die Gebärfreunde der Deutschen hemmen. Das zeigt das Beispiel Schweden: Als die Wirtschaft dort Anfang der 90er-Jahre in eine Rezession rutschte, sank gleichzeitig die Geburtenrate. Trotz Elterngeld.

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Erste Ergebnisse der Online-Befragung ‚Väter, Familie und Beruf’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Dezember 2008

… der Untersuchung im Rahmen des Dissertationsprojekts von Ann-Cathrin Vogt zum Thema ‚Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter – Warum Männer ihr Erwerbsleben (nicht) unterbrechen’ liegen vor. An der Befragung haben sich 1290 Väter, deren Kinder nach dem 1. Januar 2007 geboren wurden, beteiligt.

Ein Schwerpunkt der Untersuchung war die arbeitgeberseitige (In-) Akzeptanz und das Thema ‚berufliche Benachteiligungen’.

Väter mit Elternzeiterfahrung schätzen die erwartete arbeitgeberseitige Akzeptanz von Elternzeit höher bzw. die beruflichen Benachteiligungen geringer ein als Väter, die die Elternzeit nicht nutz(t)en. Während das Risiko, bei Inanspruchnahme von Elternzeit die Arbeitsstelle zu verlieren, als gering eingeschätzt wird, wird das Risiko, den Anschluss im Beruf zu verlieren bzw. berufliche Benachteiligungen oder Lohneinbußen zu erfahren, als hoch eingestuft. Je länger die Elternzeit andauert, desto größer ist der erwartete Karriereknick.

Bestätigt wurden auch Vermutungen, die sich aus früheren Befragungen bereits ergeben haben: Verdient der Vater mehr als die Partnerin und nimmt die Einkommensdifferenz des Brutto Jahreseinkommens zwischen Vater und Mutter zu, wird die Inanspruchnahme von Elternzeit durch den Vater unwahrscheinlicher.

Plant die Partnerin zum Zeitpunkt der Entscheidung über Elternzeit Karriereschritte, entscheidet sich ein Vater mit höherer Wahrscheinlichkeit für die Inanspruchnahme von Elternzeit. Erwartet ein Vater Karrierehindernisse infolge der Inanspruchnahme von Elternzeit, nutzt er die Elternzeit seltener.

Die komplette Auswertung der erhobenen Daten wird im Sommer vorliegen

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Papa-Monate statt Lohnlücke

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Dezember 2008

Vor der Einführung des Elterngeldes Anfang 2007 haben 3,5 % der Väter Elternzeit beantragt – nun ist der Anteil inzwischen auf mehr als 16 % gestiegen. Ein gutes Drittel der Väter nimmt sich mehr als das Mindestmaß von zwei Monaten frei zum Wickeln, Füttern und Co.

Mit im Schnitt fast 1.150 Euro Elterngeld im Monat sind Väter in Bayern Spitzenverdiener am Wickeltisch, bundesweit beziehen die Väter im Mittel 973 Euro. Davon können Mütter, die in Deutschland durchschnittlich 590 Euro monatlich erhalten, nur träumen.

Es sind weiterhin die Frauen, die für längere Zeit ihren Job unterbrechen und daher meist weniger verdienen. Ginge es nun nach dem Willen der Familienexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, müssen Väter künftig mindestens vier Monate Elternzeit beantragen. Dafür gibt es dann für maximal 16 Monate statt 14 Monate Geld.

Zwar dürfte sich durch diesen Vorschlag die Lohnlücke von Frauen gegenüber Männern etwas schließen. Doch die Pläne ließen zum einen die Kosten des Elterngeldes klettern. Zum anderen würden beide Partner länger ihrem Arbeitsplatz fern bleiben und somit beide Einkommen einbüßen.

Besser wäre es nach Ansicht des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW), die Papa-Monate zu erhöhen, ohne die Gesamtzeit des Elterngeldes auszudehnen. So können sich die frisch gebackenen Mütter und Väter gut ein Jahr lang ihrem Nachwuchs widmen und dann wieder in den Beruf starten. Dies funktioniert natürlich nur, wenn die Kinder gut versorgt sind und entsprechende Betreuungsangebote vorhanden sind.

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Elterngeld benachteiligt Eltern bei partnerschaftlicher Aufteilung der Arbeitszeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. November 2008

Am vergangenen Donnerstag 2008 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das erste Änderungsgesetz zum Bundeselterngeldgesetz beraten. Die dort formulierten Änderungen reichen aber nicht aus, es besteht weiterer Nachbesserungsbedarf.

Die Bundesministerin hat bei ihrer Reform einen ganz wichtigen Aspekt vergessen: Wollen beide Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes die Erziehungsarbeit partnerschaftlich aufteilen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten, ist dies finanziell völlig unattraktiv und wird dadurch praktisch verhindert.

Reduzieren beide Elternteile ihre Arbeitszeit und damit das Einkommen, das der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegt, um die Hälfte, ist ihr gesamter Elterngeldanspruch mit dem 7. Lebensmonat des Kindes erschöpft. Dies liegt daran, dass auch bei reduziertem Einkommen ein voller Elterngeldmonat verbraucht und angerechnet wird.

Das Gesetz fördert so einseitig die vorrangige Erziehung des Kindes durch einen Elternteil und bewirkt, dass Väter und Mütter im ersten Lebensjahr ihres Kindes keine gemeinsame Teilzeitarbeit wählen (können). Das erste Änderungsgesetz sieht hierzu keinerlei Änderungen vor.

Aus diesem Anlass haben sich fünf der im Gesetzgebungsverfahren gehörten Sachverständigen, 22 Verbände, 244 Gleichstellungsbeauftragte und 33 weitere Unterstützerinnen und Unterstützer am 14.11.2008 in einem Offenen Brief an die Bundesfamilienministerin von der Leyen gewandt und eine Lösung dieses Problems angemahnt. Sie betonen, dass die gegenwärtige Regelung weder im Interesse der Eltern noch der betroffenen Unternehmen liegen kann und zudem die Arbeitsmarktchancen von Frauen deutlich schmälert. Die gleichen Verbände haben bereits bei der Verabschiedung des Elterngeldgesetzes im Jahr 2006 auf das Problem hingewiesen.

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Weder Auszeit noch Schnupperurlaub

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Oktober 2008

Gestern hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen über die Inanspruchnahme der Elternzeit vorgelegt. Spiegel Online titelt dazu ‚Immer mehr Väter in der Auszeit’ und die Frankfurter Rundschau mit gleicher Sichtweise: ‚Schnupperurlaub am Wickeltisch’.

Darin drückt sich meines Erachtens nicht nur eine geringe Wertschätzung für die von Vätern (und Müttern) übernommenen Erziehungs- und Familienaufgaben aus, diese Sichtweise ist auch nicht hilfreich, in Unternehmen eine Väter – bewusstes Klima zu erzeugen.

Elternzeit ist kein Urlaub, deshalb heißt er auch nicht mehr ‚Erziehungsurlaub’ und auch keine Auszeit. Elternzeit und die Zeit danach ist eine Lebensphase, in dem Beschäftigte neue Erfahrungen machen und Kompetenzen (weiter-) entwickeln, die auch im Berufsalltag zunehmend wichtiger werden.

Die Zahlen machen eindrucksvoll deutlich, dass das Elterngeld von Vätern angenommen wird. Von Januar 2007 bis einschließlich Juni 2008 wurden insgesamt 752.000 Anträge auf Elterngeld für im Jahr 2007 geborene Kinder bewilligt; davon waren 103.000 Anträge von Vätern (14%) und 649.000 von Müttern (86%).

Beim Erziehungsgeld, das Ende 2006 ausgelaufen ist, lag der Anteil der Bewilligungen für Väter zuletzt nur bei knapp über 3%. Von den bundesweit rund 103.000 Elterngeldanträgen von Vätern wurden rund 2.500 für Mehrlingsgeburten mit insgesamt 5.200 Kindern bewilligt. Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von rund 106.000 Neugeborenen, bei denen der Vater Elterngeld bezogen hat.

Bezogen auf die im Jahr 2007 geborenen Kinder entspricht dies einem Anteil von 15%. Berlin und Bayern liegen mit jeweils 19% Väteranteil über dem Bundesdurchschnitt, im Saarland lag dieser Wert hingegen bei 7%.

Der Väteranteil an den bewilligten Anträgen ist im Verlauf des Jahres kontinuierlich angestiegen. Während im ersten Quartal 2007 7% der Anträge für Väter bewilligt wurden, erhöhte sich deren Anteil zwischen Januar 2007 bis März 2008 auf 12%.

Eine Ursache liegt darin, dass Väter erst gegen Ende der ersten 14 Lebensmonate des Kindes „Partnermonate“ in Anspruch nehmen. Fast jede Mutter (96%) hat unmittelbar nach der Geburt des Kindes Elterngeld bezogen. Von den Vätern taten dies 29% (rund 30.000), jeder vierte Vater (rund 25.000 bzw. 24%) hatte dagegen ab dem zwölften Lebensmonat des Kindes eine Auszeit für die Babybetreuung eingeplant.

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Öffentliche Anhörung zu Elterngeld und Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. September 2008

Der Familienausschuss des Bundestags beschäftigt sich am kommenden Dienstag, 16. September, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Union und SPD wollen erreichen, dass eine Änderung des Elterngeldantrages künftig ein Mal ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden kann.

Dies war bislang nur in besonderen Härtefällen, etwa einer schweren Erkrankung, möglich. Als Mindestbezugszeit des Elterngeldes sollen zwei Monate festgelegt werden. Ferner sollen Großeltern leichter bei ihren Arbeitgebern Elternzeit geltend machen können, um ihre Enkelkinder zu betreuen.

Als Experten geladen sind Professor Benjamin Benz von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg, Jutta Dehoff-Zuch vom Vorstand des Deutschen Gründerinnen Forums und Christine Fuchsloch vom Deutschen Juristinnenbund (DJB).

In seiner Stellungnahme fordert der DJB unter anderem, dass das Problem des doppelten Anspruchsverbrauchs bei gemeinsamer Teilzeit gelöst wird. § 4 Abs. 2 BEEG regele, dass Elterngeld in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt wird und die Eltern insgesamt Anspruch auf zwölf beziehungsweise 14 Monatsbeträge haben. Die Eltern können die jeweiligen Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen.

Beim gleichzeitigen Bezug von Elterngeld würden jedoch immer zwei Elterngeldmonate bezogen auf einen Lebensmonat des Kindes verbraucht – unabhängig von der Höhe des Einkommensersatzes. Entschieden sich die Eltern dafür, dass beide gleichzeitig im Beruf kürzer treten und gemeinsam ihr Kind im ersten Lebensjahr betreuen wollen, dann ende ihr Elterngeldanspruch schon nach sieben Lebensmonaten des Kindes.

Die bisherige Regelung mache es extrem unattraktiv für Eltern, gemeinsam und gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld zu beanspruchen, indem beide ihre Arbeitszeit reduzieren. In der Praxis würden die Eltern daher von solchen Modellen Abstand nehmen und wählten die ‘Vollzeitelternzeit’.

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Einkommensersatz und Mindestbetrag beim Elterngeld fast gleichauf

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. September 2008

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben bundesweit zwischen Januar 2007 und Juni 2008 rund 752.000 Mütter und Väter für ihr 2007 geborenes Kind Elterngeld erhalten. Davon bezogen 399.000 Mütter und Väter (53%) das Elterngeld auf Basis des Einkommensersatzes, 353.000 Mütter und Väter (47%) auf Basis des Mindestbetrags.

Einkommensersatz erhalten Mütter und Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Dazu werden auch Leistungen gerechnet, die bei Reduzierung des Einkommens zum Beispiel durch Teilzeitarbeit oder als Geringverdienstzuschlag gezahlt werden. Liegt der Elterngeldanspruch unter 300 €, wird er auf den Mindestbetrag aufgestockt.

Der Mindestbetrag wird in der Regel an Mütter und Väter gezahlt, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren. Dies traf auf 93% der Mütter und Väter zu, die Elterngeld auf Basis des Mindestbetrags erhielten. Die übrigen 7% waren vor der Geburt erwerbstätig; bei ihnen wurde das Elterngeld auf den Mindestbetrag aufgestockt, da der Elterngeldanspruch weniger als 300 € betrug.

In Bayern (60%), Brandenburg und Sachsen (je 59%) war der Anteil der Väter und Mütter, die Elterngeld auf Basis des Einkommensersatz bezogen, am größten, Weiterlesen »

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