Vater scheitert mit Klage auf Kindergeld
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. August 2011
Getrennt lebende Väter müssen es hinnehmen, dass sie nach einere Scheidung mitunter ihren Anteil am Kindergeldes verlieren. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor.
Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen wollte nicht hinnehmen, dass er sein halbes Kindergeld an seine geschiedene Frau abgeben sollte, während sie ihre Hälfte für sich behalten dürfe. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde allerdings nicht zur Entscheidung an. Denn nach dem neuen Recht gehöre das Kindergeld nunmehr „den Kindern selbst als deren eigenes Einkommen“. Beide Eltern seien daher verpflichtet, ihren Kindergeldanteil für das Kind zu verwenden. „Kein Elternteil darf also den (…) auf ihn entfallenden Kindergeldanteil mehr für eigene Zwecke nutzen“, so die Verfassungsrichter. Deshalb liege auch keine Ungleichbehandlung zugunsten der Mutter vor.
Dies gilt umso mehr, als die die Anfang 2008 in Kraft getretene Unterhaltsreform sich in aller Regel positiv für die Väter auswirkt. Der Grund: Sie verpflichtet den betreuenden Elternteil, meist die Mutter, dazu, deutlich früher wieder arbeiten zu gehen – und auch mehr zu arbeiten. Nur wenn die Mutter dazu keine Möglichkeit hat, führen die Neuerungen zu einer höheren Belastung für den Unterhaltspflichtigen, meist den Vater.
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