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Archiv für August 3rd, 2011

Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2011

Die Arbeitszufriedenheit in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen. Wurden 1984 noch Durchschnittswerte von 7,6 Punkten auf der Skala von 0 bis 10 gemessen, ist der Wert bis 2009 auf 6,8 Punkte gefallen. Im europäischen Vergleich bewerten die Arbeitnehmer in Deutschland ihre Situation besonders schlecht. Das zeigen Untersuchungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Prof. Dr. Marcel Erlinghagen, Friedrich Scheller und Yan Bohulskyy haben Daten aus der jährlichen Haushaltsbefragung des Sozio-Oekonomischen Panels von 1984 bis 2009 ausgewertet. Auf die Frage „Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Arbeit?“ konnten die Befragten im Alter zwischen 20 und 64 Jahren auf der 11er Skala von „ganz und gar unzufrieden“ bis „ganz und gar zufrieden“ antworten.

Besonders stark zurückgegangen ist die positive Einschätzung bei Beschäftigten über 50. Mitte der 1980er Jahre verzeichneten sie mit 7,9 die höchsten Zufriedenheitswerte aller Altersgruppen, 2009 gaben sie im Durchschnitt noch 6,6 Punkte an. Und: Ostdeutsche Arbeitnehmer waren lange Zeit unzufriedener als ihre Kollegen im Westen, allerdings haben sich die Unterschiede inzwischen angeglichen. Auch das zeigt die Untersuchung: Generell sind Personen höherer Bildung mit ihrer Arbeitssituation glücklicher als Erwerbstätige mit niedrigen Bildungsabschlüssen.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei der Arbeitszufriedenheit nach Daten des European Social Survey (ESS) für 2006 auf dem 18. Platz, lediglich die ehemaligen Ostblockstaaten Slowakei, Ukraine, Bulgarien und Russland erzielen noch niedrigere Werte. Am glücklichsten ist man dagegen in Dänemark, der Schweiz und in Finnland.

Die Ursachen sind nach Einschätzung der UDE-Wissenschaftler in zunehmender Arbeitsbelastung, Problemen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, geringen Lohnsteigerungen und wachsender Unsicherheit über die berufliche Zukunft zu suchen.

Da Arbeitszufriedenheit und Leistungsbereitschaft eng zusammenhängen, darf man sich Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands machen. Die Ergebnisse könnten, so Prof. Erlinghagen, „für Unternehmen langfristig fatal sein, wenn nicht endlich eine längst überfällige Debatte um bessere Arbeitsbedingungen in den Betrieben einsetzt. Dazu gehört nicht nur eine entsprechende Lohnentwicklung, sondern auch der Stressabbau und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind dringend anzugehen“.

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Bundesgerichtshof verpflichtet Alleinerziehende zu Vollzeitjob

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2011

Geschiedene Alleinerziehende müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Vollzeitjob annehmen, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sei nur dann, wenn sie konkret nachweisen können, dass sie nicht in vollem Umfang arbeiten können. Die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen – vorausgesetzt, nach der Unterrichtszeit besteht eine Betreuungsmöglichkeit. Das hat der BGH am Dienstag entscheiden. (Az. XII ZR 94/09).

Im konkreten Fall ging es um den Unterhalt einer alleinerziehenden Mutter für ihre Tochter, die in die dritte Klasse geht. Das Oberlandesgericht  Düsseldorf hatte der Frau einen Anspruch auf Unterhalt zugesprochen. Sie sei nur verpflichtet, halbtags zu arbeiten: das Kind habe längere Zeit in einer Pflegefamilie gelebt und benötige einen behutsamen Übergang, um das Kind und auch die Mutter nicht zu überfordern.

Dem widersprach der BGH: Der betreuende Elternteil müsse die Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus darlegen und beweisen. Das Kind könne in einer offenen Ganztagsschule betreut werden.

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