Gericht bestätigt: Aktiver Vater bleibt Mann!
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 11. August 2006
Zwar noch nicht höchstrichterlich aber immerhin:
Wenn ein männlicher Beamter in den Erziehungsurlaub geht und später bei einer Beförderung gegenüber einer Frau den kürzeren zieht, kann er sich nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden (Az. 8 E 505/05) trotz seiner vorhergehenden „Familienauszeit“ nicht auf das Gleichstellungsgesetz berufen. Darin ist nach Ansicht des Gerichtes nun einmal eindeutig vorgesehen, daß bei gleicher Qualifikation Frauen zu bevorzugen sind. Männer können sich darauf in keinem Fall berufen – auch nicht nach einer Elternzeit!
Mann bleibt ein Mann auch wenn er sich partnerschaftlich verhält.