Väteraufbruch für Kinder wird 30
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Dezember 2018
Von Anfang an als Vater präsent und unersetzlich sein und nach einer Trennung auch bleiben. Dies war 1988 der Wunsch der ‚Gründerväter‘ des Vereins. Sie wollten nicht nur eine Randerscheinung oder ferne Erinnerung im Leben ihrer Kinder sein, wie damals häufig üblich. Seitdem hat sich vieles getan.
Am 5. November 1988 fanden sich in Köln eine Hand voll Väter zusammen, die vor allem einen Wunsch hatten: Vater sein und bleiben in einer Zeit, in der von einem gemeinsamen Sorgerecht nach einer Trennung nur geträumt werden konnte und auch das Umgangsrecht sich im besten Fall auf alle 14 Tage am Wochenende beschränkte. Das Familienrecht orientierte sich an tradierten Rollenmodellen: Als Vater hatte man hauptsächlich zu zahlen, betreuen und erziehen sollte die Mutter. Damit wollten sich die Gründungsväter des Vereins jedoch nicht zufriedengeben. Sie wussten, dass auch sie für ihre Kinder bedeutsam waren, und sie wollten weiterhin nach der Trennung ihre Vaterrolle in der Erziehung wahrnehmen. Die Gründung des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. war damit beschlossene Sache.
Aus dieser Initiative ist mittlerweile der größte bundesweite Verein geworden, der auf ehrenamtlicher Basis Selbsthilfe und Beratung anbietet und sich dabei zunehmend nicht nur an Väter, sondern auch an Mütter und andere Mitbetroffene, Großeltern, neue Partner/innen wendet.
Schon früh engagierte sich der Verein auch gesellschaftlich und politisch. Die Bedeutung der Väter und die Forderung nach dem gemeinsamen Sorgerecht waren seit jeher wichtige Ansinnen, der Erhalt des Kontaktes zu beiden Eltern Grundgedanke der gemeinsamen Arbeit. „Unser Motto ‚Allen Kindern beide Eltern‘ ist uns dabei sowohl Ansporn als auch Verpflichtung“, verdeutlicht Uli Severin, Mitglied im Bundesvorstand des ‚Väteraufbruch für Kinder e.V.‘ das Motto des Vereins.
Heute hat sich die Situation der Väter im Vergleich zur Situation vor 30 Jahren deutlich verbessert. Während sich die Politik eher zögerlich verhielt, haben vor allem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht, auch unter Mitwirkung unseres Vereins, dafür gesorgt, dass die gemeinsame elterliche Sorge und Betreuung nach einer Trennung zunehmend die Regel sind. Auch die Akzeptanz von sorgenden Vätern in der Familie gewinnt an Bedeutung, was sich an der sehr erfreulichen Entwicklung der Inanspruchnahme des Elterngeld Plus ablesen lässt.
Im Rahmen seiner Jubiläumsfeier am 8. Dezember werden im Maternushaus in Köln noch einmal die wichtigsten Stationen der Vereinsentwicklung vorgestellt und ein Einblick in die heutige Arbeit des Vereins gegeben.
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