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Elterngeldrechner geht online

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 8. Dezember 2006

Das Bundesfamilienministerium stellt neues ein Serviceangebot für werdende Väter und Mütter vor.

Seit heute steht im Internet der Elterngeldrechner  bereit. Werdende Väter und Mütter geben die Daten ein, die der Computer braucht, um die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruchs zu berechnen. Das Angebot hilft werdenden Eltern und Frauen und Männern mit Kinderwunsch bei der gemeinsamen Planung der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes. Mit dem Elterngeldrechner können junge Paare klar erkennen, dass das neue Elterngeld die wirtschaftliche Grundlage der Familie sichert, wenn auch der besser verdienende Partner für eine Zeit die Betreuung des Kindes übernehmen will.

Für Frauen und Männer, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird, tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgelds. Das Elterngeld ersetzt 67% des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Für nicht erwerbstätige Väter und Mütter gibt es ein Mindestelterngeld von 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht.

Der Elterngeldrechner macht deutlich, was die gesetzliche Regelung für die Eltern konkret bedeutet. Die Berechnung des Elterngeldanspruchs erfolgt in fünf Schritten: Zuerst werden notwendige allgemeine Angaben erfragt. In einem zweiten Schritt ist das Einkommen vor der Geburt einzugeben. Dann erscheint der anzunehmende Elterngeldanspruch als Zwischenergebnis, worauf noch der gewünschte Bezugszeitraum auszuwählen ist.

Will eine Person Elterngeld beziehen und nebenbei noch in Teilzeit arbeiten, muss sie in einem vierten Schritt eingeben, welches Einkommen aus der Tätigkeit sie für diese Zeit erwartet. Am Ende steht eine ausdruckbare Übersicht, aus der hervorgeht, wie viel Elterngeld den Vätern und Müttern in den einzelnen Monaten voraussichtlich zusteht. Neben einer ausführlichen steht auch eine pauschalere Schnellberechnung zur Verfügung.

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