Ein Reförmchen für die Väter
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 2. November 2012
Den Kommentar von Angelika Kahl hätte ich zuletzt an der Stelle vermutet, an der ich ihn gefunden habe: In der Bayerischen Staatszeitung:
‚Das Kindeswohl – natürlich haben das immer alle im Blick. Politik, Jugendamt, Gerichte. Und selbstverständlich die Mütter und Väter. Letztere allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Denn bei Männern scheint es ein Fürsorge-Gen zu geben, das erst mit ihrer Unterschrift auf der Heiratsurkunde aktiv wird.
Wie anders ist das geltende Recht in Deutschland zu erklären: Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes verheiratet, bekommen Mutter und Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sind sie es nicht, ist allein die Mutter sorgeberechtigt. Daran ändert auch die Sorgerechts-Reform nichts, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung nun vorsieht. Ohnehin gibt es die nur, weil ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorschreibt, die offensichtliche Diskriminierung lediger Väter zu beheben.
Zwar werden ledige Väter nun bessergestellt. Konnten sie bislang nichts gegen ein Veto der Mutter ausrichten, sollen sie künftig auch gegen den Willen der Mutter ein Mitsorgerecht beantragen können. Bringt die Mutter binnen sechs Wochen keine Gründe vor, die dagegen sprechen, entscheidet das Gericht ohne jegliche Anhörung von Eltern oder Jugendamt.
Da ist es wieder – das Kindeswohl. Was das Beste für das Kind ist, hängt aber nicht nur von der Perspektive des jeweiligen Elternteils ab. Sondern auch von Grundsatzüberzeugungen: ob verheiratete Väter bessere Väter sind als unverheiratete zum Beispiel – wie anscheinend die Union glaubt.
Jetzt gibt es leider nur einen Mini-Schritt in Richtung echter Gleichberechtigung von verheirateten und ledigen Vätern. Und damit auch der von ehelich und unehelich geborenen Kindern, die eigentlich im Grundgesetz festgeschrieben ist.
Warum nicht einfach die Regel umkehren: Mitsorgerecht auch für den ledigen Vater. Sollte der dann tatsächlich kein Interesse für den eigenen Nachwuchs zeigen oder sogar eine Gefahr für das Kind darstellen, könnte die Mutter ihm immer noch per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht entziehen lassen. Doch lieber geht man vom Regelfall aus, dass ein lediger Vater ein schlechter Vater ist. Unverständlich – zumindest so lange man das Ja-Wort-abhängige Fürsorge-Gen noch nicht nachgewiesen hat.‘