Grundlagen für gleichberechtigte Elternschaft in Dänemark beschlossen
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. März 2018
In Dänemark hat das Parlament am 27. März ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht beschlossen. „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die größtmögliche Übereinstimmung zu erzielen, die die Art und Weise, wie sich Familien nach einer Trennung betrachtet werden, grundlegend verändert. Die Rücksicht auf das Kind ist im neuen System entscheidend. Mit der Einrichtung einer speziellen Kinderabteilung werden die Kinder in Zukunft einen Erwachsenen haben, der sich auf ihre Bedürfnisse und nicht auf den Konflikt der Eltern konzentriert“, sagt die Ministerin für Kinder und Soziales Mai Mercado und dankt den Parteien des Folketing für eine gute, gründliche und konstruktive Debatte. „Jetzt haben wir uns auf ein neues System geeinigt, das Tausenden von Kindern und Eltern eine schwierige Situation erleichtern wird. Darauf werden wir stolz sein.“
Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen. Abweichungen davon können die Eltern jederzeit frei vereinbaren, z.B. bei Schichtdienst.
Beide Eltern sind künftig sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt. Die dänischen Politiker haben erkennbar die Kritik, Vorschläge und neue Forschungen zur Kenntnis genommen, und die dänischen Interessensorganisationen, auch die Väter-Organisationen, sind mit dem neuen Beschluss zufrieden.
Bisher wurden Konfliktfälle, wenn die Eltern gegeneinander um die Sorge der Kinder kämpften, in der sogenannten Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) behandelt. Jedoch gab es sehr viel Kritik, dass die dort angestellten Frauen oft voreingenommen gegen Väter waren. Jetzt wird das ganze System völlig verändert. Es wird dreisträngig und relativ einfach.
Es entsteht eine neue Behörde, „Familieretshuset“ (das Familiengerichtshaus). Hier werden alle Scheidungsanträge behandelt. Die Fälle werden zuerst in drei Typen eingeteilt:
1) Grün. Einfache Fälle, wo die Familienmitglieder alles selber arrangieren können, und das Mitwirken von Behörden kaum notwendig ist.
2) Gelb. Weniger einfache Fälle. Hierhin kommen Familien, die erst durch den Rat von Behörden eine Lösung ihrer Konflikte finden können. Wenn das nicht gelingt, kommt die Sache vor Gericht.
3) Rot. Fälle, wo die Lage schon am Anfang schwer zu entwirren ist. Diese Fälle gehen direkt zum Gericht. Das Familiengericht behandelt nur solche Fälle, die nicht vom Familiengerichtshaus gelöst werden können. Es behandelt auch Fälle, wo z.B. die Eltern nach der Scheidung ihre Verpflichtungen nicht einhalten, z.B. wenn die Mutter das Kind nicht zum verabredeten Termin dem Vater überlässt.
In diesem Familiengerichtshaus etabliert man auch die „Børneenhed“ (Kinder-Einheit), die dafür sorgt, dass die Rücksicht auf das Kind immer Vorrang hat. Diese Einheit sorgt auch dafür, dass es immer einen Erwachsenen gibt, mit dem das Kind sprechen kann, wenn es möchte.“
Die Verteilung der Fälle ist optimistisch: 60.000 grüne, 30.000 gelbe und nur 7.000 rote. Es wird also davon ausgegangen, dass es durch die Einführung der gleichberechtigten Elternschaft einen erheblich kleineren Prozentsatz strittiger Fälle als z.B. in Deutschland.
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