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Nicht verheiratete Väter bekommen weniger Rechte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Juli 2012

… als verheiratete. Zweieinhalb Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und knapp zwei Jahre nachdem auch das Bundesverfassungsreicht die geltenden Regelungen außer Kraft gesetzt hat, hat das Bundeskabinett jetzt eine neue Regelung zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter vorgelegt. Diese können nun, auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht erhalten. Voraussetzung ist, dass sie die Vaterschaft anerkennen, das Sorgerecht beantragen und dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Das ist gemessen an der vorherigen Rechtelosigkeit und der Macht der Mutter, den Vater aus dem Leben des Kindes auszuschließen ein klarer Fortschritt. Angesichts der Lebenswirklichkeit, in den neuen Bundesländern werden über 60 Prozent aller Kinder außerhalb einer Ehe geboren und in den alten immerhin auch knapp 30 Prozent, eine Benachteiligung der Kinder und ihrer Väter.

Väter, und das gilt unabhängig vom Ehestand, sind für die Entwicklung von Kindern unabdingbar. Je fürsorglicher sie diese Aufgabe wahrnehmen können, desto positiver ist dies für die Entwicklung der Kinder. Vor diesem Hintergrund muss es eine Regelung geben, die dem nichtverheirateten Vater das Sorgerecht nach der Anerkennung der Vaterschaft automatisch zuerkennt.

Eine solche Regelung des Sorgerechts würde zugleich den Kindesinteressen gerecht, sie würde den in der Verfassung normierten Elternrechten auch des nichtehelichen Vaters entsprechen und für die unterschiedlichen Lebensformen die Potenziale für eine gemeinsame und rechtlich verbindliche Sorge stärken.

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