Gleiche (Sorge-) Rechte für Väter und Mütter
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Januar 2009
‚Gestern war ein Freudentag für alle Väter in der Schweiz, insbesondere aber für die getrennt oder geschiedenen Väter. Mit der Publikation des Gesetzesvorschlages für das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall hat der Bundesrat eine längst überfällige Gesetzeslücke angegangen.‘ sagt Oliver Hunziker, Präsident von GeCoBi, der Schweizer Vereinigung für gemeinsame Elternschaft.
Heute wird das Sorgerecht bei Unverheirateten zunächst automatisch und ausschließlich der Mutter zugesprochen. Nur wenn sie sich einverstanden erklärt, darf der Lebenspartner mitreden. Bei Scheidungen herrschte bis anhin ebenfalls eine Art Monopol für Frauen. In jüngster Vergangenheit zeigt die Statistik indes eine Tendenz hin zum gemeinsamen Sorgerecht: Anfang des Jahrzehnts einigten sich 1200 Paare im Scheidungsprozess, die Verantwortung für die Kinder zusammen zu tragen, vor zwei Jahren war dies fast 5000 Mal der Fall. Gegenüber 8850 Scheidungen mit alleinigem Sorgerecht der Mutter und 745 gescheiterten Ehen, in denen dieses Recht dem Vater übertragen wurde.
Eine weitere Änderung sieht der Bundesrat im Strafgesetz vor. Nach seinem Vorschlag riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer einen Elternteil daran hindert, das Besuchsrecht auszuüben. Wie Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz ausführt, vereitelten Mütter teilweise die Ausübung des väterlichen Besuchsrechts. Diese Frauen riskierten keinerlei Sanktionen, während ein Vater, der das Kind nicht zurückbringe, strafrechtlich belangt werden könne. Mit der geplanten Gesetzesänderung solle auch in diesem Punkt Gleichberechtigung herrschen.
Und was ist mit den Vätern, die ihre Sorgepflicht nicht wahrnehmen, den Sprössling nicht besuchen? Laut Felix Schöbi kann gegen solche Nachlässigkeit schon nach geltendem Recht vorgegangen werden, mit dem Entzug des Sorgerechts sowie der Verpflichtung zu höheren Alimentenzahlungen. «Weitergehende Sanktionen hingegen wären nach unserem Rechtsverständnis übertrieben», findet er.
Gleiche Rechte bedeutet auch gleiche Pflichten, das ist einerseits selbstverständlich, andererseits liegt es jetzt an den Vätern, dies jetzt auch zu leben.
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