Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. September 2011
Der Schweizer Ständerat hat das Postulat von Anita Fetz überwiesen und dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen Bericht über Umsetzungsmöglichkeiten für Väter- und Elternzeitmodelle nach dem Vorbild der Altersvorsorge zu erarbeiten. Damit kümmern sich Parlament und Regierung der Schweiz erstmals offiziell um dieses Anliegen.
Ivo Knill von der Männerzeitung ist der ‚Vater’ der Idee. Männerzeitung und männer.ch haben diesen ‚Eisbrecher-Vorschlag’ dann gemeinsam entwickelt und mit einer überparteilichen Parlamentariergruppe (Alec von Graffenried, Grüne; Norbert Hochreutener, CVP; Anita Fetz, SP; Christian Wasserfallen, FDP; Andrea Geissbühler, SVP) politisch lanciert.
Das Ziel, wieder Bewegung in die verhärtete Diskussion um einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub zu bringen, ist damit bereits erreicht. Bundesrat Didier Burkhalter hat sich das Modell in einem persönlichen Gespräch darstellen lassen. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt, wenn auch mit Vorbehalten, das Anliegen. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit ließ sich ebenso überzeugen.
Der Clou des neuen Modells: Statt direkt auf die “1. Säule” eines staatlich finanzierten Vaterschaftsurlaubs zu zielen (entsprechende Vorhaben sind zur Zeit politisch chancenlos) will das Modell über eine 2. und 3. Säule Möglichkeiten für privat finanzierte, aber steuerbefreite Väter-/Elternzeitlösungen zu schaffen.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. September 2011
Eltern wollen ihre Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen, gut für ihre Kinder sorgen können, ausreichend für sie Zeit haben und ein gutes unterstützendes Umfeld vorfinden. Das geht aus dem Monitor Familienleben 2011 hervor, den Bundesfamilienministerin Kristina Schröder heute in Berlin vorgestellt hat.
Besonders wichtig sind den Menschen gesicherte finanzielle Verhältnisse der Eltern, genügend Zeit der Eltern für die Familie und genügend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersgruppen. Das Elterngeld ist bei der Bevölkerung als eine herausragende Leistung für Familien etabliert und unumstritten. 79 % halten es für eine gute Regelung, die große Mehrheit der Bevölkerung ist davon überzeugt, dass die meisten Eltern in der ersten Zeit nach einer Geburt auf das Elterngeld angewiesen sind.
Die wichtigsten Ergebnisse des Familienmonitors sind
- Trotz aktueller politischer Fragen wie Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Entwicklung des Wirtschaftswachstums bleibt Familienpolitik für die Mehrheit der Menschen wichtig: Die Förderung junger Familien (53 %) und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (47 %) werden häufiger genannt als die Reform des Gesundheitswesens, die Senkung von Steuern oder der Atomausstieg.
- Väter möchten sich stärker in der Familie engagieren, können es aus Zeitmangel jedoch nicht. 59 % der Väter geben an, dass sie unter der Woche nur wenig Zeit für die Familie hätten (Mütter 19 %). Nur wenige Väter haben einen Beruf, der sich gut mit der Familie vereinbaren lässt (18 %).
- 58 % der Menschen und mehr als zwei Drittel der Eltern (67 %) bewerten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als schlecht. Für 81 % der Väter ist daher eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtigste Aufgabe von Familienpolitik.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. September 2011
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt die sogenannten Vätermonate beim Elterngeld unangetastet. Demnach wird das Elterngeld nur dann für volle 14 Monate gezahlt, wenn Mutter und Vater Elternzeit für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.
Mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 19. August verwarfen die Karlsruher Richter eine Anfrage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zur Verfassungsmäßigkeit der Elterngeld-Regelung als unzulässig. Die Sozialrichter hielten die Regelung für verfassungswidrig, weil sie zu sehr in die innere Aufgabenverteilung der Familie eingreife.
In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Die Regelung zu den „Partnermonaten“ zielt darauf ab, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern und dadurch die einseitige Zuweisung der Betreuungsarbeit an die Frauen mit den nachteiligen Folgen auf dem Arbeitsmarkt aufzubrechen. Damit wollte der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz entsprechen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfolgt dieser Verfassungsauftrag das Ziel, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden. Dies verpflichtet den Gesetzgeber auch dazu, einer tradierten Rollenverteilung zu begegnen, nach der das Kind einseitig und dauerhaft dem „Zuständigkeitsbereich“ der Mutter zugeordnet würde.“
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. September 2011
Trotz Vorbehalten will der Schweizer Bundesrat einen durch die Eltern mitfinanzierten Vaterschaftsurlaub prüfen. Erstmals signalisiert auch der Arbeitgeberverband seine Unterstützung.
In seiner Antwort auf das Postulat von SP-Ständerätin Anita Fetz, welches analog zur Altersvorsorge ein steuerbefreites Sparmodell für angehende Väter vorschlägt, schreibt der Bundesrat: „Trotz grundsätzlichen Vorbehalten ist der Bundesrat bereit, das vorgeschlagene Modell einer vertieften Analyse zu unterziehen, da es gewisse neue und interessante Ansätze erhält.“ Er werde eine Auslegeordnung der verschiedenen Modelle vornehmen, diese miteinander vergleichen und in einem Bericht deren Vor- und Nachteile aufzeigen.
Selbst der Arbeitgeberverband (AGV), der sich bisher genauso vehement wie der Bund gegen die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs gewehrt hat, kündigt seine Unterstützung an. „Gegen das Modell ist nichts einzuwenden“, sagt Ruth Derrer, Mitglied der AGV-Geschäftsleitung. Denn im Gegensatz zu früheren Modellen, die immer von einer Rundumfinanzierung durch den Staat ausgingen, gehe es hier um eine Beteiligung der Väter beziehungsweise Eltern, indem sie einen Prozentsatz ihres Lohns für den Babyurlaub abgeben.
„Wichtig ist für uns, dass die Bedingungen für den Bezug eines Vaterschaftsurlaubs oder der Elternzeit nicht im Gesetz verankert werden“, sagt Derrer. Für viele KMU sei es heute schon schwierig, die verschiedenen Abwesenheiten wie Ferien oder Militär organisatorisch zu bewältigen. „Es sollte deshalb den Betrieben überlassen werden, wie sie mit den Anträgen auf Vaterschaftsurlaub und Elternzeit umgehen.“ Dies hat der AGV auch in der Stellungnahme zum Postulat Fetz geschrieben, die vor rund zwei Wochen an alle bürgerlichen Parlamentarier verschickt wurde. Für die Vertreterin der Arbeitgeber ist klar: „Die Bereitschaft unter den Arbeitgebern ist gestiegen, gerade auch Vätern ein verstärktes Engagement in der Kinderbetreuung zu ermöglichen.“
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. September 2011
Die kurzen Kindergeld-Varianten locken in Österreich mehr Väter in Karenz: Seit ihrer Einführung verzeichnen die Varianten 12+2 Monate und das einkommensabhängige Kindergeld 27 % Väterbeteiligung. Das geht aus einer aktuellen Statistik des Familienministeriums hervor.
Der Väteranteil beim einkommensabhängigen Kindergeld (maximal 12+2 Monate, 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, höchstens 2.000 Euro, jeweils bei Beteiligung beider Partner) betrug demnach rund 27 %. Die Kurzvariante 12+2 (1.000 Euro) wies eine Väterbeteiligung von knapp 32 % auf. Die Varianten waren Anfang 2010 eingeführt worden, rückwirkend für Geburten ab dem 1. Oktober 2009.
Familienminister Reinhold Mitterlehner zeigte sich angesichts der Daten zufrieden: „Wir haben die bei Einführung der neuen Kindergeldvarianten gesetzten Ziele mehr als erreicht. Offensichtlich haben wir die Rahmenbedingungen richtig gesetzt.“
Auch das schon länger bestehende Modell 15+3 (800 Euro) kann mit rund 27 % in Sachen Väterbeteiligung mit den kürzesten Varianten mithalten. Dem Familienministerium zufolge gehen Männer bei den kurzen Varianten häufiger in Karenz als bei den Langvarianten 20+4 (624 Euro) und 30+6 Monate (436 Euro).
Bei dieser Statistik handelt es sich nicht um eine Momentaufnahme, sondern einen längeren Beobachtungszeitraum.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. September 2011
Immer mehr Väter beziehen Elterngeld. Dies geht aus den neuesten Ergebnissen der Elterngeldstatistik hervor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, mehr als 38.000 Väter für ihre zwischen Januar und März 2010 geborenen Kinder Elterngeld in Anspruch genommen. Dies sind 2,5 % mehr Leistungsbezieher als ein Jahr zuvor. Die Zahl der geborenen Kinder ist im gleichen Zeitraum um 1,3 % gestiegen.
Grund für die gestiegene Inanspruchnahme des Elterngelds ist, dass immer mehr Väter zeitweise ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen. Die sogenannte Väterbeteiligung (Anteil der Kinder, deren Vater Elterngeld bezogen hat) lag für im ersten Quartal 2010 geborene Kinder bei 24,4 %. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum ist dies ein Anstieg um 1,4 Prozentpunkte.
Annähernd jeder dritte Vater (31 %) hat das Elterngeld unmittelbar nach der Geburt, das heißt im ersten Lebensmonat des Kindes in Anspruch genommen. Weitere rund 12 % der Väter bezogen im zweiten oder dritten Lebensmonat des Kindes erstmals Elterngeld. Mehr als jeder fünfte Vater (22 %) erhielt das Elterngeld erstmals im zwölften oder 13. Lebensmonat des Kindes. Durchschnittlich nahmen Väter 3,4 Monate lang Elterngeld in Anspruch. Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. September 2011
105 Väter im öffentlichen Dienst Österreichs haben seit Beginn des Jahres den sogenannten „Papa-Monat“ in Anspruch genommen. „Ein voller Erfolg“, sagt Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Sie will, dass noch mehr Väter wertvolle Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen können und fordert den Papa-Monat auch in der Privatwirtschaft.
„Die Zahlen zu Papa-Monat und Väterkarenz im öffentlichen Dienst sprechen für sich. Väter wollen Zeit mit ihren Kinder verbringen und die sollten wir ihnen auch geben“, sagt Frauen- und Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Seit Jahresanfang können Männer im öffentlichen Dienst nach der Geburt ihres Kindes einen Monat unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Allein im Innenministerium nutzen bereits 35 Männer diese Möglichkeit, im Verteidigungsministerium waren es 21.
Seit dieser Zeit ist auch die Zahl der Väter, die in Karenz gehen, stark gestiegen. „Viele sagen: Der Papa-Monat macht Lust auf mehr, also auf die Väterkarenz“, so Heinisch-Hosek über die Erfahrungen junger Väter. Die Zahlen bestätigen das. Während in der Privatwirtschaft lediglich 4,7 % der Väter im ersten Halbjahr in Karenz gingen (ein Plus von nur 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr), hat sich der Anteil von Vätern in Karenz im öffentlichen Dienst von 7,8 auf über 9 % erhöht.
Gabriele Heinisch-Hosek will sich deshalb weiter für einen Papa-Monat auch in der Privatwirtschaft stark machen. Um das zu finanzieren, schlägt die Ministerin vor, einen Monat des Kindergeldbezugs vorzuziehen, so dass der Vater parallel zum Wochengeld der Mutter schon das Kindergeld bezieht. Durch die Regelung über das Kindergeldgesetz würde der „Papa-Monat“ der Wirtschaft nichts kosten. Die Ministerin will nun in weiteren Gesprächen Vertreter der Wirtschaft von den Vorteilen des „Papa-Monats“ überzeugen.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. August 2011
Das Arbeitslosengeld für Mütter und Väter, denen nach einer längern Elternzeit gekündigt wurde, bemisst sich nicht nach ihrem früheren Gehalt. Das hat das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel entschieden. Die Richter wiesen mit diesem Urteil die Revision einer zweifachen Mutter ab. Damit hielten sie sich auch an ein eigenes Urteil vom Mai 2008. In drei parallelen Fällen entschied das Gericht am Donnerstag genauso.
In dem konkreten Fall hatte eine Frau nach vier Jahren Elternzeit ihren Job verloren und war nur noch gut drei Monate lang bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen (Aktenzeichen: B 11 AL 19/10 R). Ihr Arbeitslosengeld war dann auf Basis eines sogenannten fiktiven Arbeitsentgelts berechnet worden, weil sie in den letzten zwei Jahren an weniger als 150 Tagen Gehalt bezogen hatte.
Sie forderte mehr und klagte vor dem Sozialgericht Berlin erfolgreich auf Berechnung ihres Arbeitslosengelds auf Grundlage des Gehalts aus den Jahren vor der Elternzeit. Die Berufung vor dem Landessozialgericht verlor die Mutter aber anschließend und zog vor das Kasseler Bundesgericht. Die Regelung sei verfassungswidrig und diskriminierend, argumentierte sie.
Das Bundessozialgericht lehnte den Antrag nun aber ab. In einem ähnlichen Fall hatte es schon im Mai 2008 entschieden, dass fiktive Arbeitsentgelt sei die richtige Grundlage für das Arbeitslosengeld. Gegen das Urteil war damals Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden. Dieses hat mittlerweile aber verkündet, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. August 2011
Klare Worte findet Tanja Dückers in der Zeit zum familienpolitischen Schlingerkurs der Bundesregierung und dem Durchmerkeln der zuständigen Ministerin Schröder.
‚… Politische Gestaltungsmittel wie das Elterngeld brauchen Jahre, um ihre Wirkung zu entfalten. Wenn man sie abschafft, bevor sich dafür überhaupt ein gesellschaftliches Klima etablieren konnte, dreht man sich im Kreis. Bis Männer gerne zwei und vielleicht auch mehr Monate frei nehmen, um sich ihrem Nachwuchs zu widmen, dies nicht nur per Gesetz möglich ist, sondern von Chefs und Kollegen wirklich akzeptiert wird, vergeht Zeit. Mit dem Hin und Her der vorangebrachten und dann wieder in Frage gestellten Maßnahmen frustriert und verwirrt man die Bevölkerung. Es ist wie mit der Rechtschreibreform: Am Ende verstehen alle nur noch Bahnhof und wenden sich genervt ab.
Der Familienexperte des Instituts für Demoskopie Allensbach, Steffen de Sombre, verweist darauf, dass junge Paare dazu tendieren, ihren Kinderwunsch aufzuschieben, wenn sie keinen sicheren Arbeitsplatz haben; oftmals klappt es später jedoch aus biologischen Gründen nicht mehr. Wichtig wären daher Schritte hin zu verbindlicheren Arbeitsverträgen für Berufsanfänger: In den letzten Jahren haben sie immer öfter nur eine befristete Anstellung bekommen. Auch sind die Ausbildungszeiten in Deutschland immer noch zu lang, gerade Akademiker stehen oft erst mit Mitte, Ende dreißig finanziell auf sicherem Boden – hier hätten viele politische Akzente gesetzt werden können.
Viele der Kinderlosen in Deutschland sind keine kinderfeindlichen Hedonisten, sondern Menschen mit Zukunftsangst, die den richtigen Zeitpunkt für eine Familiengründung verpasst haben. Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. August 2011
19 Prozent der 20- bis 35-jährigen Väter gaben in einer Forsa-Befragung für die Zeitschrift „Eltern“ an, Elternzeit genommen zu haben (überwiegend zwei Monate). Vier von fünf Männern aller Altersgruppen schrecken jedoch davor zurück: 45 Prozent von ihnen schätzen die Konsequenzen für die Karriere als „sehr oder eher negativ“ ein. Nur neun Prozent meinen, die Wirkung sei „sehr oder eher positiv“.
Väter, die Elternzeit genommen haben, sind etwas optimistischer: Hier glaubt knapp die Hälfte, dass die Elternzeit für die Karriere keine Rolle spielt.
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