Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2010
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bezogen bundesweit 21% aller Väter eines im Jahr 2008 geborenen Kindes Elterngeld. Dabei gab es große regionale Unterschiede. Die höchsten Väterbeteiligungen hatten mit jeweils rund 27% Bayern, Berlin und Sachsen, die niedrigste das Saarland mit etwa 12%.
Bei einer tieferen regionalen Betrachtung ist besonders die hohe flächendeckende Väterbeteiligung in Bayern auffällig. In 75 der 96 bayerischen Kreise lag der Anteil der Väter, die Elterngeld bezogen, bei mindestens 25%. Zum Vergleich: deutschlandweit erreichten 112 der insgesamt 412 Kreise einen solch hohen Wert. Die Kreise mit der höchsten Väterbeteiligung lagen jedoch nicht in Bayern: dies waren die thüringische Stadt Jena (43%), gefolgt von der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam (39%). Die Kreise mit der geringsten Inanspruchnahme des Elterngeldes von Vätern waren mit jeweils 9% die Stadt Gelsenkirchen und der Landkreis Olpe (beide Nordrhein-Westfalen) sowie der niedersächsische Landkreis Nienburg/Weser mit 8%.
Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Verdienst der Mütter beziehungsweise Väter. Es beträgt grundsätzlich 67% des wegfallenden monatlichen durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes; mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1.131 Euro. Er war damit rund ein Drittel höher als der vergleichbare Anspruch von Müttern (844 Euro).
Bei der durchschnittlichen Höhe des Elterngeldanspruchs erwerbstätiger Väter und Mütter gab es deutliche regionale Unterschiede. Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2010
Es geht voran, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.
Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.
Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.
Quelle
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2010
Im April, Mai und Juni 2010 stellte vaeter-nrw.de unter „Ihre Meinung“ seinen Nutzern jeweils eine Frage zum Themenbereich „Väter in Unternehmen“. Organisationsberater und Väterexperte Hans-Georg Nelles aus Köln kommentiert die Ergebnisse.
„Fällt es Ihnen als Vater in Ihrem Unternehmen leicht, Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu nutzen?“ So lautete im April 2010 die erste vaeter-nrw.de-Frage aus den Themenblocks „Väter in Unternehmen“. 36,3 Prozent der Umfrageteilnehmer beantworteten die Frage mit „ja“ (22,7 %) und „eher ja“ (13,6 %). Fast zwei Drittel (63,7 %) votierten dagegen mit „eher nein“ (18,2 %) und „nein“ (45,5 %).
Väterfreundlichkeit muss von Unternehmenskultur getragen sein
Hans-Georg Nelles, der als Organisationsberater Betriebe rund um eine väterfreundliche Unternehmensführung berät, überrascht dieses Ergebnis nicht. „Das deckt sich mit meinen Erfahrungen. Selbst wenn es in Unternehmen Angebote gibt, die sich ganz explizit auch an Väter wenden, fällt es ihnen oft schwer, sie auch in Anspruch zu nehmen.“
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schlössen daraus oft fälschlich, es gäbe keinen Bedarf. Dabei übersehen sie, dass Angebote nur dann funktionieren, wenn sie von der Unternehmenskultur getragen sind. „In vielen Unternehmen existiert eine Kultur mit unausgesprochenen Regeln, die den Vätern suggeriert, dass sie sich ins Abseits katapultieren, wenn sie Angebote – allen voran solche zur Arbeitszeitreduzierung oder der Einrichtung eines Heim-Büros – nutzen.“ Weiterlesen »
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