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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

(K)ein wertloser Kompromiss für Väter und Kinder?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. Februar 2013

Am 30. Januar hat der Bundestag ein Gesetz zum Sorgerecht verabschiedet, das die Rechte nicht verheirateter Väter stärken soll. Dass es ein Kompromiss ist, perspektivisch auf dem Weg zum automatischen Sorgerecht, wie Katja Dörner in ihrem Newsletter,‘ meine Woche im Bundestag‘ schreibt, ist allen klar. Zwei der zahlreichen Kommentare zu der Entscheidung sind bei mir hängen geblieben. Gudula Geuther stelltein ihrem Beitrag im Deutschlandradio die Rechte der Kinder in den Vordergrund:

‚… Es geht um die Kinder. Um die, die nicht zu hören sind, weil sie in der relevanten Zeit zu klein sind. Und doch geht es damit auch wieder um die Väter: Denn Kinder brauchen Väter. Vor allem früh, wenn Prägungen und Bindungen entstehen. Diese Binsenweisheit ist alt und doch wird ihr jetzt erst Geltung verschafft. Das ist grundsätzlich gut. Und es ist ziemlich spät.

Bis jetzt nämlich – man mag es eigentlich kaum glauben – kann jede Mutter praktisch verhindern, dass der Vater, mit dem sie nicht verheiratet ist, rechtlich an der Sorge um das Kind teilhat. Das liegt auch daran, dass es Situationen gibt, in denen auch das völlig richtig ist. …

Aber es gibt eben auch die anderen Fälle. Es gibt die Eltern, die es wunderbar hinbekommen, die Kinder gemeinsam zu erziehen, ganz egal ob sie zusammen leben oder nicht. Und es gibt eine ganze Menge dazwischen, und vielleicht ist das neue Recht für die Beziehungen am wichtigsten. Als Leitbild, das zeigt, dass Gemeinsamkeit normal ist und man sich zusammenraufen kann, als Zeichen an den Vater, dass er nicht nur als Zahlvater gefragt ist.

Beides ist wichtig: Jedes dritte Kind in Deutschland wird außerhalb einer Ehe geboren, im Osten der Republik zwei von drei Kindern. Der Gesetzgeber hätte es trotzdem nicht allein geschafft. Der brauchte erst den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dann das Bundesverfassungsgericht, und leider ist das, was jetzt herausgekommen ist, noch nicht einmal etwas, das die Beschreibung “spät, aber immerhin” verdient. …‘

Barbara Thurner-Fromm betont in der Stuttgarter Zeitung, dass sich Mütter und Väter auf Augenhöhe begegnen können müssen: ‚Die Pflege und Erziehung der Kinder „sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Der Artikel 6 des Grundgesetzes macht keinen Unterschied ­zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern. Die gesellschaftliche und familienrechtliche Wirklichkeit sieht bisher jedoch vielfach anders aus. Die Mütter haben – historisch gewachsen – eine ungleich stärkere Position als die Väter. Die müssen zwar zahlen, bleiben aber oft, wenn die Mutter es will, ausgeschlossen vom Leben mit ihren Kindern. …

Doch in Zeiten, in denen immer mehr Kinder nicht ehelich zur Welt kommen, hat diese Gesetzeslage vieltausendfach zu Frustration, Willkür und jahrelangen Sorgerechtsstreitigkeiten geführt. Das neue Sorgerecht möchte solches Elend künftig verhindern. Es stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt und fordert damit Väter und Mütter auf, sich im Interesse ihrer Kinder zusammenzuraufen und sich gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern. Das ist ein richtiger und überfälliger Schritt. Wenn Eltern sich auf Augenhöhe begegnen, entfällt Erpressungspotenzial. Es verpflichtet freilich auch beide gleichermaßen, Verantwortung zu übernehmen.‘

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Sorgerecht für Väter nur auf Antrag

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. Januar 2013

Heute hat der Bundestag mit breiter Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter verabschiedet. Sie bekommen es auf Antrag und viel zu spät. Im Interview mit dem Deutschlandradio hat die zuständige Ministerin heute Morgen zu erklären versucht warum:

‚… Kaess: Wir haben es gerade gehört von Betroffenen, wie dem Verein Väteraufbruch für Kinder: Auch der Vater sollte genauso wie die Mutter von Anfang an das gleiche Sorgerecht haben und dies nicht erst beantragen müssen. Eine verpasste Chance also?

Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, es ist nicht eine verpasste Chance, denn wir haben natürlich auch über dieses Anliegen der Väter, nicht verheirateten Väter sehr, sehr intensiv nachgedacht. Aber ich glaube, man muss auch berücksichtigen: Es gibt wirklich auch Situationen, in denen Väter überhaupt kein Interesse daran haben, sich wirklich um das Kind zu kümmern in allen wichtigen Alltagsentscheidungen. Es gibt ganz flüchtige Beziehungen, die gar nicht mehr von Bestand sind schon zum Zeitpunkt der Geburt, und das alles würde ja bei so einem automatischen gemeinsamen Sorgerecht doch etwas ausgeblendet. Von daher finden wir den jetzt gewählten Weg, der ein Kompromiss ist, doch einen, der auch diesen Situationen besser Rechnung trägt.

Kaess: Aber in anderen Ländern ist das so geregelt, dieser Automatismus, und da funktioniert es doch auch ganz gut.

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja! Natürlich gibt es in anderen europäischen Ländern solche Regelungen. Das ist aber sehr, sehr unterschiedlich wirklich innerhalb von europäischen, aber auch außereuropäischen Staaten. Und ich glaube, man muss auch immer berücksichtigen: Wir stehen jetzt erstmals vor einer gesetzlichen Regelung, die wirklich die Väter in ihren Rechten stärken soll. … Wenn man überlegt, dann ist das ein Kriterium, aber das würde wieder nur zu übergroßen Recherchen und Ermittlungen und Nachfragen führen. Also ich glaube, das ist wirklich der Kompromiss, wo Väter jetzt auch der Verfassung entsprechend ihre Rechte gut durchsetzen können.‘

Maßstab für die Regierung und die Zustimmungsmehrheit sind also die vielleicht zwei bis fünf Prozent der Väter, die aus welchen Gründen auch immer keine Beziehung zu ihrem Kind aufbauen können. Dadurch bleibt die übergroße Mehrheit der Väter und vor allem den Kindern ein Grundrecht verwehrt.

Und mit dieser „Reform“ bleibt Deutschland weiter Schlusslicht in Europa. Viele Staaten haben schon lange eine ‚modernere‘ Sorgerechtspraxis: In Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Malta, Monaco, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Ukraine, Ungarn und Zypern erhalten nichteheliche Väter mit der Anerkennung ihrer Vaterschaft ohne weitere Prüfung das gemeinsame Sorgerecht und können schon vor der Geburt ihre Aufgaben als Väter wahrnehmen.

Die Regelung bewirkt zum Beispiel in Belgien, dass gerichtliche Auseinandersetzungen getrennter Eltern um ihre Kinder spürbar zurückgegangen sind. Aber vielleicht ist das ja hierzulande nicht beabsichtigt

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Väterverbände nur Zuschauer bei der Anhörung zum Sorgerecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. November 2012

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages liefert mit seiner heutigen Anhörung zur Reform des Sorgerechts einen weiteren Beweis dafür, dass Väter Eltern zweiter Klasse sind

Die Reform zielt darauf ab, eine Diskriminierung von Vätern abzustellen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor fast genau 3 Jahren gerügt hatte: Bis dato haben ledige Väter keine Möglichkeit, das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter des gemeinsamen Kindes zu erhalten. Nun soll diesen Vätern ein Klagerecht eingeräumt werden, über dessen Details heute diskutiert wird.

Dafür hat der Rechtsausschuss Sachverständige geladen, und mit dem Verein Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wird auch eine von Müttern dominierte Interessengruppe vertreten sein, die der Reform kritisch gegenüber steht. Väterverbände hingegen finden vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages kein Gehör: Sie wurden schlichtweg nicht eingeladen.

„Das ist ein echter Skandal“, so der Bundesvorsitzende des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VafK), Rainer Sonnenberger. „Kaum vorstellbar, dass der Rechtsausschuss über eine Frauenquote beriete, ohne Frauenverbände einzuladen. Oder dass eine Regelung für religiöse Beschneidungen nur unter Christen und Atheisten diskutiert würde, während jüdische und muslimische Verbände draußen bleiben müssten. Gleichstellung von Vätern mit Müttern – davon sind wir sowohl beim Sorgerecht als auch in der parteipolitisch praktizierten Realität noch weit entfernt.“

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Die Rolle der Väter – Was verändert das neue Sorgerecht?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. November 2012

Es geht um ein emotional und ideologisch aufgeladenes Thema: Sollen Väter nichtehelicher Kinder auch gegen den Willen der Mütter die gemeinsame elterliche Sorge bekommen? Unter den alleinerziehenden Eltern sind Väter mit etwa zehn Prozent derzeit noch eine Minderheit. Doch der gesellschaftliche Wandel ist unübersehbar: Immer mehr junge Männer möchten aktiv ihre Väterrolle wahrnehmen und an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder teilhaben. Das neue Sorgerecht ist Thema im Bundestag, am Mittwoch, den 28. November findet eine Sachverständigenanhörung statt.

Wie sehen die Entwürfe für die neuen Regelungen aus? Gehen sie zu Lasten der Mütter? Sind sie wirklich am Kindeswohl orientiert? Wie werden die Familiengerichte mit ihnen umgehen?

Ein Feature von Astrid Springer in NDR Info, am 27. November 2012, um 20.30 Uhr, anschließend eine Diskussion zum Thema in der NDR Info Redezeit ab 21.05 Uhr.

Moderator Matthias Franck begrüßt als Gäste:

  • Timm Kreyer, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator
  • Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes
  • Ursula Kodjoe, Diplom-Psychologin und Familientherapeutin

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Kinder ja, heiraten nein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. November 2012

Immer mehr Paare in Europa werden ohne Trauschein Eltern. In Deutschland hat sich der Anteil nichtehelicher Geburten von 7,6 % im Jahr 1960 auf 33,3 % im Jahr 2010 mehr als vervierfacht. Damit steht die Bundesrepublik aber lediglich im Mittelfeld eines rapiden Anstiegs, der ganz Europa betrifft. Dies konnten Sebastian Klüsener, Brienna Perelli-Harris und Nora Sánchez Gassen vom Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock erstmals im Detail belegen. Ihre Erkenntnisse, für die sie Daten aus fast 500 verschiedenen Regionen ausgewertet haben, sind jetzt in der Zeitschrift „European Journal of Population“ nachzulesen.

Demnach stieg der Anteil nichtehelicher Geburten in Teilen Skandinaviens, Frankreichs und Großbritanniens mit Zuwächsen von 55 bis über 60 % seit 1960 weitaus stärker an als hierzulande. Für Deutschland zeigt die Regionalanalyse, dass sich neue und alte Bundesländer sehr voneinander unterscheiden: “Die Anteile nichtehelicher Kinder sind heute im Osten mit rund 60 % weitaus höher als im Westen mit etwa 20 bis 40 %”, sagt Klüsener. “Der Osten war dem Westen in dieser Hinsicht schon vor 1945 voraus und in den letzten Jahrzehnten hat sich dieser Unterschied noch verstärkt.“

Mit einem Plus um 53 % auf 64 % im Jahr 2007 ging es mit dem Anteil außerehelicher Geburten in Neubrandenburg im Osten Mecklenburg-Vorpommerns am steilsten bergauf. Am schwächsten kletterte die Quote innerhalb Ostdeutschlands um Chemnitz, wo sie um 43 % auf 55 % zunahm. Das übertrifft die West-Region mit dem stärksten Anstieg immer noch bei Weitem: Hier führt Bremen die Liste an, das von 7 % auf 35 % zulegte. Schlusslicht beim Anstieg ist in den alten Ländern Oberbayern, wo im Vergleich zu den 12 % von 1960 im Jahr 2007 lediglich 11 % mehr Kinder zur Welt kamen, deren Eltern keinen Trauschein hatten. Am konservativsten zeigt sich in dieser Hinsicht aber der Raum Stuttgart, wo der entsprechende Anteil insgesamt nur 18 % betrug.

“Das Bedürfnis, vor der Geburt der Kinder zu heiraten, hat an Bedeutung verloren. Insofern ist das goldene Zeitalter der Ehe eindeutig vorbei”, sagt Geograf Klüsener. 1960, als europaweit noch kaum nichteheliche Kinder auf die Welt kamen, lagen die Quoten in großen Teilen des Kontinents unter 15 %. Zwischen 1975 und 1990 stieg der %satz in vielen Ländern West- und Zentraleuropas geradezu sprunghaft an, insbesondere in Großbritannien, Frankreich, Dänemark und der ehemaligen DDR.

Es ist also an der Zeit, dieser Entwicklung in allen gesetzlichen Regelungen, also auch beim Sorgerecht, gerecht zu werden.

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Ein Reförmchen für die Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. November 2012

Den Kommentar von Angelika Kahl hätte ich zuletzt an der Stelle vermutet, an der ich ihn gefunden habe: In der Bayerischen Staatszeitung:

‘Das Kindeswohl – natürlich haben das immer alle im Blick. Politik, Jugendamt, Gerichte. Und selbstverständlich die Mütter und Väter. Letztere allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Denn bei Männern scheint es ein Fürsorge-Gen zu geben, das erst mit ihrer Unterschrift auf der Heiratsurkunde aktiv wird.

Wie anders ist das geltende Recht in Deutschland zu erklären: Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes verheiratet, bekommen Mutter und Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sind sie es nicht, ist allein die Mutter sorgeberechtigt. Daran ändert auch die Sorgerechts-Reform nichts, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung nun vorsieht. Ohnehin gibt es die nur, weil ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorschreibt, die offensichtliche Diskriminierung lediger Väter zu beheben.

Zwar werden ledige Väter nun bessergestellt. Konnten sie bislang nichts gegen ein Veto der Mutter ausrichten, sollen sie künftig auch gegen den Willen der Mutter ein Mitsorgerecht beantragen können. Bringt die Mutter binnen sechs Wochen keine Gründe vor, die dagegen sprechen, entscheidet das Gericht ohne jegliche Anhörung von Eltern oder Jugendamt.

Da ist es wieder – das Kindeswohl. Was das Beste für das Kind ist, hängt aber nicht nur von der Perspektive des jeweiligen Elternteils ab. Sondern auch von Grundsatzüberzeugungen: ob verheiratete Väter bessere Väter sind als unverheiratete zum Beispiel – wie anscheinend die Union glaubt.

Jetzt gibt es leider nur einen Mini-Schritt in Richtung echter Gleichberechtigung von verheirateten und ledigen Vätern. Und damit auch der von ehelich und unehelich geborenen Kindern, die eigentlich im Grundgesetz festgeschrieben ist.

Warum nicht einfach die Regel umkehren: Mitsorgerecht auch für den ledigen Vater. Sollte der dann tatsächlich kein Interesse für den eigenen Nachwuchs zeigen oder sogar eine Gefahr für das Kind darstellen, könnte die Mutter ihm immer noch per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht entziehen lassen. Doch lieber geht man vom Regelfall aus, dass ein lediger Vater ein schlechter Vater ist. Unverständlich – zumindest so lange man das Ja-Wort-abhängige Fürsorge-Gen noch nicht nachgewiesen hat.’

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Fachtagung zur paritätischen Doppelresidenz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Oktober 2012

Am 20. September veranstaltete der Väteraufbruch in Köln (VafK) beim Landschaftsverband Rheinland eine Fachtagung zum ‚Wechselmodell‘,  bei der Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf einen Überblick über den Stand der internationalen Forschung zum Aufwachsen von Kindern in elterlicher Doppelresidenz, sowohl im Hinblick auf die Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung, wie im Hinblick auf die positiven Perspektiven und Möglichkeiten, die sich aus einem Modell gelebter elterlicher Parität auch für die Mütter und Väter selbst ergeben, gab.

Im heutigen gesellschaftlichen Geschlechterrollendiskurs steht die Auflösung tradierter Rollenstereotypen ganz oben an. Gesellschaftliches Leitbild ist heute die gleichgestellte Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf, Familienleben, Hausarbeit und gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme. Durch die gesellschaftlichen Leitmilieus wird in einem breiten Konsens um die verstärkte und vermehrte Teilhabe von Männern am Familienleben, der Kindererziehung, der Hausarbeit und um eine Umverteilung der Aufgabenverteilung zwischen Beruf und Familie geworben und diese gefordert.

Gerade die Funktionsträger der sozialen, beratenden, verwaltenden und juristischen Berufe reagieren in der Trennungssituation und bei der Gestaltung von familiären Nachtrennungsverhältnissen oft geradezu reflexhaft im Sinne vergangener und tradierter Rollenklischees und Familienbilder, die zum geführten Geschlechtsrollendiskurs und zur gesellschaftlichen Wirklichkeit der heute gelebten Lebens- und Familienmodelle gar nicht passen.

Ein zweites mächtiges Stereotyp ist daneben wirksam: die Zuordnung des Kindes zu nur einem betreuenden Elternteil, bei weitgehendem Ausschluss des anderen Elternteils von alltäglicher Betreuung und Alltagsleben mit dem Kind.

Die moderne Sozialisationsforschung belegt jedoch die gleichrangige Bedeutung der Beziehung des Kindes zu Mutter und Vater für seine gesunde Entwicklung und die Wichtigkeit des durch die Dreiecksbeziehung zwischen Mutter-Vater-und Kind sich vollziehenden Triangulierungsprozesses.

Nach systemischem Verständnis endet Familie nicht mit Trennung und Scheidung. Die Trennungsfamilie bleibt weiter Familie. Es gehört heute zu den gesicherten Erkenntnissen über Trennungskinder, dass sie dem Erhalt des Familiensystems herausragende Bedeutung beimessen. Familie hört mit dem Trennungsprozess nicht auf, sondern geht von einer Form in eine andere über.

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Diskussion um den Gesetzesentwurf zum Sorgerecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. August 2012

Nach einem Gesetzesentwurf sollen nichtverheiratete Väter demnächst leichter das Sorgerecht für ihr Kind bekommen. Doch die geplante Neuregelung hat viele Kritiker.

plusminus_Sorgerecht

Ein Beitrag der ARD Sendung plusminus.

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Zirkumzision in Deutschland – Impulse für eine öffentliche Diskussion

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. August 2012

‘Das Bundesforum Männer nimmt die in die aktuelle Beschneidungsdebatte eingebrachten kontroversen Positionen mit hohem Respekt zur Kenntnis. Als Interessenverband für Jungen, Männer und Väter ist es uns allerdings wichtig, einige spezifische Perspektiven in die öffentliche Diskussion mit Nachdruck einzubringen und gezielte Fragen an die beteiligten Akteure zu stellen:

  • Bei der Zirkumzision, also der Beschneidung der Vorhaut, handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff am männlichen Genital, der zumeist medizinisch weder akut noch präventiv indiziert ist. Diesen Sachverhalt juristisch zu bewerten, ist Aufgabe des Gesetzgebers und der Gerichte. Als Interessenverband weisen wir jedoch darauf hin, dass es sich hier in den meisten Fällen um minderjährige Jungen handelt, an denen dieser Eingriff vorgenommen wird und die vielfach aufgrund ihres Alters in keiner Weise in der Lage sind, ihr Einverständnis dazu zu geben.
  • Die geschlechtliche Identität der Betroffenen wird in der Diskussion erstaunlich selten thematisiert und die Motivation dieser körperlichen Manipulation auf dem Hintergrund bestimmter Männlichkeitskonstruktionen so gut wie nicht hinterfragt. Daher sei noch einmal hervorgehoben: Jungen werden bei der Beschneidung Objekte eines irreversiblen medizinischen Eingriffs, weil sie Jungen sind und zukünftige Männer werden. Der religiöse Ritus der Beschneidung gar rückt den Eingriff am männlichen Körper ins Zentrum und macht ihn zum Garanten für die Konsistenz von Glaubensgemeinschaften, wobei er auf diese Weise kulturelle Zuschreibungen transportiert, die öffentliche Bilder von Männlichkeiten und das Selbstverständnis von Männern beeinflusst.
  • Das Bundesforum Männer tritt in seiner inhaltlichen Plattform dafür ein, dass Jungen Handlungsoptionen und Zukunftsperspektiven jenseits patriarchaler und einengender Rollenvorstellungen ermöglicht werden. Sie sollen bei der Entwicklung von Lebensentwürfen gefördert werden, die ihnen Perspektiven auf eine mündige, verantwortliche und geschlechtergerechte Teilhabe an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen eröffnen. Dieses Recht auf Selbstbestimmung der Mitglieder unserer Gesellschaft, setzt allerdings ihren Schutz vor Eingriffen in ihre körperliche Unversehrtheit voraus und erfordert besondere Achtsamkeit gegenüber der Persönlichkeitsentwicklung und Ausbildung der sexuellen Identität gerade junger Menschen.
  • Das Bundesforum Männer begrüßt den wachsenden Konsens über die Bedeutung aktiver Väter in der Versorgung und Erziehung von Kindern. Aktive Vaterschaft setzt aber auch Übernahme von Verantwortung für das Kindeswohl voraus. Letzteres bildet aus unserer Perspektive das entscheidende Kriterium und die konstitutive Bedingung für jegliche Aspekte des Elternrechtes. Handlungsleitend für elterliche Sorge muss die individuelle Entwicklung des Kindes vor allen kollektiven Normierungen sein.
  • Die Beschneidung der Vorhaut ist keine chirurgische Lappalie. Die Auswirkung auf die psychosoziale Entwicklung von jungen Männern ist bis heute nicht ausreichend erforscht, obwohl Fälle von Traumatisierungen und Beeinträchtigungen der Sexualität bekannt sind. Ebenso wenig hat diese Fragestellung bis heute Einzug in die Gesundheitsberichterstattung der Bundesregierung gehalten. Hier sind geschlechtsspezifische Desiderata der Gesundheitsforschung und -politik festzustellen, die von der Regierung gemeinsam mit den Fachverbänden für Männergesundheit zu bearbeiten sind.

Es fällt auf, mit welcher Schärfe der aktuelle Diskurs um die Beschneidung geführt wird. Vor allem vor dem Hintergrund der Frage nach der Gewährung der freien Religionsausübung in diesem Zusammenhang ist hohe Sensibilität gegenüber den Gefühlen der betroffenen Glaubensgemeinschaften angebracht. Das Bundesforum Männer möchte mit den folgenden Fragen zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Weiterlesen »

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Keine Lösung ist manchmal die beste Lösung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2012

In Österreich ringen die Regierungsparteien um ein neues Familienrecht – eine Konsequenz aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zum Sorgerecht (Obsorge) von unehelichen Vätern erhöht nun den Druck: Gibt es nämlich keine rechtzeitige Einigung, würden laut einem Expertenpapier aus dem Justizministerium ab 1. Februar „alle Eltern unehelicher Kinder mit der Obsorge betraut” werden.

Derzeit ist es so, dass bei unehelichen Geburten die Obsorge zunächst der Mutter alleine zusteht. Der VfGH hatte im Sommer die derzeitige Regelung als verfassungswidrig beurteilt und eine „Reparaturfrist” bis zum 31. Januar 2013 eingeräumt. Konkret geht es um den Satz „Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut” im Gesetz. Dem Vater müsse auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Obsorge zu beantragen.

Sollte das Gesetz nicht rechtzeitig repariert werden, hätte dies laut den Experten des Justizministeriums folgende Konsequenz: „Selbst wenn die Eltern seit Jahren streiten oder es keinen Kontakt zwischen dem Vater und dem Kind gibt, erhält der Vater automatisch mit diesem Tag die Obsorge.” Eine Ausnahme gäbe es nur bei Leuten, denen ein Gericht bereits das Sorgerecht ausdrücklich entzogen hat.

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