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Archiv für die 'Elterngeld' Kategorie

Vater, Elterngeld… und dann Teilzeit?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. November 2015

Nach wie vor dominiert in Deutschland das modifizierte Ernährermodell die Arbeitsteilung in Familien: Väter arbeiten in Vollzeit; Frauen übernehmen den Großteil der Sorgearbeit und sind als Zuverdienerinnen in (kleiner) Teilzeit tätig. Allerdings streben immer mehr Paare eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit an.

Ein wichtiger Schlüssel zu einer geschlechtergerechteren Arbeitsteilung in Familien ist die Einbindung von Vätern in die Sorgearbeit. Und mittlerweile treibt auch viele Väter der Wunsch um, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen. Mit der Einführung der Partnermonate des Elterngeldes und dem neuen ElterngeldPlus wurden wichtige Impulse für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit gesetzt. Doch was kommt nach der Elternzeit? Was bewegt Väter dazu sich auch im Anschluss an die Elternzeit einzubringen und dafür beruflich kürzer zu treten? Welche Väter verkürzen tatsächlich ihre Arbeitszeit?

Auf Grundlage von Daten, die im Rahmen der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten SowiTra-Elterngeld-Studie (2012-2014) erhoben wurden, gehen die AutorInnen Svenja Pfahl und Dietmar Hobler in der Studie “Einflussfaktoren auf die Arbeitszeitdauer von Vätern nach den Elterngeldmonaten” diesen Fragen im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung nach. Dabei untersuchen Sie, welche Bedingungen eine Arbeitszeitreduktion der Väter nach der Elterngeldzeit begünstigen. Aufbauend auf den interessanten Ergebnissen Ihrer Untersuchung, formulieren die AutorIinnen Impulse für eine partnerschaftlich ausgerichtete Politik.

Die Studie‚Vater, Elterngeld.. und dann Teilzeit? – Einflussfaktoren auf die Arbeitszeitdauer von Vätern nach den Elterngeldmonaten‘ wird am Donnerstag, den 3.12.2015, von 10.30 bis 12.15 Uhr, in der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin vorgestellt. Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung bis zum 30. November an doreen.mitzlaff@fes.de

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Sollen Väter mehr Elternzeit nehmen?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Oktober 2015

Ein Drittel der Väter nimmt eine Auszeit vom Beruf, um voll für die Familie da zu sein. Viele würden gerne mehr Zeit mit der Familie verbringen, aber die Arbeit würde das nicht zulassen, so die gängige Begründung. Müssten im Sinne der Gleichberechtigung mehr Männer in Elternzeit gehen? Ist die Angst vor Nachteilen beim Beruf berechtigt?

Das war das Tagesthema im rbb Kulturradio am Mittag u.a. mit Mareike Bünning und Eberhard Schäfer, dem Leiter des Papaladens in Berlin. Der Beitrag ist bis 2. November in der Mediathek verfügbar.

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Grüne wollen Elterngeld auf 24 Monate ausweiten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Oktober 2015

Die Grünen im Bundestag wollen die Bezugsdauer des Elterngelds um zehn Monate auf insgesamt 24 Monate verlängern. Jedes Elternteil soll Anspruch auf acht Monate Elterngeld haben, weitere acht Monate sollen frei aufteilbar sein. Das Elterngeld soll aber auch genutzt werden können, um Einkommensverluste auszugleichen, wenn ein Elternteil nach dem ersten Lebensjahr des Kindes in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden arbeitet. Das sieht ein Konzept der zuständigen Fachpolitikerinnen der Bundestagsfraktion vor. „Wir wollen es Müttern und Vätern leichter machen, Kind und Beruf zu vereinbaren”, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Dörner. Es müsse möglich sein, nicht nur nach der Geburt für das Baby eine Auszeit zu nehmen. „Viele Eltern wünschen sich, auch später vorübergehend im Job kürzertreten zu können, etwa wenn die Tochter oder der Sohn in die Schule kommt.”

In einem elfseitigen Bericht haben die Abgeordneten rund um die Familienexpertin Dörner und die Wirtschaftspolitikerin Kerstin Andreae Instrumente zusammengetragen, mit denen Berufstätige mehr Zeit verschafft werden soll. „Für viele Menschen ist dauernde Zeitknappheit ein großes Problem. Sie haben das Gefühl, sich dauernd in einem Hamsterrad zu bewegen. Wir wollen das Hamsterrad verlangsamen und für bestimmte Lebensphasen die Möglichkeit bieten, es ganz anzuhalten”, sagt Dörner.

Ihre Fraktionskollegin Andreae argumentiert, es lohne sich auch für Arbeitgeber, auf Familienfreundlichkeit und Zeitsouveränität zu setzen. „Unternehmen, die das berücksichtigen, haben nicht nur einen Vorteil bei der Auswahl ihres Personals, sie bekommen auch gesündere und produktivere Arbeitskräfte”, sagt Andreae. „Unsere Arbeitswelt muss insgesamt flexibler werden”, fordert sie.

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Höchste Väterbeteiligung im bayerischen Landkreis Main-Spessart

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. September 2015

Im Landkreis Main-Spessart lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2013 geboren wurde, bei 53,9 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, löste der Landkreis damit die thüringische Stadt Jena von der Spitzenposition ab. Hier war die Väterbeteiligung mit 53,7 % am zweithöchsten. Die geringste Beteiligung von Vätern gab es in der nordrhein-westfälischen Stadt Gelsenkirchen (12,8 %) sowie in Bremerhaven (13,6 %). Die Väterbeteiligung lag im Bundesdurchschnitt bei 32 %, die Mütterbeteiligung bei 96 %.

In 302 der bundesweit insgesamt 402 kreisfreien Städte und Landkreise betrug die Väterbeteiligung mindestens 25 %. Dabei zeigte sich eine klare regionale Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands, und zwar in Bayern, Sachsen und Thüringen. Aber auch in fast allen Kreisen Brandenburgs nahm mehr als jeder vierte Vater Elterngeld in Anspruch.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der Elterngeldbeziehenden. Hier gab es – auch innerhalb der Bundesländer – deutliche regionale Unterschiede. So lag der durchschnittliche monatliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in 253 von insgesamt 402 Kreisen (63 %) bei mindestens 1 200 Euro. Diese Kreise befanden sich schwerpunktmäßig im früheren Bundesgebiet. Einen durchschnittlichen monatlichen Elterngeldanspruch von weniger als 1 000 Euro hatten Väter in 29 kreisfreien Städten und Landkreisen, die fast alle zu den ostdeutschen Bundesländern gehörten.

Der Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, lag mit bundesweit durchschnittlich 1 243 Euro – wie auch schon in den Vorjahren – deutlich höher als von Müttern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren (897 Euro). Anders als bei den Vätern betrug der vergleichbare durchschnittliche monatliche Elterngeldanspruch von Müttern nur in 23 Kreisen mindestens 1 000 Euro. Die unterschiedlich hohen Elterngeldansprüche von Müttern und Vätern waren unter anderem darin begründet, dass Väter häufiger als Mütter vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und in der Regel ein höheres anrechenbares Einkommen erzielten.

Die Ergebnisse bietet die Publikation Elterngeldstatistik für im Jahr 2013 geborene Kinder zu allen 402 Kreisen in Deutschland sowie dazugehörige Kreiskarten. Dort finden Sie auch die quartalsweise aktualisierten Tabellen zu den Bestandsergebnissen der Elterngeldstatistik, die einen aktuellen Einblick in die Inanspruchnahme von Elterngeld im Jahr 2015 geben.

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Väter nehmen zu viel Elternzeit in Anspruch – Regierung will Elterngeld angeblich kürzen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. September 2015

Die Bundesregierung erwägt wegen des Erfolgs des Elterngeldes und der steigenden Ausgaben dafür dem ‚Spiegel‘ zufolge eine Kürzung, das gehe aus einem internen Papier des Finanzministeriums hervor. Eine Ministeriumssprecherin wies den Bericht zurück: ‚Es gibt derzeit in der Bundesregierung keine Pläne, etwas am Elterngeld zu ändern.‘

Das Ministerium rechnet laut ‚Spiegel‘ damit, dass die Ausgaben im kommenden Jahr um 245 Millionen Euro auf knapp 5,8 Milliarden Euro steigen. Im laufenden Jahr seien überplanmäßige Ausgaben nicht auszuschließen. Die Ausgaben seien ‚recht dynamisch‘. Um den Anstieg zu bremsen, sei zu überlegen, ‚das Elterngeld in seiner ursprünglichen Ausrichtung als Lohnersatzleistung zu schärfen‘ und ‚die sozialpolitisch intendierten Elemente zu überprüfen‘, zitierte der ‚Spiegel‘ aus dem Papier.

Das würde bedeuten, dass künftig verstärkt Arbeitnehmer profitieren – das Mindestelterngeld von 300 Euro, etwa für Studierende und Arbeitslose, könnte dafür überprüft werden; ebenso der Geschwisterbonus (10 Prozent mehr) und der Mehrlingszuschlag (300 Euro zusätzlich).

Grund für die wachsenden Ausgaben sind steigende Geburtenzahlen, steigende Löhne und die Tatsache, dass immer mehr Väter das Elterngeld beantragen, die in der Regel einen höheren Durchschnittslohn haben als Mütter. Sie bekommen im Schnitt 1112 Euro Elterngeld, Mütter im Schnitt nur 741 Euro. In den ersten drei Monaten dieses Jahres bezogen knapp 835.000 Mütter und Väter Elterngeld. Die Bezugsdauer betrug bei Frauen durchschnittlich 11,8 Monate, bei Männern 4,3 Monate.

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Schweizer sind für Vaterschafts – ‘Urlaub’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. September 2015

Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, hat die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zum Vaterschaftsurlaub veröffentlicht. Die Resultate sind eindeutig: Über 80 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten wollen einen gesetzlich festgelegten und bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die Zustimmung ist über alle Bevölkerungsschichten, Altersgruppen und über beide Geschlechter stabil hoch. Das zeigt: Die Zeit ist überreif für den Vaterschaftsurlaub. Es ist nun an der Sozialkommission des Ständerates, die Zeichen der Zeit zu erkennen und den konkreten Auftrag für ein entsprechendes Gesetz zu erteilen.

Vaterschaftsurlaub Schweiz

Mit der repräsentativen Umfrage des Link-Instituts hat Travail.Suisse zum ersten Mal verlässliche Aussagen über die Ansichten der Schweizer Stimmbevölkerung hinsichtlich des Vaterschaftsurlaubs gewonnen. Dabei bestätigt sich die schon früher festgestellte Tendenz, dass der Vaterschaftsurlaub einem starken Bedürfnis entspricht: Über 80 Prozent der Stimmberechtigten sind dafür, dass Väter nach der Geburt eines eigenen Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub haben. Überaus stark wird das Anliegen von den 30-44-jährigen Müttern und Vätern unterstützt (fast 90 Prozent Zustimmung). Das Anliegen ist in der Stimmbevölkerung breit abgestützt. Keine Bevölkerungsgruppe weist eine Zustimmung von unter 70 Prozent aus. Obwohl in der Tendenz die jüngeren Stimmberechtigten dem Anliegen etwas stärker zustimmen, ist die Zustimmung z.B. auch in der Altersgruppe der 60-74-Jährigen überaus deutlich. So befürworten auch die Väter, die selber noch keinen Vaterschaftsurlaub hatten, einen solchen deutlich.

Das Gros der Bevölkerung will zwei bis vier Wochen Vaterschaftsurlaub

Die Umfrageteilnehmenden wurden auch zur idealen Dauer des Vaterschaftsurlaubs befragt. Etwas über 40 Prozent derjenigen, welche sich grundsätzlich für einen Vaterschaftsurlaub aussprechen, tendieren zu einer Auszeit von 4 Wochen oder mehr. Weitere gute 40 Prozent sprechen sich für zwei Wochen aus. Der Rest erachtet eine kürzere Dauer als genügend. Die Väter selber möchten tendenziell einen etwas längeren Urlaub als die Gesamtbevölkerung. Die Resultate der Studie mit Grafiken können im Anhang eingesehen werden.

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Aushandlungen von Paaren zur Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. August 2015

Zwischen den Wünschen von Vätern, mehr Zeit in Familie bringen zu wollen und der tatsächlichen Reduzierung von Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes oder der Inanspruchnahme von längeren Elternzeiten klafft immer noch eine Lücke. Zur Erklärung dieser Widersprüche gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Untersuchungen und Studien, die gute Gründe und Erklärungen liefern, nach Ansicht der Tübinger Wissenschaftlerin Almut Peukert aber zu kurz greifen.

Sie setzt sich in ihrer kürzlich veröffentlichten Dissertation kritisch mit den vorliegenden Quantitativ empirischen Studien zur Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter auseinander. Neben der jeweiligen Datenbasis und fehlender Vergleichsgruppen gibt sie insbesondere zu bedenken, dass in allen Studien mit theoretischen Modellen es (neo-) utilitaristischen Paradigmas gearbeitet wird, welche als Handlungsmodell der rationalen Wahl voraussetzen. Dies ist ihrer Meinung nach ‚unterkomplex‘.

Sie hält es für erforderlich, den Blick stärker auf die innerpartnerschaftlichen Aushandlungen im Übergang zur Elternschaft zu richten. Auf der Grundlage der von ihr mit 9 Paaren geführten Partner- und Einzelinterviews entwickelt sie anhand des Aspekts „Wer betreut das Kind?“ vier zentrale Begründungsfiguren, die sich in der Selbst- und Fremdzuschreibung von Betreuungsverantwortung und –aufgaben unterscheiden:

„1. ‚Hegemonic Mothering‘: Beide Elternteile sehen selbstverständlich und einvernehmlich die Mutter in der Betreuungsverantwortung, während der Vater als (deutlich) weniger kompetent und verantwortlich positioniert wird.

2. ‚Sameness Taboo‘: Beide Elternteile verstehen sich auf Paarebene als potenziell egalitäre Betreuungspersonen. Der Vater versucht jedoch implizit über geschlechterdifferenzierende Annahmen seine Betreuungsverantwortung zu minimieren.

3. ‚Maternal Gatekeeping‘: Die Mutter schreibt sich selbst die Hauptverantwortung für die Betreuung des Kindes zu und versucht das Engagement des Vaters zu begrenzen. Der Vater hingegen versteht sich als egalitärer Elternteil und widersetzt sich dem ‚Maternal Gatekeeping‘.

4. ‚Equally Shared Parenting‘: Beide Elternteile sehen sich selbstverständlich, einvernehmlich und im gleichen Maße in der Betreuungsverantwortung.“

Auch bei der Frage, „Wer nimmt wie lange Elternzeit?“ weist die Autorin anhand der von ihr untersuchten Paare nach, dass nicht nur die Nominalwerte der Erwerbseinkommen und die beruflichen Rahmenbedingungen maßgeblich sind. „Vielmehr handelt es sich bei den Aushandlungen um eine Konstruktion von Realität, durch die Handlungsoptionen … wahrgenommen werden.“

Die vier Begründungsfiguren spielen auch bei der Elternzeitaufteilung eine Rolle. Peukert weist systematische Unterschiede darin, welche Erwerbstätigkeiten, Karriere(n) und Einkommen in den Aushandlungen der Paare zur Elternzeit relevant bzw. nicht relevant gemacht werden, nach. Weiterlesen »

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Netflix lockt Talente mit Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. August 2015

Netflix lockt Talente mit Elternzeit

Väter und Mütter können im ersten Jahr nach der Geburt bei Netflix ab sofort bei voller Bezahlung so viel (oder wenig) arbeiten, wie sie wollen. Mit diesem Angebot ruft der Videostreaming-Dienst in den USA Stürme der Begeisterung hervor. Bezahlte Elternzeit, Parental Leave ist dort eine Seltenheit und gesetzlich nicht geregelt

“Wir wollen, dass unsere Angestellten die Flexibilität und Gewissheit haben, um die Bedürfnisse ihrer wachsenden Familien zu balancieren, ohne sich um Arbeit oder Finanzen kümmern zu müssen”, schreibt Netflix in einem Blogeintrag:

Starting Now at Netflix: Unlimited Maternity and Paternity Leave

At Netflix, we work hard to foster a “freedom and responsibility” culture that gives our employees context about our business and the freedom to make their own decisions along with the accompanying responsibility. With this in mind, today we’re introducing an unlimited leave policy for new moms and dads that allows them to take off as much time as they want during the first year after a child’s birth or adoption.

We want employees to have the flexibility and confidence to balance the needs of their growing families without worrying about work or finances. Parents can return part-time, full-time, or return and then go back out as needed. We’ll just keep paying them normally, eliminating the headache of switching to state or disability pay. Each employee gets to figure out what’s best for them and their family, and then works with their managers for coverage during their absences.

Netflix’s continued success hinges on us competing for and keeping the most talented individuals in their field. Experience shows people perform better at work when they’re not worrying about home. This new policy, combined with our unlimited time off, allows employees to be supported during the changes in their lives and return to work more focused and dedicated.

Tuesday, August 4, 2015 –Tawni Cranz Netflix’s Chief Talent Officer

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Elternzeit und Elterngeld für Väter – ab morgen gelten neue Regeln

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juni 2015

Ab dem 1. Juli wird das neue ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus gezahlt. Das Bundesforum Männer begrüßt, dass damit mehr Gestaltungsspielraum für den Elterngeldbezug von Müttern und Vätern geschaffen wird. Wir begrüßen besonders die zusätzliche Unterstützung von Eltern, die beide gleichzeitig ihre Arbeitszeit mit der Geburt eines Kindes reduzieren möchten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn damit wird die partnerschaftliche Verantwortungsübernahme von Vätern und Müttern erleichtert, die ja schon seit langem von den meisten Eltern angestrebt wird.

Leider wird eine partnerschaftliche Lebensform jedoch in einer Reihe anderer Gesetze und Regelungen wie etwa dem Ehegattensplitting benachteiligt. Problematisch erscheint dem Bundesforum Männer, dass die Teilzeitregelungen vor allem von Paaren genutzt werden können, die vor der Geburt in festen Vollzeitstellen in mittleren bis größeren Betrieben tätig sind und die kein geringes Einkommen erwirtschaften. Gering verdienende, prekär beschäftigte, erwerbslose oder studierende Väter und Mütter bräuchten aber ebenfalls eine Unterstützung, die eine partnerschaftliche Verantwortungsübernahme fördert.

Die vom Gesetz angesprochenen erwerbstätigen Väter sollten dieses Gesetz zum Anlass nehmen, Elternzeit nach ihren und den Bedürfnissen der Partnerin sowie der Familie zu nehmen und in ihren Organisationen durchzusetzen. Die im Bundesforum vertretenen Väterorganisationen werden sie nach Kräften dabei beraten und unterstützen.

Eine Expertise des Bundesforum Männer zum Elterngeld können Sie hier herunterladen.

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Väterkarenz unterstützt den Wiedereinstieg der Mütter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Juni 2015

Geht auch der Vater in Karenz (Elternzeit), schaffen Mütter leichter die Rückkehr in den Beruf. Das wird nun erstmals durch das neue AK Wiedereinstiegsmonitoring gemessen: 77 Prozent der Frauen, deren Partner in Karenz waren, sind mit Ende der arbeitsrechtlichen Karenz zum zweiten Geburtstag ihres Kindes wieder erwerbstätig. Dagegen sind es bei Frauen ohne partnerschaftliche Teilung nur 56 Prozent. Immer mehr Väter gehen in Karenz, die Unterbrechungen werden aber kürzer.

Statt des Langzeitmodells des Kinderbetreuungsgeldes (30 plus 6 Monate) wählen immer mehr Frauen kürzere Modelle. Die Rückkehr in den Beruf gelingt diesen Frauen besser, wie das Wiedereinstiegsmonitoring zeigt. Demgegenüber gilt für Frauen, die das Langzeitmodell gewählt haben: Obwohl sie 1.200 Euro im Monat dazuverdienen dürfen, sind nur ein Drittel mit Ende der arbeitsrechtlichen Karenz wieder zurück im Beruf.

Trotz höheren wirtschaftlichen Drucks haben Alleinerzieherinnen bis zum zweiten Geburtstag ihres Kindes eine Wiedereinstiegsquote von nur 53 Prozent gegenüber 58 Prozent bei Frauen insgesamt. Deutliche Unterschiede bei der Väterbeteiligung und den Wiedereinstiegschancen von Frauen gibt es auch nach Branchen.

Das Wiedereinstiegsmonitoring wurde im Auftrag der AK zum zweiten Mal von L&R Sozialforschung erstellt – erweitert um wichtige neue Inhalte:  So ist es erstmals möglich die Gestaltung der Karenz in Paarbeziehungen und von Alleinerzieherinnen zu analysieren. Außerdem zeigt das aktuelle Monitoring erstmals die Auswirkungen der neuen Kurzmodelle, weil Daten über einen längeren Zeitraum zur Verfügung standen.

Die anonymisierten Daten stammen vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, dem Arbeitsmarktservice, dem Sozialministerium sowie den Krankenkassen. Erfasst wurden alle Personen, die 2006 bis 2012 Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Dabei wurde bis zu fünf Jahre nachbeobachtet, ob ein Wiedereinstieg erfolgt ist oder nicht. Das sind 440.000 Personen, ohne Selbständige und BeamtInnen.

Auf Basis der Ergebnisse braucht es aus Sicht der Arbeiterkammer familienpolitische Maßnahmen für mehr partnerschaftliche Arbeitsteilung und Erleichterungen für Alleinerzieherinnen:

  • Ein Recht auf einen bezahlten Papamonat.
  • Ein Ende der finanziellen Benachteiligung von Eltern, die sich für ein kurzes Kinderbetreuungsgeld-Modell entscheiden.
  • Eine längere Mindestbezugsdauer beim Kinderbetreuungsgeld, um längere Väterkarenzen zu erreichen.
  • Einen Gleichstellungsbonus für eine partnerschaftliche Teilung der Karenz.

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