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Archiv für die 'Politik' Kategorie

Beförderung trotz Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. September 2017

Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht negativ auf Beschäftigte auswirken. Haben sie vor einer längeren Abwesenheit eine Beförderung zugesagt bekommen, muss diese oder eine gleichwertige Stelle auch bei ihrer Rückkehr noch verfügbar sein, befanden die Luxemburger Richter und begründen dies mit der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen.

Geklagt hatte eine Beamtin vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Sie sollte in der Senatsverwaltung Berlin eine Führungsposition antreten und dafür eine zweijährige Probezeit absolvieren. Die Probezeit verstrich jedoch, ohne dass sie – wegen Schwangerschaft und anschließender Elternzeit – die Stelle je angetreten hatte. Nach ihrer Rückkehr musste sie daher auf ihrer alten Position weiterarbeiten. Die Führungsposition wurde anderweitig vergeben.

Die Luxemburger Richter wiesen das Berliner Verwaltungsgericht an, sicherzustellen, dass der betroffenen Beamtin direkt eine angemessene Stelle zugewiesen wird.

Das ist eine gute Nachricht für Familien. Junge Mütter und Väter dürfen keine Steine in den Weg gelegt bekommen. Das darf aber nicht nur für Beamte gelten.

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Elterngeld verändert soziale Normen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. August 2017

Das im Jahr 2007 eingeführte Elterngeld hat soziale Normen verändert. Wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, gehen viele Mütter ein Jahr in Elternzeit. Während Frauen mit geringen Einkommen früher als zu Zeiten des Erziehungsgeldes, das vom Elterngeld abgelöst wurde, an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, pausieren Frauen mit mittleren und hohen Einkommen durch das Elterngeld länger vom Job, nachdem ihr Kind geboren wurde. Katharina Wrohlich aus der Forschungsgruppe Gender Studies des DIW Berlin hat gemeinsam mit ihren Kolleginnen Clara Welteke und Ulrike Unterhofer zudem herausgefunden, dass sich die Mütter dabei auch vom Verhalten ihrer Arbeitskolleginnen leiten lassen. Mit Blick auf die Väter scheint es inzwischen gesellschaftlich akzeptiert zu sein, dass sie in Elternzeit gehen, meist jedoch nur für die minimale Dauer von zwei Monaten.

Darüber hinaus wirkt das Elterngeld sogar auf Personen, die gar kein Elterngeld beziehen: So haben viele Großeltern, deren Söhne nach Einführung des Elterngeldes Vater geworden sind, ihre Vorstellungen von der Aufgabenteilung zwischen Mann und Frau verändert. „Die Einführung des Elterngeldes hatte auch gleichstellungspolitische Zielsetzungen“, so Wrohlich. „Es war von der Politik gewünscht, dass sich Einstellungen und soziale Normen verändern. Das ist gelungen, denn das Rollenverständnis von Männern und Frauen ist zumindest ein Stück weit egalitärer geworden, sogar bei den Großeltern.“

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... hat sich diese Norm wirklich verändert?

Erweiterungen des Elterngeldes könnten eine gleichmäßigere Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit zwischen Vätern und Müttern noch forcieren. Dazu zählt das vom DIW Berlin untersuchte Modell einer Familienarbeitszeit. Dieses sieht vor, dass Eltern ein- bis dreijähriger Kinder finanzielle Leistungen erhalten, wenn sowohl der Vater als auch die Mutter ihre Arbeitszeit auf 75 bis 80 Prozent einer Vollzeitstelle reduzieren. Damit könnten soziale Normen weiter verändert werden, etwa in die Richtung, dass sich Väter noch stärker an der Kinderbetreuung beteiligen.

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Eltern wollen eine Wahl haben, können sich aber nicht entscheiden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Mai 2017

Am 24. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Parteien überschlagen sich im Vorfeld mit Versprechen für bessere Familienförderung – von kostenloser Kita bis hin zu Kindergrundsicherung. Wie Mütter und Väter ihre Situation empfinden, welche Wünsche und Bedürfnisse sie haben, zeigt eine repräsentative Studie der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID für die 1.000 Frauen und Männer mit Kindern bis 10 Jahren befragt wurden. Mir fällt bei den Ergebnissen auf, dass sich diese von anderen aktuellen Studien, wie z.B. „Warum nicht fifty-fifty? Betriebliche Rahmenbedingungen der Aufteilung von Erwerbs- und Fürsorgearbeit in Paarfamilien“ gar nicht so sehr unterscheiden, die Schlussfolgerungen aber diametral entgegengesetzt sind: ELTERN ignoriert die Anliegen und Wünsche von Vätern und verweist sie in die Erwerbssphäre.

Obwohl sich in den vergangenen Jahren die Familienförderung in Deutschland deutlich verbessert habe, z.B. durch Elterngeld und Vätermonate, Kindergelderhöhung und Kita-Ausbau, fühlen sich Eltern offenbar nicht entlastet, eher im Gegenteil: Laut den Studienergebnissen spüren 87 Prozent der befragten Eltern zunehmenden Druck. Einer der Gründe dafür scheint von der Berufstätigkeit auszugehen: 86 Prozent der Eltern meinen, dass Familien sich heute eher dem Arbeitsmarkt anpassen müssen als umgekehrt.

Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verschlechtert sich, anstatt sich zu verbessern: Während in der ELTERN-Studie vor vier Jahren noch 43 Prozent sagten, dass sie mit der Vereinbarkeit gut klarkommen, sind dies 2017 nur noch 29 Prozent der Befragten. 68 Prozent der Eltern geben heute an, sie hätten „einige“, oder „große Probleme“, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Das Gefühl, bei der Gestaltung ihres Lebens nicht die Wahl zu haben, verstärkt den Druck auf Eltern zusätzlich. So sagen 61 Prozent der Befragten, dass sie es sich nicht aussuchen können, ob sie arbeiten oder zu Hause bei den Kindern bleiben. Zudem haben 84 Prozent den Eindruck, es werde von Eltern erwartet, die Kinder möglichst früh in der Kita betreuen zu lassen. Genau das wollen die meisten Eltern aber nicht – nur jede vierte Frau will nach einem Jahr zurück in den Beruf, die große Mehrheit hält einen Zeitpunkt zwischen eineinhalb und drei Jahren nach der Geburt des Kindes für richtig. Wichtiger als weiterer Ausbau der Kinderbetreuung ist den meisten Eltern finanzielle Familienförderung wie die kostenlose Krankenversicherung nicht berufstätiger Ehepartner (60 Prozent) oder deutlich mehr Kindergeld (55 Prozent).

Dass Väter und Mütter sich Job, Kindererziehung und Haushalt gerecht teilen, klingt zwar modern, ist aber zumindest für die ersten Jahre mit Kind nicht das Wunschmodell der befragten Eltern: Nur 23 Prozent wünschen sich dieses Modell. 41 Prozent der Befragten sind hingegen für „Vater Vollzeit, Mutter Teilzeit und kümmert sich um Hausarbeit und Kinderbetreuung“. Auch die klassische Rollenverteilung (Vater ist Alleinverdiener, Mutter kümmert sich um Haushalt und Kinder) wird offensichtlich wieder attraktiver: Wollten dies 2013 nur sechs Prozent der Befragten, so sind es heute 17 Prozent. Vor allem jüngere Eltern unter 30 Jahren (23 Prozent) halten das für besonders erstrebenswert.

„Dass Eltern in Deutschland, ganz besonders die Mütter, sich heute mehr als je zuvor unter Druck fühlen, sollte alle Parteien aufrütteln“, sagt ELTERN-Chefredakteurin Marie-Luise Lewicki. „zumal die Ergebnisse der Studie ganz klar zeigen, was Eltern wollen: die Freiheit, ihr Leben selbst zu gestalten. Das drückt sich im Wunsch vor allem nach finanzieller Förderung aus, aber auch in dem Wunsch, mindestens eineinhalb Jahre beim Kind zu bleiben. Mütter wissen heute, dass der Job zum Leben gehört, Hausfrau für immer möchte praktisch niemand mehr sein. Dass trotzdem so viele Eltern nach wie vor die „klassische Arbeitsteilung“ vorziehen, ist kein Beleg für eine Retraditionalisierung, sondern eine sehr kluge Reaktion auf Lebensrealitäten: So lange in mehrheitlich von Männern ausgeübten Berufen sehr viel mehr verdient wird als in „Frauenberufen“, und so lange sich die Anforderungen der Arbeitswelt am Leben kinderloser Singles orientieren, wird sich daran nichts ändern.“

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Dare to share – mehr partnerschaftliche Vereinbarkeit wagen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. März 2017

Am 20. Februar ist in Berlin die OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf in Deutschland veröffentlicht worden. „Deutschland hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich verbessert. Auch gesellschaftlich wird heute die Erwerbstätigkeit von Müttern eher akzeptiert als noch vor 15 Jahren. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist. Dies schwächt nicht nur die wirtschaftliche Stellung von Frauen, angesichts des demografischen Wandels bleiben so auch wirtschaftliche Potenziale ungenutzt“, sagte die OECD-Sozialexpertin Monika Queisser.

Der Bericht empfiehlt unter anderem, mehr Väter zur Inanspruchnahme von Elternzeit zu ermutigen. Betreuungsangebote für Kleinkinder und auch für Grundschuldkinder sollten weiter ausgebaut und flexibler gestaltet werden. Ein Anspruch auf Rückkehr zu voller Erwerbstätigkeit nach einer familienbedingten Teilzeitphase könnte helfen, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen. Durch eine Weiterentwicklung familienpolitischer Förderinstrumente könnte Eltern eine Erwerbstätigkeit in größerem Umfang ermöglicht werden. Im Bereich Steuern und Transfers könnte das System so angepasst werden, dass Paare zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbstätigkeit ermutigt werden. und damit dazu beitragen, dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen weiter verringert werden.

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Das Residenzmodell ist kein gesetzliches Leitbild – Urteil des BGH zum Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Februar 2017

Der unter anderem für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Februar entschieden, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf.

Die Veröffentlichung des Urteils am 27. Februar lässt bei Befürwortern wie Gegnern des Wechselmodells die Wellen hochschlagen. Während es von Vätervertretern einhellig begrüßt wird, so erklärt Markus Witt, Vorsitzender des Väteraufbruch für Kinder und Sprecher der Initiative Doppelresidenz: „„Wir begrüßen sehr, dass damit konfliktverschärfendes Verhalten von Eltern mit dem Ziel, die Doppelresidenz zu verhindern, ein Ende finden wird“, polemisieren die GegnerInnen.

So schreibt Gunnar Schupelius in der Berliner Zeitung: „Meine Güte, wie blauäugig sind diese Juristen! Wissen sie überhaupt, was eine feindselige Trennung der Eltern für furchtbare Schäden in der Seele des Kindes anrichtet? Das verunsicherte, geplagte, traurige Kind soll also mit dem Richter über das Wechselmodell diskutieren? In welchem Alter? Mit drei Jahren oder mit sechs, mit neun oder mit 13?“

Der Deutsche Juristinnenbund will Mütter dauerhaft auf die Rolle der Hausfrau festlegen „Vor allem dann, wenn die Aufgabenteilung in der Ehe die Kinderbetreuung der Mutter zugewiesen hat, bestehen ernste Zweifel daran, dass die paritätische Betreuung nach Trennung der Eltern das „Beste“ für das Kind ist.“

Und im Internet hat eine Mütterinitiative eine Petition gegen das Urteil gestartet, die u.a. folgendermaßen begründet wird: „Die Einteilung des Lebens eines Kindes in zwei Hälften zur Befriedigung der Eigentumsinteressen der Eltern an der Lebenszeit des Kindes hat für den Alltag und die Gesundheit des Kindes weitreichende Folgen.“

Außer Acht gelassen wir dabei von Allen, dass eine Trennung oder Scheidung immer dazu führt, dass auch das Leben der Kinder in verschiedenen Sphären stattfindet und wenn Väter und Mütter sich nicht vor, während oder nach einer Trennung einigen können, ein Gericht dies entscheidet. Beim ‚klassischen‘ Residenzmodell sind ist das Verhältnis etwa 75 zu 25. In der vielfältigen Wirklichkeiten liegt es häufig zwischen dieser Marge und dem Idealfall von 50 zu 50. ‚Aufgeteilt‘ wird das Kind also in jedem Fall, es sei denn ich grenze einen Elternteil, den Vater?, aus.

Genau das war die Ausgangslage in dem vorliegenden Fall: Der Sohn hält sich bislang überwiegend bei der Mutter auf. Im Mai 2012 trafen die Eltern eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Im vorliegenden Verfahren erstrebt der Vater die Anordnung einer Umgangsregelung in Form eines paritätischen Wechselmodells. Er will den Sohn im wöchentlichen Turnus abwechselnd von Montag nach Schulschluss bis zum folgenden Montag zum Schulbeginn zu sich nehmen. Das Amtsgericht hat den Antrag des Vaters zurückgewiesen. Dessen Beschwerde ist vor dem Oberlandesgericht ohne Erfolg geblieben.

Auf die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde des Vaters hat der BGH den Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen. Denn

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. … Weiterlesen »

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Was die Beteiligung von Vätern an der Erziehung ihrer Kinder stärkt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Februar 2017

Colette Fagan und Helen Norman von der Manchester University haben erforscht, welche Faktoren die Beteiligung von Vätern an der Erziehung ihrer Kinder stärken. Ihre Ergebnisse:

Die Möglichkeit für den Vater, Vaterschafts- und Elternurlaub zu nehmen, ist von entscheidender Bedeutung, ebenso wie die Förderung von Arbeitszeiten für Männer, die ihnen ein aktives Familienleben ermöglichen, also insbesondere eine kürzere Vollzeit. Bei der Elternzeit kommt es darauf an, dass die Monate für den Vater reserviert sind

Die Forscherinnen fanden zudem heraus, dass ein Vater eher an der Kinderbetreuung beteiligt ist, wenn die Mutter Vollzeit beschäftigt ist. Daher sind Maßnahmen, die es allen Frauen ermöglichen, eine sanfte Wiederaufnahme der Beschäftigung nach der Geburt zu ermöglichen, zu einer gleichberechtigteren Gleichstellung der Geschlechter förderlich. Eine qualitativ hochwertige, erschwingliche und flexible Kinderbetreuung ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung.

Schließlich sei es auch wichtig, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu reduzieren. Wenn Mütter weniger verdienen und deshalb in Teilzeit wechseln reduziert dies die Wahrscheinlichkeit, dass der Väter an der Betreuung ihrer Kinder beteiligt sind.

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Jungenbeschneidung in Deutschland

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Januar 2017

Am 8. Mai veranstalten das Klinische Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zusammen mit der Sektion Kinder- und Jugendpsychosomatik der DGPM und der Betroffenenorganisation MOGiS e.V. anlässlich des fünften Jahrestages des „Kölner Beschneidungsurteils“ eine wissenschaftliche Fachtagung zur Jungenbeschneidung in Deutschland. Das Kölner Landgericht bewertete in seinem Urteil eine medizinisch nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen als eine strafbare Körperverletzung. Der Gesetzgeber gestattete Eltern jedoch schon wenige Monate später im dafür neu geschaffenen §1631d BGB, aus jeglichem Grunde in eine medizinisch nicht notwendige Genitalbeschneidung ausschließlich ihres Sohnes rechtswirksam einzuwilligen.

Zahlreiche Jungen und Männer leben in Deutschland mit den Folgen einer im Kindesalter erlittenen medizinisch nicht indizierten Beschneidung. Oft spielen religiöse oder kulturelle Motivationen der Eltern eine Rolle. Häufig erfolgen auch angeblich medizinisch notwendige Beschneidungen ohne Vorliegen einer objektiv bestehenden medizinischen Indikation. Die Beschneidung und ihre möglichen negativen körperlichen, sexuellen und psychosomatischen Auswirkungen werden auch heute noch häufig als vermeintlicher „kleiner Schnitt“ ohne Folgen bagatellisiert und stehen aus unterschiedlichen Gründen auch nicht im diagnostischen Fokus des ärztlichen Gespräches. Die möglichen Komplikationen dieser irreversiblen Verletzung des männlichen Genitales sind jedoch erheblich.

Die Fachtagung am Universitätsklinikum Düsseldorf möchte deshalb aus unterschiedlichen Fachbereichen auf aktuellem Wissens- und Forschungsstand informieren. Sie soll für dieses kontroverse, mit Tabus und Ängsten besetzte Thema eine Plattform des sachlich fundierten und respektvollen Dialogs schaffen. Neben Referenten aus den Fachbereichen der Urologie, Kinderchirurgie, Psychosomatik und der Rechtswissenschaften werden auch internationale Referierende aus den Bereichen der Kultur- und Religionswissenschaften sowie auch leidvoll von ihrer Beschneidung Betroffene vortragen.

Die Tagung findet von 9:00 bis 18:00 Uhr im Universitätsklinikum Düsseldorf statt, die Kosten betragen 60,00 Euro. Alle weiteren Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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Zwei Jahre VÄTERNETZWERK NRW

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Januar 2017

Am 19. Januar 2017 fand in Düsseldorf die Abschlussveranstaltung zum erfolgreichen Pilotprojekt statt. Christina Kampmann, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, lobte das Engagement für eine väterorientierte Personalpolitik. Expertinnen und Experten, Personalverantwortliche aus Unternehmen sowie Väter, die ihre Vereinbarkeitslösungen schilderten, boten vielfältige Anregungen zum Nachdenken oder Nachmachen.

© Väter PAL gGmbH, Illustratorin: Clara Roethe, www.clararoethe.de

© Väter PAL gGmbH, Illustratorin: Clara Roethe, www.clararoethe.de

Am Pilotprojekt nahmen E.ON SE, ERGO Group AG, ista Deutschland GmbH, Sparkasse KölnBonn und Vodafone GmbH teil. Die Unternehmen konnten das umfangreiche väterspezifische Programm der Väter PAL gGmbH nutzen, um Vätern die Möglichkeit zu bieten, sich in Webinaren und unternehmensübergreifenden Veranstaltungen zu Themen aus den Bereichen Erziehung und Work-Life-Balance zu informieren sowie an Vater-Kind-Aktivitäten teilzunehmen. Die Initiierung von Väternetzwerken in den teilnehmenden Unternehmen war ein weiterer Baustein, den Austausch zu fördern. Spezielle Formate für Führungskräfte rundeten das Angebot ab. Eine ausführliche Evaluation im Rahmen des Projektes bestätigt, wie wichtig es ist, Mitarbeiter auch in ihrer Vaterrolle wahrzunehmen und wertzuschätzen. 75 Prozent der befragten Teilnehmer sind überzeugt, dass ein aktives Väternetzwerk im Unternehmen den Veränderungsprozess zu einer väterorientierten Personalpolitik voranbringen kann.

Mehr als 20 ExpertInnen bzw. Personalverantwortliche aus Unternehmen sorgten für zahlreiche und vielfältige Impulse sowie einen regen Austausch mit den rund 100 Teilnehmenden – sei es im Expertenpanel „Aushandlungsprozesse in der Partnerschaft“, der Podiumsdiskussion „Vereinbarkeit 2020 – nur noch mit Müttern UND Vätern!“ oder in einem der vier Workcafés zu den Themen Digitalisierung der Arbeits- und Familienwelt, väterbewusste Führung, Väternetzwerke in Unternehmen oder Partnerschaftlichkeit als Vereinbarkeitstrend.

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Der Weg in die Teilzeit darf keine Einbahnstraße sein!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Januar 2017

Die Familienorganisationen der AGF fordern eine gesetzliche Möglichkeit, die Arbeitnehmer/innen den Weg zurück in Vollzeit erleichtern soll, nachdem sie sich für eine Teilzeitarbeit entschieden haben. Anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Daten zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen vom Statistischen Bundesamt unterstützen die Organisationen die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Weg in die Teilzeit auf Wunsch zu befristen.

„Wir unterstützen Frau Nahles in ihrem Bestreben, das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nun möglichst schnell gesetzlich umzusetzen. Denn angesichts der Leistungen, die Familien bei dem täglichen Spagat zwischen beruflichen Anforderungen und familiärer Verantwortung erbringen müssen, braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.

Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen machen deutlich, dass viele Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Arbeitsumfang unzufrieden sind: fast 15 Prozent der Arbeitnehmer/innen in Teilzeit sind „unterbeschäftigt“ und würden gern ihre Arbeitsstunden erhöhen. Gleichzeitig wünschen sich zahlreiche Personen, die in Vollzeit arbeiten eine Reduzierung ihrer beruflichen Wochenarbeitsstunden. …

Angesichts der Wünsche der Familien treten die Familienorganisationen für einen allgemeinen Anspruch auf Befristung der Teilzeit ein. Ziel sollte es sein, dass mit Auslaufen der Befristung automatisch ein Rückkehrrecht bis hin zum vorherigen Arbeitsumfang gilt. Im Fall widerstreitender Interessen sollen Beschäftigte mit minderjährigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen vorrangig berücksichtigt werden.

Eine solche Befristung sollte nach Vorstellungen der AGF innerhalb einer sechsmonatigen Frist vor Ablauf verlängert werden können. Diese Frist gilt auch für eine Rückkehr zu einem Arbeitsumfang mit einer geringeren als der ursprünglich gültigen Wochenstundenzahl. Ansonsten sollte nach Ablauf der befristeten Teilzeit wieder automatisch die ursprüngliche Wochenarbeitszeit gelten. Die Möglichkeit, leichter zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, könnte auch dazu beitragen, dass mehr Männer ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, um Sorgearbeiten innerhalb der Familie zu übernehmen.

Aus Sicht der AGF sind weitere grundsätzliche Änderungen am Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) notwendig: Die Ablehnung eines Teilzeitwunsches soll nur dann möglich sein, wenn dem „dringende betriebliche Gründe“ entgegenstehen. Zudem sollte Arbeitnehmer/innen die Aufstockung des Arbeitsumfangs erleichtert werden, insbesondere für Personen mit familiären Sorgeaufgaben.“

Aus der Sicht der Väter ist ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit eine unabdingbare Voraussetzung, um die Möglichkeiten einer vorübergehenden Arbeitszeitverkürzung nutzen zu können.

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Unternehmen vernetzen Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Dezember 2016

In der Abschlussveranstaltung des VÄTERNETZWERK NRW am 19. Januar kommen die Familienministerin von Nordrhein Westfalen, Christine Kampmann, Experten, Personalvorstände, Führungskräfte und Vätern aus den beteiligten Unternehmen und aus weiteren Best Practice Unternehmen gleichermaßen zu Wort.

Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich in vier Workcafés aktiv an der Gestaltung von väter- und familienfreundlichen Strukturen zu beteiligen. In einem Expertenpanel geht es um das Thema partnerschaftliche Aufgabenteilung und eine neue Vereinbarkeitsstrategie für Mütter und Väter.

Ablauf

13:00 Ankommen

13.30 Start der Fachtagung:
 Bild- und filmische Einführung

Gesprächsrunde mit jungen Vätern: Moderne Väter an der Wickelfront, oder bleibt alles beim Alten?

Väter in Unternehmen: Vorstellung der Ergebnisse des Pilotprojektes Väternetzwerk NRW. Was hat es gebracht und wo genau liegt der Mehrwert für Unternehmen und Väter? – Volker Baisch, Koordinator des Väternetzwerks NRW, Geschäftsführer Väter gGmbH

Expertenpanel: Partnerschaftliche Aushandlungsprozesse in Zeiten von neuen Vereinbarkeitsstrategien und neuen Familienformen

Kaffeepause zum Netzwerken

WorkCafés mit Experten aus der Praxis: Facetten von väterbewusster Personalpolitik in Unternehmen

1. WorkCafé: Digitalisierung der Arbeits- und Familienwelt – ein Gewinn für Väter?!

2. WorkCafé: Väterbewusste Führung in Zeiten neuer Vereinbarkeitsstrategien von Müttern und Vätern

3. WorkCafé: Wirkung und Nutzen von Väter-(Online)-Communities, Väternetzwerken und Väter-Konferenzen in Unternehmen

4. WorkCafé: Partnerschaftlichkeit als neuer Vereinbarkeitstrend – ohne Väter keine Partnerschaftlichkeit

Interview und Rede Ministerin Christine Kampmann: Familienministerin Nordrhein Westfalen

Podiumsdiskussion: Vereinbarkeit 2022 – nur noch mit Müttern und Vätern!

Kabarett, Abschluss und Ausblick

18.30 Ausklang bei Wein und Brezeln

Das Projekt VÄTERNETZWERK NRW wurde vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Hier können Sie sich zu der Veranstaltung anmelden.

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