EU-Abgeordnete fordern 2 Wochen Vaterschaftsurlaub
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. April 2009
Der Frauenausschuss des Europaparlaments will junge Väter zu einem zweiwöchigen Urlaub nach der Geburt ihres Kindes verpflichten. Die Partner junger Mütter sollten EU-weit Anspruch auf «einen vollständig bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei obligatorischen Wochen haben», erklärte der Ausschuss in einer am Donnerstag verabschiedeten Empfehlung an das Parlamentsplenum.
Die Abgeordneten sprachen sich außerdem dafür aus, den Mutterschutzurlaub EU-weit auf mindestens 20 Wochen auszudehnen. In Deutschland haben Frauen derzeit Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub bei voller Lohnfortzahlung. In anderen Ländern ist die Frist zum Teil länger, der Mutterschutzlohn dafür aber niedriger.
Die Bundesregierung lehnt eine Verlängerung des Mutterschutzurlaubs ab. Schon den Vorschlag der EU-Kommission, dessen Mindestdauer auf 18 Wochen auszudehnen, hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kritisiert: Eine Ausweitung des Mutterschutzes könnte zu einer ‚Diskriminierung der Frauen am Arbeitsmarkt‘ führen, warnte die Ministerin Anfang März. Er verteuere nämlich die Beschäftigung junger Mütter. Zudem könnten Mütter und Väter in Deutschland bis zu drei Jahre Erziehungsurlaub nehmen und davon mindestens ein Jahr lang Elterngeld beziehen.
Das das Thema ‚Väter‘ und ihre Beteiligung im Vorfeld der Europawahl in den politischen Diskurs ist zu begrüßen. Die Beteiligung der Väter hängt ja bekanntermaßen auch von den gesellschaftlichen Erwartungen ab. Die Auseinandersetzung darüber kann durch den Vorschlag der 2 Wochen für die Väter befruchtet werden und auch hierzulande ist ja schon mancher Gegner des ‚Wickelvolontariats‘ eines besseren belehrt worden.
Den Begriff des Vaterschafts – ‚Urlaubs‘ halte ich aber für völlig unangebracht: er wird dem Anliegen nicht gerecht und entwertet die Erziehungsaufgabe. Die geringe Wertschätzung für diese Aufgabe ist ja auch mit ein Grund dafür, dass in diesem Feld so wenige Männer (beruflich) aktiv sind. Da hilft dann auch die vorgesehene ‚Verpflichtung‘ nicht wirklich weiter.
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