der VÄTER Blog

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Archiv für die 'Elternzeit' Kategorie

Elternzeit für Väter in Frankreich soll verlängert werden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. März 2013

Der französische Präsident François Hollande wünscht sich, dass mehr Väter in Elternzeit gehen und so mehr Müttern eine frühere Rückkehr in den Beruf ermöglichen. Er wolle bis Mai einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten, kündigte Hollande bei einer Konferenz über Rechte von Männern und Frauen am Donnerstagabend in Paris anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März an.

Der Vorschlag sieht vor, Vätern eine bezahlte Elternzeit von bis zu sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes zu ermöglichen. Momentan können Väter unmittelbar nach der Geburt zwei Wochen bezahlte Elternzeit in Anspruch nehmen. Müttern werden mehrere Wochen Mutterschaftszeit vom Arbeitgeber bezahlt.

Im Anschluss daran kann ein Elternteil für ein Kind ein halbes Jahr und mit zwei oder mehr Kindern bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. In dieser Zeit werden 500 Euro pro Monat von der Familienagentur bezahlt. Im Moment sind etwa 3,5 % der Nutzer dieser Regelung Väter.

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Väter – Die langfristigen Effekte des neuen Elterngeldes

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. März 2013

Vor gut drei Jahren hat SowiTra die bislang umfassendste Studie über Väter und ihre Erfahrungen mit der Elterngeldzeit in Deutschland durchgeführt. Bei der damaligen Online-Befragung wurden mehr als 800 Väter erreicht, die die Elterngeldmonate selbst genutzt hatten; darüber hinaus ließen sich weitere 30 Väter von uns persönlich zu ihren Erfahrungen in der Familie und am Arbeitsplatz interviewen.

Mit dem aktuellen Forschungsprojekt „Das neue Elterngeld – langfristige Effekte“ soll an das erfolgreiche Vorgängerprojekt angeknüpft werden. Der Fokus dieses Projektes liegt auf den gleichstellungspolitische Effekten der Elterngeldnutzung durch Väter. Darüber hinaus gilt es herauszufinden, was Väter davon abhält Elterngeldzeit zu nehmen.

Es wird versucht, zu ergründen, wie sich gesellschaftspolitische, betriebliche und partnerschaftliche Strukturen auf die Entscheidung der Väter auswirken und ob bzw. wie wiederum die Inanspruchnahme der Elterngeldzeit auf diese Strukturen rückwirken. Außerdem wird nach Hinweisen darauf gesucht, wie Väter ihren Wunsch nach einer Gleichzeitigkeit von Familie und Beruf besser umsetzen und was die Unternehmen tun können, um ihre Betriebe für Väter noch attraktiver erscheinen zu lassen.

Zur Zielgruppe der Onlinebefragung gehören zum einen erwerbstätige Väter, die seit 2007 ein Kind bekommen haben und somit vor der Entscheidung standen Elterngeldzeit zu nehmen sowie deren Partnerinnen.

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Arbeitszeitreduzierung kann auch Vätern kaum verweigert werden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Februar 2013

Väter und Mütter haben künftig bessere Chancen, ihren Anspruch auf Elternteilzeit auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab am Dienstag einer Personalreferentin eines Beratungsunternehmens Recht, deren Teilzeitantrag abgelehnt worden war.

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz können nur „dringende betriebliche Gründe” den Anspruch von Müttern und Vätern auf eine verringerte Arbeitszeit gefährden. Allerdings dürfen sie maximal zwei Anträge auf Teilzeit stellen, so das Gesetz. Mit Hinweis auf diese Klausel wurde der Antrag der klagenden Personalreferentin abgelehnt.

Sie hatte im Juni 2008 eine Tochter zur Welt gebracht und zunächst geplant, eine zweijährige Elternzeit zu nehmen. In diesen zwei Jahren wollte sie zumindest zeitweise arbeiten, deshalb vereinbarte sie im Dezember 2008 mit ihrem Arbeitgeber Teilzeit mit zunächst 15 Wochenstunden. Ab dem 1. Juni 2009 stockte sie ihre Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden auf.

Wenige Wochen vor dem Ende der Elternzeit beschloss sie, diese um ein weiteres Jahr zu verlängern und stellte einen Antrag, noch ein Jahr lang nur 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dieses Gesuch wurde abgelehnt. Sie könne nur Vollzeit oder gar nicht arbeiten, hieß es von der Firma. Sie habe schließlich schon zwei Anträge auf Teilzeit gestellt.

Nach Ansicht des neunten Senats unter dem Vorsitzenden Richter Gernot Brühler greift diese Argumentation hier nicht, da sich die Personalreferentin und ihr Chef bei der Verringerung ihrer Arbeitszeit auf erst 15 und dann 20 Stunden einig gewesen waren. Einvernehmliche Elternteilzeitregelungen dürften nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit angerechnet werden.

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Manager verabschiedet sich mit Video in die Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. Januar 2013

Seine letzten Tage bei Spreadshirt nutzt Andreas Milles zu einem Rundumschlag: Per Video und im hauseigenen Blog ruft er dazu auf, ihm Fragen jeglicher Art zu stellen. Milles, der einst als Brand Evangelist bei Spreadshirt einstieg und sich mittlerweile Brand & Communications Director nennt, geht Anfang Februar für ein Jahr in Elternzeit.

Er hat die Markenkommunikation des Leipziger Online-Bekleidungshändlers geleitet, war für TV-Spots, Kataloge, den Firmenblog und sonstige Social Media-Kanäle verantwortlich. Jetzt verabschiedet er sich von diesem Netzwerk und ermuntert gleichzeitig, ihm noch bis 28. Januar Fragen zu stellen.

Im Blog und bei Youtube sind bereits die ersten Fragen eingegangen. Sie reichen von der persönlichen Lebensplanung nach der Elternzeit über das „next big thing” im Internet bis zur Nachhaltigkeitsstrategie von Spreadshirt. Beantwortet werden die Fragen dann Anfang Februar – vermutlich wieder per Video.

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Von wegen Vätermonate – Familienpolitik in den Niederlanden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. Januar 2013

In einem Beitrag im Deutschlandfunk blickt Kerstin Schweighöfer auf die Familienpolitik unseres Nachbarn im Norden. Auch in den Niederlanden ist die Familienpolitik ein wichtiges Thema, das liberale Nachbarland ist hier aber eher konservativ eingestellt. Inzwischen versucht die Regierung, mit einer Elternzeit oder neuen Krippenplätzen die Situation für Eltern zu verbessern.

‚… Die skandinavischen Väter und auch die in Großbritannien, Spanien oder Frankreich kann der Niederländer nur beneiden. Denn die haben nach der Geburt eines Kindes Recht auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. In den Niederlanden sind es nur zwei Tage. Dass deutsche Väter unmittelbar nach der Geburt überhaupt keinen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage haben, kann Erol kaum glauben. “Die leben ja noch weiter hinterm Mond als wir”, findet er.

Das finden auch die Grünen im niederländischen Parlament, die Groen-Links-Partei. Schon seit 2007 versucht sie, Anschluss an den Rest Europas zu finden und aus den zwei Tagen zwei Wochen zu machen.

“Höchste Zeit”, so Abgeordnete Linda Voortman, “dass wir von der Norm ‘Mama sorgt fürs Baby, Papa fürs Geld’ Abschied nehmen.”

Bislang jedoch sind die Grünen damit immer wieder gescheitert, auch kurz vor Weihnachten noch, bei ihrem letzten Vorstoß, obwohl sie dabei die Christdemokraten an ihrer Seite wussten. Aber den meisten anderen Parteien ist ein längerer Vaterschaftsurlaub einfach zu teuer – allen voran der rechtsliberalen Regierungspartei VVD von Premierminister Mark Rutte: In Zeiten der Krise, so ihr Hauptargument, dürfe man Arbeitnehmer nicht auch noch mit zusätzlichen Kosten belasten. “Unverständlich”, findet Grünen-Abgeordnete Linda Voortman:

“Wir Niederländer halten uns immer für unglaublich modern und progressiv, aber wenn es drauf ankommt, zieht sich der Staat aus der Verantwortung. Und wir sind hoffnungslos altmodisch.”

Anders, als ihr Ruf, sind die Niederlande nach wie vor in vielen Belangen eine sehr konservative Gesellschaft. Bis vor Kurzem war es für Frauen ganz normal, nach der Geburt ihres Kindes den Beruf an den Nagel zu hängen. Krippenplätze gab es nicht, wer sein Kind nicht selbst aufzog, galt oft als Rabenmutter. …‘

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Elternzeit spätestens zu Beginn der Schwangerschaft planen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. Dezember 2012

Eine Gesetzesänderung mit gravierenden Folgen: Wer demnächst Nachwuchs bekommt, muss mindestens sieben Monate vor Geburtstermin in die richtige Steuerklasse wechseln. Sonst drohen kräftige Einbußen beim Elterngeld.

Die Gesetzesänderung, die zum Jahreswechsel greift, hat unzählige junge Familien in spe kalt erwischt. Der Bundesrat hat Anfang Juli die Neuerungen zum Elterngeld ab 2013 auf den Weg gebracht – und kaum jemand hat’s bemerkt. Eigentlich sollte ein kleiner Dreh an Steuerstellschrauben alles einfacher machen und für eine schnellere Auszahlung des Elterngelds sorgen. Jetzt bringt er Tausenden, die ab Januar Nachwuchs bekommen und in Elternzeit gehen, finanzielle Nachteile.

Bis zum Jahresende können angehende Eltern noch relativ leicht selbst ausrechnen, was sie an Zuschüssen erwartet. Für ihr Neugeborenes bekommen sie in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt, höchstens 1800 Euro im Monat – und das bis zu 14 Monate lang. Für Arbeitnehmer ist die Rechnung bislang einfach: Sie schnappen sich ihre Gehaltsabrechnung und nehmen den Nettolohn nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Grundlage. Zusätzlich geht noch ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben außen vor. Grundsätzlich gilt: Je mehr Netto, desto mehr Elterngeld.

Ab 2013 muss anders gerechnet werden: Künftig wird der Bruttolohn für die letzten zwölf Monate vor der Geburt zugrunde gelegt, nicht mehr der Nettolohn wie bisher. Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 %, dieser Wert liegt über den aktuellen Beitragssätzen. Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer – und damit auch das Elterngeld.

Auf den ersten Blick schlägt die Gesetzesänderung nur marginal durch: Bei einem Bruttolohn zwischen 2000 und 3000 Euro im Monat schrumpft das Elterngeld um rund sieben bis zehn Euro, wie Steuerfachmann Rauhöft vorrechnet.

Viel stärker wirkt sich das neue Gesetz allerdings bei der Lohnsteuer aus, die ebenfalls vom Brutto abzuziehen ist. Dafür ist die Lohnsteuerklasse maßgeblich, die die betreuende Mutter respektive der Vater in den vorangegangenen zwölf Monaten am längsten hatte. Grundsätzlich gilt zwar weiter: Verheiratete können mit einem cleveren Wechsel der Steuerklasse in der Schwangerschaft ihr Nettoeinkommen nach oben schrauben.

Doch der Umstieg in die andere Steuerklasse muss für Kinder, die ab 2013 geboren werden, mindestens sieben Monate vor der Geburt passiert sein. Bei der Berechnung des neuen Elterngelds zählt nämlich allein die Steuerklasse, die am längsten in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes eingetragen war.

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Vätern eine Chance geben

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Dezember 2012

Die SPD-Politikerin Doris Schröder-Köpf fordert eine „radikale Ausweitung der Vätermonate“ beim Elterngeld. „Die Auszahlung sollte daran geknüpft werden, dass sich Vater und Mutter die Zeit zu Hause fair teilen, halbe-halbe. Sonst gibt es gar kein Geld“, so die Frau des Altkanzlers, die sich derzeit um ein Mandat im niedersächsischen Landtag bewirbt.

„Männer müssen von Anfang an lernen, was für eine große, wichtige und auch schöne Aufgabe es ist, für einen anderen Menschen, für ihr Kind, da zu sein“, sagte sie im Interview mit dem „Spiegel“. „In dieser frühen Phase werden die wichtigsten Weichenstellungen vorgenommen, die die ganze weitere Partnerschaft und das Familienleben beeinflussen“, begründet sie ihren Vorstoß.

Das Argument vieler Väter, die Frauen blieben länger zu Hause, weil sie weniger verdienten, lässt sie nicht gelten. „Dann müssen wir diese Differenz künftig ausgleichen“, erklärte sie.

Den Vorschlag an sich finde ich spitze, aber die Gouvernantenhafte Art, wie er vorgebracht wird, halte ich für problematisch. Wenn die Partnermonate hälftig aufgeteilt werden und ein entstehender finanzieller Nachteil ausgeglichen wird, und das gilt für Männer und Frauen, werden die Väter diese Chance auch nutzen, davon bin ich überzeugt.

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Gestern Exoten, heute Väter 2.0 und morgen Normalität?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Dezember 2012

20121124_112454Die Jahreszeit bringt es mit sich, über getane Arbeit nachzudenken und die Herausforderungen der Zukunft zu sortieren. Die Gespräche mit Vätern in Unternehmen, in Kindertagesstätten und bei vielen anderen Gelegenheiten haben mir bewusst gemacht, dass Männer ihren schon lange geäußerten Wunsch, mehr Zeit für Kinder und Familie haben zu wollen, zunehmend ernst nehmen. Die Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und vor allem die Elternzeitregelungen, erleichtern ihnen dieses Vorhaben.

Was es aber auch braucht sind Unternehmen, in denen Führungspersonen Väter ermutigen, diesen Schritt zu gehen. Wohlwissend, dass das Engagement von Männern und Frauen in Familie keine verlorene Zeit ist, sondern eine Investition in die sozialen Kompetenzen ihrer Beschäftigten. Auch an dieser Stelle hat sich schon einiges getan, die zwei Vätermonate werden in der Regel durchgewunken, das Maß an Ermutigung und Rollenmodellen auf der Führungsebene ist aber noch ausbaufähig.

Verglichen mit der Bedeutung des Themas ‚aktive Vaterschaft‘ zur Jahrtausendwende in Unternehmen, ist der Bewusstseinsstand aber schon gut entwickelt. Ich erinnere mich noch genau an meine ersten Akquisegespräche, ausgesucht hatte ich mir das halbe Dutzend Unternehmen in NRW, die damals schon das Audit ‚berufundfamilie‘ hatten. Die Frage nach der Bedeutung des Themas ‚Väter‘ im Rahmen der familienfreundlichen Aktivitäten ergab in der Regel einige Schweigesekunden als Antwort. In einem Fall erhielt ich danach die Erklärung: ‚Väter? Sie meinen die Exoten, die Erziehungsurlaub nehmen? Da haben wir zur Zeit keinen, im letzten Jahr gab es einen.‘

Das mit den ‚Exoten‘ hat sich inzwischen erledigt, aus den Einzelfällen sind in fast allen Betrieben mehrere Fälle pro Jahr geworden. Immerhin nehmen inzwischen 27,3 % der Väter Elternzeit. Wir bezeichnen diese Männer als ‚neue, moderne’  Väter oder ‚Väter 2.0‘ um auszudrücken, dass diese voll im Trend liegen.

Damit machen wir aber gewollt oder nicht deutlich, dass es anscheinend immer noch nicht Normalität ist, dass Väter neben ihrer Erwerbstätigkeit auch Fürsorgeaufgaben in der Familie übernehmen, erst Recht nicht nach den 2 Monaten Elternzeit. Und genau dies ist, das haben mir meine zahlreichen Gespräche mit Vätern und Führungspersonen deutlich gemacht, ein Grund dafür, dass viele Männer ihren Wunsch doch (noch) nicht umsetzen. Sie wollen nicht aus der Rolle fallen und Anerkennung für etwas ‚Außergewöhnliches‘ erhalten sondern Wertschätzung für normales und alltägliches Handeln erfahren.

Für Männer ist da, abgesehen von den Vätermonaten, anscheinend immer noch ausschließlich Erwerbsarbeit vorgesehen, so nehmen sie es mehrheitlich wahr und verpassen so die Rolle ihres Lebens. In diesem Sinne wären die Väter 2.0 die neuen Exoten.

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Neue Regelungen bei Elterngeld und Elternzeit ab 1. Januar 2013

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Dezember 2012

Beim Elterngeld und bei der Elternzeit müssen sich Mütter und Väter auf Änderungen einstellen. Dabei geht es insbesondere um die Berechnung des Elterngeldes. Bettina Graue, Rechtsberaterin der Arbeitnehmerkammer in Bremen, hat wichtige Änderungen zusammengestellt:

Die gute Nachricht: Die Berechnung wird für die Elterngeldstellen vereinfacht und verkürzt somit das Verfahren. Die schlechte Nachricht: Durch pauschalierte Abzüge werden die meisten Eltern weniger Elterngeld erhalten als nach dem bisherigen Verfahren. Kleinere Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gibt es außerdem bei der Elternzeit.

Die Höhe des Elterngeldes wird auf der Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes errechnet. Es beträgt in der Regel 67 Prozent des nach der Geburt entfallenden Arbeitsentgelts, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Für die ab dem 1. Januar 2013 geborenen Kinder ermittelt die Elterngeldstelle nun ein fiktives Nettoeinkommen, indem sie pauschal die Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben dabei zukünftig hohe Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, etwa für Pendler für die Wege zum Arbeitsort oder bei doppelter Haushaltsführung.

Auch die Abzüge für Werbungskosten, die unterschiedlich hoch ausfallen können, werden nur noch pauschal auf der Basis der Werbungskostenpauschale von jährlich 1.000 Euro vorgenommen. Nicht mehr anerkannt werden zudem Steuerfreibeträge aufgrund der Behinderung eines Elternteils oder des Kindes. Auch Sozialabgaben werden pauschal in Höhe von 21 Prozent abgezogen, obwohl der tatsächliche Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen bei derzeit 20,025 % liegt. In 2013 wird dieser Satz sogar auf 19,675 % sinken.

Ebenfalls nachteilig für die Eltern: Ab dem 1. Januar 2013 wird unter anderem durch den Bezug von Mutterschaftsgeld grundsätzlich ein voller Monat Elterngeld verbraucht. Dies betrifft besonders Frauen, deren Kinder vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen und deren Mutterschutzfrist sich um den Zeitraum verlängert, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte. Reicht dadurch die Mutterschutzfrist in einen weiteren Monat hinein, führt dies zu einem vollständigen und zusätzlichen Verlust des Elterngeldanspruchs für den betreffenden Monat.

Etwas besser stellen sich nun Eltern, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen. Weiterlesen »

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Ich dachte wir wären weiter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. November 2012

Steffen Schmitt, stellvertretender Ressortleiter Wissen bei der Zeit ist gerade zusammen mit seiner Frau in Elternzeit und kümmert sich um die Drillinge Jonathan, Ella und Linus. Für die taz beschreibt er seine Beweggründe und Erlebnisse.

‚Seit Mai bin ich in Elternzeit. „Viel Spaß im Von-der-Leyen-Urlaub“, hatte ein Freund gefrotzelt. „Warte doch damit, am Anfang braucht ein Kind sowieso nur die Mutter“, hatte ein Kollege geraten. „Und was ist mit deiner Stelle?“, fragte meine Oma.

Das Thema steckt voller Projektionen. Es ist politisch. Es geht nicht nur um ein paar Monate Auszeit, sondern sozusagen um das Gegenstück zur Forderung nach Frauenquoten. Es geht darum, ob Eltern sich die Familienarbeit fair teilen.

Tagsüber, wenn ich den Kinderwagen durch die Stadt schiebe, sehe ich Väter mit Babys, zumindest in den Vierteln, wo man es auch vermuten würde. Doch auch dort sehe ich mehr Mütter als Väter. Wir Männer sind die Ausnahme. Als Vater von Drillingen bin ich erst recht Exot.

Anders ist es, wenn meine Liebste dabei ist. Dann wird sie mitleidig gefragt: „Haben Sie denn irgendeine Hilfe?“ Ich werde geflissentlich übersehen. Die Physiotherapeutin will ihr die neuen Übungen für die Babys zeigen, nicht mir.

Wenn uns Fremde fragen, wie wir das schaffen mit drei Säuglingen, und ich dann antworte „Prima“ (oder auch mal: „Geht schon“), ernte ich irritierte Blicke, die mir zu bedeuten scheinen, ich hätte da ja sicher gut reden.

Als einer der Jungs für eine Operation ins Krankenhaus musste, konnte ich nicht auf der Station mit den Elternbetten übernachten, weil da sonst nur Mütter waren. Väter als Besucher ja, aber als Babyzuständige, ganz selbstverständlich? Nein. Und das scheint weit übers Krankenhaus hinaus zu gelten.

Ich dachte, wir wären weiter. Waren nicht nach der Einführung des Elterngelds 2007 die Zeitungen voll von Erfahrungsberichten wickelnder Väter? Liest man nicht regelmäßig, sie nähmen vermehrt Elternzeit? …

Wie lange kann, soll, will ich? Mir hat mein dreifaches Kinderglück diese Entscheidung abgenommen. Es war klar, dass ich für die Drillinge lange aussetzen würde, gemeinsam mit meiner Frau. Ganze 14 Monate fehle ich in der Redaktion, verpasse ich den Flurfunk, werde ich bei meiner Rückkehr wieder aufholen müssen.

Meine Babys durch ihr erstes Lebensjahr zu begleiten, ihnen auf die Beine zu helfen und sie in der Krippe einzugewöhnen – das empfinde ich als Privileg. Endlos könnte ich von Lachen, Staunen und kostbaren Momenten schwärmen. Jedem Freund würde ich raten: Lass dir das nicht entgehen! Auch weil ich spüre, dass ich für meine Kinder genauso Bezugsperson werde wie ihre Mutter – eine Gleichwertigkeit, die vielen Männern lange verwehrt blieb. …‘

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