Elterngeld wird ohne Zuschläge berechnet
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 5. April 2012
Der 10. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel hat heute entschieden, dass steuerfreie Zuschläge aus Sonntagsarbeit und Nachtschichten nicht in die Berechnung des Elterngelds einfließen. Ein Vater von Drillingen hatte geklagt, weil die Zuschläge, die er für Sonntags-, Feiertags- bzw. Nachtarbeit erhalten hatte, bei der Festsetzung der Höhe des Elterngelds nicht berücksichtigt worden waren.
Das Sozialgericht Marburg und das Landessozialgericht in Darmstadt hatten die Forderung des Klägers zunächst bestätigt. Die Kasseler Richter hoben deren Urteile mit ihrer Entscheidung heute auf. Das Elterngeld beträgt höchstens 67% des durchschnittlichen Netto-Monatsgehaltes der letzten zwölf Monate bis zu einer Höhe von maximal 1.800 Euro.