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Archiv für die 'Elterngeld' Kategorie

Familienbewusste Personalpolitik für Väter – so könnte es funktionieren

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. November 2014

Viele Väter möchten sich heute neben ihrem Beruf stärker bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder einbringen. Arbeitgeber, die Väter mit familienfreundlichen Angeboten unterstützen, können sich deshalb einen handfesten Wettbewerbsvorteil um Fachkräfte verschaffen.

Der Leitfaden „Familienbewusste Personalpolitik für Väter“ zeigt mit vielen guten Beispielen und Tipps, wie Unternehmen Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern können und wie sie davon profitieren.

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In Jena nimmt jeder zweite Vater Elterngeld in Anspruch

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. November 2014

In der thüringischen Stadt Jena lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2012 geboren wurde, bei 50 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hält Jena schon seit dem Jahr 2008 mit damals 43 % deutschlandweit den Spitzenwert. Die zweithöchste Quote hatte der bayerische Landkreis Main-Spessart mit 48 %. Die geringste Beteiligung von Vätern mit 11 % gab es in den Städten Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) und Neumünster (Schleswig-Holstein). Die Mütterbeteiligung lag bundesweit bei 96 %.

In 266 der bundesweit insgesamt 402 kreisfreien Städte und Landkreise lag die Väterbeteiligung bei mindestens 25 %. Dabei zeigt sich eine klare regionale Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands, und zwar in Bayern, Sachsen und Thüringen. Aber auch in fast allen Kreisen Brandenburgs nahm mehr als jeder vierte Vater Elterngeld in Anspruch.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der Elterngeldbeziehenden. Hier gab es – auch innerhalb der Bundesländer – deutliche regionale Unterschiede. So lag der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in 61 % der Kreise (in 246 von insgesamt 402 Kreisen) im ersten Bezugsmonat bei mindestens 1 200 Euro. Diese Kreise lagen schwerpunktmäßig im Süden und Südwesten Deutschlands. Einen durchschnittlichen Elterngeldanspruch von weniger als 1 000 Euro hatten Väter in 39 kreisfreien Städten und Landkreisen, die bis auf zwei Ausnahmen in den ostdeutschen Bundesländern lagen. Väter in der bayerischen Stadt Ingolstadt hatten mit 1 464 Euro den höchsten durchschnittlichen Elterngeldanspruch.

Der Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, lag mit bundesweit durchschnittlich 1 231 Euro – wie auch schon in den Vorjahren – deutlich höher als der von vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern (883 Euro). Anders als bei den Vätern lag daher der vergleichbare durchschnittliche Elterngeldanspruch von Müttern nur in 18 Kreisen bei 1 000 Euro und mehr. Die höchsten Ansprüche von Müttern gab es in Heidelberg (1 122 Euro), München (1 118 Euro) und Frankfurt am Main (1 103 Euro).

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Väter in Elternzeit für eine Studie gesucht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Oktober 2014

Väter_FlyerDE

Hier geht es zum Fragebogen: https://www.soscisurvey.de/PLDS_Registrierung

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In Jena nimmt jeder zweite Vater Elterngeld in Anspruch

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Oktober 2014

In der thüringischen Stadt Jena lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2012 geboren wurde, bei 50 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hält Jena schon seit dem Jahr 2008 mit damals 43 % deutschlandweit den Spitzenwert. Die zweithöchste Quote hatte der bayerische Landkreis Main-Spessart mit 48 %. Die geringste Beteiligung von Vätern mit unter 11 % gab es in den Städten Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) und Neumünster (Schleswig-Holstein). Die Mütterbeteiligung lag bundesweit bei 96 %.

In 266 der bundesweit insgesamt 402 kreisfreien Städte und Landkreise lag die Väterbeteiligung bei mindestens 25 %. Dabei zeigt sich eine klare regionale Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands, und zwar in Bayern, Sachsen und Thüringen. Aber auch in fast allen Kreisen Brandenburgs nahm mehr als jeder vierte Vater Elterngeld in Anspruch.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der Elterngeldbeziehenden. Hier gab es – auch innerhalb der Bundesländer – deutliche regionale Unterschiede. So lag der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in 61 % der Kreise (in 246 von insgesamt 402 Kreisen) im ersten Bezugsmonat bei mindestens 1 200 Euro. Diese Kreise lagen schwerpunktmäßig im Süden und Südwesten Deutschlands. Einen durchschnittlichen Elterngeldanspruch von weniger als 1 000 Euro hatten Väter in 39 kreisfreien Städten und Landkreisen, die bis auf zwei Ausnahmen in den ostdeutschen Bundesländern lagen. Väter in der bayerischen Stadt Ingolstadt hatten mit 1 464 Euro den höchsten durchschnittlichen Elterngeldanspruch.

Der Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, lag mit bundesweit durchschnittlich 1 231 Euro – wie auch schon in den Vorjahren – deutlich höher als der von vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern (883 Euro). Anders als bei den Vätern lag daher der vergleichbare durchschnittliche Elterngeldanspruch von Müttern nur in 18 Kreisen bei 1 000 Euro und mehr. Die höchsten Ansprüche von Müttern gab es in Heidelberg (1 122 Euro), München (1 118 Euro) und Frankfurt am Main (1 103 Euro).

Die kompletten Zahlen sind hier veröffentlicht.

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Polnische Väter gehen (noch) nicht in Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Oktober 2014

Seit ungefähr einem Jahr gelten die neuen Regelungen zur Elternzeit in Polen. Diese dauert jetzt ein Jahr und darf auch von Vätern genutzt werden. Das Ergebnis anders als erwartet: in die Elternzeit gehen fast ausschließlich Mütter. Lediglich zwei Prozent der frisch gebackenen Väter entscheiden sich, eine Babypause zu machen.

Bis zur vorjährigen Änderung durften nur die Frauen nach der Geburt des Kindes in die Elternzeit gehen – und das nur für sechs Monate. Die Regierung hat im letzten Jahr diese Zeit verlängert, jetzt steht beiden Elternteilen ein ganzes Jahr der Elternzeit zu. Es bleibt aber den Eltern überlassen, wer sich um den Nachwuchs kümmern soll. Obwohl immer mehr Eltern in die Elternzeit gehen, sind das nach wie vor im größten Teil die Mütter. Seit der Änderung gingen etwa 126.000 Frauen und nur ca. 1.700 Männer in die Babypause.

Nun wird es nach dem Grund dieses Sachverhalts gesucht. Viele Demographen sind der Meinung, oft seien die Frauen selber daran schuld. Dabei sind nicht die Mütter, sondern am häufigsten die Großmütter gemeint, die den Vätern nicht vertrauen und sich Sorgen um die Sicherheit des Kindes machen. Die Vermutung, dass die Männer nicht in die Elternzeit wollen, weil dies dem „Männerbild“ nicht entspreche ist aber nicht richtig. Die polnischen Väter glauben immer seltener, dass die Babypause für einen „echten Mann“ eine Schande sei.

Laut Experten bilden das größte Problem in dieser Frage die Arbeitgeber. Die meisten von ihnen sind immer noch der Meinung, dass der Mann den Familienunterhalt sichern und die Frau zu Hause mit dem Baby bleiben sollte. Natürlich darf der Arbeitgeber das Recht auf die Elternzeit des Angestellten nicht ablehnen. Oft nimmt die Beeinflussung also eine inoffizielle Gestalt ein: Es wird dem jungen Vater indirekt gesagt, die Babypause werde im Unternehmen schlecht gesehen und könne zu ungewollten Wendungen in der Karriere führen.

Die Demographen überlegen jetzt, welche Änderungen vorgenommen werden sollen, um die Väter von Elternzeit zu überzeugen. Die Experten schlagen vor, dass ein Teil der Babypause nur für Männer reserviert wird. Auf diese Weise bliebe dem Arbeitgeber kein Argument übrig. Dadurch könne sich auch die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Momentan lässt diese noch sehr zu wünschen übrig. Frauen werden unwilliger eingestellt, wenn der Arbeitgeber vermutet, dass die Frau schwanger werden und danach ein Jahr fehlen könnte. Diese Tatsache spiegelt sich auch in Gehältern der Frauen wider, besonders im Vergleich zu den Verdiensten ihrer männlichen Kollegen an gleichen Stellen.

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Wenige Väter aus dem Ruhrgebiet in Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. August 2014

Seit 2007 können nicht nur Mütter, sondern auch Väter in Elternzeit gehen. In NRW nimmt immerhin jeder zweite Vater Elternzeit. Nur im Ruhrgebiet scheint das Angebot bei den Papas nicht so gut anzukommen. Hier nimmt nur jeder zehnte Vater Elternzeit. Und wenn überhaupt, dann gehen viele von ihnen auch nur zwei Monate aus dem Job.

Lokalzeit Ruhr Weniger Väter in Elternzeit

Lokalzeit Ruhr fragt nach den Gründen, der Beitrag der vom 20. August2014 kann in der Mediathek nachgesehen werden.

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Elterngeld prägt mit dem Muster 12 + 2 eine gesellschaftliche Norm

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juni 2014

Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) hat untersucht, wie sich das Elterngeld auf den beruflichen Wiedereinstieg auswirkt. Dabei zeigte sich: Die Familienleistung hat den Anteil der arbeitenden Mütter signifikant erhöht. Die Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, steigt durch das Elterngeld um bis zu 10%.

Ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie ist: In der Zeit zwischen dem dritten und fünften Jahr nach der Geburt des Kindes arbeiten Mütter nun häufiger in vollzeitnaher Teilzeit mit etwa 30 Stunden pro Woche. Zudem trägt das Elterngeld dazu bei, dass Mütter zu dem Arbeitgeber zurückkehren, bei dem sie vor der Geburt beschäftigt waren. Diese Rückkehr lohnt sich für die Mütter doppelt. Denn für sie erhöht sich damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen unbefristeten Vertrag erhalten.

Die Forscher des RWI zeigten sich von ihren Ergebnissen überrascht. „Derart ausgeprägte Langzeiteffekte auf das Arbeitsmarktverhalten der Mütter“ seien eigentlich nicht zu erwarten gewesen, erklärten sie. Die Ergebnisse der Studie legen daher nahe, dass dies vor allem auf eine durch die Reform angestoßene fundamentale Neudefinition gesellschaftlicher Muster und Normen zurückzuführen ist:

Das Elterngeld definiert mit seiner Bezugsdauer von 12+2 Monaten erstmals einen „Anker“ im Sinne eines gesellschaftlich akzeptierten, durch das Bezugsende präzise definierten Zeitpunkts, an dem Mütter wieder in das Erwerbsleben zurückkehren. Und dies scheint – wie das Zusammenspiel von Arbeitsangebots- und Nachfrageeffekten zeigt – sowohl Müttern als auch deren Arbeitgebern wichtige Planungssicherheit zu geben.

Für die Studie hat das RWI die Beschäftigungssituation von 11.600 Müttern bis fünf Jahre nach der Geburt eines Kindes untersucht. Grundlage waren die Daten aus dem Mikrozensus der Jahre 2006 bis 2011

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Elterngeld spiegelt Erwerbsbeteiligung von Vätern und Müttern wider

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juni 2014

Bundesweit betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat 803 Euro – unabhängig davon, ob die Eltern zuvor erwerbstätig waren oder nicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, zeigt dies die Statistik zum Elterngeld anhand von Daten über beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2012 geborene Kinder. Für Väter lag der durchschnittliche Anspruch bei 1 140 Euro, für Mütter um fast 440 Euro niedriger bei 701 Euro.

In den unterschiedlichen Durchschnittswerten des Elterngeldanspruchs für Mütter und Väter spiegeln sich neben den individuellen Entscheidungen zur Inanspruchnahme von Elterngeld auch Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Eltern wider. Rund neun von zehn Vätern (89,9 %) und fast sieben von zehn Müttern (67,1 %) waren vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch lag für erwerbstätige Väter im ersten Bezugsmonat im Schnitt bei 1 231 Euro monatlich, für erwerbstätige Mütter hingegen bei 883 Euro.

Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Elterngeldgrundbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich. Erwerbstätige wie nicht erwerbstätige Eltern bekommen je nach Familiensituation noch einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Diese beiden möglichen Aufstockungsbeiträge sind in der Berechnung des Gesamtdurchschnittsbetrags und der Elterngeldansprüche von erwerbstätigen Vätern und Müttern enthalten. Für nicht erwerbstätige Eltern erhöht sich der durchschnittliche Elterngeldanspruch hierdurch bundesweit auf 332 Euro.

Die durchschnittlichen Elterngeldansprüche wurden auf Basis der Väter und Mütter errechnet, die für im Jahr 2012 geborene Kinder Elterngeld bezogen haben. Für diese Kinder wurden insgesamt 834 359 Leistungsbezüge beendet, davon 640 084 Ansprüche von Müttern und 194 275 Ansprüche von Vätern. Die Väterbeteiligung, das heißt der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen hatten, betrug 29,3 % (Mütterbeteiligung: 96,0 %).

Eine Broschüre mit den nach Bundesländern aufgeschlüsselten Zahlen gibt es hier.

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ElterngeldPlus beseitigt ‚Geburtsfehler‘

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Juni 2014

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 04. Juni 2014 das Gesetz zur Einführung des sogenannten ElterngeldPlus beschlossen. „Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf für ein ElterngeldPlus wird ein ‘Geburtsfehler’ des Elterngeldes beseitigt“, so die Einschätzung von Hans-Georg Nelles, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesforum Männer.

Mit dem Kabinettsbeschluss wurde ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst. Die Regelungen von Elternzeit und Elterngeld zu reformieren, sodass Eltern mehr Gestaltungsspielraum erhalten. Die Bundesregierung versprach bei ihrem Antritt: „Wir werden die 36 Monate Elternzeit flexibler gestalten.“ Und mit Blick auf das Elterngeld: „Wir werden dafür sorgen, dass den Bedürfnissen der Eltern durch flexiblere Elterngeldregelungen besser entsprochen wird.

Schritt in die richtige Richtung

Vorausgesetzt, dass das Gesetzt am 1. Juli 2015 tatsächlich wie geplant in Kraft treten kann, wären wir tatsächlich einen Schritt in die richtige Richtung weiter. Ganz so euphorisch wie die federführende Bundesministerin, Manuela Schwesig sind wir indes nicht. Für Schwesig steht fest:

Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist moderne Familienpolitik.

ElterngeldPlus setzt begrüßenswerte Anreize

In unseren Augen werden mit dem Gesetzvorhaben längst fällige Korrekturen angegangen, wird das Recht den realen Bedürfnissen von Eltern angepasst. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Hans-Georg Nelles erläutert:

Bislang wurden Väter und Mütter, die sich die Elternzeit, und damit auch die Verantwortung für Erwerbs- und Familienarbeit von Anfang an partnerschaftlich aufgeteilt haben, regelrecht ‘bestraft’, das Elterngeld war nach 7 Monaten aufgebraucht. Hier setzt das ElterngeldPlus andere Anreize und das ist zu begrüßen.

Besseren Kündigungsschutz für Väter

Es ist zu begrüßen, dass das neue Gesetz eine flexiblere Inanspruchnahme von Elternzeit regeln soll und dies unabhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers machen will. Wichtig und richtig ist auch, dass die Möglichkeit verbessert wird, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit weiter erwerbstätig zu bleiben. Aber ein gravierendes Manko des derzeit geltenden Gesetzes bleibt bestehen, wie Väterexperte Nelles betont: „das kurze Zeitfenster von einer Woche, in dem Väter mit Ihren Arbeitgebern über die Elternzeit sprechen können und gleichzeitig Kündigungsschutz haben“. Darum wünschen wir uns vom Gesetzgeber für die Reform auch noch Nachbesserungen.

Partnerschaftlichkeit fördern

Wir stimmen mit der Einschätzung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig darin überein, dass sich gut 60 Prozent der Mütter und Väter wünschten mehr Zeit für Familie zu haben und in gleichem Umfang arbeiten und sich partnerschaftlich um Haushalt und Familie kümmern wollten. Und die Ministerin hat Recht, wenn sie feststellt, „aber nur 14 Prozent schaffen dies auch tatsächlich.“ Gut finden wir auch, dass sie das ändern will. Wir denken jedoch, dass es dafür mehr braucht.So verdeutlicht Hans-Georg Nelles:

Im Moment nutzen die meisten Väter die im Gesetz vorgesehenen zwei Partnermonate. Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern zeigen, dass sich die Nutzung von Elternzeit durch Väter an den für sie vorgesehenen Zeiten anpasst. Aus diesem Grund hat Island aus der bisherigen Regel 3 Monate für die Mütter, 3 für die Väter und 3 zur freien Aufteilung eine 5-5-2 Regelung gemacht. Eine derartige Stärkung der ‘Vätermonate’ wünsche ich mir auch für Deutschland. Sie kann einen weiteren entscheidenden Beitrag zu mehr Partnerschaftlichkeit leisten.”

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Wie sag ich´s meinem Chef? – Väter und Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Mai 2014

„In der Regel werden die zwei Monate Elternzeit heute in den Firmen durchgewunken“, sagt Hans-Georg Nelles.

Vor 10 Jahren sei das noch ganz anders gewesen, erzählt der Organisationsberater, da waren es nur sechs Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die am Audit „Familie und Beruf“ teilgenommen haben und in den Firmen zogen die Personalverantwortlichen irritiert ihre Augenbrauen hoch: wie – VÄTER und Elternzeit?

Klar, Väter, die in Elternzeit gehen möchten, müssen sich auch heute noch manch blöde Bemerkung anhören und Nordrhein-Westfalen liegt im Bundesdurchschnitt zurück, aber immerhin nehmen auch hier 20 Prozent der Väter Elternzeit.

Elternzeit = Karrierestopp: Ein Mythos

Und ja, räumt Nelles ein, es kann mal passieren, dass die Elternzeit die Karriere eines Vaters verzögert, aber in der Regel ist das nicht so. Das hat dem Sozialwissenschaftler seine Erfahrung gezeigt. Die wird auch bestätigt durch eine neue Studie der Hans-Böckler Stiftung zum Thema, in deren Beirat Nelles sitzt und deren Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht werden. Die Befürchtung, durch eine Elternzeit ruiniere sich ein Vater die Karriere, sei ein ängstliches Vorurteil, betont er. „Diese Befürchtung wiederholen insbesondere solche Väter immer wieder, die selber noch keine Elternzeit genommen haben“.
Alles easy also?
Nein, werdenden Vätern, die in Elternzeit gehen wollen, rät Hans-Georg Nelles, unbedingt einige Punkte zu beachten, um Ärger mit den Vorgesetzten zu vermeiden.

Die erste Voraussetzung: das Gespräch mit der Partnerin

Als erstes sollte sich der werdende Vater darüber klarwerden, ob er sich die Betreuung des Kindes wirklich zutraut und sich fragen, wie eine Elternzeit mit seinen beruflichen Perspektiven zusammenpasst. Danach geht es darum, das Gespräch mit der Partnerin zu suchen und ganz grundlegend zu klären: Wie stellen wir uns unsere Aufgabenteilung vor? Vielleicht hat die Partnerin Bedenken bei der Vorstellung, dass ihr Mann länger zuhause bei den Kindern bleibt…

„Das erlebe ich immer wieder“, erzählt Hans-Georg Nelles, „dass mir Väter berichten, sie hätten sich nicht getraut, dagegen zu halten und sich dann eben mit zwei Monaten Elternzeit und der Ernährerrolle zufrieden gegeben“. In einem solchen Gespräch müssen die werdenden Eltern ihre Vorstellungen aushandeln und – nicht zuletzt – die finanzielle Verantwortung klären.

Gestärkt ins Gespräch mit den Vorgesetzten

Erst wenn ein werdender Vater klar für sich weiß, was er (und seine Partnerin) will, kann er mit ruhiger Sicherheit in das anstehende Gespräch mit seinem Vorgesetzten gehen. „Oft zielen die Bemerkungen des Chefs darauf ab, herauszufinden, wie ernst es dem Mitarbeiter X eigentlich mit seinem Plan ist“, erklärt Hans-Georg Nelles. „Da werden Spielchen gespielt. Aber wenn jemand klar macht, dass es ihm ernst ist, kommen Chef und Angestellter am Ende meist zu einem guten Ergebnis. Weiterlesen »

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