Die körperliche Unversehrtheit der Jungen muss gewährleistet sein
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Juli 2012
Wo hört Religionsfreiheit auf und wo beginnt Körperverletzung? In der letzten Woche haben die Richter des Kölner Landgerichts in ihrem Urteil die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Und seither reißt die Diskussion nicht ab: Ohne Beschneidung sei kein jüdisches Leben mehr möglich- so der Zentralrat der Juden; der Zentralrat der Muslime in Deutschland will für das Recht auf Beschneidung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
„Armutszeugnis“ nannte der Berliner evangelische Bischof Dröge das Urteil. Und auch immer mehr Bundespolitiker schalteten sich am Wochenende in die Diskussion ein. Außenminister Guido Westerwelle erklärte gestern, in Deutschland seien die freie Religionsausübung und die religiösen Traditionen geschützt …
Ein Kommentar von Friedrich Küppersbusch für radio eins vom rbb zum Nachhören.
Abgelegt unter Radio, Rechtssprechung | Keine Kommentare »