Great fathers aren’t born, they’re made. Be involved, try your best and meet each challenge, day after day, one step at a time – even if that step is simply taking your daughter to Judo class after school. When you spend time caring for your children, everyone wins.
Bis in die 1960er Jahre war die Rollenaufteilung zwischen Vater und Mutter klar geregelt: Der Vater war Ernährer und autoritäre Respektsperson. Die Frau kümmerte sich um die Erziehung und Versorgung der Kinder, um alles Emotionale und den Haushalt. Dieses Rollenverständnis gilt längst als überholt. Angestossen durch die Emanzipation der Frau wollen sich die Väter nicht mehr auf die Rolle des Ernährers reduzieren lassen.
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Sie wollen anders sein wie ihre eigenen Väter: engagiert, fürsorglich, einfühlsam. Und sie wollen Zeit für ihre Kinder haben. Doch zwischen Wunsch und Wirklichkeit klafft eine Lücke: Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Jugendinstituts sind nur 16 Prozent der deutschen Väter überdurchschnittlich aktiv. Nur 5 Prozent der berufstätigen Väter arbeiten Teilzeit.
Zwar beansprucht inzwischen mehr als jeder dritte Vater Elterngeld, doch 80 Prozent der Väter kehren nach zwei Monaten wieder zurück in den Vollzeitjob. Warum ist das so? Das nano-Spezial „Super-Papa. Von den Chancen und Grenzen des Vaterseins“ sucht bei Soziologen, Psychologen und Biologen nach Antworten. Und liefert gute Gründe warum sich väterliches Engagement sowohl für die Papas wie für ihre Kinder lohnt.
Das nano-Spezial findet im Rahmen des 3sat-Schwerpunkts „Männer und Väter“ statt: Sendedatum: 18. Mai 2016, um 18.30 Uhr, 3sat und im Anschluss auf www.nano.de
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 19. April entschieden (AZ 1 BvR 3309/13), dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sogenannten rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut, sondern muss mit widerstreitenden Grundrechten in Ausgleich gebracht werden. Hierfür verfügt der Gesetzgeber über einen Ausgestaltungsspielraum. Auch wenn eine andere gesetzliche Lösung verfassungsrechtlich denkbar wäre, so ist es vom Ausgestaltungsspielraum des Gesetzgebers – auch im Lichte der Europäischen Konvention für Menschenrechte – gedeckt, wenn die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung nur innerhalb der rechtlichen Familie, nicht aber gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater besteht.
Die im Jahr 1950 nichtehelich geborene Beschwerdeführerin nimmt an, dass der Antragsgegner des Ausgangsverfahrens ihr leiblicher Vater ist. Im Jahr 1954 nahm die Beschwerdeführerin den Antragsgegner nach damaligem Recht auf „Feststellung blutsmäßiger Abstammung“ in Anspruch. Das Landgericht wies die Klage im Jahr 1955 rechtskräftig ab. Im Jahr 2009 forderte die Beschwerdeführerin den Antragsgegner zur Einwilligung in die Durchführung eines DNA-Tests auf, um die Vaterschaft „abschließend zu klären“. Der Antragsgegner lehnte dies ab, woraufhin die Beschwerdeführerin im vorliegenden Ausgangsverfahren den Antragsgegner unter Berufung auf § 1598a BGB auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und auf Duldung der Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe in Anspruch nahm. § 1598a BGB gibt dem Vater, der Mutter und dem Kind innerhalb der rechtlichen Familie gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern einen solchen Anspruch. Die Beschwerdeführerin vertrat die Auffassung, die Norm des § 1598a BGB sei im vorliegenden Fall verfassungs- und menschenrechtskonform dahingehend auszulegen, dass auch der Antragsgegner als mutmaßlich leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater auf Teilnahme an einer rechtsfolgenlosen Abstammungsklärung in Anspruch genommen werden können müsse. Das Amtsgericht verneinte die Anwendbarkeit dieser Vorschrift und wies den Antrag der Beschwerdeführerin zurück. Die dagegen gerichtete Beschwerde zum Oberlandesgericht blieb ebenfalls erfolglos.
Das mag aus formalen Gründen vielleicht richtig sein, aber dem Anspruch der Kinder bzw. im vorliegenden Fall einer erwachsenen Frau, zu erfahren, wer ihr Vater ist, wird dieses Urteil genauso wenig gerecht wie den Ansprüchen von Vätern, Verantwortung zu übernehmen. Diejenigen, die dies nicht wollen, dürfen nicht mit Vorstellungen, die dem BGB des 19 Jahrhunderts entstammen, geschützt werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Abhilfe zu schaffen.
In der vergangenen Woche ist die zweite Ausgabe der Zeitschrift Dad von Men’s Health erschienen. Meines Erachtens ein gelungener Wurf, der viele Themen anpackt die Väter bewegen und teilweise originelle Tipps und unkonventionelle Sichtweisen bietet. Besonders beeindruckt haben mich der Generationen-Talk und die Kurzportraits der ‚geteilten Männer‘. Mit ‚Haut ab Jungs‘ packt die Redaktion das Thema Beschneidung an und die Schlussfolgerung, das im Dezember 2012 vom Bundestag beschlossene Gesetz, das die medizinisch nicht angezeigte Beschneidung von Jungen erlaubt muss weg, nur konsquent: „Niemand hat ein Kind anzufassen, wenn dies nicht dessen Gesundheit dient.“
Mit dem „Großen Städte-Vergleich“ habe ich aber so meine Schwierigkeiten. Nicht dass ich Augsburg den Sieg nicht gönne. Nein, der Kollege Eickhorst und Papagen machen dort eine hervorragende Väterarbeit, aber das spielte bei der Bewertung gar keine Rolle.
Die 11 Kriterien waren auf formale, aus der Ferne messbare Größen ausgerichtet und so ist die Differenz zwischen dem ersten und 25 Platz schon alleine mit der Luftbelastung und der Brutto-Größe der Freizeitflächen, ob sie Väter ansprechen oder nicht, zu erklären. Für jedes Kriterium bekam der „Beste“ 30 Punkte und dann wurde heruntergezählt.
Das finde ich doch etwas zu einfach gestrickt und auch für Nordrhein-Westfalen, wo ich gerade eine Erhebung zur Väterarbeit erstellt und ausgewertet habe, kommt es so zu erheblichen Verwerfungen. Bonn auf dem 3. Platz als beste Stadt in NRW geht noch so gerade, aber Gelsenkirchen als 8platzierte die zweitväterfreundlichste hierzulande hat mir erlebter Väterwirklichkeit nicht mehr viel zu tun.
Alle Ergebnisse inklusive absoluter und prozentualer Zahlen gibt es in der neuen Dad und hier online.
MenCare ist eine globale Kampagne zur Förderung väterlichen Engagements. Nach mehr als zwei Jahren Vorarbeit bringt nun männer.ch MenCare als nationales Programm in die Schweiz. Es wird am 30. Mai 2016 in einer kleinen Eröffnungsfeier offiziell lanciert. Die Feier ist zugleich die Vernissage für die gleichnamige Ausstellung des schwedischen Fotografen Johan Bävman.
Nach über zwei Jahren Vorarbeit ist es soweit: männer.ch lanciert gemeinsam mit dem Schweizerischen Institut für Männer- und Geschlechterfragen das nationale Programm MenCare Schweiz. Die Eröffnungsfeier findet am 30. Mai 2016 um 19.30 Uhr in der Kapelle des Berner Generationenhauses statt.
Im Vordergrund von MenCare steht die Förderung väterlichen Engagements. Angesprochen sind aber auch die Selbstsorge von Männern, ihre Beteiligung in der Hausarbeit, das professionelle Engagement in Care-Berufen, die Pflege kranker Angehöriger oder das ehrenamtliche Engagement von Männern. Die Vision von MenCare: eine Gesellschaft, in der Männer ganz selbstverständlich Sorge tragen und Verantwortung übernehmen für Kinder, Beziehungen und sich selbst – eine Gesellschaft, in der männliche Fürsorge entscheidend dazu beigetragen hat, gerechte Geschlechterverhältnisse und soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen.
Zum offiziellen Start hat männer.ch den schwedischen Fotografen Johan Bävman in die Schweiz eingeladen. Entstanden ist die Ausstellung «MenCare», welche gleichzeitig ihre Vernissage feiert und anschließend bis 29. Juli 2016 für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird. Ein attraktives Rahmenprogramm begleitet die Ausstellung.
Die Ausstellung „Väter in Sachsen. Väter im Wandel.“ wird am Dienstag, dem 26. Januar 2016 um 17 Uhr im Sächsischen Landtag auf den Fluren der SPD-Fraktion durch die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping und den Fraktionsvorsitzenden Dirk Panter eröffnet. Die Ausstellung ist das Ergebnis des Fotowettbewerbes „Väter * Facetten * Leben“. Er wurde vom Projekt Papaseiten.de im Jahr 2015 für die schönsten Impressionen rund um das Vaterwerden und Vatersein durchgeführt wurde. Die besten Fotos werden nun im Rahmen der Ausstellungseröffnung prämiert. Außerdem wird dazu eine Begleitbroschüre erscheinen. Die Ausstellung ist als Wanderausstellung angelegt und wird anschließend in vielen Regionen Sachsens zu sehen sein.
Iris Raether-Lordieck, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion sagt zur Ausstellung: „Für eine moderne Gesellschaft ist eine moderne Gleichstellungspolitik unerlässlich. Dabei müssen beide Geschlechter und ihre Chancen auf Teilhabe und Selbstverwirklichung betrachtet werden. Eine moderne Gleichstellungspolitik hat da natürlich auch die Väter im Blick. Denn ihre Rolle hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Zusammen mit ‚papaseiten.de‘ möchten wir mit dieser Ausstellung zeigen, wie Väter ihr Vatersein und Vaterwerden heute wahrnehmen.“
Zur Ausstellungseröffnung wird, neben dem Initiator der Ausstellung, Holger Strenz auch Petra Köpping sprechen.
am 23. November erscheint der neue Vater-Kind-Kalender „Zeit mit Papa – eine Einladung für das ganze Jahr”. Zum 11. Mal dokumentiert der Kalender das Schöne, Wichtige, Spontane, Überraschende und auch das Bindende von Vater-Kind-Beziehungen. Wie in kaum einem der anderen Jahre erzählt jedes Foto eine eigene Geschichte und Vater-Kind-Beziehung!
Neben dem Coverfoto, entstanden im Rahmen eines Vater-Kind-Wochenendes werden die 12 Kalenderfotos von einer kleinen Galerie auf der Rückseite des Kalenders ergänzt. Die meisten Bilder kommen in diesem Jahr von Uli Malende, der in den letzten Jahren viele schöne Momentaufnahmen von Vätern und ihren Kinder festhalten konnte. Schade, dass das Jahr nur 12 Monate hat … Die Zeit vergeht – die Zeit mit Papa bleibt: bitte schauen Sie selbst!
Der Kalender erscheint in diesem Jahr im Format 42 x 30 cm (quer, DIN A 3) mit einer Spiralbindung mit Aufhängung. Die Kalenderblätter sind einseitig und 4-farbig auf 170g-Papier bedruckt, matt. Er ist in diesem Jahr größer als in den Jahren davor. Eine Rückpappe verstärkt den Kalender, so dass er „richtig gut hängt”. Ein Kalendarium ist ebenfalls vorhanden.
Sie können den (in limitierter Auflage erscheinenden) Kalender hier bestellen.
… ist eine über zwei Jahre erstellte Dokumentation über vier benachteiligte Väter in New York City und ihren Kampf gegen Vorurteile und das ‚Väterversager-Stereotyp‘