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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

Bundesverfassungsgericht stärkt die ‚Vätermonate’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. September 2011

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt die sogenannten Vätermonate beim Elterngeld unangetastet. Demnach wird das Elterngeld nur dann für volle 14 Monate gezahlt, wenn Mutter und Vater Elternzeit für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.

Mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 19. August verwarfen die Karlsruher Richter eine Anfrage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zur Verfassungsmäßigkeit der Elterngeld-Regelung als unzulässig. Die Sozialrichter hielten die Regelung für verfassungswidrig, weil sie zu sehr in die innere Aufgabenverteilung der Familie eingreife.

In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Die Regelung zu den „Partnermonaten“ zielt darauf ab, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern und dadurch die einseitige Zuweisung der Betreuungsarbeit an die Frauen mit den nachteiligen Folgen auf dem Arbeitsmarkt aufzubrechen. Damit wollte der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz entsprechen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfolgt dieser Verfassungsauftrag das Ziel, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden. Dies verpflichtet den Gesetzgeber auch dazu, einer tradierten Rollenverteilung zu begegnen, nach der das Kind einseitig und dauerhaft dem „Zuständigkeitsbereich“ der Mutter zugeordnet würde.“

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Nach längerer Elternzeit kein Anspruch auf reguläres Arbeitslosengeld

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. August 2011

Das Arbeitslosengeld für Mütter und Väter, denen nach einer längern Elternzeit gekündigt wurde, bemisst sich nicht nach ihrem früheren Gehalt. Das hat das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel entschieden. Die Richter wiesen mit diesem Urteil die Revision einer zweifachen Mutter ab. Damit hielten sie sich auch an ein eigenes Urteil vom Mai 2008. In drei parallelen Fällen entschied das Gericht am Donnerstag genauso.

In dem konkreten Fall hatte eine Frau nach vier Jahren Elternzeit ihren Job verloren und war nur noch gut drei Monate lang bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen (Aktenzeichen: B 11 AL 19/10 R). Ihr Arbeitslosengeld war dann auf Basis eines sogenannten fiktiven Arbeitsentgelts berechnet worden, weil sie in den letzten zwei Jahren an weniger als 150 Tagen Gehalt bezogen hatte.

Sie forderte mehr und klagte vor dem Sozialgericht Berlin erfolgreich auf Berechnung ihres Arbeitslosengelds auf Grundlage des Gehalts aus den Jahren vor der Elternzeit. Die Berufung vor dem Landessozialgericht verlor die Mutter aber anschließend und zog vor das Kasseler Bundesgericht. Die Regelung sei verfassungswidrig und diskriminierend, argumentierte sie.

Das Bundessozialgericht lehnte den Antrag nun aber ab. In einem ähnlichen Fall hatte es schon im Mai 2008 entschieden, dass fiktive Arbeitsentgelt sei die richtige Grundlage für das Arbeitslosengeld. Gegen das Urteil war damals Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden. Dieses hat mittlerweile aber verkündet, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

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Mehr Rechte für Väter nach Scheidung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. August 2011

SPÖ-Chef Michael Ritsch fordert im Gegensatz zu der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, ebenfalls SPÖ, mehr Rechte für Väter nach Scheidungen. Er sprach sich für eine gemeinsame Obsorge aus. Beide Elternteile sollen im Falle einer Scheidung für die Kinder sorgen.

Sollte ein Frau laut Ritsch nicht wollen, dass ihr Mann und sie gemeinsam die Obsorge teilen, dann sollte sie einen Antrag stellen müssen und dies begründen.

Als SPÖ-Parteichef von Vorarlberg sei er der Meinung, dass es gerechter wäre, wenn beide Familienpartner dieselben Pflichten und Rechte hätten. Er fordert daher eine Änderung der bisherigen Obsorge-Bestimmungen.

Das  Sommergespräch mit Michael Ritsch können Sie hier nachhören

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Vater scheitert mit Klage auf Kindergeld

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. August 2011

Getrennt lebende Väter müssen es hinnehmen, dass sie nach einere Scheidung mitunter ihren Anteil am Kindergeldes verlieren. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor.

Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen wollte nicht hinnehmen, dass er sein halbes Kindergeld an seine geschiedene Frau abgeben sollte, während sie ihre Hälfte für sich behalten dürfe. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde allerdings nicht zur Entscheidung an. Denn nach dem neuen Recht gehöre das Kindergeld nunmehr „den Kindern selbst als deren eigenes Einkommen“. Beide Eltern seien daher verpflichtet, ihren Kindergeldanteil für das Kind zu verwenden. „Kein Elternteil darf also den (…) auf ihn entfallenden Kindergeldanteil mehr für eigene Zwecke nutzen“, so die Verfassungsrichter. Deshalb liege auch keine Ungleichbehandlung zugunsten der Mutter vor.

Dies gilt umso mehr, als die die Anfang 2008 in Kraft getretene Unterhaltsreform sich in aller Regel positiv für die Väter auswirkt. Der Grund: Sie verpflichtet den betreuenden Elternteil, meist die Mutter, dazu, deutlich früher wieder arbeiten zu gehen – und auch mehr zu arbeiten. Nur wenn die Mutter dazu keine Möglichkeit hat, führen die Neuerungen zu einer höheren Belastung für den Unterhaltspflichtigen, meist den Vater.

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Rechte der Väter stehen an dritter Stelle

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. August 2011

Die Meinungsbildung innerhalb der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP zu einer Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern ist noch nicht abgeschlossen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion mit.

Wörtlich heißt es dazu: „Über dieses äußerst schwierige und sensible Thema gibt es aber bisher noch keine abschließende Verständigung.“ Es geht laut Antwort darum, die Rechte der ledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berechtigten Interessen der betroffenen Mütter aus den Augen zu verlieren. Bei einem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung werde das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen.

Ferner werde bei einer gemeinsamen Sorge die Kooperationsbereitschaft der Eltern „in jeder denkbaren gesetzlichen Lösung“ eine wichtige Rolle spielen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 unter anderem gerügt, dass der nichteheliche Vater keine Möglichkeit habe, die nicht erfolgte Zustimmung der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen.

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Bundesgerichtshof verpflichtet Alleinerziehende zu Vollzeitjob

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. August 2011

Geschiedene Alleinerziehende müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Vollzeitjob annehmen, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sei nur dann, wenn sie konkret nachweisen können, dass sie nicht in vollem Umfang arbeiten können. Die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen – vorausgesetzt, nach der Unterrichtszeit besteht eine Betreuungsmöglichkeit. Das hat der BGH am Dienstag entscheiden. (Az. XII ZR 94/09).

Im konkreten Fall ging es um den Unterhalt einer alleinerziehenden Mutter für ihre Tochter, die in die dritte Klasse geht. Das Oberlandesgericht  Düsseldorf hatte der Frau einen Anspruch auf Unterhalt zugesprochen. Sie sei nur verpflichtet, halbtags zu arbeiten: das Kind habe längere Zeit in einer Pflegefamilie gelebt und benötige einen behutsamen Übergang, um das Kind und auch die Mutter nicht zu überfordern.

Dem widersprach der BGH: Der betreuende Elternteil müsse die Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus darlegen und beweisen. Das Kind könne in einer offenen Ganztagsschule betreut werden.

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Das deutsche Sorgerecht ist eine Menschenrechtsverletzung an Kindern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. Juli 2011

Mama oder Papa? – Wenn nichts mehr geht, entscheidet ein Richter, zu wem ein minderjähriges Kind hinkommt. Der Richter soll dabei stets das Kindeswohl im Blick haben. Stellt sich die Frage: Kann er das überhaupt?

Können Juristen ohne zusätzliche pädagogische und psychologische Qualifikation die Wünsche von Kindern erahnen, Familienstrukturen und Familiendynamiken durchblicken, entscheiden was besser ist für das Kind. Kann ein Richter unter diesen Vorrausetzungen überhaupt nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden?

Nein, sagt in Politikum der ehemalige Familienrichter Hans-Christian Prestien im Gespräch mit Stephan Karkowsky.

Die Sendung zum Nachhören.

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Väter mit gemeinsamem Sorgerecht von Anfang an in die Pflicht nehmen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juli 2011

Vor gut einem Jahr, am 21. Juli 2010, hat das Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber aufgefordert, das Sorgerecht für nicht verheiratete Paare neu zu regeln, und selber eine Übergangsregelung getroffen, nach der ein Familiengericht beiden Eltern das Sorgerecht übertragen kann, auch wenn dies nur ein Elternteil beantragt.

Die Umsetzung dieses Auftrags lässt auf sich warten. Zwar hat die zuständige Bundesjustizministerin im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMJ vom Mai, kann sich die Koalition bislang aber nicht auf ein neues Regelungsmodell einigen. Derzeit versucht die SPD Fraktion mit einer Kleinen Anfrage wieder Bewegung in das Thema zu bringen.

In Österreich wird zurzeit darüber diskutiert, die Väter durch einen verbindlichen ‚Papa-Monat’ in die Pflicht zu nehmen. Ich bin der Überzeugung, dass dies durch eine klare gesetzliche Regelung zu einem gemeinsamen Sorgerecht, unabhängig davon, ob eine Partnerschaft den Segen der Ehe hat oder nicht, wesentlich besser gelingen kann. Eine derartige Bestimmung wäre ein klares Signal, das Väter in einer verantwortungsvollen Rolle in der Familie mit Fürsorgeaufgaben erwünscht sind und nicht nur auf die Aufgabe des Ernährers verwiesen werden.

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Mein Kind gehört mir (nicht)

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. Juli 2011

Ein Feature von Matthias Baxmann über das elterliche Sorgerecht gab es heute Vormittag auf SWR 2. Im Ankündigungstext heißt es:

‚Wenn sich Eltern scheiden und sich über das Sorgerecht streiten, wird gezerrt und gezogen, geblockt und gemauert nach dem Motto: Mein Kind gehört mir. Es geht um das Umgangsrecht, den Alltagsentscheid und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Matthias Baxmann lässt einen Vater und eine Mutter zu Wort kommen, die sich beide bemühen, den Kontakt zum Kind zu pflegen. Sie stehen exemplarisch für einen zermürbenden Kampf um das Kind.’

Das Manuskript der Sendung gibt es als pdf und die Sendung im mp3 Format zum nachhören.

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Nachgezahltes Arbeitseinkommen mindert nicht das Elterngeld von Selbstständigen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Juni 2011

Entgelte, die Selbstständige für eine bereits früher geleistete Arbeit erst während des Elterngeldbezugs erhalten, dürfen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Mit diesem Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 12. April 2011 (Aktienzeichen L 13 EG 16/19) liegt nun erstmals ein obergerichtliches Urteil zu diesem Thema vor.

Am 28. August 2007 schrieb ein freiberuflicher Fernsehredakteur für ein abgeschlossenes Projekt eine Rechnung über 7.044,93 € an seinen Sender. Die Zahlung erfolgte zwei Monate später, am 5. Oktober 2007. Soweit für Selbstständige normal. Das Problem war nur: Seit dem 1. Oktober bezog der Redakteur Elterngeld. Und als er dem zuständigen Versorgungsamt später als Einkommensnachweis seine Umsatzsteuervoranmeldung einreichte, sah dieses in der nachträglichen Zahlung ein anrechenbares Einkommen – und kürzte das zunächst auf den Höchstbetrag von 1.800 € festgesetzte Elterngeld auf dem Mindestbetrag von 300 € pro Monat, obwohl er während der Elternzeit überhaupt nicht gearbeitet hatte.

Auf seine Klage bestätigte das Sozialgericht Köln diese Entscheidung mit der Begründung, angesichts des Zuflusses von etlichen tausend Euro fehle es am “Bedarf” für ein so hohes Elterngeld.

Das aber entspricht nicht der Gesetzeslage, urteilte des LSG NRW: “Das Elterngeld ist keine bedarfsabhängige Sozialleistung, sondern … eine familienpolitische Subvention mit verhaltenssteuernder Zielrichtung.” Es solle berufstätige Eltern motivieren, sich für eine bestimmte Zeit ausschließlich der Kindererziehung zu widmen.

Das aber habe der Redakteur unbestritten getan: Er habe während der Elternzeit “keine Handlung vorgenommen, die auf einen Erwerbserfolg gerichtet gewesen sei”. Deshalb könne hier nicht das “strenge Zuflussprinzip” gelten, wie es z.B. für Einkünfte während des Alg-II-Bezug gilt und bei dem es allein auf das Datum des Geldeingangs ankommt, sondern das “modifizierte Zuflussprinzip” des Steuerrechts. Danach aber habe der Redakteur das strittige Einkommen bereits vor Beginn der Elternzeit “erzielt”, weshalb es beim Elterngeld nicht zu berücksichtigen sei.

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