der VÄTER Blog

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Archiv für die 'Elterngeld' Kategorie

Väter von Mehrlingen und Frühgeborenen benachteiligt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Oktober 2010

Die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm hat durch eine Anfrage an die die Bundesregierung auf eine Benachteiligung von Väter von Mehrlingen oder Frühgeborenen aufmerksam gemacht. Sie haben nicht – wie andere Väter und Mütter – die Möglichkeit, ein Jahr die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und Elterngeld zu beziehen.

In diesen Fällen wird die für die Mütter geltende verlängerte Mutterschutzfrist komplett auf das Elterngeld angerechnet, sodass für die Väter weniger Elternmonate übrigbleiben.

“Hier wird mal wieder das überkommene Frauenbild unserer Familienministerin Schröder deutlich: Ihr Ministerium räumt zwar ein, dass die Väter von Mehrlingen und Frühgeborenen nur für kürzere Zeit Elterngeld beanspruchen können als andere Elternteile. Eine Ungleichbehandlung sehen sie darin aber nicht. Schließlich hätten die Elternteile zusammen genauso viele Monate wie andere zur Verfügung. Da frag ich mich doch: Was soll das denn heißen? Bei solch belasteten Familien hält man die Väter lieber außen vor? Die Mütter sollen ran?”, ärgert sich Hiller-Ohm.

Auch für die Tatsache, dass Eltern von Frühgeborenen durch diese Anrechnung insgesamt weniger Mutterschafts- und Elterngeld bekommen, als wenn ihr Kind termingerecht gekommen wäre, sieht das CDU-Ministerium keinen Regelungsbedarf. Hiller-Ohm: “Das werden die Eltern von den mehr als 60.000 Frühchen, die in Deutschland jedes Jahr geboren werden, anders sehen. Vielleicht kann sich Frau Schröder nicht vorstellen, was es für Eltern bedeutet, mit der Situation einer Frühgeburt konfrontiert zu werden, seine Elternzeit komplett neu planen zu müssen und dann auch noch finanziell dafür bestraft zu werden. Von einer Familienministerin erwarte ich mir mehr!”

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Väter und Mütter sollen sich Elternzeit in Zukunft teilen können

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. September 2010

Das Elterngeld wird zu einem größeren Teil von den Müttern beantragt. Die Väter holen zwar mächtig auf und stellen inzwischen gut 20 % der Anträge, vielen geht das aber nicht weit genug. Sie fordern, den Elterngeldbezug künftig je zur Hälfte zwischen den beiden Elternteilen aufzuteilen.

So hat die Verfassungsrichterin Christine Hohmann – Dennhardt beim Forum Gleichstellung des 68. Deutschen Juristentags in Berlin angeregt, das Elterngeld nur noch zu gleichen Teilen an Eltern auszuzahlen. Damit müssten Mütter und Väter zu gleichen Anteilen Elternzeit nehmen, um für volle 14 Monate Elterngeld zu erhalten.

„Dann würden sich Unternehmen darauf einstellen, dass auch Männer für längere Zeit aussetzen.“ Bislang würden rund ca. 70 % der Väter lediglich für zwei Monate zur Kinderbetreuung aus dem Beruf aussetzen.

Eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit ist auf jeden Fall begrüßenswert und mit dem Vorschlag einer Teilelternzeit lagen entsprechende Vorschläge bereits auf dem Kabinettstisch. Diese sind ebenso wie die geplante Ausweitung der ‚Vätermonate’ von der neuen Familienministerin Köhler/ Schröder, angeblich aus Spargründen, zurückgezogen worden.

Ich bin der Überzeugung, wenn es entsprechende finanzielle Anreize und eine erkennbar wachsende Anerkennungskultur gibt, werden Väter ihren Anteil an der Elternzeit und der betreuung und Pflege der Kinder weiter ausdehnen. Dies ist allerdings keine Entscheidung zwischen Beruf oder Familie und erst Recht nicht gegen eine erfolgreiche berufliche Entwicklung. Im Gegenteil, die Väterkompetenzen sind eine gute und wichtige Voraussetzung für Erfolg im Beruf.

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Erwerbstätigkeit der Partnerin und Sicherheit des Arbeitsplatzes entscheidend für Elternzeit von Vätern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. September 2010

Die Ergebnisse der heute veröffentlichten Studie des Hamburger Weltwirtschafts Instituts (HWWI) “Who Cares? Determinants of the Fathers’ Use of Parental Leave in Germany” zeigen, dass die Entscheidung der Väter, die Elternzeit in Anspruch zu nehmen, auffallend stark von Erwerbsstatus und Einkommen der Partnerin abhängt. Ist die Partnerin Vollzeit erwerbstätig, erhöht sich die Chance, dass der Vater in Elternzeit geht, um etwa 150 % im Vergleich zu einem Paar, bei dem die Partnerin nicht erwerbstätig ist. Bei zwei erwerbstätigen Partnern erhöht sich die Chance der Elternzeit-Inanspruchnahme des Vaters ebenfalls um etwa  150 %, wenn die Partnerin das höhere Nettoeinkommen bezieht.

Außerdem stellt die Sicherheit der Arbeitsplätze beider Elternteile wichtige Faktoren der Inanspruchnahme der Elternzeit durch Väter dar. Das zeigen die Ergebnisse bezüglich des Arbeitsvertrages, des Sektors (öffentlich oder privatwirtschaftlich), der Firmengröße und der Position im Unternehmen. So erhöht sich die Chance der Elternzeit-Inanspruchnahme bei als erwerbstätig geltenden Vätern um mehr als 50 %, wenn das Arbeitsverhältnis des Vaters unbefristet ist, er eine Führungsposition inne hat oder in einem großen Unternehmen tätig ist. In Doppelverdienerfamilien ist die Chance in den Kategorien Arbeitsvertrag und Arbeitsmarktsektor am höchsten, wenn beide Elternteile über einen unbefristeten Vertrag verfügen oder im öffentlichen Dienst tätig sind. Sie ist in Doppelverdienerfamilien auch besonders hoch, wenn nur die Frau oder beide Partner eine Führungsposition innehaben. Weiterlesen »

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Mehr Väter – Monate muss Mann sich leisten können

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. September 2010

Gelsenkirchen vs. Bonn, Offenbach vs. Fulda, in jedem Bundesland gibt es die ‚Ausreißer’ in der Elterngeldstatistik. Die Unterschiede machen teilweise 20 % und mehr aus und die Erklärungen sind augenscheinlich. Elternzeit muss Mann und Familie sich leisten können und auch wollen. Dass dabei traditionelle Vorstellungen und modernes Handeln nahe beieinander liegen, macht ein Beitrag der Augsburger Allgemeinen deutlich.

‚… Zu dem Schritt, länger als zwei Monate Zuhause zu bleiben, fehlt den Männern aber nicht nur der Mut, sondern oftmals vor allem das Geld. Das sieht auch Eleonore Wolf von der Katholischen Schwangerschaftsberatung in Neu-Ulm so. „Die Väter verdienen in der Regel mehr, deshalb wird es finanziell eng, wenn die Familie über längere Zeit mit 67 Prozent des Einkommens auskommen muss.“ Denn als Elterngeld gibt es nur zwei Drittel des bisherigen Lohns.

Und andere könnten sich den Vater-Alltag schlichtweg gar nicht leisten, so Wölfert: „Ein Vater, der 1200 Euro verdient, kann seine Familie mit zwei Dritteln davon nicht ernähren.“ Wenn die Frau also vor der Geburt des Kindes schon Hausfrau war, sei es naheliegend, dass sie auch weiterhin Zuhause bleibt. Andere Männer trauten sich aber auch aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht, in Elternzeit zu gehen, betont Wolf. „Viele haben unsichere Arbeitsplätze und befristete Verträge oder sind bei Zeitarbeitsfirmen.“ Auch dass viele Firmen in unserer Region in Kurzarbeit waren, könnte für das zögerliche Verhalten der Väter verantwortlich sein.

Wenn künftig mehr Väter ihre Kinder betreuen sollen, brauchen sie in den Augen der beiden Frauen vor allem eins: einen sicheren Arbeitsplatz. „Aber leider stimmen da die familienpolitischen Leitideen nicht mit der wirtschaftlichen Realität überein.“ …’

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Papa in Karenz an Board – Aktion für mehr Väter in Karenz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. August 2010

Unter dem Motto ‚Papa packt das’ starteten die SPÖ Bundesfrauen gemeinsam mit den Kinderfreunden Österreich ihre Aktion für mehr Väter in Karenz. Bei der Auftakt – Veranstaltung am 18. August war auch ein Vater in Karenz mit seinen Kindern anwesend, die mit dem präsentierten Aufkleber ihr Auto beklebten.

“Wir möchten mit unserer Aktion auf die derzeitige Situation von Vätern aufmerksam machen”, so Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Mautz. “Derzeit gehen knapp 5 % der Männer in Karenz. Wir sehen es deshalb als unsere Aufgabe, mit einer Imagekampagne Väter zu motivieren, in Karenz zu gehen und für eine aktive Vaterschaft zu werben”, so Mautz.

Der Aufkleber kann unter frauen@spoe.at bestellt werden.

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Viel Lärm um nichts?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. August 2010

… Der Einfluss der Elterngeldreform auf die Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter”. Unter diesem Titel haben Kerstin Pull und Ann-Cathrin Vogt vom Lehrstuhl für Personal und Organisation der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen die Ergebnisse einer Online-Befragung noch einmal als Zeitschriftenbeitrag veröffentlicht. Bei der im Jahr 2008 durchgeführten und im Frühjahr 2010 veröffentlichten Studie haben insgesamt 1290 Väter Auskünfte über ihre Entscheidung pro oder contra Elternzeit vor oder nach der Reform, die Dauer eventueller Elternzeit und die Hintergründe ihrer Entscheidung im beruflichen, sozialen und familiären Umfeld gegeben.

Diese Überschrift gilt auch für den Aufhänger der Presseerklärung: Die Reform des Elterngelds habe dazu geführt, dass Väter zwar eher in Elternzeit gehen. Dafür übernähmen sie diese Rolle aber kürzer. Mit der Begründung, ‚zum einen nehmen die Väter im Wesentlichen die zwei Vätermonate in Anspruch. Zum anderen sind nach der Reform Elterngeld-Bezugsdauern von mehr als 14 Monaten, die vorher durchaus vorkamen, nicht mehr möglich. Für beide Aussagen gibt es keine nachvollziehbare Begründung. Dafür weisen die Ergebnisse der Studie auf andere, nachhaltige Veränderungen hin:

Hat nun die Reform die Entscheidungen der Väter verändert? Drei Kriterien haben vor der Reform die Entscheidung eines Vaters für die Elternzeit deutlich befördert und tun dies heute nicht mehr: wenn sein Einkommen geringer war als das der Partnerin, wenn die Partnerin vor einem Karriereschritt stand und wenn der Vater keine besonders extrovertierte Persönlichkeit hatte. Nach der Reform ist die Entscheidung des Vaters nun von diesen Kriterien unabhängig.

Kerstin Pull: “Hier hat die Reform offenbar durchaus etwas bewegt.” Stattdessen werden nun andere Dinge wichtiger. Ein Vater entscheidet sich heute deutlich weniger häufig für die Elternzeit, wenn er sich stark mit seinem Arbeitgeber identifiziert und seine berufliche Belastung hoch ist, und er entscheidet sich häufiger dafür, wenn er stark an der Familie orientiert ist. Großes Gewicht für eine positive Entscheidung zur Elternzeit haben nach wie vor eine Partnerin mit höherem Bildungsstand, die Teilnahme an der Hausarbeit auch vor der Entscheidung über Elternzeit, die Modernität des Geschlechterrollenverständnisses und eine geringere Sorge, sich ein Karrierehindernis zu schaffen. Weiterlesen »

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Fünf Prozent der Kindergeld – Bezieher in Österreich sind Männer

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. August 2010

Knapp 5 % aller Elternteile, die im Juli Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, sind Männer. Der höchste Männeranteil findet sich dabei mit rund 23,7 % in der Berufsgruppe der Selbstständigen, wie aus einer aktuellen Statistik des Familienministeriums hervorgeht. Gemessen an den Kindergeldbeziehern im jeweiligen Bundesland sind in Wien mit 9,3 % die meisten Väter in Karenz.

Insgesamt gab es im Juli exakt 149.041 Kindergeldbezieher, 7.330 davon, also rund 4,9 %, waren Männer. Die längste der insgesamt fünf Varianten des Kindergeldes, 30+6 Monate (436 Euro/Monat, jeweils bei Beteiligung beider Partner), war im Juli mit rund 106.300 Beziehern mit Abstand am beliebtesten – nur knapp 4.500 oder 4,2 % davon waren allerdings Männer.

Die Hoffnung auf einen höheren Männeranteil liegt in den erst kürzlich eingeführten Kurzvarianten. Die Variante 12+2 (1.000 Euro) hat laut der Statistik einen Männeranteil von 6,8 %, beim einkommensabhängigen Kindergeld (maximal 12+2 Monate, 80 % des letzten Nettoeinkommens, höchstens 2.000 Euro), das rund 4.500 Bezieher aufwies, war die Väterbeteiligung mit 4,1 % geringer.

Familienstaatssekretärin Marek will bei den neuen Varianten mittelfristig eine Väterbeteiligung von 20 % erreichen. Sie zeigte sich optimistisch, dass man dieses Ziel nach dem Vollausbau – also dem ersten “Durchgang” von 14 Monaten – auch erreichen werde. Väter würden nämlich tendenziell die ihnen zustehenden Monate erst gegen Ende des Kindergeldbezuges in Anspruch nehmen und somit noch nicht in der aktuellen Statistik erscheinen.

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Große regionale Unterschiede beim Elterngeldbezug von Vätern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2010

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bezogen bundesweit 21% aller Väter eines im Jahr 2008 geborenen Kindes Elterngeld. Dabei gab es große regionale Unterschiede. Die höchsten Väterbeteiligungen hatten mit jeweils rund 27% Bayern, Berlin und Sachsen, die niedrigste das Saarland mit etwa 12%.

Bei einer tieferen regionalen Betrachtung ist besonders die hohe flächendeckende Väterbeteiligung in Bayern auffällig. In 75 der 96 bayerischen Kreise lag der Anteil der Väter, die Elterngeld bezogen, bei mindestens 25%. Zum Vergleich: deutschlandweit erreichten 112 der insgesamt 412 Kreise einen solch hohen Wert. Die Kreise mit der höchsten Väterbeteiligung lagen jedoch nicht in Bayern:  dies waren die thüringische Stadt Jena (43%), gefolgt von der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam (39%). Die Kreise mit der geringsten Inanspruchnahme des Elterngeldes von Vätern waren mit jeweils 9% die Stadt Gelsenkirchen und der Landkreis Olpe (beide Nordrhein-Westfalen) sowie der niedersächsische Landkreis Nienburg/Weser mit 8%.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Verdienst der Mütter beziehungsweise Väter. Es beträgt grundsätzlich 67% des wegfallenden monatlichen durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes; mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde. Der durchschnittliche Elterngeld­anspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1.131 Euro. Er war damit rund ein Drittel höher als der ver­gleichbare Anspruch von Müttern (844 Euro).

Bei der durchschnittlichen Höhe des Elterngeldanspruchs erwerbstätiger Väter und Mütter gab es deutliche regionale Unterschiede. Weiterlesen »

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Eindrücke aus einem Paradies für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juli 2010

Antje Schrupp, Journalistin und Politologin aus Frankfurt, berichtet in ihrem Blog über eine Reise nach Norwegen und ihre Eindrücke aus einem ‚Frauenparadies’.

‚… Besser als in Deutschland scheint allerdings die Verteilung der Erziehungsarbeit auf Männer und Frauen zu klappen. „Hier streiten sich Eltern sogar vor Gericht darüber, wer Erziehungsurlaub nehmen darf“, informierte mich meine Freundin. Kein Bedarf offenbar für große propagandistische Anstrengungen in dieser Hinsicht. In der Tat hatte ich den Eindruck, dass nahezu alle Kinder, die mir auf der Straße begegneten, in der Begleitung von Männern unterwegs waren.

In einem 2007 erschienenen Reiseführer las ich: „Die Elternzeit für Mütter beträgt acht Monate bei voller Lohnfortzahlung, ein ganzes Jahr bei etwa 80 Prozent, Väter können sechs Wochen „Papa-Urlaub“ nehmen, was knapp drei von vier Vätern tun.“ Meine Freundin meinte, das Gesetz sei inzwischen dahingehend geändert worden, dass Väter oder Mütter die Elternzeit gleichermaßen nehmen können, aber genau wusste sie es nicht.

Der Anteil von Vätern, die eine Erziehungsauszeit von der Erwerbsarbeit nehmen, ist also eklatant höher als in Deutschland, und das, obwohl die Gesetzgebung die Mütter bevorzugt. Ohnehin scheint mir diese Debatte in Norwegen weniger von männerrechtlichen oder väterrechtlichen Tendenzen beeinflusst zu sein als hierzulande, wo es ja leider oft auf eine Konkurrenz der Eltern um Rechte über das Kind hinausläuft. …’

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Elterngeld konsequent als Lohnersatzleistung umgebaut

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. Juli 2010

… und Grundsicherung für alle Kinder beschlossen. So könnten zwei Schlagzeilen zu Beginn der politischen Sommerflaute lauten. Stattdessen greift der ‚Un- bzw. Irrsinn’ um sich. Es geht nicht mehr um Menschen, Kinder, Väter und Mütter sondern um Zahlen, die eingespart werden sollen bzw. müssen.

Die Süddeutsche meldet, ‚die Pläne der Bundesregierung, das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger zu streichen, gehen weiter als bislang bekannt. Mit einem geringeren staatlichen Zuschuss müssen auch Mini-Jobber und Paare rechnen, die den sogenannten Kinderzuschlag erhalten. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Wer wegen seines geringen Verdienstes zusätzlich vom Staat Hartz-IV-Leistungen erhält und so sein Einkommen aufstockt, wird genauso wie alle Hartz-IV-Bezieher bis zu 300 Euro weniger Elterngeld bekommen.’

Familienpolitiker aus der Koalition zeigen sich überrascht und die FDP lässt die soziale Ader durchschimmern. “Ausgerechnet die zu bestrafen, die sich anstrengen und für wenig Geld arbeiten gehen, ist Unsinn.” Äußert deren Vizefraktionschefin Miriam Gruß.

Eine Sprecherin des Ministeriums sprach laut Spiegel vor der Bundeskonferenz von “Gerüchten”, die sie nicht kommentieren könne. Auf Nachfragen räumte die Sprecherin allerdings ein, dass es im Rahmen des Sparpakets in ihrem Hause verschiedene Papiere gebe, “die ausgetauscht und diskutiert werden”.

Das Hauen und Stechen wird also noch ei paar Tage weiter gehen. Statt sozialpolitische Erfordernisse und Unterstützung für Familien konsequent von einem familienpolitischen Instrument zu trennen wird munter weiter in den Töpfen gerührt, Sozialneid geschürt und davon geredet, dass der Politik die Kinder unterschiedlich viel wert sind.

Der Eindruck kann in der Tat aufkommen und das Beste dagegen ist eine eigenständige Kindergrundsicherung. Vorschläge dazu, haben die Sozialverbände bereits gemacht.

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