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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

Stillurlaub auch für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. September 2010

Auch spanische Väter haben Anspruch auf Zeit zum Ernähren ihrer Babys – und zwar unabhängig davon, ob die Ehefrau angestellt ist oder nicht. Dies hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Ein spanisches Gesetz aus dem Jahr 1900 über den sogenannten ‚Stillurlaub’ sei eine Diskriminierung und verstoße daher gegen EU-Recht.

Das Gesetz hatte ursprünglich nur angestellten Frauen in den ersten neun Monaten nach der Geburt eines Kindes eine Stunde Arbeitsbefreiung pro Tag gewährt, damit diese ihre Kinder stillen konnten. Später wurde der ‚Stillurlaub’ auch auf Männer ausgeweitet. Dies galt jedoch nur, wenn der Vater eines Kindes mit einer Arbeitnehmerin verheiratet war – weil Selbstständige keinen ‚Stillurlaub’ bekommen konnten.

Im vorliegenden Fall ging es um die Klage eines angestellten Vaters, der ‚Stillurlaub’ in Anspruch nehmen wollte. Dies wurde vom Arbeitgeber abgelehnt, weil die Ehefrau selbstständig tätig war. Das höchste EU-Gericht entschied, es sei diskriminierend, wenn zwar eine abhängig beschäftigte Frau, nicht aber ein abhängig beschäftigter Mann Zeit für die Ernährung des Babys bekommen könne.

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Wer eine menschliche Gesellschaft will, darf Väter nicht ausgrenzen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. September 2010

‚Väter sollen Antrag stellen’, titelt heute die Frankfurter Rundschau in einem Beitrag über den Stand der politischen Diskussion der Neuregelung des Sorgerechts für ledige Väter. Diese ist lange überfällig, nach den Urteilen der EGMR vom Dezember 2009 und des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zwingend geboten.

Zur Diskussion stehen grundsätzlich zwei Varianten: Eine Antragslösung, Väter müssen, wenn die Mutter die gemeinsame Sorge ablehnt, einen Antrag beim Familiengericht stellen und die Widerspruchslösung, Väter erhalten nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht, die Mutter allerdings die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

Mich verwundert schon die Eintracht zwischen konservativen Familienpolitikerinnen wie der CSU-Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär und dem Verband allein erziehender Mütter, die mögliche Konflikte bei Alltagssituationen wie ‚Auf welche Schule soll das Kind gehen? Darf es mit dem Sportverein auf eine Freizeit? Und soll mit dem Geldgeschenk von Oma sein erstes Konto eröffnet werden?’ als Gründe für den Ausschluss der Väter von der gemeinsamen Sorge von Anfang an begründen und das Kindeswohl im Schilde führen.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im Juli ausgeführt, ‚dass, die dem geltenden Recht zugrunde liegende Annahme des Gesetzgebers, dass die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert und von Gründen getragen ist, die nicht Eigeninteressen der Mutter verfolgen, sondern der Wahrung des Kindeswohls dienen, sich nicht bestätigt hat.’

Und einige Absätze später: Weiterlesen »

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Väteraufbruch schlägt Sorgerecht für MediatorInnen vor

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. August 2010

Der Väteraufbruch für Kinder (VAfK) sich mit einer ungewöhnlichen Idee in die Diskussionen um das neu zu schaffende Gesetz zum Sorgerecht eingeschaltet. Dem Nachrichtenmagazin FOCUS zufolge fordert der Verein Väteraufbruch für Kinder, bei Konflikten zwischen den Eltern einen so genannten Kooperationsmanager einzusetzen. Diese Person solle mit gleichen Rechten ausgestattet sein wie Eltern, also auch das Sorgerecht erhalten.

Bundesvorstand Rainer Sonnenberger sagte FOCUS: „Wir halten dies für eine demokratische Lösung, denn die Eltern müssten dann zusammen mit dem Kooperationsmanager agieren. In Streitfällen könnte der Dritte eine schnelle Entscheidung herbeiführen.“ Als Schlichter sollen seiner Ansicht nach Familienpsychologen oder Mediatoren fungieren, die per Gerichtsbeschluss ein zeitlich befristetes Sorgerecht für ein Trennungskind erhielten.

Ich bin auf Details zu diesem Vorschlag gespannt.

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Welches Sorgerecht dient den Kindern?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. August 2010

Diese Frage wird am Freitag im SWR2 Forum diskutiert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang August wurde als ein ‚Sieg der Väter’ gewertet. Bislang bekamen unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung her.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im Trennungsstreit werden kann. Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des Kindes die Meinung des Vaters einholen muss – selbst wenn der vielleicht schon ganz woanders lebt?

In der Sendung diskutieren:

Moderation: Gábor Paál

Sendetermin: SWR2 Forum – Der Realitäts-Check – Freitag, 13. August 2010, 17.05 bis 17.50 Uhr

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Vergesst Daddy nicht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. August 2010

In seiner Kolumne setzt sich Andreas Theyssen, Leiter des Ressorts Politik der Financial Times Deutschland (FTD) in ungewohntem Ton mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der väterlichen Sorgerechts auseinander:

‚Liebe Kinder, die netten Onkels aus Karlsruhe, die Bundesverfassungsrichter, haben Euch ein Geschenk gemacht. Ihr habt jetzt einen Papi. Wenn Eure Eltern nicht verheiratet waren und sich getrennt haben, dann durfte bislang nur Eure Mami entscheiden, in welcher Stadt Ihr lebt, in welchen Kindergarten, in welche Schule Ihr geht und häufig leider auch, wie oft Ihr Euren Papi sehen dürft. Das ist jetzt vorbei. Die Richter haben angeordnet, dass Ihr nun wieder beide Eltern habt. Die wohnen zwar nicht zusammen, aber kümmern sich künftig beide um Euch.

Das war die gute Nachricht. Und nun die schlechte. Leider zählt das nette Geschenk der netten Onkels aus Karlsruhe nicht viel. Es ist ein Geschenk aus Papier, und Papier, so wisst Ihr, hält nicht viel aus, wenn man damit spielt. So werden die allermeisten von Euch auch weiterhin keinen richtigen Papi haben. Und das hat viele Gründe.

So schlimm es ist, aber es gibt leider auch viele Papis, die nichts von ihren Kindern wissen wollen. Rund eine halbe Million von ihnen, und das ist wirklich viel, geben Euren Mamis nicht einmal Geld für Euch, damit sie was zu essen oder Spielsachen kaufen können. Es gibt Papis, die Eure Mami nur eine Nacht lang gekannt haben und danach von ihnen und Euch nichts mehr wissen wollen. Es gibt Papis, die nichts mehr von Euch wissen wollen, weil Ihr sie stört, wenn sie mit einer neuen, 20 Jahre jüngeren Frau ein anderes Leben anfangen wollen.

Es gibt aber auch Papis, die wollen für Euch da sein – aber die Mamis lassen sie nicht. Sie wollen nicht, dass die Papis Euch vom Kindergarten abholen, Euch bei den Hausaufgaben helfen oder Euch trösten, wenn das Mädchen, das Ihr so nett findet, nichts von Euch wissen will. Warum diese Mamis das tun, wissen sie oft selbst nicht. Aber solche Mamis gibt es. …’

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Gleiche Rechte, gleiche Pflichten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. August 2010

Im taz Interview schlägt Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV den Grundsatz “Gleiche Rechte, gleiche Pflichten” für die Regelung des Sorgerechts vor. Und erwartet vom Gesetzgeber, dass er entsprechende Regelungen für Väter formuliert. Konsequenterweise zu Ende gedacht bedeutet dies, dass gesetzlich geregelt wird, das Väter und Mütter sich nicht nur die Erziehung und häusliche Pflege partnerschaftlich aufteilen sondern auch die Verantwortung für das Familieneinkommen.
Dieser Teil der Verantwortung wird momentan den Männern zugeschoben. Von gleichen Pflichten ist also keine Rede und das die Rechte ungleich verteilt sind wird gewollt:

‚ … Warum sollten Mütter mehr Rechte an ihrem Kind haben als die Väter?

Die Väter können natürlich die gleichen Rechte haben, dann müssen sie aber auch die gleichen Pflichten übernehmen. Sorgerecht und Sorgepflicht müsste eigentlich ein Synonym sein, aber das ist es nach unserem Gesetz nicht. Die Betreuung und Sorge für das Kind liegt nach wie vor bei den Müttern, die Väter gehen am Wochenenden mit den Kindern in den Zoo, weil sie gesetzlich nicht zu mehr verpflichtet sind. So etwas ist kontraproduktiv und hat mit Gleichberechtigung überhaupt nichts zu tun. Dazu kommt: die höchste Gewalt-Rate liegt innerhalb der Familien! Wo steht in dieser Frage eigentlich das Wohl des Kindes? Es heißt immer, der oberste Maßstab sei das Kindeswohl, aber im deutschen Gesetz, das in dieser Frage praktisch ein Elternrecht ist, kommen die Kinder nur am Rande vor. Es sind die Eltern, die miteinander kommunizieren müssen.

Wenn die es aber nicht schaffen, miteinander zu reden, warum sollten sie dann ein gemeinsames Sorgerecht haben? Was müsste sich Ihrer Ansicht nach verändern?

Man müsste das Sorgerecht und die Sorgepflicht gesetzlich zusammenbringen, wer Rechte will, muss auch Pflichten übernehmen. Das wäre auch im Hinblick auf Unterhaltsrechte wichtig. So ein Gerichtsverfahren, wie es die Väter jetzt anstreben können, ist nicht leicht zu händeln, das setzt Mutter und Kind oft unter einen Wahnsinns-Stress.

Zur Sorge oder Liebe kann ich ja niemanden gesetzlich verpflichten.

Natürlich kann man Liebe nicht einklagen, aber man kann schon dafür sorgen, dass man sich die Lasten der Erziehung, die Verantwortung besser teilt. Im Moment wird aber einfach eine Rechtsposition gestärkt, das ist mir zu wenig. …’

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Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2010

Es geht voran, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.

Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.

Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.

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‚Gemeinsame Sorge statt Müttermonopol’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. August 2010

Heribert Prantl, Jurist und Journalist und Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, fordert eine “gemeinsame Sorge statt Müttermonopol”.

‚… Das höchste deutsche Gericht hat aber dem Elterngrundrecht ein ungeschriebenes Kindergrundrecht an die Seite gestellt.

Das ist nun beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu bedenken. Kinder, eheliche und nichteheliche Kinder, haben Rechte – auch gegenüber ihren Eltern, auch dann, wenn sie nicht verheiratet sind. Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa. Auch das folgt aus dem Kindergrundrecht: Das höchste Gericht gibt den Interessen und Bedürfnissen der Kinder, also dem Kindeswohl, sogar Vorrang vor den Interessen der Eltern – und daraus muss nun, beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder, endlich die Konsequenz gezogen werden.

Noch einmal: Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa, und zwar nicht nur die ehelichen Kinder, sondern auch die nichtehelichen. Der Gesetzgeber muss den Eltern klar machen, dass ihr Kind ein Recht darauf hat, dass sie gegebenenfalls ihre Streitigkeiten zurückstellen, und dass sie sich gemeinsam um das Kind kümmern.

Bisher ist es in Deutschland so, dass der nichteheliche Vater nur dann das Sorgerecht ausüben darf, wenn die Mutter einverstanden ist – und auch dann nur zusammen mit der Mutter. Das muss nun geändert werden, auch auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nun ist es zwar nicht gerade die Regel, dass die Zahlväter sich danach drängen, sich intensiv um die Kinder zu kümmern: Eine Mehrheit der nichtehelichen Väter (bis zu 80 Prozent) macht schon bei der Zahlung des Unterhalts Sperenzchen. Es gibt aber eine liebende Minderheit von nichtehelichen Vätern, die nicht nur pünktlich zahlen, sondern sich auch um ihr Kind kümmern wollen – derzeit aber absolut kein Recht dazu haben, wenn die Mutter nicht will.

Hier kommt nun das geplante neue, von der Bundesjustizministerin angekündigte Recht: An die Stelle des bisherigen Müttermonopols soll nun richtigerweise die gemeinsame Sorge von Mutter und Vater als gesetzlicher Regelfall treten. Über die Details wird man noch intensiv nachdenken müssen. Kinder sind kein Faustpfand in der Hand von Mutter und Vater – das wird die Maxime für das neue Sorgerecht sein müssen.’

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Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. Juli 2010

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter Edith Schwab macht deutlich, dass der Verband die Interessen von Vätern in Zukunft nicht mehr vertreten wird:

‚Ledige Väter sollen nach Ansicht des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter nicht bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes das Sorgerecht erhalten.

Entsprechende Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gingen an der Lebenswirklichkeit von Alleinerziehenden vorbei, sagt die Vorstandsvorsitzende Edith Schwab. Es sei falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden seien.

Es gebe einfach zu viele Lebensumstände, in denen ein Sorgerecht der nicht ehelichen Väter undenkbar sei. Als Beispiele nannte die Speyerer Rechtsanwältin Schwangerschaften nach flüchtigen Beziehungen, die bereits vor der Geburt wieder gelöst wurden.’

Das kann ja wirklich mal passieren, obwohl Verhütungsmittel und –methoden hinlänglich bekannt sind. Das sind dann ja vielleicht auch die Fälle, in denen ein Widerspruch der Mutter vor Gericht anerkannt wird. Aber mit diesen Ausnahmefällen einen Rechtsbruch, und das ist der weitere Ausschluss der Väter, zu argumentieren, damit verabschiedet sich der VaM endgültig von dem Anspruch, Interessen von Väter zu vertreten.

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Väter haben das Nachsehen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juli 2010

350.000 Kinder sind jährlich in Deutschland von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Vor allem bei unverheirateten Eltern haben die Väter in den meisten Fällen das Nachsehen. Das Sorgerecht hat in Deutschland allein die Mutter. Wenn sie nicht will, hat der Vater keine Rechte auf sein Kind. So ergeht es Herbert Mathé. Er hat seit der Trennung 2008 seine beiden Kinder immer seltener gesehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Praxis als diskriminierend gegenüber Vätern eingestuft. Die Bundesregierung arbeitet nun an einer Neuregelung. Aber auch mit der alten Praxis gab es schon Wege, den Kindern beide Eltern zu erhalten. Das zeigte der Richter Jürgen Rudolph in Cochem an der Mosel. Sein Ziel war es immer, zum Wohle der Kinder zu entscheiden und das ist ihm auch fast immer gelungen.

MonaLisa beschäftigt sich in dem Beitrag, ‚Wenn Väter das Nachsehen haben’ am kommenden Sonntag um 18:00 Uhr mit der Thematik.

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