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Archiv für die 'Politik' Kategorie

Ledige Männer sind als Väter nicht weniger geeignet als verheiratete

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. Dezember 2012

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will die Rolle der Väter im Sorgerecht für Kinder nicht verheirateter Eltern stärken. ‚Ledige Männer sind als Väter nicht weniger geeignet als verheiratete‘, sagte sie den ‚Stuttgarter Nachrichten‘ in einem Interview für die Silvesterausgabe.

‚Wenn ein Vater durch einen Antrag bei Gericht Interesse an elterlicher Verantwortung zeigt, soll er sich nicht erst einer umfassenden Tauglichkeitsprüfung unterziehen müssen.‘

Die Ministerin sagte, das sei der Kern der Sorgerechtsreform, die Bundestag und Bundesrat noch im Januar verabschieden sollten. ‚Es muss nicht geprüft werden, ob ein Mann gut genug als Vater ist, sondern umgekehrt, ob es dem Wohl seines Kindes ausnahmsweise widersprechen würde, wenn er Verantwortung übernimmt‘, sagte sie.

Das neue Gesetz gehe zunächst davon aus, dass beide Elternteile Verantwortung für Kinder übernehmen sollen, auch wenn sie kein Paar mehr sind, erläuterte sie. Um die gemeinschaftliche Sorge zu verhindern, müssten Mütter künftig nachweisen, dass das Kindswohl gefährdet ist, wenn auch der Ex-Partner für das Kind sorgt. Sobald es Anhaltspunkte dafür gebe, dass die gemeinsame Sorge dem Kind schaden würde, müsse ein Gericht dem sorgfältig nachgehen. Dies könne der Fall sein, wenn Eltern so zerstritten sind, dass sie nicht mehr miteinander sprechen.

Dass Bewegung in die Sache kommt ist zu begrüßen, mit der vorliegenden Regelung und der von der Ministerin dargelegten Interpretation, können Väter aber nach wie vor ausgegrenzt werden. Es dient dem Kindeswohl, wenn es eine Beziehung zu Vater und Mutter hat! Dieser Grundsatz muss sich auch in dem Gesetz widerspiegeln. Ein Mann, der die Vaterschaft anerkennt ist der Vater, und das auch schon vor der Geburt des Kindes!

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Elternzeit spätestens zu Beginn der Schwangerschaft planen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. Dezember 2012

Eine Gesetzesänderung mit gravierenden Folgen: Wer demnächst Nachwuchs bekommt, muss mindestens sieben Monate vor Geburtstermin in die richtige Steuerklasse wechseln. Sonst drohen kräftige Einbußen beim Elterngeld.

Die Gesetzesänderung, die zum Jahreswechsel greift, hat unzählige junge Familien in spe kalt erwischt. Der Bundesrat hat Anfang Juli die Neuerungen zum Elterngeld ab 2013 auf den Weg gebracht – und kaum jemand hat’s bemerkt. Eigentlich sollte ein kleiner Dreh an Steuerstellschrauben alles einfacher machen und für eine schnellere Auszahlung des Elterngelds sorgen. Jetzt bringt er Tausenden, die ab Januar Nachwuchs bekommen und in Elternzeit gehen, finanzielle Nachteile.

Bis zum Jahresende können angehende Eltern noch relativ leicht selbst ausrechnen, was sie an Zuschüssen erwartet. Für ihr Neugeborenes bekommen sie in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt, höchstens 1800 Euro im Monat – und das bis zu 14 Monate lang. Für Arbeitnehmer ist die Rechnung bislang einfach: Sie schnappen sich ihre Gehaltsabrechnung und nehmen den Nettolohn nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Grundlage. Zusätzlich geht noch ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben außen vor. Grundsätzlich gilt: Je mehr Netto, desto mehr Elterngeld.

Ab 2013 muss anders gerechnet werden: Künftig wird der Bruttolohn für die letzten zwölf Monate vor der Geburt zugrunde gelegt, nicht mehr der Nettolohn wie bisher. Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 %, dieser Wert liegt über den aktuellen Beitragssätzen. Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer – und damit auch das Elterngeld.

Auf den ersten Blick schlägt die Gesetzesänderung nur marginal durch: Bei einem Bruttolohn zwischen 2000 und 3000 Euro im Monat schrumpft das Elterngeld um rund sieben bis zehn Euro, wie Steuerfachmann Rauhöft vorrechnet.

Viel stärker wirkt sich das neue Gesetz allerdings bei der Lohnsteuer aus, die ebenfalls vom Brutto abzuziehen ist. Dafür ist die Lohnsteuerklasse maßgeblich, die die betreuende Mutter respektive der Vater in den vorangegangenen zwölf Monaten am längsten hatte. Grundsätzlich gilt zwar weiter: Verheiratete können mit einem cleveren Wechsel der Steuerklasse in der Schwangerschaft ihr Nettoeinkommen nach oben schrauben.

Doch der Umstieg in die andere Steuerklasse muss für Kinder, die ab 2013 geboren werden, mindestens sieben Monate vor der Geburt passiert sein. Bei der Berechnung des neuen Elterngelds zählt nämlich allein die Steuerklasse, die am längsten in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes eingetragen war.

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Väter haben ein größeres Problembewusstsein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Dezember 2012

In seinem Kommentar zur aktuellen Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung betont Reinhard Müller in der FAZ zu Recht, dass es bei der Entscheidung für oder gegen Kinder auch auf die Unternehmenskultur ankommt: ‚Hochdotierte Tätigkeiten ohne Perspektive, aber mit peinlicher Präsenzkultur werden von immer mehr hochqualifizierten Bewerbern abgelehnt. Auch von Männern. Wer gute Mitarbeiter haben und halten will, der muss ihnen ein familienfreundliches Klima bieten.‘

Eine väterbewusste Unternehmenskultur wird durch mehr als klimatische Bedingungen geprägt, es geht um die konkreten Arbeitsbedingungen und den Führungsstil. Dabei kann der Staat förderliche Rahmenbedingungen setzen. Und auch bei der Rollenverteilung hat er die Aufgabe, Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Aufgabenteilung zum Beispiel durch passende Gesetze im Steuer- und Familienrecht zu schaffen.

Seine These, ‚Männer tun sich meist leicht mit der Behauptung, Beruf und Familie seien leicht miteinander zu vereinbaren.‘ ist jedoch völlig aus der Luft gegriffen, im Text der Studie steht das Gegenteil: ‚So sind Väter von Kindern unter 18 Jahren zu 88 % der Meinung, dass sich Familie und Beruf in Deutschland nicht gut miteinander vereinbaren lassen (IfD Allensbach 2011). Mütter von Kindern unter 18 Jahren äußern diese Meinung „nur“ zu 78 %. Die große Mehrheit der Betroffenen sieht demnach ein Vereinbarkeitsproblem. Doch die weniger stark betroffenen Männer sind in dieser Hinsicht problembewusster als die eigentlich stärker betroffenen Frauen.‘

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Neue Regelungen bei Elterngeld und Elternzeit ab 1. Januar 2013

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Dezember 2012

Beim Elterngeld und bei der Elternzeit müssen sich Mütter und Väter auf Änderungen einstellen. Dabei geht es insbesondere um die Berechnung des Elterngeldes. Bettina Graue, Rechtsberaterin der Arbeitnehmerkammer in Bremen, hat wichtige Änderungen zusammengestellt:

Die gute Nachricht: Die Berechnung wird für die Elterngeldstellen vereinfacht und verkürzt somit das Verfahren. Die schlechte Nachricht: Durch pauschalierte Abzüge werden die meisten Eltern weniger Elterngeld erhalten als nach dem bisherigen Verfahren. Kleinere Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gibt es außerdem bei der Elternzeit.

Die Höhe des Elterngeldes wird auf der Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes errechnet. Es beträgt in der Regel 67 Prozent des nach der Geburt entfallenden Arbeitsentgelts, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Für die ab dem 1. Januar 2013 geborenen Kinder ermittelt die Elterngeldstelle nun ein fiktives Nettoeinkommen, indem sie pauschal die Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben dabei zukünftig hohe Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, etwa für Pendler für die Wege zum Arbeitsort oder bei doppelter Haushaltsführung.

Auch die Abzüge für Werbungskosten, die unterschiedlich hoch ausfallen können, werden nur noch pauschal auf der Basis der Werbungskostenpauschale von jährlich 1.000 Euro vorgenommen. Nicht mehr anerkannt werden zudem Steuerfreibeträge aufgrund der Behinderung eines Elternteils oder des Kindes. Auch Sozialabgaben werden pauschal in Höhe von 21 Prozent abgezogen, obwohl der tatsächliche Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen bei derzeit 20,025 % liegt. In 2013 wird dieser Satz sogar auf 19,675 % sinken.

Ebenfalls nachteilig für die Eltern: Ab dem 1. Januar 2013 wird unter anderem durch den Bezug von Mutterschaftsgeld grundsätzlich ein voller Monat Elterngeld verbraucht. Dies betrifft besonders Frauen, deren Kinder vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen und deren Mutterschutzfrist sich um den Zeitraum verlängert, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte. Reicht dadurch die Mutterschutzfrist in einen weiteren Monat hinein, führt dies zu einem vollständigen und zusätzlichen Verlust des Elterngeldanspruchs für den betreffenden Monat.

Etwas besser stellen sich nun Eltern, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen. Weiterlesen »

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Väterverbände nur Zuschauer bei der Anhörung zum Sorgerecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. November 2012

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages liefert mit seiner heutigen Anhörung zur Reform des Sorgerechts einen weiteren Beweis dafür, dass Väter Eltern zweiter Klasse sind

Die Reform zielt darauf ab, eine Diskriminierung von Vätern abzustellen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor fast genau 3 Jahren gerügt hatte: Bis dato haben ledige Väter keine Möglichkeit, das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter des gemeinsamen Kindes zu erhalten. Nun soll diesen Vätern ein Klagerecht eingeräumt werden, über dessen Details heute diskutiert wird.

Dafür hat der Rechtsausschuss Sachverständige geladen, und mit dem Verein Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wird auch eine von Müttern dominierte Interessengruppe vertreten sein, die der Reform kritisch gegenüber steht. Väterverbände hingegen finden vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages kein Gehör: Sie wurden schlichtweg nicht eingeladen.

„Das ist ein echter Skandal“, so der Bundesvorsitzende des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VafK), Rainer Sonnenberger. „Kaum vorstellbar, dass der Rechtsausschuss über eine Frauenquote beriete, ohne Frauenverbände einzuladen. Oder dass eine Regelung für religiöse Beschneidungen nur unter Christen und Atheisten diskutiert würde, während jüdische und muslimische Verbände draußen bleiben müssten. Gleichstellung von Vätern mit Müttern – davon sind wir sowohl beim Sorgerecht als auch in der parteipolitisch praktizierten Realität noch weit entfernt.“

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Die Rolle der Väter – Was verändert das neue Sorgerecht?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. November 2012

Es geht um ein emotional und ideologisch aufgeladenes Thema: Sollen Väter nichtehelicher Kinder auch gegen den Willen der Mütter die gemeinsame elterliche Sorge bekommen? Unter den alleinerziehenden Eltern sind Väter mit etwa zehn Prozent derzeit noch eine Minderheit. Doch der gesellschaftliche Wandel ist unübersehbar: Immer mehr junge Männer möchten aktiv ihre Väterrolle wahrnehmen und an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder teilhaben. Das neue Sorgerecht ist Thema im Bundestag, am Mittwoch, den 28. November findet eine Sachverständigenanhörung statt.

Wie sehen die Entwürfe für die neuen Regelungen aus? Gehen sie zu Lasten der Mütter? Sind sie wirklich am Kindeswohl orientiert? Wie werden die Familiengerichte mit ihnen umgehen?

Ein Feature von Astrid Springer in NDR Info, am 27. November 2012, um 20.30 Uhr, anschließend eine Diskussion zum Thema in der NDR Info Redezeit ab 21.05 Uhr.

Moderator Matthias Franck begrüßt als Gäste:

  • Timm Kreyer, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator
  • Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes
  • Ursula Kodjoe, Diplom-Psychologin und Familientherapeutin

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Von Vätern ist keine Rede

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. November 2012

Damit hat niemand gerechnet. Vor kurzem haben sie noch mit der Familienministerin gemeinsam eine Erklärung zu familienbewussten Arbeitszeiten verabschiedet und betont, dass sich entsprechende Angebote für Unternehmen in jedem Fall rechnen. Und in dieser Woche nun ein Frontalangriff auf das Kernelement der Familienpolitik: Die Elternzeit müsse radikal verkürzt werden, damit gut qualifizierte Mütter früher an den Arbeitsplatz zurückkehren, lassen die Arbeitgeber über ihren Präsidenten Hundt verkünden.

Diese Forderung löst zu Recht Empörung aus. Abgesehen davon, dass mit der Verkürzung der finanzierten Phase der Elternzeit auf 14 Monate schon ein starker Anreiz zur zeitigen Rückkehr an den Arbeitsplatz geschaffen wurde, müssen auch die übrigen Rahmenbedingungen stimmen. In 9 Monaten tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kraft, aber es fehlen bundesweit noch 220.000 Plätze um die völlig unzureichende Quote von 39% zu erfüllen. Dadurch wird Vielen, die wieder arbeiten gehen wollen, eine rechtzeitige Rückkehr in den Betrieb unmöglich gemacht.

Der stärkste Faktor bei dieser Frage ist meiner Ansicht nach aber die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Hier ist den Vätern mit den zwei Partnermonaten ein Weg eröffnet worden, der aber leider nicht weiter entwickelt wurde. Weder die notwendige Ausweitung der ‚Vätermonate‘ noch die Möglichkeit einer Teilelternzeit sind in dieser Legislaturperiode angegangen worden. Dabei zeigen Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern, dass eine längere Elternzeit von Männern, der beste Einstieg in eine geschlechtergerechte Aufgabenteilung ist.

Aber diese ist, so lässt sich sowohl aus dem Nichthandeln der Verantwortlichen in Politik und den Forderungen aus dem Arbeitgeberlager schließen, hierzulande nicht erwünscht. Sonntagsreden statt Alltagshandeln!

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Regierungsrat will den Freitagmorgen für Tätigkeiten im Haushalt frei haben

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. November 2012

Baschi Dürr, der 35-jährige Regierungsratskandidat der FDP in Basel, will – falls gewählt – am Freitagmorgen wie bisher seine Kinder betreuen und im Haushalt arbeiten. Er werde den Freitagmorgen nachholen, und daher auf den Lohn in Höhe von 300.000 Franken will er nicht verzichten.

Mit dieser Forderung sticht er in ein Wespennest: «Regierungskandidat B. Dürr will vollen Lohn bei Freizeit für Haushalt. Berufstätige Mütter mit Teilzeitlohn sofort nachfordern!», schrieb Susanne Leutenegger Oberholzer, SP-Nationalrätin aus dem Kanton Basel-Landschaft, gestern auf dem sozialen Netzwerk Twitter. Frauen würden zu tieferen Löhnen arbeiten und Gratisarbeit leisten. «Männer fordern, bevor sie die Arbeit aufgenommen haben», doppelte Leutenegger Oberholzer nach.

«Waschi» Dürr, wie der FDP-Politiker auf Twitter auch genannt wird, muss auch Kritik von der Basler SP-Regierungsrätin Eva Herzog einstecken. «Ein Regierungsrat kann nicht einen fixen halben Tag pro Woche freinehmen», sagte Herzog zur «NZZ am Sonntag». Das Pensum sei zu gross, und es gebe zu viele Termine, bei denen man nicht einfach sagen könne: «Ich bin heute nicht da.»

Andere Politiker wie der Präsident der Basler SVP, Sebastian Frehner, glauben, dass Dürr mit der Aktion eine «gute Marketingstrategie» verfolge, um vor den Wahlen am 25.November noch linke Stimmen zu ergattern. Auch aus Dürrs Partei wird Skepsis geäußert. Kurt Fluri, FDP-Nationalrat, Stadtpräsident von Solothurn und Vater von fünf Kindern, hält die Absicht für «löblich, aber nicht durchsetzbar». In Exekutivämtern sei man bezüglich der Termine im Wesentlichen fremdbestimmt.

«Ein fixer Halbtag – das funktioniert nicht», sagte Fluri auf Anfrage. Dass er alles unter einen Hut bringen könne, verdanke er seiner Frau. «Sie ist voll für die Familie da und deshalb klappt es bei uns», sagt Fluri.

Vonseiten der Frauen ist jedoch auch Begeisterung zu vernehmen. «Ich finde es sehr gut, wenn Repräsentanten der FDP für solche flexible Arbeitsmodelle einstehen», sagt Claudine Esseiva, Präsidentin der FDP Frauen. Dürr gehe in Basel mit gutem Beispiel voran. Sie hoffe, sein Vorhaben werde Schule machen.

In die gleiche Richtung argumentiert Maya Graf, Grüne-Nationalrätin aus dem Kanton Basel-Landschaft, Biobäuerin, zweifache Mutter und bald Nationalratspräsidentin. «Es ist ein wichtiges Thema, das Herr Dürr aufwirft», sagte Graf auf Anfrage. Die dauernde Verfügbarkeit von Kaderleuten müsse diskutiert werden. Man sollte auch dort Teilzeit arbeiten können. Aber natürlich nur, wenn der Lohn angepasst würde.

Die Kritik von Herzog verstehe sie aber auch. «Wenn das nur eine einzelne Person macht, ist es äußerst schwierig», sagt Graf. Das Wirtschaftssystem sei aber leider so eingerichtet, das man omnipräsent sein müsse. Sie hoffe, dass die Schweiz eines Tages so weit sei, dass die Möglichkeit als selbstverständlich gilt.

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Den Erkenntnissen müssen Taten folgen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. November 2012

Christoph Lippok bringt das Dilemma vieler Väter in seinem Blogbeitrag ‚Organisieren, Flexibilisieren und Kommunizieren‘ auf den Punkt: Der Erkenntnis, dass Familie systemrelevant ist, muss die Bereitschaft folgen, das Berufsleben zu verändern, auch das der Väter. Und der verbalen Aufgeschlossenheit in vielen Sonntagsreden vor allem Taten, in Politik und Wirtschaft.

‚Der Mann kommt nach Hause. Es ist knapp nach 23 Uhr. Nach einem intensiven Austausch zum Thema Familie-, Familienbildung und Väterarbeit. Die Frau sitzt noch am Schreibtisch, Unterricht für die kommenden Tage vorbereiten. Ein Gespräch mit den Updates des Tages muss auf später verschoben werden. Vertieftes Arbeiten. Er schleicht nach oben, setzt sich noch an den Rechner. …

Um 6.20 Uhr steht der Große vor dem Bett: “Papa, kommst Du runter?” “Gleich!” 10 Minuten später ist Papa unten. Frühstück wird vorbereitet, Papierkram erledigt. Der zweite Sohn kommt auch angeschlichen. Frühstück, eine willkommene Pause mit wenigstens einem Teil der Familie. …

So oder so ähnlich sieht es in vielleicht hunderttausenden Familien in Deutschland aus. Organisieren, Flexibilisieren und Kommunizieren auf höchstem Niveau. Wenn es nur in Ansätzen in den Unternehmen der Republik so laufen würde, dann ginge es der Wirtschaft und Gesellschaft deutlich besser.

Wie sehr beschleicht mich Unbehagen und Wut, wenn ich Geschichten höre, dass Teilzeitarbeit verweigert wird und man Väter und Mütter für unfähig hält, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen und ihnen vorwirft, sie hätte ein Organisationsproblem. Und wenn Frauen zugebilligt wird, dass sie das Zeug Führungspositionen haben, nur eben nicht mehr nach der Geburt eines Kindes und dem Wunsch, im alten Job Teilzeit zu arbeiten. Plötzlich haben sie ihre Qualifikation verloren und müssen in die zweite oder dritte Reihe zurücktreten. Absurd. Oder wenn man Geschichten hört, dass Mann oder Frau selbst Schuld sind, wenn sie sich für Familie statt Beruf entscheiden. Dann sind sie eben auch selbst Schuld, wenn sie nur noch Aufgaben zweiter und dritter Klasse bewältigen dürfen. Diese Aufzählung ließe sich unendlich fortsetzen. …‘

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Akzeptanz der Elternzeit von Vätern – Erfahrungen aus den nordischen Staaten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. November 2012

Die Einführung der Elternzeit hat in Deutschland zu lebhaften Debatten über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geführt. Derzeit wird dabei auch ausdrücklich die Rolle des Vaters diskutiert. Mittlerweile nehmen über ein Viertel der Väter in Deutschland zumindest die zwei so genannten „Vätermonate“, Tendenz steigend.

Die Veranstaltung wirft einen Blick auf die nordischen Staaten, die oft als die geschlechtergerechtesten Staaten der Welt bezeichnet werden und auch im Bereich der Elternzeit als Vorreiter gelten. Schon lange haben hier etwa Länder wie Schweden oder Island einige Monate der Elternzeit auch speziell für die Väter reserviert, um die Auszeit der Eltern nach der Geburt eines Kindes geschlechtergerechter zu gestalten.

Wie hat sich hier die Akzeptanz der Elternzeit für Väter – bei den Männern selbst und auf dem Arbeitsmarkt – entwickelt? Welche weiteren gesellschaftlichen und politischen Weichenstellungen waren dafür nötig? Und welche Maßnahmen wären eventuell auch für Deutschland hilfreich?

Diese und weitere Fragen werden wir mit Experten aus Schweden und Island diskutieren.

Wir laden Sie hiermit herzlich zum Zuhören und Diskutieren ein. Die Veranstaltung findet am 15. November in der Friedrich-Ebert Stiftung in Berlin statt und wird deutsch-englisch simultan übersetzt. Eine Anmeldung ist bis zum 11. November 2012 per Mail möglich.

Programmablauf:

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