Europäischer Gerichtshof stärkt erneut die Rechte leiblicher Väter
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 15. September 2011
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat leiblichen Vätern den Rücken gestärkt. Geklagt hatte ein 53-Jähriger Mann aus Fulda. Ihm hatten deutsche Gerichte bislang verweigert, bei seinem mutmaßlichen Sohn seine Vaterschaft zu klären und möglicherweise ein Umgangsrecht mit ihm durchzusetzen. Die Begründung: das Kind habe zu ihm keine sozial-familiäre Beziehung.
Die Straßburger Richter sehen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens. Dieses ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. So hätte geprüft werden müssen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters nicht vielleicht im Interesse des Kindeswohls läge.
Rechtlicher Vater des heute Siebenjährigen ist der Ehemann der Mutter. Sie hatte eineinhalb Jahre lang eine Beziehung zu dem Kläger, trennte sich jedoch während ihrer Schwangerschaft von ihm und kehrte zu ihrem Mann zurück. Vor Gericht machte sie geltend, das Kind könne auch von ihrem Ehemann stammen.
Der Kläger hat sein mutmaßliches Kind noch nie gesehen. Schon vor der Geburt hatte er aber seine Vaterschaft anerkannt. Das Ehepaar lehnte im Interesse der Familie einen Vaterschaftstest ab.
Deutschland muss dem Kläger nun ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zahlen. Das Bundesjustizministerium will klären, ob möglicherweise deutsche Gesetze geändert werden müssen. Das Urteil werde in bereits laufende Überlegungen einfließen, sagte ein Sprecher.
Einen Kommentar von Michael Reissenberger gibt es hier zum nachhören