Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juni 2014
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will ein „umfangreiches Forschungsprojekt“ zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl in Auftrag geben. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Absicht, dass bei diesem Vorhaben die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden soll.
Der Bundesvorsitzende Linsler gibt allerdings zu bedenken: „Es ist entscheidend, an wen dieser Forschungsauftrag geben wird. Bei nicht wenigen Studien steht ja bekanntlich das Ergebnis schon bei Vergabe fest. Die Zahlen basierend auf tendenziösen Fragen sind quasi eine Verbrämung der Ideologie. So ein Forschungsvorhaben dauert mehrere Jahre. In der Zeit passiert nichts.“ Linsler hofft dennoch, dass „das Forschungsvorhaben der Diskussion um erweiterten Umgang sowie gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung im Rahmen eines Wechselmodells neue Impulse gibt und Blockadehaltungen abbaut“.
ISUV gibt außerdem zu bedenken, dass es in europäischen Nachbarländern, in den USA sowie in Australien schon genügend Forschungen gibt. Die Forschungen dieser Länder seien auf Deutschland übertragbar, weil die sozialen Strukturen ähnlich sind.
Das sieht die Bundesregierung offensichtlich nicht so. So äußert der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion Marcus Weinberg: „Es ist bemerkenswert, dass bislang für Deutschland keine belastbaren wissenschaftlichen Befunde zum Kindeswohl nach Trennung der Eltern und bei Unterbringung in Pflegefamilien, … vorliegen, die die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt stellen.“ Die Union möchte „Forschungsdefizite beseitigen“.
Hintergrund für die Studie ist die Zahl von jährlich ca. 170.000 Kindern und Jugendlichen, die von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Tausende von Kindern und Jugendlichen erleben die Trennung ihrer nicht verheirateten Eltern. Etwa 30.000 dieser Kinder und Jugendlichen sind über Jahre einem starken Konflikt zwischen Mutter und Vater ausgesetzt
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juni 2014
In einem bisher viel zu wenig beachteten Urteil hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (AZ OLG Jena 2UF 295/11) entschieden, das es dem Wohl des Kindes dient, wenn dieses gleichen Kontakt zu beiden Elternteilen habe.
Das Oberlandesgericht erkennt an, das es (bis zur Einschulung) auch bei räumlicher Distanz zwischen den Eltern vorteilhaft sei, wenn das Kind zunächst erst einmal zu beiden Elternteilen die Bindung festigen und vertiefen kann, bis dahin sollte das Wechselmodell praktiziert werden. Vater bekommt Aufenthaltsbestimmungsrecht weil damit das Wechselmodell praktiziert werden kann. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
„Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 16.05.2011 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für … auf den Antragsgegner übertragen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:
Es entspreche dem Kindeswohl am besten, wenn es weiterhin, wie in den zurückliegenden 18 Monaten, seinen jeweiligen Aufenthalt gleichberechtigt bei Vater und Mutter haben könne. Sowohl der Verfahrensbeistand als auch das Jugendamt hätten bestätigt, dass sich … (das Kind) altersentsprechend auf das Wechselmodell eingestellt habe und gut darin zurechtkäme. Beide Eltern seien in der Lage gewesen, verantwortungsbewusst und auch zunehmend sachlicher mit ihrer weiterhin bestehenden gemeinsamen Verantwortung für das Kind umzugehen.
Es bestehe kein Anlass, ohne stichhaltige Gründe von dem bisher praktizierten und bewährten Wechselmodell abzuweichen. Das Gericht habe sich dafür entschieden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen, da dieser die größere Gewähr dafür biete, dass das Wechselmodell auch weiterhin beibehalten werde. Sollte der Vater wortbrüchig gegenüber der Mutter werden, würde dies ggf. eine Abänderung der Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht rechtfertigen. …“
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juni 2014
Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) hat untersucht, wie sich das Elterngeld auf den beruflichen Wiedereinstieg auswirkt. Dabei zeigte sich: Die Familienleistung hat den Anteil der arbeitenden Mütter signifikant erhöht. Die Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, steigt durch das Elterngeld um bis zu 10%.
Ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie ist: In der Zeit zwischen dem dritten und fünften Jahr nach der Geburt des Kindes arbeiten Mütter nun häufiger in vollzeitnaher Teilzeit mit etwa 30 Stunden pro Woche. Zudem trägt das Elterngeld dazu bei, dass Mütter zu dem Arbeitgeber zurückkehren, bei dem sie vor der Geburt beschäftigt waren. Diese Rückkehr lohnt sich für die Mütter doppelt. Denn für sie erhöht sich damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen unbefristeten Vertrag erhalten.
Die Forscher des RWI zeigten sich von ihren Ergebnissen überrascht. „Derart ausgeprägte Langzeiteffekte auf das Arbeitsmarktverhalten der Mütter“ seien eigentlich nicht zu erwarten gewesen, erklärten sie. Die Ergebnisse der Studie legen daher nahe, dass dies vor allem auf eine durch die Reform angestoßene fundamentale Neudefinition gesellschaftlicher Muster und Normen zurückzuführen ist:
Das Elterngeld definiert mit seiner Bezugsdauer von 12+2 Monaten erstmals einen „Anker“ im Sinne eines gesellschaftlich akzeptierten, durch das Bezugsende präzise definierten Zeitpunkts, an dem Mütter wieder in das Erwerbsleben zurückkehren. Und dies scheint – wie das Zusammenspiel von Arbeitsangebots- und Nachfrageeffekten zeigt – sowohl Müttern als auch deren Arbeitgebern wichtige Planungssicherheit zu geben.
Für die Studie hat das RWI die Beschäftigungssituation von 11.600 Müttern bis fünf Jahre nach der Geburt eines Kindes untersucht. Grundlage waren die Daten aus dem Mikrozensus der Jahre 2006 bis 2011
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juni 2014
Bundesweit betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat 803 Euro – unabhängig davon, ob die Eltern zuvor erwerbstätig waren oder nicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, zeigt dies die Statistik zum Elterngeld anhand von Daten über beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2012 geborene Kinder. Für Väter lag der durchschnittliche Anspruch bei 1 140 Euro, für Mütter um fast 440 Euro niedriger bei 701 Euro.
In den unterschiedlichen Durchschnittswerten des Elterngeldanspruchs für Mütter und Väter spiegeln sich neben den individuellen Entscheidungen zur Inanspruchnahme von Elterngeld auch Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Eltern wider. Rund neun von zehn Vätern (89,9 %) und fast sieben von zehn Müttern (67,1 %) waren vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch lag für erwerbstätige Väter im ersten Bezugsmonat im Schnitt bei 1 231 Euro monatlich, für erwerbstätige Mütter hingegen bei 883 Euro.
Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Elterngeldgrundbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich. Erwerbstätige wie nicht erwerbstätige Eltern bekommen je nach Familiensituation noch einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Diese beiden möglichen Aufstockungsbeiträge sind in der Berechnung des Gesamtdurchschnittsbetrags und der Elterngeldansprüche von erwerbstätigen Vätern und Müttern enthalten. Für nicht erwerbstätige Eltern erhöht sich der durchschnittliche Elterngeldanspruch hierdurch bundesweit auf 332 Euro.
Die durchschnittlichen Elterngeldansprüche wurden auf Basis der Väter und Mütter errechnet, die für im Jahr 2012 geborene Kinder Elterngeld bezogen haben. Für diese Kinder wurden insgesamt 834 359 Leistungsbezüge beendet, davon 640 084 Ansprüche von Müttern und 194 275 Ansprüche von Vätern. Die Väterbeteiligung, das heißt der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen hatten, betrug 29,3 % (Mütterbeteiligung: 96,0 %).
Eine Broschüre mit den nach Bundesländern aufgeschlüsselten Zahlen gibt es hier.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Juni 2014
„Die Einführung eines Papamonats ist eine jahrelange Grüne Forderung. Der Papamonat ist eine wichtige Unterstützung für Familien. Männer könnten Frauen in den ersten anstrengenden Wochen nach der Geburt unterstützen und dadurch auch ihre Beziehung zum Kind stärken. Es ist wichtig, dass Vätern die Chance gegeben wird, von Anfang an eine intensive Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen. Wir gehen auch davon aus, dass jene Väter, die einen Papamonat in Anspruch genommen haben, auch weniger Scheu davor haben werden, zu einem späteren Zeitpunkt in Karenz zu gehen. Angesichts der nach wie vor niedrigen Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld sehe ich hier Handlungsbedarf“, sagt die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol.
„Die Empfehlungen der gestern präsentierten EU-Studie, die einen verpflichtenden Vaterschutzmonat für alle Väter anregt, unterstützen unsere Arbeit. Derzeit haben lediglich Bundesbedienstete einen Rechtsanspruch auf einen unbezahlten Papamonat. Erstens sollten davon alle Väter – also auch jene in der Privatwirtschaft – profitieren können. Zweitens braucht es natürlich einen vollen Einkommensersatz. Ein Papamonat darf nicht nur gut verdienenden Vätern vorbehalten sein“, meint Musiol.
Der Grüne Antrag auf Einführung eines Papamonats für alle Väter bei vollem Einkommensersatz wird am 3. Juli im Familienausschuss beraten. „SPÖ und ÖVP können hier zeigen, wie ernst sie es mit ihrem Regierungsvorhaben meinen. Der Papamonat wird seit Jahren angekündigt und scheitert an den Sozialpartnern. Höchste Zeit, dass erkannt wird, dass Väter nicht länger auf die Ernährerfunktion reduziert werden wollen. Aktive Vaterschaft gehört daher dringend unterstützt“, sagt Musiol abschließend.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Juni 2014
Am Montag, den 9. Juni fand im Weißen Haus in Washington das 1. Gipfeltreffen zum Thema ‚Arbeitende Väter“ statt an dem hochrangige Regierungsvertreter, Unternehmensverantwortliche, Experten und Juristen gemeinsam die Herausforderungen diskutierten, mit den arbeitende Väter konfrontiert sind und an Lösungen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich arbeiteten.
Scott Behson hat in seinem Blog ‚Fathers, Work and Family‘ einen Photo Essay veröffentlicht und wird dort auch über die Ergebnisse berichten.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Juni 2014
Der frühere CVP-Nationalrat Reto Wehrli gilt als «Vater» des neuen Sorgerechts. Er hätte sich aber ein ganz anderes Resultat gewünscht, auch beim neuen Kindesunterhalt, den das Parlament jetzt diskutiert. Im Interview mit Claudia Blumer kommentiert er den Beschluss des Schweizer Parlaments, der nichtverheiratete Väter zum Unterhalt an die Expartnerin verpflichtet.
„… Sind die Väter durch das neue Sorgerecht nicht bessergestellt?
Nominell sind sie vielleicht ein wenig bessergestellt. Aber es ist kein grundsätzlicher Wandel des Systems, wie er mit der elterlichen Verantwortung stattgefunden hätte. Zudem müssen die Gerichte viele Fragen noch klären. Da hat der Gesetzgeber seine Aufgaben nicht gemacht.
Sie wollen, dass Väter und Mütter je hälftig für die Kinder sorgen. Hält dieses Modell den wirtschaftlichen Realitäten stand? Frauen verdienen weniger und sind weniger erwerbstätig als Männer.
Das hat damit an sich nichts zu tun. Man kann nicht alle Postulate miteinander verknüpfen. Wir haben ein Gesetz, das gleiche Löhne für gleiche Arbeit verlangt. Wenn Arbeitgeber dagegen verstoßen, soll man das einklagen. Wegen der tieferen Erwerbstätigkeit der Mütter: Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz, wenn Bundesrat und Parlament mit dem neuen Gesetz die heutige familienrechtliche Situation zementieren. Es gibt keinerlei Anreiz für die Kinder betreuende Person, erwerbstätig zu werden. Im Gegenteil: Es gibt auch weiterhin einen großen Anreiz, weniger zu arbeiten, um im Fall einer Trennung Alimente zu beziehen.
Wäre Ihr Modell unter Umständen nicht ein Rückschritt in eine Zeit, in der geschiedene Frauen nicht unterhaltsberechtigt waren?
Ich gehe von mündigen Beteiligten aus, die freiwillig beschließen, wer wie viel arbeiten und Kinder betreuen soll. Auch im Hinblick auf eine Trennung. …“
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Juni 2014
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Juni 2014
G(irls)20 startet ihr globales Projekt “Fathers Empowering Daughters” (Väter befähigen ihre Töchter). Es soll die wichtige Rolle unterstreichen, die Väter bei der Karriere ihrer Töchter spielen können. Die Kampagne startet im Vorfeld zum World Leaders Meeting beim G20-Gipfel im August in Australien.
G(irls)20 wird 24 Mädchen aus der ganzen Welt einladen, um mit ihnen darüber zu diskutieren, wie man Mädchen und Frauen in wirtschaftlicher Hinsicht fördern kann, um Wachstumsziele global und in ihren Heimatländern zu erreichen. Die Kampagne richtet sich an Väter auf der ganzen Welt, die zeigen sollen, wie sie ihre Töchter – egal wie alt sie sind und welchen Traum sie haben – auf ihrem Weg zum Erfolg unterstützen. Sie ermutigt Töchter zu beschreiben, wie ihre Väter sie gefördert haben.
Bei der weltweiten Kampagne, die mit so namhaften Vätern wie Richard Branson und Ziauddin Yousafzai (Malalas Vater) und berühmten Töchtern wie Chelsea Clinton und Shakira aufwartet, sollen Väter und Töchter aus der ganzen Welt ihre Geschichten in einer Reihe von selbst aufgenommenen Videos miteinander teilen.
“Diese Kampagne bindet Männer auf ganz einzigartige, persönliche und bedeutsame Weise mit ein“, meint Farah Mohamed, Gründerin und CEO von G(irls)20, welche “Fathers Empowering Daughters” ins Leben gerufen hat. “Väter können eine wichtige Rolle dabei spielen, ihre Töchter zu ermutigen, ihre Träume zu realisieren, egal wie groß oder klein sie sind, und an diesem Vatertag möchten wir das feiern.“
Väter und Töchter auf der ganzen Welt sind eingeladen, ihre selbst aufgenommenen Videos hier hochzuladen. G(irls)20 ist eine global ausgerichtete gemeinnützige Organisation. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, eine neue Generation von weiblichen Führungskräften zu kultivieren.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. Juni 2014
eine schöne Zusammenstellung von Fotos mexikanischer Väter und ihrer Kinder
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