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Archiv für die 'Vater bleiben' Kategorie

Wem gehören die Kinder?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. März 2012

Diese Frage stellt der Schriftsteller Ralf Bönt, dessen Manifest für den Mann ‚Das entehrte Geschlecht‘ Anfang März erschien, aus aktuellem Anlass in einem Essay in der  Zeit. Wie in dem Buch knüpft er seine gleichstellungspolitischen Forderungen an persönliche Erfahrungen an, die auch andere nichtverheiratete Väter alltäglich machen können.

‚Vor einigen Jahren wollte ich mit meinem Sohn zum Skilaufen an die Schneekoppe fahren. Um einen Reisepass für ihn zu beantragen, ging ich zum Bürgeramt, wo ich feststellen musste, dass keine Sachbearbeiterin von meinem Sorgerecht informiert war. Ich holte den amtlichen Zettel mit der Sorgerechtsteilung von zu Hause, aber einen Pass konnte ich für meinen Sohn ohne die Unterschrift seiner Mutter sowieso nicht beantragen.

»Was meinen Sie wohl«, sagte die junge Frau hinter dem Schreibtisch gelangweilt, »wie viele Kinder jedes Jahr von ihren Vätern entführt werden.« Erst beim Fortfahren blickte sie mir in die Augen: »Wenn die erst mal außer Landes sind, kriegt die keiner mehr.« Nur kurz stellte ich mir in dieser Sekunde vor, ohne Pass nach Zittau zu fahren und zu sehen, ob die Schranke offen war. Vielleicht würden wir auch durchgewunken oder könnten mit den Grenzern reden. Dann sah ich die Tränen meines Sohnes für den Fall, dass wir umkehren mussten. Ich sah ein: Der Skiurlaub musste verschoben werden.

Danach änderte die Mutter ohne Rücksprache im selben Amt den Hauptwohnsitz unseres Sohnes. Ich konnte dies allein nicht rückgängig machen. Diesmal erklärte mir eine ältere Dame, ich habe doch selber gesagt, dass man den Wohnsitz nicht ohne Zustimmung beider Eltern ändern könne. Zwei Fehler, meinte sie, seien einer zu viel. So fand ich mich in einer Anwaltskanzlei wieder, bis der Wohnsitz wieder da war, wo sich unser Sohn am meisten aufgehalten hatte.

Damals ließ ich meine Vaterschaft auch in meinen Reisepass eintragen, denn als wir doch noch auf dem Weg zur Schneekoppe waren, wären wir fast nicht über die Grenze gekommen. Wir tragen nicht denselben Nachnamen, ich hatte der Mutter da den Vortritt gelassen. So konnte ich nicht nachweisen, erlaubterweise mit dem Kind zu reisen. Erst mit der Eintragung im Pass hatte ich amtlich, dass mein Sohn wirklich mein Sohn war.

Als dieser Pass jetzt ablief, erfuhr ich von einer Neuerung: Man kann zwar den eigenen Fingerabdruck in den neuen Pass einlesen lassen, Kinder werden aber nicht mehr notiert. Eigentlich müsste ich den Zettel mit dem Sorgerecht jetzt also immer bei mir tragen, ohne zu sehr zu hoffen, dass er mir an einem Schlagbaum, auf einer Polizeiwache oder gar in einem Krankenhaus wirklich helfen würde, etwa wenn es gilt, eine schnelle Entscheidung zu treffen. Ich sehe die skeptischen Blicke der Beamten oder Ärzte lebhaft vor mir: Ein Mann, der ein abgegriffenes DIN-A4-Blatt aus der Innentasche des Jacketts holt und umständlich entfaltet, um sich als Vater seines Sohnes auszuweisen? Weiterlesen »

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Väter mit unterschiedlichen Rechten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. März 2012

Biologische, rechtliche, leibliche, natürliche, soziale, tatsächliche … Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit seinem heutigen Urteil die Rechte von Vätern teilweise wieder ins vorletzte Jahrhundert verwiesen. Zu den Zeiten, als sich mancher Gutsherr noch das ‚Recht der ersten Nacht‚ herausnahm, war er rechtlich abgesichert, er hatte keine verwandtschaftliche Beziehung zu dem eventuell entstandenen Kind.

In den vorliegenden Fällen wollten die klagenden Väter aber den Kontakt zum Kind aufnehmen und ihren väterlichen Pflichten nachkommen und durften dies nicht. Nach geltendem deutschen Recht, und dies ist durch das heutige Urteil des EGMR bestätigt worden, ist der Ehepartner der Mutter der rechtliche Vater, auch wenn er nachgewiesenermaßen nicht der biologische ist. Ihm steht das Anfechtungsrecht zu, dem tatsächlichen Vater aber nicht die rechtliche Vaterschaft.

Das soll dem Rechtsfrieden und dem Wohl der kindlichen Entwicklung dienen. Das Urteil bestätigte die deutsche Rechtsauffassung und begründete: ‚Die Ungleichbehandlung der Beschwerdeführer im Vergleich zur Mutter, zum rechtlichen Vater und zum Kind, lag in der Absicht begründet, das jeweilige Kind und seine soziale Familie vor äußerer Beeinträchtigung zu schützen.’ Das sei legitim.

Die sozialen Väter tragen ihre Verantwortung in vielen Fällen, ohne zu wissen, dass sie nicht der biologische Vater sind. Wie Kinder dies erleben, vor allem, wenn sie nach Jahren erfahren, das ihr Vater nicht der ‚richtige’ Vater ist, schildern einige im Kuckucksvaterblog. Hier kommen auch Väter zu Wort, denen Kinder untergeschoben worden sind.

Die Entscheidung, die das Gericht heute zu treffen hatte, war sicherlich nicht einfach. Aber es dient mit Sicherheit nicht dem Kindeswohl, die Wahrheit und einen Vater auszublenden bzw. aus dem Leben zu verbannen.

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Väter oder Feinde?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Februar 2012

187.000 Ehen wurden 2010 geschieden. So viele wie noch nie. Sind Kinder im Spiel, bleiben sie meist bei der Mutter. Väter werden benachteiligt. Von den Müttern ihrer Kinder, von Richtern, von Jugendämtern. Von der Gesellschaft.

Detlef, Jerry, Hans-Helmut und Danny sind vier solcher Männer, die Väter sind und sein wollen – aber nicht können. Sie haben gar keinen oder nur unregelmäßig Kontakt zu ihren Kindern.

Ihr Leben und Leiden zeigen Maximiliane Plöger und Julian Schmidt in einem 30-minütigem Feature im Rahmen ihrer Abschlussarbeit an der Hochschule Hannover.

Heute Abend um 19.30 Uhr läuft „Vater oder Feind?“ auf H1. Ab Freitag können Sie den Film dann auch in der Mediathek sehen. Den Link finden Sie dann hier.

Quelle

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Wie Väter nach Trennungen stark und verantwortlich bleiben können

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Februar 2012

Seal und Heidi Klum machen vor, wie Verantwortung für Kinder nach einer Trennung aussehen sollte: „Die Hauptsache ist sicherzustellen, dass die Kinder sich geliebt fühlen und dass sie verstehen, dass die Trennung nichts mit ihnen zu tun hat“, sagte Seal Medienberichten zufolge, und er fuhr fort: „Es wird sich nichts am Umfang der Zeit ändern, die wir mit den Kindern verbringen.“

Offenbar waren Seal und Heidi gut beraten, denn nicht immer können Paare sich trennen und dennoch verantwortliche Eltern, väter und Mütter bleiben. Die Leidtragenden der Trennungskonflikte sind dann die Kinder.

Wie Väter trotz Trennung eine gute Beziehung zu ihren Kindern behalten können, dazu gibt es jetzt einen neuen Ratgeber. Das Väterzentrum Berlin hat eine Broschüre mit dem Titel „Stark und verantwortlich“ herausgegeben. Auf knapp hundert Seiten liefert sie Vätern wichtige Informationen zu Fragen wie: Wie kann ich ein guter Vater bleiben? Wie halte ich Kontakt? Was brauchen die Kinder?

Der Ansatz der Autoren Marc Schulte und Eberhard Schäfer ist kooperativ und systemisch. Es geht ihnen ausdrücklich nicht darum, einen Krieg um Kinder zu führen, sondern um Kommunikation der Elternteile mit dem Ziel der Einigung. Am wichtigsten ist dabei die Fähigkeit, die Ebene der – zerbrochenen – Partnerschaft von derjenigen der – weiter bestehenden – Verantwortung für die Kinder zu trennen.

Eine Stärke der Broschüre sind die vielen Erfahrungsberichte. In Interviews schildern betroffene Väter, wie sie die Trennungssituation meistern und welche Lösungen sie erzielen konnten. Dabei werden auch Wohn- und Lebensmodelle erklärt wie Residenzmodell, Wechselmodell und weitere. Weiterlesen »

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Ratgeber für entsorgte Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Januar 2012

Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern, auch wenn diese getrennte Wege gehen. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, sieht in der Praxis oft düster aus: Da boykottieren Väter oder Mütter das Recht auf Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil, da sollen Familiengerichte „zum Wohle des Kindes“ entscheiden und greifen viel zu oft nicht ein, wenn ein Elternteil die Kinder als Druckmittel einsetzt.

SWR entsorgte Väter

In dem Ratgeber der Landesschau Rheinland-Pfalz wird  Hendrik D. aus Mainz, Vater von drei Kindern, der seit Jahren vergeblich darum kämpft, sein gesetzliches Recht, die Kinder auch nach der Scheidung von seiner Frau sehen zu dürfen, durchzusetzen, vorgestellt.

Seine Exfrau boykottiert den Umgang und Hendrik D. ist machtlos. Vor Weihnachten hat sein Fall eine dramatische Wendung genommen, sein Sohn Frederic kam bei einem Autounfall ums Leben. Vom Tod seines einzigen Sohnes erfuhr er erst nach der Beerdigung, von einem Anwalt.

In Rheinland-Pfalz gibt es die „Cochemer Praxis„, die im Gerichtbezirk von Cochem angewendet wird. Grundlage des Modells ist es, die Eltern so zu schulen, dass sie sich als Eltern gemeinsam um die Kinder kümmern – selbst wenn sie als Paar getrennte Wege gehen. Umgangsboykott ist in Cochem nicht möglich.

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Gute Frage

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Januar 2012

gefunden beim KundenSchnack

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Der traumatisierende Kreidekreis

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Dezember 2011

In einem Beitrag für die Zeitschrift ‚DerStandard‘ bezeichnet der Schriftsteller Raoul Schrott die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid als den wohl größten Skandal unserer Gesellschaft:

‚Auf einem Gruppenfoto würden sich die rechtlosen Väter, mit denen ich während der Recherche zu meinem Roman Das schweigende Kind gesprochen habe, in einem ähneln: Sie sind alle im besten Alter, machen aber eine unglückliche Figur. Niemand hat ihnen abgesprochen, gute Väter zu sein, doch die Ohnmacht, ihre Kinder kaum sehen zu dürfen, lässt sie etwas linkisch erscheinen – vielleicht weil Opferrollen schlecht zum gängigen Männerbild passen.

Wo viele Männer vor der Verantwortung flüchten, weil das ihr Leben auf den Kopf stellen würde, haben sie sich vollherzig zur Vaterschaft bekannt – nur um darauf die Trennung von ihren Kindern durchstehen zu müssen. Dieser doppelte existenzielle Rollenwechsel hat ihnen oft den Boden unter den Füßen weggezogen. Dass sie dennoch weiter für ihre Kinder kämpfen, ist kein Zeichen von sturem Beharren. „Mit dem Vater-Sein“, sagt Gregor W., „habe ich zuerst die Gewissheit verbunden, mich ohne Zögern vor einen Bus zu werfen, um mein Kind zu retten.“ So und ähnlich haben alle Väter vom erlebten Gefühl der Selbstlosigkeit gesprochen, um die Trennung von ihren Kindern dann mit einer Art seelischer Euthanasie zu vergleichen.

Vaterliebe ist nicht weniger intensiv als Mutterliebe: weshalb sie dann per Gerichtsbeschluss unterbinden? Der Mensch hat nicht allzu viele gute Eigenschaften: warum dann diese Vaterliebe per Amtsweg kastrieren? Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sehr sie sich um ihre Kinder kümmert. Dass bei uns der Umgang zwischen Vätern und Kindern – im besten Fall! – auf ein paar Tage im Monat reduziert wird, ist so widernatürlich, wie es die Rassentrennung einmal war. Letztlich leben wir doch in unseren Kindern weiter – weshalb wir ihnen das mitzugeben versuchen, was uns an Gutem ausmacht.

Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid, stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. Die erste Barbarei ist dabei, dass Müttern wie Vätern nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird. Die zweite Barbarei, dass den Vätern selbst ein einmal zugestandenes Sorgerecht jederzeit – und ohne Angabe von Gründen! – entzogen werden kann. Das ist dem Gesetzgeber anzulasten; den Gerichten jedoch ist eine dritte Barbarei vorzuwerfen: dass sie ihren Ermessensspielraum nicht ausnützen, um diese Diskriminierung mit dem Besuchsrecht wenigstens etwas zu kompensieren. … Weiterlesen »

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Die gemeinsame elterliche Sorge wird in der Schweiz zur Regel

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. November 2011

Die gemeinsame elterliche Sorge wird unabhängig vom Zivilstand der Eltern in Zukunft zur Regel. Im Zentrum dieser neuen Regelung steht das Kindswohl. Einzig wenn die Interessen des Kindes geschützt werden müssen, kann die elterliche Sorge einem Elternteil vorenthalten werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat das Unterhaltsrecht unverheirateter und geschiedener Eltern neu regeln.

Bei einer Scheidung wird die elterliche Sorge heute in der Regel einem Elternteil allein zugewiesen. Sind die Mutter und der Vater nicht miteinander verheiratet, steht gemäß geltendem Recht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Eine gemeinsame elterliche Sorge ist heute nur möglich, wenn die nicht miteinander verheirateten oder die geschiedenen Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich betreffend Unterhalt und Betreuung des Kindes einigen können. Das geltende Recht missachtet damit die Gleichstellung von Mann und Frau.

Künftig erhalten nach einer Scheidung beide Elternteile die elterliche Sorge. Das Gericht muss sich bei einer Scheidung aber vergewissern, dass die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge gegeben sind. Ob die elterliche Sorge zum Wohl des Kindes einem Elternteil allein zugeteilt werden soll, entscheidet bei einer Scheidung das Gericht und bei einem ausserehelich geborenen Kind die Kindesschutzbehörde. Mögliche Gründe für den Entzug der elterlichen Sorge sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

Die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regel stellt für nicht miteinander verheiratete Eltern eine wesentliche Änderung dar. Wenn sich die Eltern nicht verständigen können, wird es auch in Zukunft nicht „automatisch“ zur gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. In diesen Fällen kann sich ein Elternteil an die Kinderschutzbehörde wenden. Diese wird die gemeinsame elterliche Sorge verfügen, außer wenn dies nicht den Interessen des Kindes entspricht.

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Protest-Steine ebnen den Weg

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. November 2011

Sechs Tonnen schwer war die Post, die Simonetta Sommaruga seit Februar erhalten hat. Der Inhalt: rund 1700 Pflastersteine. Verärgerte Männer sendeten diese über die Website Schickenstei.ch an die Justizministerin und protestierten so dagegen, dass der Bundesrat die Vorlage für ein gemeinsames Sorgerecht verzögerte. Jetzt haben die Pflastersteine einen neuen Verwendungszweck: Sommaruga ließ mit ihnen auf einem Spielplatz eine Fläche pflastern, die als Begegnungsort für Eltern und Kinder dienen soll.

Christine Stähli, Sprecherin des Justizdepartements, bestätigte, dass Frau Sommaruga den Ort am Donnerstag einweihen wird. Er zeigt sinnbildlich, wie gemeinsam der Weg geebnet werden kann für eine politische Lösung, in der das Wohl des Kindes im Zentrum steht. Für Oliver Hunziker, Präsident des Vereins VeV und Mitinitiant der Aktion, hat diese damit einen erfreulichen Abschluss gefunden: „Es ist toll, dass die Steine nicht einfach auf einem Haufen landeten.“

Es bleibt morgen aber nicht bloß bei einer Einweihung: „Es gibt noch eine Überraschung“, so Stähli. Details will sie nicht nennen. Hunziker hofft, dass Sommaruga die sehnlichst erwartete Vorlage des Bundesrats zum gemeinsamen Sorgerecht präsentiert. «Das wäre ein tolles Überraschungsgeschenk.» Damit ginge die Arbeit für die Väter aber erst richtig los. Hunziker: „Es ist noch ein steiniger Weg, bis die Gesellschaft Frauen und Männer auch wirklich gleichstellt.“

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Die ohnmächtige Wut der Scheidungsväter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. November 2011

Nicht nur in der Schweiz haben geschiedene Väter kaum Rechte. Im Schweizer Mamablog beschreibt ein Vater sehr persönlich aber anonym, um die Beziehung zu seiner Ex Frau nicht weiter zu belasten, wie er diese Situation erlebt.

‚Papa werden ist ein unbeschreibliches Erlebnis und mehr noch Papa sein. Das hört ja nicht mit der Geburt des Kindes auf. Im Gegenteil, es fängt erst an. Ein neues Ich entfaltet sich, neue, noch nie empfundene Gefühle eröffnen sich, bedingungslose Hingabe erfährt eine tiefere Qualität, Verantwortung wird zur Bereicherung.

Schön, wenn man diese Gefühle und den Zustand gemeinsam im Alltag verfolgen und teilen kann. Aber nicht jedem ist das Glück vergönnt, diese Dreiheit (es ist unser erstes Kind) gemeinsam zu leben, zum Beispiel Eltern, die keinen gemeinsamen Haushalt haben. Damals, als es um die Regelung in der gemeinsamen Erziehung und des Besuchsrechtes ging, unterschrieb ich zusammen mit der Mutter meines Kindes eine Abmachung. Solche Regelungen sind sinnvoll, gerade mit einem Kind ist Planung unumgänglich.

Einfach ist das nicht. Auch ein Vater hat zuweilen das Bedürfnis, seinen Sohn außerhalb dieser abgemachten und unterzeichneten Besuchszeiten zu sehen. Ein Begriff, der irgendwie an den Knast erinnert und nicht an das, was ich mir unter einer Familie vorstelle. Leider besteht je nach Beziehungsstatus mit der Mutter kaum Raum für spontanes Begegnen. Wenn sie gerade Bedarf hat, das Kind abzugeben, um zu putzen oder Büroarbeiten zu erledigen, darf der Papa den Kleinen zu sich nehmen. Sonst kaum.

Um den Kontakt trotzdem zu pflegen, greift man aus Verlegenheit auf den telefonischen Kontakt zurück. Da ich den Dreijährigen nicht selber anrufen kann, habe ich wiederum mit der Mutter zu tun. Dann fallen in vorwurfsvollem Geplänkel Sätze wie: „Ich will und muss nicht DIE GANZE ZEIT erreichbar sein.“ Aber sollte nicht genau das der Fall sein, wenn man ein gemeinsames Kind hat? Wir haben diese Entscheidung zusammen gefällt und diese bindet uns. Auch wenn es vielleicht nicht immer gerade passt. Weiterlesen »

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