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Bundesregierung will Kindeswohl nach Trennung der Eltern erforschen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juni 2014

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will ein „umfangreiches Forschungsprojekt“ zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl in Auftrag geben. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Absicht, dass bei diesem Vorhaben die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden soll.

Der Bundesvorsitzende Linsler gibt allerdings zu bedenken: „Es ist entscheidend, an wen dieser Forschungsauftrag geben wird. Bei nicht wenigen Studien steht ja bekanntlich das Ergebnis schon bei Vergabe fest. Die Zahlen basierend auf tendenziösen Fragen sind quasi eine Verbrämung der Ideologie. So ein Forschungsvorhaben dauert mehrere Jahre. In der Zeit passiert nichts.“ Linsler hofft dennoch, dass „das Forschungsvorhaben der Diskussion um erweiterten Umgang sowie gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung im Rahmen eines Wechselmodells neue Impulse gibt und Blockadehaltungen abbaut“.

ISUV gibt außerdem zu bedenken, dass es in europäischen Nachbarländern, in den USA sowie in Australien schon genügend Forschungen gibt. Die Forschungen dieser Länder seien auf Deutschland übertragbar, weil die sozialen Strukturen ähnlich sind.

Das sieht die Bundesregierung offensichtlich nicht so. So äußert der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion Marcus Weinberg: „Es ist bemerkenswert, dass bislang für Deutschland keine belastbaren wissenschaftlichen Befunde zum Kindeswohl nach Trennung der Eltern und bei Unterbringung in Pflegefamilien, … vorliegen, die die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt stellen.“ Die Union möchte „Forschungsdefizite beseitigen“.

Hintergrund für die Studie ist die Zahl von jährlich ca. 170.000 Kindern und Jugendlichen, die von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Tausende von Kindern und Jugendlichen erleben die Trennung ihrer nicht verheirateten Eltern. Etwa 30.000 dieser Kinder und Jugendlichen sind über Jahre einem starken Konflikt zwischen Mutter und Vater ausgesetzt

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Wechselmodell entspricht dem Kindeswohl

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juni 2014

In einem bisher viel zu wenig beachteten Urteil hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (AZ OLG Jena 2UF 295/11) entschieden, das es dem Wohl des Kindes dient, wenn dieses gleichen Kontakt zu beiden Elternteilen habe.

Das Oberlandesgericht erkennt an, das es (bis zur Einschulung) auch bei räumlicher Distanz zwischen den Eltern vorteilhaft sei, wenn das Kind zunächst erst einmal zu beiden Elternteilen die Bindung festigen und vertiefen kann, bis dahin sollte das Wechselmodell praktiziert werden. Vater bekommt Aufenthaltsbestimmungsrecht weil damit das Wechselmodell praktiziert werden kann. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:

„Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 16.05.2011 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für … auf den Antragsgegner übertragen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:

Es entspreche dem Kindeswohl am besten, wenn es weiterhin, wie in den zurückliegenden 18 Monaten, seinen jeweiligen Aufenthalt gleichberechtigt bei Vater und Mutter haben könne. Sowohl der Verfahrensbeistand als auch das Jugendamt hätten bestätigt, dass sich … (das Kind) altersentsprechend auf das Wechselmodell eingestellt habe und gut darin zurechtkäme. Beide Eltern seien in der Lage gewesen, verantwortungsbewusst und auch zunehmend sachlicher mit ihrer weiterhin bestehenden gemeinsamen Verantwortung für das Kind umzugehen.

Es bestehe kein Anlass, ohne stichhaltige Gründe von dem bisher praktizierten und bewährten Wechselmodell abzuweichen. Das Gericht habe sich dafür entschieden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen, da dieser die größere Gewähr dafür biete, dass das Wechselmodell auch weiterhin beibehalten werde. Sollte der Vater wortbrüchig gegenüber der Mutter werden, würde dies ggf. eine Abänderung der Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht rechtfertigen. …“

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Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 in Bonn

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Juni 2014

Vor dem Hintergrund des alarmierenden Anstiegs von psychosozialen Problemen und Entwicklungsstörungen bei Kindern getrennt lebender Eltern trafen sich am 21.-23. Februar 2014 in Bonn, Deutschland, 26 führende Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft, um eine neue internationale Organisation zu gründen, die sich der Forschung und Praxis der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als gangbarer und förderlicher Lösung für Kinder widmet.

Die neue Vereinigung führt den Namen Internationaler Rat für die Paritätische Doppelresidenz (International Council on Shared Parenting – ICSP). Paritätische Doppelresidenz bedeutet gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern. Der Zweck der Vereinigung besteht zum einen in der Verbreitung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte („Kindeswohl“) von Kindern getrennt lebender Eltern und zum anderen in der Formulierung von Empfehlungen zur Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Als Präsident der neuen Vereinigung wurde einstimmig Prof. Dr. Edward Kruk, University of British Columbia (Kanada), gewählt. Prof. Dr. Kruk erklärte: „Der ICSP ist die einzige internationale wissenschaftlich ausgerichtete Vereinigung, die sich auf das boomende Modell der Paritätischen Doppelresidenz konzentriert. Wir tragen umfassende aktuelle Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Paritätischen Doppelresidenz auf Kinder und Eltern zusammen und streben im Hinblick auf das Wohl der Kinder die Einbeziehung dieser wissenschaftlichen Daten in das Familienrecht, die Familienpolitik und die berufliche Praxis an.“

Die stellvertretende Präsidentin Dr. Chantal Clot-Grangeat, Chambéry (Frankreich), sagte: “Unser Ziel ist es, Lösungen zur Minderung der Probleme von Kindern durch das Auseinanderbrechen ihrer Familie zu finden, die in verringertem Selbstwertgefühl, Depressionen und möglicher Eltern-Kind-Entfremdung sowie in schulischem Versagen, Drogenmissbrauch und Kriminalität bestehen.“

Als erste größere Veranstaltung wird der ICSP die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 vom 9.-11. Juli 2014 im Wissenschaftszentrum Bonn durchführen. Diese interdisziplinäre Konferenz zum Thema „Die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis überwinden“ wird Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedensten Ländern der Welt zusammenbringen.

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