Anspruch auf verkürzte Vollzeit – Wahlrecht und zusätzliche freie Tage für Pflege und Kindererziehung
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 7. Februar 2018
Die Tarifvertragsparteien in der Metall- und Elektroindustrie haben sich am Montagabend in Stuttgart auf einen Tarifabschluss geeinigt. Demnach steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die mehr als 900.000 Beschäftigten ab April 2018 um 4,3 Prozent, für die Monate Januar bis März gibt es 100 Euro Einmalzahlung. 2019 erhalten alle Beschäftigten zudem einen Festbetrag von 400 Euro sowie ein neues tarifliches Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatseinkommens.
Dieser Abschluss hat nicht nur für die gesamte Branche Vorbildcharakter sondern stellt auch einen Meilenstein bei den Tarifauseinandersetzungen dar: erstmals haben Väter und alle anderen mit Careaufgaben befassten Personen neben den gesetzlichen Regelungen auch den betrieblichen Anspruch, Geldleistungen in freie Zeit umzuwandeln.
Beschäftigte mit familiären und beruflichen Belastungen können das neue tarifliche Zusatzgeld in freie Tage umwandeln und profitieren dabei von zusätzlicher Freizeit. Ebenfalls ab 2019 gilt für alle Vollzeit-Beschäftigten ein individueller Anspruch auf eine verkürzte Vollzeit von bis zu 28 Wochenstunden für maximal zwei Jahre.
Ab 2019 können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für mindestens sechs und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken; nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums kann sich der Beschäftigte erneut entscheiden. Im Gegenzug zur Möglichkeit kürzer zu arbeiten, können die Arbeitgeber in vergleichbarem Umfang auch mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abschließen. Dafür wurde der Zugang zu bereits existierenden Quoten für Arbeitsverträge oberhalb von 35 Stunden erleichtert – zum Beispiel, wenn Unternehmen Fachkräfteengpässe nachweisen können.
Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtsystemen können erstmals für das Jahr 2019 wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds 8 freie Tage haben wollen. 2 Tage davon tragen die Arbeitgeber bei. Dazu der Verhandlungsführer der IG Metall Zitzelsberger: „Mit diesem Modell schaffen wir einen Ausgleich für Belastungen und sorgen dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen länger gesund bleiben. Außerdem schaffen wir Freiräume für wichtige gesellschaftliche Aufgaben und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.“
Dazu passt auch, dass sich die Tarifpartner auf einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten verständigt haben, der einen einheitlichen Rahmen für Betriebsvereinbarungen für die Arbeit von zuhause oder unterwegs definiert und vor unbezahlter Mehrarbeit schützt. Auszubildende erhalten künftig vor ihren Abschlussprüfungen zwei freie Tage zur Vorbereitung.