Wahlkampf – Coup mit geteiltem Elterngeld?
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. April 2009
‚Die Familienministerin hat es mal wieder geschafft. Ursula von der Leyen auf allen Kanälen!’ In der Frankfurter Rundschau spekuliert Vera Gaserow, ob hinter dem Vorschlag von der Leyens zur Verlängerung des Elterngeldes mehr steckt als Wahlkampf.
Denn was von der Leyen ankündigt – längere Bezugsdauer beim Elterngeld, wenn Vater oder Mutter nur Teilzeit arbeiten -, fordern Familienverbände und Opposition schon lange. Gerade hat auch die SPD die Ausweitung der Elternmonate für Väter und Mütter, die sich die Kinderbetreuung durch parallele Teilzeitjobs teilen, in ihr Bundestagswahlprogramm geschrieben. (nachzulesen auf Seite 33) …
Die jetzige Elterngeldregelung benachteiligt vor allem partnerschaftlich betreuende Väter und Mütter. Wenn nämlich Eltern ihre wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 30 Stunden reduzieren, bekommen sie dennoch nur 12 bzw. 14 Monate lang 67 Prozent Lohnersatz für ihr geschmälertes Gehalt. Nehmen Vater und Mutter gleichzeitig Elternzeit, verbrauchen sie nach der geltenden Regelung in einem Monat den Anspruch von zweien. Die Folge: Schon nach sieben Monaten ist Schluss mit dem Elterngeld.’
Dieser Misstand war schon vor der Verabschiedung des Gesetzes bekannt und hätte bei der Ergänzung im vergangenen Herbst behoben werden können! Aber da war eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Fürsorgearbeit offensichtlich noch nicht erwünscht.
Es geht in dieser Frage um mehr als Wahlkampfgeplänkel. Eine gleichmäßige Aufteilung wird von der überwiegenden Mehrheit der Männer und Frauen gewünscht, von den wenigstens aber praktiziert. Es geht auch nicht darum, ‚ängstliche’ Väter durch ein Teilzeitangebot zu ermutigen, sondern um die Schaffung von verlässlichen Rahmenbedingungen, die es auch nach der Elternzeit ermöglichen in Familie und Beruf erfolgreich zu sein.
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