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Archiv für die 'Elterngeld' Kategorie

Online Elternzeitberatung startet

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. Juli 2010

Eberhard_Schäfer_väterzeit-deväterzeit.de, das Internetportal für Väter, bietet eine kostenlose Online-Beratung zu den Themen Elternzeit und Elterngeld an. Einmal in der Woche beantwortet Eberhard Schäfer vom Väterzentrum Berlin Fragen und gibt Tipps. Ratsuchende können ab sofort ihre Fragen posten und in einem Katalog bereits beantworteter Fragen nach Lösungen suchen. Die erste Beratung findet am Fr., 16. 7. 2010 von 10-11 Uhr statt.

Schäfer: „Das Elterngeld ist ein Renner, jeder fünfte Vater nimmt es in Anspruch. Doch bei der Antragstellung gibt es Fallstricke. Darum sollte sich jeder Vater, der Elterngeld in maximaler Höhe beziehen will, vorher gut informieren.“ Karsten Knigge, Geschäftsführer von väterzeit.de: „Wir freuen uns, dass wir mit Eberhard Schäfer einen wirklichen Experten für die Beratung gewonnen haben. Vätermonate sind eines der ganz großen Themen in unserem jungen Portal. Uns erreichen dazu viele Fragen, die nun kompetent beantwortet werden.“

väterzeit.de ist ein Internetportal für Väter. Neben Themen rund um Elternzeit und Elterngeld finden sich Beratungs- und Informationstexte zu Themen wie „Familienauto“, „Sandkasten selber bauen“ oder „Paarbeziehung mit Kind“. Lokale Informationen aus den geburtenstarken Regionen Deutschlands runden das Angebot ab. Herausgeber ist der kidsgo Verlag.

Das Väterzentrum Berlin hat mit dem “Papa-Cafe” für Väter in Elternzeit einen in Deutschland einzigartigen Treffpunkt, wo sich Väter über ihre Erfahrungen in der Elternzeit austauschen können.

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Sparen, streiten und der Koalition das Ende bereiten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Juni 2010

Der Kompromiss ist keine zwei Wochen alt, da entdeckt die FDP die ‚Gerechtigkeit’ als neues Thema und fordert weitere Kürzungen beim Elterngeld. FDP-Fraktionsvize Miriam Gruß forderte in der Bild Zeitung den Höchstsatz beim Elterngeld von 1800 Euro auf 1500 Euro zu kürzen. “Wer Hartz-IV-Empfängern die 300 Euro Elterngeld streicht, muss auch beim Maximalbetrag entsprechend kürzen. Das wäre sozial gerecht und spart im Bundeshaushalt rund eine halbe Milliarde Euro.“ Aber der Vorstoß aus der FDP für weitere Einsparungen beim Elterngeld stößt auf heftige Kritik in der Union

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder wies den Vorstoß zurück und warf der FDP vor, das von der Koalition geschnürte Sparpaket in Frage zu stellen. “Wir stehen zu den mit Beteiligung der FDP-Führung getroffenen und für uns schmerzhaften Beschlüssen der Haushaltsklausur.

Vor diesem Hintergrund sind solche Vorschläge, die die Ergebnisse insgesamt in Frage stellen, ein klarer Rückschritt – sowohl für die Sparanstrengungen als auch für das Elterngeld an sich”, erklärte Schröder am Freitag in Berlin. “Wer den Höchstsatz kürzen will, hat zu verantworten, dass dann vor allem viele Väter das Elterngeld nicht mehr nutzen”, warnte Schröder.

Quelle

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Anteil der Väter in Elternzeit wird auf 20% begrenzt!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Juni 2010

anlässlich des internationalen Vätertags am kommenden Sonntag hat der Vorstand des Väter-Experten-Netz-Deutschland VEND-eV folgende Erklärung zur aktuellen Diskussion um das Elterngeld verabschiedet:

Anteil der Väter in Elternzeit wird auf 20% begrenzt!

Das ist eine Konsequenz der in der vergangenen Woche beschlossenen Einsparungen beim Elterngeld. Die Eckdaten, 1.800 Euro Maximalbetrag und 300 Euro Mindestelterngeld bleiben zwar erhalten, mit der Deckelung des Budgets auf dem jetzigen Niveau kann eine weitere Erhöhung des Väteranteils aber nicht mehr finanziert werden.

Die geplanten Einsparungen beim Elterngeld und vor allem die Nichteinführung des Teilelterngeldes sind ein Rückschritt bei den Bemühungen eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Vätern und Müttern zu erreichen. Die Streichung des Elterngeldes für Hartz 4 Empfänger trifft vor allem die Kinder, die in Deutschland nach wie vor keine Lobby haben.

Das Väter-Experten-Netz-Deutschland (VEND-eV), ein Zusammenschluss von Experten, die in verschiedenen Feldern daran arbeiten, dass Väter ihre Belange äußern, ihre Wünsche und Forderungen verwirklichen können und Zeit für Ihre Kinder haben, kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Der internationale Vätertag am kommenden Sonntag ist eine passende Gelegenheit, diese Positionen öffentlich zu machen.

Beim Elterngeld für Väter geht es nicht um eine beliebige Sozialleistung, die gestrichen werden kann, sondern genau wie bei der Bildungspolitik um Investitionen in die Zukunft unseres Landes.

Die von Destatis in der vergangenen Woche veröffentlichten Zahlen sprechen für sich. Trotz, oder vielleicht auch gerade wegen der wirtschaftlichen Krise hat sich der Anteil der Väter an der Elternzeit auf durchschnittlich 19,9% erhöht. Wir sehen dies als Erfolgsbeleg für eine konsequente familien- und väterorientierte Politik der letzten 4 Jahre. Diese Politik bewirkt eine ‚leise Revolution’ und einen Kultur- und Mentalitätswandel in der Gesellschaft und vor allem in den Unternehmen.

Diese Entwicklung ist in unseren Augen aber noch kein ‚Selbstläufer’ und bedarf weiterer Impulse, die im Vorfeld der letzten Bundestagswahl auch fast einmütig von allen Parteien gefordert wurden: Die Einführung eines Teilelterngeldes und die Ausweitung der Vätermonate. Genau diese Ermöglichung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit auch schon während der Elternzeit wurde von der Ministerin noch im April selbst in Aussicht gestellt.

Dieser Ansatz ist in unseren Augen der entscheidende Hebel, um den Anteil der Väter an der Elternzeit weiter zu erhöhen und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu erreichen. Und das, was während der Elternzeit erprobt wird, kann anschließend zur Normalität werden.

Das diese Investitionen in die Zukunft sich auszahlen macht eine soeben veröffentlichte Untersuchung der Universität Greifswald deutlich. Das 2007 eingeführte Elterngeld hat vor allem in einkommens- und bildungsstarken Familien für einen Zuwachs an Geburten gesorgt.

Wir fordern die Bundesfamilienministerin deshalb auf, die Sparbeschlüsse bezüglich des Elterngeldes zu überdenken und das angekündigte Teilelterngeld einzuführen.

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Elterngeld führt zu mehr Geburten, bei Einkommensstärkeren

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. Juni 2010

Das 2007 eingeführte Elterngeld hat einer Studie zufolge vor allem in einkommens- und bildungsstarken Familien für Zuwachs gesorgt. Das geht aus einer Studie von Forschern der Greifswalder Universität hervor.

Demnach hat sich der Anteil von Frauen mit Hochschulabschluss, die ihr erstes Kind bekamen, nach Einführung der Hilfe um 30 % erhöht, wie der Chef des Instituts für Community Medicine, Wolfgang Hoffmann, sagte.

Die stärksten Effekte gebe es bei Frauen, deren Haushaltseinkommen bei über 2.500 Euro lag. In dieser Gruppe entschieden sich 70 % mehr für ein Kind. Frauen, die aus Angst um Job oder Karriere entmutigt gewesen seien, hätten sich für ein erstes oder weiteres Kind entschieden. Auch in der Gruppe der Frauen mit Arbeitsstelle habe sich der Anteil derer, die sich für ein zweites oder drittes Kind entschieden, um 30 % erhöht. “Die Ergebnisse sind eine Bestätigung für das Elterngeld”, sagte der Sozialmediziner und Epidemiologe Hoffmann.

Insgesamt stieg die Anzahl der Babys aber nicht. Dies führte Hoffmann auf den allgemeinen Trend sinkender Geburtenraten zurück. Zudem seien die Auswirkungen des Elterngeldes gering, weil der kleinen Gruppe der einkommensstarken Familien die größere Gruppe der einkommensschwächeren gegenüberstehe. Elterngeld sei deshalb aber nicht sozial ungerecht. “Das Elterngeld hat einer Gruppe der Frauen genützt und keiner geschadet”, sagte Hoffmann.

Die Untersuchung ist nach Angaben der Forscher die deutschlandweit erste soziodemografische Untersuchung zum Elterngeld. Im Rahmen der Studie Survey of Neonates in Pommerania (SNiP) wurden alle Mütter befragt und deren soziale Daten erhoben, die zwischen Mitte 2003 und Ende 2008 Kinder in den Krankenhäusern Greifswald, Anklam und Wolgast geboren hatten. Insgesamt gingen die Daten der Mütter von 3.358 Geburten in die Untersuchung ein.

Interessant sind die Schlussfolgerungen der Studie, so empfehlen die AutorInnen unter anderem:

Our results indicate that future changes in policy should focus on primigravidae, as these women have not been reached by the new policy so far. The legislation also aims to increase opportunities and incentives for men to be “active fathers,” and it attempts to make a mother’s return to her job an easier transition.’

Ohne die Einbeziehung der Väter sind also keine weiteren Fortschritte zu erzielen.

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Erwerbstätige Väter beziehen 1.114 Euro Elterngeld im Monat

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Juni 2010

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten Eltern, die den Elterngeldbezug im ersten Quartal 2010 beendeten, im bundesweiten Durchschnitt Anspruch auf 699 Euro Elterngeld für den ersten Bezugsmonat. Bei Vätern lag der Elterngeldanspruch durchschnittlich bei 967 Euro, Mütter hatten im Schnitt Anspruch auf 632 Euro.

Fast zwei Drittel der Elterngeldberechtigten (62 %) waren vor der Geburt erwerbstätig. Zudem nehmen sich mit dem Elterngeld immer mehr Väter Zeit für ihre Kinder: Mit dem erneuten Anstieg des Väteranteils auf 19,9 % (Bezug im 1. Quartal 2010 beendet) gegenüber 18,6 % im Durchschnitt des Jahres 2009 setzt sich diese positive Entwicklung fort.

In den unterschiedlichen Durchschnittswerten des Elterngeldanspruchs spiegeln sich neben den individuellen Entscheidungen zur Inanspruchnahme von Elterngeld auch Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Eltern wider. Rund acht von zehn Vätern (81%) und knapp sechs von zehn Müttern (58%) waren vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch lag bei erwerbstätigen Vätern im ersten Bezugsmonat im Schnitt bei 1.114 Euro monatlich, für erwerbstätige Mütter hingegen bei 855 Euro. Bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Müttern wird das Mutterschaftsgeld (in der Regel in den ersten beiden Monaten nach der Geburt gezahlt) auf den Elterngeldanspruch angerechnet.

Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Elterngeldgrundbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich. Erwerbstätige wie nicht erwerbstätige Eltern erhalten je nach Familiensituation noch einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Diese beiden möglichen Aufstockungsbeiträge sind in der Berechnung des Gesamtdurchschnittsbetrags und der Elterngeldansprüche von erwerbstätigen Vätern und Müttern enthalten. Für nicht erwerbstätige Eltern erhöht sich der durchschnittliche Elterngeldanspruch hierdurch bundesweit auf 329 Euro.

Quelle

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Die Vätermonate sind gerettet! Oder?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Juni 2010

Die Meldungen am Wochenende klangen dramatisch: Der Höchstbetrag des Elterngeldes soll drastisch gesenkt werden. Bisher beträgt das Elterngeld 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro. Es soll zwar bei den 67 Prozent bleiben. Maximal wird aber künftig nur noch rund 1.200 Euro gezahlt. “Dadurch wird nicht nur die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes gesichert, sondern vor allem auch die Unterstützung von Erwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich gesichert”, lautet die Begründung in dem der Presse vorliegenden Eckpunktepapier zu den Sparplänen.

Im Vorfeld hatte die Familienministerin ‚ohne Not’ die von allen Parteien vor der Bundestagswahl angekündigte Weiterentwicklung des Elterngelds, allen voran die Ausweitung der Vätermonate und die Einführung eines Teilelterngeldes ad acta gelegt. Quasi als Vorabzugeständnis zur Abwehr von ‚Schlimmerem’.

Bei der Vorstellung des Familienreports in der vergangenen Woche hatte Schröder erklärt: Der Bedarf sei noch größer: 60 % der Männer – kinderlose wie auch Väter – wären bereit, Elternzeit zu nehmen. «Dies würden wir kaputtmachen, wenn wir an der Höhe des Elterngeldes herumschrauben würden», sagte sie. Das Elterngeld müsse ein wirklicher Einkommensersatz bleiben.

Heute Mittag kam dann eine ‚Erfolgsmeldung‘ aus dem BMFSFJ: ‚ Im Etat des Bundesfamilienministeriums (Einzelplan 17) soll es Einsparungen von jährlich 630 Millionen Euro geben. Gemessen am Gesamtetat des Ministeriums ist das ein hoher Sparbeitrag, dafür soll er in den Folgejahren jedoch gleich bleiben und nicht weiter steigen. Ursprünglich lag der Haushaltsansatz des Bundesfamilienministeriums für 2011 bei rund 6,5 Milliarden Euro. Das Elterngeld nimmt mit 4,5 Milliarden Euro davon etwa 70 Prozent ein.

Erreicht wird die Einsparsumme durch Modifizierungen beim Elterngeld. Sowohl das Mindestelterngeld von 300 Euro als auch der Höchstsatz von 1800 Euro bleiben dabei unangetastet.’

Das mit der Höhe hat also geklappt, aber was ist, wenn die Tendenz weiter in Richtung 60 % geht. Weiterlesen »

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Arbeitgeber gegen Väter in Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Mai 2010

Heute hat ein anonymer Leser einen Kommentar zu dem Artikel ‚Arbeitgeber gegen Vater in Elternzeit’ vom vergangenen Dezember gepostet, der mich nachdenklich macht. Nicht nur, dass die in dem Beitrag nicht genannte Firma dafür gesorgt hat, dass der Artikel auf Spiegel Online gelöscht wurde, sondern auch wie ignorant die Politik mit dem angesprochenen Mängeln im Gesetz umgeht.

Ich möchte den Kommentar deshalb hier zur Diskussion stellen und würde gerne erfahren, in welchem Umfang solche Haltungen noch in Unternehmen angetroffen werden beziehungsweise wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

‚Ich werde demnächst 10 Monate Elternzeit beantragen. Ich persönlich habe ein wenig Angst beziehungsweise weiß eigentlich schon, das mein Chef sauer sein wird.

Ich war bei meinem ersten Kind schon mal in Elternzeit für zwei Monate Teilzeit. Da war die Reaktion auch nicht so toll wie ich es eigentlich gedacht habe, obwohl ich dem Arbeitgeber damals meines Erachtens entgegen gekommen bin.

Aber leider ist auch die gesetzliche Regelung, erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz zu haben, perfekt dafür geeignet, den Arbeitgeber so richtig auf die Palme zu bringen.

Klar man könnte sagen “Mann” könnte ja schon andeuten in Elternzeit zu gehen aber leider zeigen doch immer wieder Beispiele das “Mann” es lassen sollte!

Ich muss Ende dieser Woche die Elternzeit schriftlich einreichen. Ich kann nicht vorausplanen was passiert, da ich der erste Mann in meiner Firma bin der Elternzeit für so lange Zeit nimmt. Ich rechne mal damit, dass ich nach den 10 Monaten nur noch ein kurzen 3-4monatigen Gast-Auftritt in meiner Firma haben werde.’

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Was Väter über die Elternzeit dachten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Mai 2010

Manchmal lohnt sich auch ein Blick auf ältere Umfragen, einerseits zeigen sie auf welches Stück des Weges schon zurückgelegt wurde und  andererseits machen sie den Blick auf das frei, was (immer) noch vor uns liegt.

Im Rahmen des Vatertagsbeitrags zur Elternzeit verweist die Rheinische Post auf eine Umfrage, die die Zeitschrift “Brigitte” 2006 vor Inkrafttreten der neuen Elternzeit und Elterngeldregelungen in Auftrag gegeben hat:

  • Karriere-Männer – schlechte Väter? 37 % der Männer sagen: “Ein Mann, der nicht bereit ist, für seine Kinder beruflich zurückzustecken, ist ein schlechter Vater.”
  • Mehrheit für Elternzeit: 68 % der Männer könnten sich gut vorstellen, Elternzeit zu nehmen.
  • Vollzeit-Hausmann-Lösung: Fast drei von vier Männern könnten sich demnach auch gut vorstellen, als Vater und Hausmann ein Jahr komplett zu Hause zu bleiben.
  • Kind als Karriere-Killer: Allerdings glauben gleichzeitig 64 %, dass ein Mann, der Elternzeit nimmt, mit beruflichen Nachteilen rechnen muss.
  • Autoritätsverlust befürchtet: 31 % der Männer denken, dass ein Vorgesetzter, der wegen seiner Kinder nur bis nachmittags arbeitet, keine richtige Autorität mehr hat. Bei den über 55-Jährigen sind sogar 43 % der Ansicht, dass Teilzeitarbeit wegen der Kinder zu Autoritätsverlust führt.
  • Keine Lust auf Hausarbeit: Knapp ein Drittel der Männer sagt auch, dass sie sich gern um die Kinder kümmern würden – auf die Hausarbeit aber keine Lust hätten.
  • Klares Nein zur Elternzeit: Und immerhin 21 % würden auch dann keine Elternzeit nehmen, wenn die Frau mehr verdient und somit der Lebensunterhalt gesichert wäre.

Quelle

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Elterngeld soll eine Abmagerungskur machen und sich trotzdem weiterentwickeln

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Mai 2010

Noch gibt Kristina Schröder nicht auf. Vor einem Monat hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Plan der Bundesfamilienministerin, die Elternzeit von jetzt 14 auf künftig 16 Monate zu verlängern und ein ausgeweitetes Teilelterngeld einzuführen, eine Absage erteilt.

Laut Bundesfinanzministerium werden jetzt “Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Elterngeldes” geprüft. Medienberichten zufolge will Kristina Schröder jetzt 400 Millionen Euro aus ihrem eigenen Etat dafür freimachen.

Sie lasse gerade durchrechnen, wie das jetzige Elterngeld ‚verschlankt’ werden könnte, heißt es. Momentan erhalten Mütter und Väter bis zu 14 Monate lang 67 Prozent des Nettolohns, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Der Gesamtetat des Frauenministeriums umfasst in diesem Jahr 6,56 Milliarden Euro. Für das Elterngeld sind 4,48 Milliarden Euro eingeplant. Das sind knapp 171 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Der Grund: Immer mehr Väter nehmen seit Einführung des Elterngeldes im Januar 2007 die beiden Vätermonate in Anspruch. Auf diese modernen, familienfreundlichen Väter ist die konservative CDU-Politikerin stolz. “Das Elterngeld stärkt die Väter – deswegen stärken wir das Elterngeld”, sagte sie noch im März.

Sollte Kristina Schröder also tatsächlich das Elterngeld kürzen wollen? Als Alternative, so heißt es, könnte ausschließlich das Teilelterngeld für Mütter und Väter ausgeweitet werden. Diese Variante würde lediglich 137 Millionen Euro pro Jahr mehr kosten.

Es geht hier nicht nur einige Euro oder Wochen mehr oder weniger Elterngeld, es geht um die Glaubwürdigkeit der Familienpolitik insgesamt. Mit den Regelungen 2007 ist ein Prozess eingeleitet worden, der langfristig zu einem Wandel der Rollenmuster und den Erwartungen an Väter und Mütter in Unternehmen führen wird. Eine entscheidende Stellschraube bei dieser Entwicklung ist die monetäre Wertschätzung.

Wenn an dieser Stelle jetzt ein Rückzieher gemacht wird, beschädigt das mehr als das Ansehen von Frau Schröder. Es wäre ein später Sieg derer, die im Herbst 2006 im Bundestag gegen die neuen Regelungen gestimmt haben, der Riege der grauen Herren, die zum Teil mitverantwortlich für die Finanzmisere sind, die jetzt als Begründung einer rückwärtsgewandten Politik herhalten soll.

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Gehaltsnachzahlungen fließen in Elterngeld ein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. April 2010

Eine gute Nachricht für Mütter und Väter: Das Versorgungsamt muss Gehaltszahlungen, die nach der Geburt des Kindes erfolgt sind, in die Berechnung des Elterngelds einbeziehen. Das hat das Landessozialgericht Hessen entschieden. Mit dieser Entscheidung gab das Landessozialgericht in Darmstadt einer Frau aus dem Kreis Gießen recht, die sich gegen die Berechnung des Elterngeldes gewehrt hatte.

Die Klägerin, die viele Jahre als Verkäuferin beschäftigt war, hatte in den Monaten vor der Geburt ihres Kindes kein Gehalt erhalten. Erst nach einer arbeitsgerichtlichen Verurteilung zahlte ihr Arbeitgeber den ausstehenden Lohn. Das Landesversorgungsamt hatte diese Nachzahlung jedoch nicht als Einkommen berücksichtigt und ihr lediglich Elterngeld in Höhe des Sockelbetrags gewährt.

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